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    Verbindliche Auskunft vom Finanzamt / Steueramnestie - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.12.06 12:51:02 von
    neuester Beitrag 05.12.06 13:51:36 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 05.12.06 12:51:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich hatte eine Strabeg abgegeben für Spekugeschäfte. Ich hatte wegen Unklarheit die innerjährigen Verlustgeschäfte nicht mit den Gewinngeschäften verrechnet. Meine Strabeg steht unter Einspruch wegen Verfassungsmäßigkeit der Spekusteuer.

      Kann ich jetzt nicht hingehen und mir eine "verbindliche Auskunft" vom Finanzamt holen, dass ich die Spekuverlustgeschäfte mit den Gewinngeschäften verrechnen kann?
      Avatar
      schrieb am 05.12.06 13:51:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Für bereits abgeschlossene Sachverhalte gibt es keine verbindliche Auwskunft.


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