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    Stada: Ausbruch! (Seite 24)

    eröffnet am 15.12.06 08:53:47 von
    neuester Beitrag 15.04.24 13:21:49 von
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      schrieb am 25.09.17 17:31:47
      Beitrag Nr. 6.672 ()
      Ach so, die 5% für den Bond mit Laufzeit bis 2025, hatte ich jetzt glatt überlesen.
      Erscheint mir aber sehr sportlich, der hohe Renditeaufschlag für nur 1 Jahr mehr Laufzeit.
      Avatar
      schrieb am 25.09.17 15:16:38
      Beitrag Nr. 6.671 ()
      Nidda Healthcare (die Gesellschaft, die das Übernahmeangebot für Stada lanciert hat und hinter der Bain und Cinven stehen) hat eine 7 jährige Anleihe nach deutschem Recht mit 735 Mio Euro Volumen und 3,5% Coupon zum Nennwert aufgelegt.

      The Senior Secured Notes Issuer has priced its EUR735,000,000 in aggregate principal amount of Senior Secured Notes due 2024 (the "Senior Secured Notes") at par, with a cash coupon of 3.5% per annum.

      Die Nachricht kommt wenig überraschend, dass die Übernahme teilweise durch eine oder mehrere "Hochzins"-Anleihen finanziert werden sollte, ist seit längerem bekannt. (Bisher gab es eine Brückenfinanzierung von Banken, die nun abgelöst wird.) Ob und in welchem Umfang da noch weieter Emissionen kommen, dazu steht sicher auch noch etwas in der Angebotsunterlage und bisherigen Pressemitteilungen. Die jeweilige Aussattung mit Laufzeit und Coupon erfolgt natürlich zu den jeweiligen Marktbedingungen, insoweit sind die 3,5% schon eine Nachricht, aber wohl auch unspektakulär.

      Frage wäre noch, wie die Anleihe gestückelt ist (Mindestzeichnung) und ob somit ein börslicher Erwerb durch Kleinanleger überhaupt in Frage kommt.
      Avatar
      schrieb am 25.09.17 15:15:14
      Beitrag Nr. 6.670 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.818.105 von straßenköter am 25.09.17 15:12:12
      Zitat von straßenköter: Mein englisch ist zwar auch eher übersichtlich, aber dafür reicht es. Nidda hat über zwei Gesellschaften insgesamt zwei Bonds herausgegeben, die die Brückenfinanzierung ablösen, die zum Kauf der Anteile an Stada aufgenommen wurden.


      Kleine Ergänzung: Die Bonds kann man noch in den nächsten Tagen zeichnen. Insofern wird es vermutlich noch eine Vollzugsmitteilung geben.

      Insgesamt ist das ein normaler Vorgang für eine Heuschrecke. Interpretationswert ist vielleicht noch die Laufzeit, die einem normalen Zyklus eines Heuschreckenfonds entspricht.
      Avatar
      schrieb am 25.09.17 15:12:12
      Beitrag Nr. 6.669 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.817.982 von notrade am 25.09.17 14:58:12Mein englisch ist zwar auch eher übersichtlich, aber dafür reicht es. Nidda hat über zwei Gesellschaften insgesamt zwei Bonds herausgegeben, die die Brückenfinanzierung ablösen, die zum Kauf der Anteile an Stada aufgenommen wurden.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.09.17 14:58:12
      Beitrag Nr. 6.668 ()
      Hallo allerseits.
      Mein Wirtschaftsenglisch ist leider nicht so gut. :keks:
      Kann mir jemand die unten stehende Pressemitteilung vom Inhalt her übersetzen?
      Auch über Kommentare zum Inhalt wäre ich interssiert.

      Schon mal Danke im vorwege.:)




      Nidda Healthcare Holding AG

      September 22 | 2017

      DGAP-News: Nidda Healthcare Holding AG / Schlagwort(e): Anleihe

      22.09.2017 / 14:27
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      Frankfurt, Germany, September 22, 2017. Nidda Healthcare Holding AG, an Aktiengesellschaft organized under the laws of Germany (the "Senior Secured Notes Issuer"), and Nidda BondCo GmbH, a Gesellschaft mit beschränkter Haftung organized under the laws of Germany (the "Senior Notes Issuer" and, together with the Senior Secured Notes Issuer, the "Issuers"), announced today that they have priced their offering of Notes (as defined below). The Senior Secured Notes Issuer has priced its EUR735,000,000 in aggregate principal amount of Senior Secured Notes due 2024 (the "Senior Secured Notes") at par, with a cash coupon of 3.5% per annum. In addition, the Senior Notes Issuer has priced its EUR340,000,000 in aggregate principal amount of Senior Notes due 2025 (the "Senior Notes" and, together with the Senior Secured Notes, the "Notes") at par, with a cash coupon of 5% per annum. The closing of the sale of the Notes is scheduled to be completed on September 29, 2017, and is subject to customary conditions.
      The net proceeds from the offering of the Notes (i) will be used to refinance each Issuer's indebtedness outstanding under their EUR485,000,000 senior secured bridge term loan facility and EUR340,000,000 senior bridge term loan facility (together, the "Bridge Facilities"), respectively, and pay fees in connection with such offering and (ii) will be deposited into a secured account for future utilization. The indebtedness under the Bridge Facilities was incurred to finance part of the purchase price for the Senior Secured Notes Issuer's acquisition of approximately 64% of the outstanding common shares in STADA Arzneimittel AG ("STADA"), on August 22, 2017.
      The Notes are being offered only to qualified institutional buyers in accordance with Rule 144A under the U.S. Securities Act of 1933, as amended (the "Securities Act"), and outside the United States to non-U.S. persons in accordance with Regulation S under the Securities Act and, if an investor is a resident of a member state of the European Economic Area (the "EEA"), only to an investor that is a qualified investor (within the meaning of Article 2(1)(e) of Directive 2003/71/EC, together with any amendments thereto, including Directive 2010/73/EU, to the extent implemented in the relevant member state (the "Prospectus Directive")).

      ****************

      This document is not an offer of securities for sale in the United States. The Notes may not be sold in the United States unless they are registered under the Securities Act or are exempt from registration. The offering of Notes described in this press release has not been and will not be registered under the Securities Act, and accordingly any offer or sale of Notes may be made only in a transaction exempt from the registration requirements of the Securities Act.

      It may be unlawful to distribute this document in certain jurisdictions. This document is not for distribution in Canada, Japan or Australia. The information in this document does not constitute an offer of securities for sale in Canada, Japan or Australia.

      This document has been prepared on the basis that any offer of the Notes in any member state of the EEA which has implemented the Prospectus Directive (each, a "Relevant Member State") will be made pursuant to an exemption under the Prospectus Directive, as implemented in that Relevant Member State, from the requirement to publish a prospectus for offers of Notes. Accordingly any person making or intending to make any offer in that Relevant Member State of the Notes which are the subject of the placement contemplated in this document may only do so in circumstances in which no obligation arises for the Issuers or any of the initial purchasers of such Notes to publish a prospectus pursuant to Article 3 of the Prospectus Directive or supplement a prospectus pursuant to Article 16 of the Prospectus Directive, in each case, in relation to such offer. Neither the Issuers nor the initial purchasers of such Notes have authorized, nor do they authorize, the making of any offer of Notes in circumstances in which an obligation arises for the Issuers or any initial purchasers of such Notes to publish or supplement a prospectus for such offer.

      This document is only being distributed to, and is only directed at, persons in the United Kingdom that are "qualified investors" within the meaning of Article 2(1)(e)(i), (ii) or (iii) of the Prospectus Directive and that also (i) are "investment professionals" falling within Article 19(5) of the Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (as amended, the "Order"), (ii) are persons falling within Article 49(2)(a) to (d) (high net worth companies, unincorporated associations, etc.) of the Order, or (iii) are persons to whom an invitation or inducement to engage in investment activity (within the meaning of section 21 of the Financial Services and Markets Act 2000) in connection with the issue or sale of any securities may otherwise lawfully be communicated or caused to be communicated (all such persons together being referred to as "relevant persons"). This document is directed only at relevant persons and must not be acted on or relied on by persons who are not relevant persons. Any investment or investment activity to which this document relates is available only to relevant persons and will be engaged in only with relevant persons.

      Neither the content of STADA's or the Issuers' website nor any website accessible by hyperlinks on STADA's or the Issuers' website is incorporated in, or forms part of, this announcement. The distribution of this announcement may be restricted by law. Persons into whose possession this announcement comes should inform themselves about and observe any such restrictions. Any failure to comply with these restrictions may constitute a violation of the securities laws of any such jurisdiction.

      No money, securities or other consideration is being solicited, and, if sent in response to the information contained herein, will not be accepted.

      This press release may include projections and other "forward-looking" statements within the meaning of applicable securities laws. Forward-looking statements are based on current expectations and involve a number of known and unknown risks, uncertainties and other factors that could cause the results of the Issuers and their subsidiaries or their respective industries' actual results, levels of activity, performance or achievements to be materially different from any future results, levels of activity, performance or achievements expressed or implied by such forward-looking statements. You should not place undue reliance on forward-looking statements and the Issuers and their subsidiaries do not undertake publicly to update or revise any forward-looking statement that may be made herein, whether as a result of new information, future events or otherwise.

      22.09.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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      schrieb am 07.09.17 09:24:25
      Beitrag Nr. 6.667 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.685.757 von honigbaer am 07.09.17 09:07:57Angenehm ist natürlich, dass Stada grundsätzlich ein nicht-zyklisches Unternehmen ist. Deshalb finde ich den Aufschlag doppelt gerechtfertigt. Nicht nachvollziehen kann ich hingegen die satte Bewertung bei DMG. Gerade bei einem derart zyklsichen Maschinenbauer, der sehr weit oberhalb der Abfinung notiert, besteht bei Gewinneinbrüchen doch eine gewisse Rückschlaggefahr beim Kurs.
      Avatar
      schrieb am 07.09.17 09:07:57
      Beitrag Nr. 6.666 ()
      Singer hat bisher lediglich angeboten, dem Abschluss eines Beherrschungsvertrags zuzustimmen, wenn die 74,40 von den Bietern angeboten werden. Von einem Verkauf der Aktien zu diesem Preis ist bisher nicht die Rede.

      Der Kurs liegt aus drei bis vier Gründen über dem Barabfindungsangebot des Beherrschungsvertrags, denn dieses kann gerichtlich überprüft und erhöht werden, wird zusätzlich mit einer lukrativen Ausgleichszahlung verbunden sein, ist zu verzinsen und der Aktionär profitiert trotz Beherrschungsvertrag möglicherweise von der künftigen Geschäftsentwicklung, sollte es letztlich zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre kommen. Vielleicht sind die 10% Aufschlag etwas sportlich und tatsächlich vor dem Hintergrund niedriger Zinsen zu sehen, so dass selbst eine moderate Ausgleichszahlung lukrativ erscheint, aber Leerverkäufer muss man dafür nicht unbedingt verantwortlich machen.

      Zumindest für die Bieter ist Geld auch nicht wirklich billig, denn es soll ja zur Finanzierung später eine Anleihe ausgegeben werden. Die Ausgleichszahlung kommt insofern für die Bieter vielleicht sogar erstmal billiger, als die Geldbeschaffungskosten bei dieser Anleiheemission. (Singer möchte doch als Financier auftreten und die Bieter wollen natürlich 75%, letztlich sogar vermutlich 100%, aber können vielleicht auch erstmal mit weniger als 75% leben, wenn der Beherrschungsvertrag zu Stande kommt.)

      Die 74,40 konnte man natürlich im Detail nicht vorhersehen, als es darum ging, die 66,25 zu akzeptieren, sonst hätte natürlich NIEMAND das Angebot angenommen und das Angebot wäre auch mangels Zustimmung nicht wirksam geworden. Wegen der oben genannten drei bis vier Gründe ist im deutschen Übernahmerecht eine Annahme einer frewilligen Barabfindung jedenfalls dann wenig lukrativ, wenn ein Beherrschungsvertrag geplant wird, was Übernahmen natürlich allgemein erschwert.

      Aber wir wissen ja nicht, mit welchem Ziel die diversen Akteure zuvor ihre Bestände aufgebaut hatten. Der Angriff auf Stada begann ja vor vielen Monaten und vielleicht bestand ja das stillschweigende Einverständnis der Hedgefonds, dass die am Markt erworbenen Aktien letztlich bei einem Angebot eines Private Equity Fonds eingereicht werden. Die einzelnen Kleinanleger können in so einer Situation dann wenig Einfluss auf den Übernahmepreis ausüben, ein querulierender Paketaktionär wie Singer schon eher.
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      Avatar
      schrieb am 07.09.17 08:27:19
      Beitrag Nr. 6.665 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.684.827 von hugon am 07.09.17 05:33:27
      Aktie notiert vollkommen zurecht oberhalb von 80€

      Gucke Dir mal sämtliche Beherrschungsverträge am Markt im Vergleich zum aktuellen Kurs an. Bei allen Aktien notiert der Kurs oberhalb des Abfindungsangebots aus dem BuG. Diejenigen mit operativ guter Entwicklung notieren teilweise bis zu 100% oberhalb der Abfindung (z.B. Mevis, Design Hotel, Homag, Euwax). Es gibt einige Aktien, die analog zu Stada optisch teuer sind. Auch hier gibt es einen Aufschlag auf die Abfindung. Als Beispiel kann man hier MAN (Kurs 94€, Abfindung 80,89€) und DMG Mori (Kurs 53€, Abfindung 37,35€) nennen. Das der Kurs also jetzt da notiert, wo er notiert, hat also nichts mit Verwerfungen oder irgendwelchen Shortsellern zu tun, sondern ist Gang in Gäbe bei Aktien mit Beherrschungsverträgen.
      Sofern jetzt nichts mehr dazwischen kommt, wird es den Beherrschungsvertrag zu 74,40€ geben. Ein Gutachten sollte nicht zu einer höheren Abfindung kommen. Der Aufschlag von 10% ist alles andere als zu hoch. Die Aktie sollte es also am Markt zukünftig nicht mehr billiger als jetzt geben, sofern keine Katastrophen eintreten.

      Aktien mit Beherrschungsverträgen sind eine eigene Anlageklasse. Das Chance-Risiko-Verhältnis ist asymmetrisch, da bei laufenden Spruchstellenverfahren jederzeit zur gebotenen Abfindung eingereicht werden kann. Gerade, wenn der Aktienkurs nahe an der Abfindung notiert, sind die Risiken minimal. Auf der anderen Seite werden operative gute Entwicklung 1:1 im Kurs abgebildet.
      Avatar
      schrieb am 07.09.17 05:33:27
      Beitrag Nr. 6.664 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.681.797 von Fmüller am 06.09.17 17:51:11Singer hat doch für 74.5 angeboten. Zwar mit einem "mindestens", aber immerhin. Diesen Kurs hatte ich in meiner Argumentation unterlegt und der scheint mir auch realistisch für's erreichen der 75%. Die jetzt teilweise erreichten 82.5 sind nach meiner Meinung völlig aus dem Ruder gelaufen. Würde mich mal interessieren, wie die entstehen. Es kommen sogar immer mal wieder größere Stückzahlen zustande!(?)
      Immer noch Leerverkäufer unterwegs (die vielleicht für einen späteren Zeitpunkt angedient haben, um B&C zu den 75% zu verhelfen)? Ungedeckt? (Geht sowas in Deutschland?)
      Egal wie, solche Auswüchse können bei jedem Übernahme-Angebot auftreten. Auch umgekehrt, als Kursturz danach, letzteres aber eher, wenn das Geld gerade teuer ist.
      Und, bei einem Übernahme-Angebot kann man so etwas wie Seriösität wohl nicht fordern. Jeder versucht den billigsten Preis zu zahlen. Schließlich entscheidet der Markt! Und die Entscheidung war ja nun gerade in diesem Fall nicht einfach. Es wollten eben doch wohl (zu?) viele das Geld, obwohl es gerade so billig ist.
      Zu den Ratschlägen der Banken(-Berater): Die argumentieren immer auf Sicherheit (heißt in diesem Fall "verkaufen" (ehe der Kurs fällt)), denn dann hat der Kunde nachträglich kein Argument.
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      Avatar
      schrieb am 06.09.17 18:45:11
      Beitrag Nr. 6.663 ()
      Wegen der Steuer spielt ja sogar der Einstiegszeitpunkt eine rolle, wer vor Einführung der Abgeltungssteuer 2009 gekauft hat, muss ja den Veräußerungsgewinn nicht versteuern. Und wer danach gekauft hat und versteuern muss, konnte das Angebot zu 66,25 nicht annehmen, weil dann ja unterm Strich viel weniger übrig geblieben wäre.

      Natürlich ist das ein Unterschied, ob man 66,25 Euro bekommt oder 83 Euro. Aber in der Angebotsunterlage wurde doch lang und breit erklärt, dass ein Gewinnabführungsvertrag angestrebt wird und die angemessene Barabfindung dann höher oder niedriger als der Angebotspreis sein kann.
      (9(b) der Angebotsunterlage) Und unter 16. wurde erklärt, dass der Kurs stark schwanken kann, wenn nicht mehr so viele Stada Aktien im Handel sind.

      Das musste man schon in die Entscheidung einbeziehen.
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