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    Gemüse noch gesund? Bestrahlung von Lebensmitteln in Europa... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.12.06 12:31:12 von
    neuester Beitrag 09.12.06 13:50:35 von
    Beiträge: 6
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      schrieb am 09.12.06 12:31:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt:

      Bestrahlte Kräuter und Gewürze auch in Deutschland zugelassen

      Am 20. September 2000 sind zwei EU-Richtlinien in Kraft getreten, die europaweit die Bestrahlung von Lebensmitteln regeln. Diese beiden Richtlinien (/1/ und /2/) haben wir ausführlich in den Umweltnachrichten (83/1999) vorgestellt und auf die Risiken der Bestrahlungspraxis wie auch auf mögliche Nachteile für die Verbraucherinnen und Verbraucher hingewiesen. Im Dezember 2000 wurden die EU-Richtlinien in Deutschland in nationales Gesetz umgewandelt, d.h. auch bei uns können nun bestrahlte Kräuter und Gewürze auf dem Tisch landen. Seit 20. März 2001 ist den Mitgliedstaaten endgültig untersagt, bestrahlte Lebensmittel, die nicht mit den Richtlinien übereinstimmen, EU-weit zu vermarkten.

      In der Rahmenrichtlinie /1/ ist festgelegt, dass die Behandlung eines bestimmten Lebensmittelproduktes mit ionisierender Strahlung nur dann zugelassen wird, wenn sie

      • technologisch sinnvoll und notwendig
      • gesundheitlich unbedenklich
      • für den Verbraucher nützlich ist
      • und nicht als Ersatz für Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen verwendet wird.

      In der Durchführungsrichtlinie /2/ sind im Anhang, in der sog. Positivliste, die Lebensmittel definiert, die für eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen in der gesamten Gemeinschaft zugelassen sind. Die Positivliste enthält bislang einzig „Getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze“ mit einer maximalen durchschnittlich absorbierten Gesamtdosis von zehn kGy (Kilo-Gray), die nun europa-einheitlich – also auch bei uns – bestrahlt vermarktet werden dürfen. Bedingung dafür ist, dass die Bestrahlung in einer von der Europäischen Union zugelassenen Bestrahlungsanlage durchgeführt worden ist und die Begleitpapiere über alle Details der Anlage und der Durchführung Aufschluss geben.

      Wofür wird Lebensmittelbestrahlung eingesetzt?
      Während Deutschland und auch Schweden der Lebensmittelbestrahlung noch immer skeptisch gegenüberstehen, werden in einigen EU-Ländern neben Kräutern und Gewürzen auch eine Reihe anderer Lebensmittel bestrahlt. So kann eine radioaktive Bestrahlung das Reifen von Südfrüchten oder Erdbeeren verzögern, während sie bei Cognac die Alterung künstlich beschleunigen kann. Bei Kartoffeln oder Zwiebeln kann das Auskeimen verhindert, bei Champignons die Hutöffnung verzögert werden. Bei Wein z.B. kann die Saftausbeute aus den Trauben erhöht und Keime in Lebensmitteln können abgetötet werden.

      Nachteile der Lebensmittelbestrahlung
      Diese Möglichkeiten sind für die Lebensmittelindustrie und die Exportwirtschaft natürlich interessant. Können doch durch Reifeverzögerung und Keimverhinderung längere Transportwege und Lagerung in Kauf genommen werden, ohne dass die Ware frühzeitig verdirbt. Bei Erdbeeren, Südfrüchten oder Champignons kann das wahre "Alter" nicht mehr erkannt werden, Frische wird vorgetäuscht. Aber damit nicht genug: Bereits verdorbene Lebensmittel, besonders Geflügel oder Meeresfrüchte, können durch eine Bestrahlung wieder "frisch" gemacht werden. So wurde 1987 ein Fall bekannt, wo dänische Händler mikrobiell verseuchte Muscheln und Garnelen zur Bestrahlung in die Niederlande exportierten, um sie anschließend wieder zurück in Dänemark auf den heimischen Märkten zu verkaufen.
      Es gibt zwar inzwischen eine Reihe von Nachweismethoden, die auf den chemischen Veränderungen durch die Bestrahlung basieren und extra für die Kontrollen von bestrahlten Lebensmitteln entwickelt wurden. Aber mehr als Stichproben sind innerhalb des EU-Binnenmarktes nicht möglich. Eine lückenlose Kontrolle gibt es nicht. So ist zu befürchten, dass die Einhaltung der strengen Bedingungen, die in der EU-Richtlinie für die Zulassung der Bestrahlung festgesetzt sind, eher ein hehrer Wunsch bleibt. Wahrscheinlicher ist, dass die Lebensmittelindustrie ihren Marktvorteil durch die strahlenkonservierten Lebensmittel zum Nachteil der VerbraucherInnen zu nutzen wissen wird.

      Gesundheitliche Bedenken
      Auch vom gesundheitlichen Aspekt her ist die Lebensmittelbestrahlung kritisch zu betrachten. Die Lebensmittelbestrahlung beschert uns zwar keine "verstrahlten" Produkte, wie wir dies von Tschernobyl her kennen. Bei Verwendung von Elektronenstrahlen bis 10 MeV werden zwar radioaktive Substanzen erzeugt, deren Gesamtaktivität ist aber extrem gering. Die Gefahr der Anreicherung von Radioaktivität im Körper ist durch den Verzehr bestrahlter Lebensmittel innerhalb der festgesetzten Dosen nicht gegeben.
      Die Gefahr liegt vielmehr in der chemischen Veränderung der bestrahlten Produkte. Die in das Produkt eindringende Strahlungsenergie führt zu Anregung und Ionisierung von Molekülen. Die Strahlung kann die Erbsubstanz treffen oder zu Zell- und / oder Gewebeschädigungen führen. Diese Veränderungen sind zwar z.T. erwünscht, etwa das Abtöten von Verderbniserregern oder aufgrund der zerstörten Zellwände die erleichterte und höhere Saftausbeute bei Trauben, es kommt aber auch zu unerwünschten Veränderungen des Lebensmittels. Eine Bestrahlung vermag es nicht, lediglich gezielt ausgewählte Bestandteile eines Lebensmittels zu verändern, sondern eine Vielzahl davon wird in unkontrollierter Weise angegriffen und z.T. in sog. freie Radikale umgewandelt. Diese sind extrem reaktionsfreudig, können Kettenreaktionen auslösen und führen zu zahlreichen unerwünschten Veränderungen im Lebensmittel, bis dahin, dass sogar schädliche Verbindungen, sog. Radiotoxine, entstehen können.
      Letztlich geht die längere Haltbarkeit der Lebensmittel auf Kosten von Vitaminen und Nährstoffen. Sie können entweder verändert werden oder gehen gänzlich verloren. Bestrahltes "Frisch"-Obst hat in etwa einen Vitamingehalt wie Dosenobst. Bei wasserreichen Lebensmitteln kann durch die ionisierende Strahlung Wasserstoffperoxid gebildet werden, einem in der BRD nicht zugelassenen Konservierungsmittel für Lebensmittel. Den VerbraucherInnen werden statt einer frischen Ware gespaltene Moleküle oder freie Radikale und damit chemische Veränderungen des Lebensmittels als Ergebnis der Strahlenbehandlung zugemutet. Aufgrund der Vielzahl von möglichen Reaktionen und Veränderungen können gesundheitliche Risiken nicht ausgeschlossen werden.

      Deutsches Recht ausgehebelt
      In Deutschland war Verkauf und Verbreitung von bestrahlten Lebensmitteln bis zur EU-Vereinheitlichung untersagt. Am 14. Dezember 2000 hat das Bundesministerium für Gesundheit die EU-Richtlinien mittels einer Verordnung /3/ in nationales Gesetz umgesetzt. Seitdem dürfen auch in der BRD die in der Positivliste definierten Lebensmittel, also getrocknete Kräuter und Gewürze, strahlenbehandelt über den Ladentisch zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern gelangen. In der bundesdeutschen Verordnung sind die Zulassungsbestimmungen festgelegt, die Bestimmungen für die Einfuhr aus Drittländern fixiert und die sog. Kenntlichmachung definiert.

      Kennzeichnungspflicht
      Wesentlicher Bestandteil der Verordnung ist die Regelung der Kennzeichnung. Die betroffenen Lebensmittel müssen durch die Angabe „bestrahlt“ oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ kenntlich gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn die Lebensmittel als Zutaten in einem anderen Lebensmittel enthalten sind. Die Angaben müssen „gut sichtbar, in leicht lesbarer Schrift und unverwischbar“ angebracht werden. Bei loser Abgabe der Lebensmittel muss auf einem Anschlag oder einem Schild auf die Bestrahlung hingewiesen werden, bei verpackten Lebensmitteln muss entweder auf einem Schild oder auf der Verpackung ein Hinweis sein. Die Kennzeichnungspflicht gilt eben-falls für die Abgabe der Lebensmittel in Gaststätten oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung: Hier muss auf Speise- und Getränkekarten auf eine Bestrahlung hingewiesen werden, auch dann, wenn das bestrahlte Lebensmittel nur Zutat eines zusammengesetzten Lebensmittels ist. Die Überprüfung der Einhaltung der Kennzeichnung obliegt den Ländern.

      Ergänzung der Positivliste
      Die Richtlinie 1999/2/EG enthält die Auflage, dass die Kommission bis zum 31. Dezember 2000 einen Vorschlag zur Ergänzung der gemeinschaftlichen Liste der für die Bestrahlung zugelassenen Lebensmittel vorlegt. Um ein bestimmtes Lebensmittel in die Liste aufzunehmen, ist eine befürwortende Stellungnahme des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses (SCF) erforderlich. Dieser gab in den Jahren 1986, 1992 und 1998 bereits grünes Licht zur Bestrahlung von Obst, Gemüse, Getreide, stärkehaltigen Knollen, Gewürzen und Kräutern, Fischen, Schalentieren, Frischfleisch, Geflügel, Rohmilch-Camembert, Froschschenkeln, Gummiarabikum, Kasein/Kaseinaten; Eiweiß, Getreideflocken, Reismehl und Blutprodukten.

      Diskussion um die Ergänzung
      Löblicherweise haben die zuständigen Kommissionsdienststellen im Herbst 2000 über die Erweiterung der Positivliste eine offene Diskussion mit Verbraucherorganisationen, Industrieverbänden und sonstigen Interessierten begonnen.
      Erwartungsgemäß äußerten sich die Verbraucherverbände sehr kritisch: Eine Lebensmittelbestrahlung sei nicht notwendig, wenn eine gute Hygienepraxis angewandt werde. Außerdem bestehe die Gefahr, dass eine Bestrahlung die Verbraucher über den tatsächlichen Zustand des Lebensmittels täuschen kann. So sei z.B. eine längere Haltbarkeitsdauer durch Reifeverzögerung und Verhinderung der Keimung nicht im Sinne der Konsumenten, sondern einzig im Sinne der Hersteller.
      Aber auch die Industrieverbände äußerten sich nicht einheitlich zugunsten der Bestrahlung. Während ein Teil der Industrie alle Erzeugnisse, die der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss befürwortet hat, in die Liste aufnehmen möchte, hegt ein anderer Teil der Verbände große Skepsis. Er befürchtet, dass das negative Image der Lebensmittelbestrahlung verstärkt werde, wenn für zu viele Erzeugnisse die Bestrahlung zugelassen würde. Außerdem bestehe die Gefahr, dass Bestrahlung doch als Ersatz für gute Hygienepraxis eingesetzt werde und so zu unlauterem Wettbewerb führen könne.
      Bis heute konnte noch keine Einigung über eine Erweiterung der Positivliste erzielt werden. Die Kommission hat im Konsultationspapier eine Kompromisslösung vorgeschlagen, die sich auf wenige Lebensmittel konzentriert, die bereits in erheblichen Mengen in min-destens einem Mitgliedstaat bestrahlt werden und bei denen Hygieneprobleme bestehen. Dazu gehören z.B. Froschschenkel und geschälte Garnelen. Ob diese in die Positivliste aufgenommen werden, ist aber fraglich, da erfahr-ungsgemäß jeder Vorschlag von verschiedenen Seiten Kritik zu erwarten hat.

      Unterschiedliche nationale Praxis
      Da über eine Ergänzung der Positivliste noch keine Einigung erzielt werden konnte, ist die Bestrahlungspraxis nach wie vor in verschiedenen Ländern der EU unterschiedlich. Bis zu einer Einigung können die Mitgliedstaaten die bestehenden einzelstaatlichen Genehmigungen beibehalten und entsprechend die Beschränkungen bzw. Verbote wei-terhin anwenden, allerdings auf Grundlage der EU-Richtlinien. Vor allem in Frankreich wird die Bestrahlung für eine ganze Reihe von Lebensmitteln eingesetzt. Aller-dings dürfen diese Lebensmittel in Deutschland nicht verkauft werden. Einen Überblick über die Bestrahlungspraxis in EU-Mitgliedstaaten gibt die Tabelle auf der nächsten Seite.

      EU: Klares Jein zur Lebensmittel-
      bestrahlung
      Die langwierige Diskussion über eine Ergänzung der Positivliste, über die getrockneten Kräuter und Gewürze hinaus weitere Lebensmittel EU-weit für Bestrahlung zuzulassen, zeigt, dass große Teile der Gesellschaft bestrahlten
      Lebensmitteln kritisch gegenüber stehen. Dies sollte Anlass genug sein, endlich zu akzeptieren, dass diese Art der Lebensmittelbehandlung mehrheitlich abgelehnt wird. Nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher hätten ge-gebenenfalls das Nachsehen, indem wirklich frische Ware nicht mehr von frisch gemachter, bestrahlter Ware zu unterscheiden wäre, auch Industrieverbände befürchten dadurch – wie bereits erwähnt – unlauteren Wettbewerb.
      Das Umweltinstitut München e. V. hat immer darauf hingewiesen, dass eine Lebensmittelbestrahlung den Konsumenten mehr Nachteile als Vorteile bringt. Statt einem zögerlichen Jein der EU-Kommission sollte ein klares Nein zur Lebensmittelbestrahlung die Debatte um eine Ergänzung der Positivliste beenden. Deshalb fordern wir, die geltende Liste als endgültig zu betrachten. Weiter fordern wir, dass die Kennzeichnungspflicht nicht nur eingehalten, sondern auch streng überwacht wird. Denn nur damit haben wir die Möglichkeit zu entscheiden, welche Ware auf unserem Tisch landet. Wer ganz auf Nummer Sicher gehen will, sollte sich auf Produkte aus dem ökologischen Anbau beschränken, denn hier verbieten die Richtlinien eine Strahlenbehandlung von Lebensmitteln.

      Quellen:
      /1/ Richtlinie 1999/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.2.1999 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über mit ionisierenden Strahlen behandelte Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile
      /2/ Richtlinie 1999/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.2.1999 über die Festlegung einer Gemeinschaftsliste von mit ionisierenden Strahlen behandelten Lebensmitteln und Lebensmittelbestandteilen
      /3/ Verordnung über die Behandlung von Lebensmitteln mit Elektronen-, Gamma- und Röntgenstrahlen, Neutronen oder ultravioletten Strahlen (Lebensmittelbestrahlungsverordnung – LMBestrV)

      estrahlung von Lebensmitteln in Europa

      Land und Maximaldosis (kGy)
      Produkt
      B

      F

      I

      NL

      UK
      Tiefgefrorene Gewürzkräuter



      10






      Kartoffeln

      0,15



      0,15



      0,2
      Süßkartoffeln









      0,2
      Zwiebeln

      0,15

      0,075

      0,15



      0,2
      Knoblauch

      0,15

      0,075

      0,15



      0,2
      Schalotten

      0,15

      0,075





      0,2
      Gemüse, einschließlich Hülsenfrüchte









      1
      Hülsenfrüchte







      1


      Obst (einschließlich Pilze, Tomaten, Rhabarber)








      2
      Getrocknete Gemüse und Früchte



      1



      1


      Getreide









      1
      Getreideflocken und -keime für Milchprodukte



      10






      Getreideflocken







      1


      Reismehl



      4






      Gummiarabikum



      3



      3


      Hühnerfleisch







      7


      Geflügel



      5






      Geflügel (Hausgeflügel, Gänse, Enten, Perlhühner, Tauben, Wachteln und Truthähne)









      7
      Mechanisch gewonnenes Hühnerfleisch



      5






      Innereien von Hühnern



      5






      Tiefgefrorene Froschschenkel

      5

      5



      5


      Dehydriertes Blut, Plasma, Koagulate



      10






      Fische und Muscheln (einschl. Aale, Krustentiere und Weichtiere)









      3
      Tiefgefrorene geschälte Garnelen

      5

      5






      Garnelen







      3


      Eiklar





      3

      3


      Kasein, Kaseinate



      6







      http://www.umweltinstitut.org/frameset.htm
      Avatar
      schrieb am 09.12.06 12:43:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das wird alles maßlos übertrieben. Wenn ich z.B. die Diskussion um Zimtsterne oder Lebkuchen in den letzten Wochen verfolge, drängt sich mir der Eindruck auf, daß wir von Hysterikern regiert werden.

      Genau so ist es mit den angeblichen Gefahren der Gentechnologie.

      Außerdem werden "Umweltargumente" auch gerne zur Verfolgung pekuniärer Ziele eingesetzt. So ist zur Weihnachtszeit seit ca. 2 Jahren keine einzige Paranuß mehr im Handel. Importverbot wegen Aflotoxingefahren. In Wahrheit steckt dahinter die Walnußlobby aus Frankreich, die ihre Produkte verkaufen wollen. Als wären Walnüsse durch Schimmel nicht gefährlich und vor Aflotoxin gefeit.

      Ziemlich mieses Spiel das ganze.
      Avatar
      schrieb am 09.12.06 12:47:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.047.349 von RB57 am 09.12.06 12:43:41Ich finde die Zimtsterndiskussion vor Weihnachten auch total übertrieben, zumal wir die schon letztes Jahr hatten.
      Avatar
      schrieb am 09.12.06 12:49:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich frage mich langsam, ob´s überhaupt noch gesunde Lebensmittel gibt.
      Avatar
      schrieb am 09.12.06 13:24:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.047.432 von dasleben am 09.12.06 12:49:29Also ich konstatiere, seit dem es Elektrosmog (z.b. Handys), genmanipulierte und/oder bestrahlte Lebensmittel gibt, sind die Menschen nicht nur gesünder und fitter geworden, sondern durchschnittlich auch sehr viel langlebiger (seit den 70ern, im Schnitt um 8 Jahre). Um jemanden unter die Erde zu bringen, muss man ihn schon fast verunfallen.

      Daraus schließe ich messerscharf - der Himmel bewahre uns, vor angeblich "gesunden", gentechnikfreien oder unbestrahlten Lebensmitteln und bitte komme ja keiner auf die Idee den Elektrosmog oder sonstige echte oder eingebildete Strahlung abzuschaffen. Vielleicht ist uns allen dann bald das Glück beschieden, sogar bis 75 oder 80 arbeiten zu dürfen um uns diesen Weg in die physische Unsterblichkeit auch pekuniär angenehm ausstatten zu können.

      Ich sage also, her mit den bestrahlten Gentomaten! Sie tun uns gut und außerdem schmecken sie, allen anders lautenden Gerüchten zum Trotz, auch noch saugut!

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      Avatar
      schrieb am 09.12.06 13:50:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      die Zeitungschreiber habens auch schwer!nix los zur Zeit.Da müsen halt die alten Themen herhalten :laugh: das Leben ist lebengefährlich kommt immer an :eek:


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