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    MLP Rückzahlung des Vorschusses Erfahrungen von ex Beratern vor Gericht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.01.07 14:02:44 von
    neuester Beitrag 31.01.07 09:58:06 von
    Beiträge: 22
    ID: 1.107.098
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    MLP
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      Avatar
      schrieb am 24.01.07 14:02:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich vermute es gibt recht viele Ex Berater von MLP die auf einem Berg von Schulden sitzen und sich anwaltlich vertreten lassen. Mir geht es zumindest so und ich würde gern ein paar Erfahrungen zusammen tragen, wie sich die Verhandlungen bei euch so entwickeln, welche Erfahrungen ihr mit welchen Anwälten gemacht habt, wie ihr aus den Verhandlungen rausgekommen seid (Vergleich oder Urteil), ob ihr vor dem Arbeitsgericht oder einem anderen Gericht gelandet seid etc. Es gab hier schon mal einen Thread, ich glaube von interna, aber leider schreibt da niemand mehr.
      Ihr könnt mir auch gern auf razorblade3@web.de schreiben.Ich denke da können Informationen zusammen kommen, die für viele interessant sein könnten.

      razor

      ex mlp-ler
      Avatar
      schrieb am 24.01.07 14:41:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.150.198 von razorblade3 am 24.01.07 14:02:44Hallo razorblade3

      Die Anzahl der Ex-Berater, die mit Vorschuss-Salden das Unternehmen verlassen, scheint fast täglich anzusteigen.
      Eine Rechtsanwältin aus Wiesbaden ärgert MLP richtig gerne:

      http://www.rajakobs.de/kontakt.html

      Anscheinend gewinnt Sie jede Woche neue MLP-Beratermandate dazu, so dass sich die Einarbeitung in das komplexe Thema "Vorschüsse im HGB-Recht" sowohl für sie, als auch für ihre Mandanten gelohnt hat.
      Sie gehört zu der Kategorie Anwälte, die sich nicht scheuen, auch strafrechtlich gegen MLP vorzugehen, wenn es sich für die Mandanten lohnt.
      Den letzten Erfolg konnte sie verzeichnen, als sie MLP dazu zwang, eine Erlaubnis bei der BaFin für die Kreditvermittlung an Berater zu beantragen. (Die Tagespresse, wie FTD,Handelsblatt,.. berichtete)

      Was ich persönlich gut finde:

      Immer mehr Berater lassen sich vor ihrem Ausscheiden beraten und kündigen nicht selber, damit die zukünftigen Ansprüche erhalten bleiben.

      Zur Strategie und Taktik der Prozessführung sollen sich ehemalige Betroffene äußern.

      Aus den alten Beiträgen hier im board lässt sich zusammenfassen:
      Eine Vergleichsquote, die MLP immer gerne akzeptiert, scheint um 50% des ausstehenden Saldos zu liegen. Nur bei guter Aktenlage und gutem Vortrag des Anwaltes lässt sich ein besseres Ergebnis erzielen.
      Avatar
      schrieb am 24.01.07 15:25:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      danke für den kommentar. mir scheint, daß mlp im letzten jahr einige fälle gewonnen hat, denk daß sich eben auch einige ex mlpler sehr unprofessionell vertreten lassen und jedes verlorene verfahren für den ex mlp ler ist natürlich ein zusatzpunkt in der referenzklageschrift beim nächsten verfahren. da sich richter mit der thematik meist nicht gut auskennen und sich einarbeiten müssen, nehmen sie natürlich diese liste der verfahren als referenz für eigene urteile. gewonnene verfahren auf der andern seite gibts ja meist nicht, da diese durch einen vergleich aus der welt sind. oder kennt jemand ein konkret gewonnenes verfahren ?
      Avatar
      schrieb am 24.01.07 17:51:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Jedenfalls ist mir kein einziger Fall bekannt, bei dem die hier erwähnte Anwältin aus Wiesbaden gegen MLP gewonnen hätte. Kein einziger.

      Aber vielleicht beschäftigt sie sich ja auch mehr mit wallstreet-online, als mit ihren Mandanten. Nur eine Vermutung.
      Avatar
      schrieb am 24.01.07 18:03:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.156.157 von 19ottos am 24.01.07 17:51:05"... kein einziger fall bekannt ... gewonnen ..."

      das kann natürlich daran liegen, dass das ergebnis in einem für beide seiten annehmbaren vergleich geendet hat und nicht in einem urteil;
      meines wissens scheut mlp "wie der teufel das weihwasser" eine verurteilung in den punkten "vorschuss" und "realistische verdienstprognose bei der anwerbung von neuberatern" - vor dem hintergrund sind offenbar vergleichsmöglichkeiten gegeben, die für die ex-berater akzeptabel sind und kein weiteres prozessrisiko heraufbeschwören;

      also, der job von anwälten ist ja nicht die erzwingung eines urteils, sondern das erfolgreiche durchfechten eines streites im sinne der klienten - das nichtvorliegen von urteilen ist damit kein qualitätskriterium

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      Avatar
      schrieb am 24.01.07 18:21:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.156.444 von passmann am 24.01.07 18:03:17O.k. dann soll die liebe Anwältin aus Wiesbaden doch mal bitte Bilanz ziehen und posten, wieviele Vergleiche sie für ihre Mandanten bereits errungen hat.

      Das wäre etwas faktenorientierter als die einigermaßen unfundierte Jubelei von PortoPi in #2.
      Avatar
      schrieb am 25.01.07 09:43:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.156.923 von 19ottos am 24.01.07 18:21:4419ottos, als MLPler mit Zugang zu den vertraulichen Akten der juristischen Abteilung bei MLP wirkst Du recht nervös, was die Nennung der Kanzlei:

      www.rajakobs.de angeht.

      Zu Deiner Info und Erinnerung:

      Aus der Kanzlei kamen schon mindestens zwei Strafanzeigen gegen MLP und die verantwortlichen Vorstände.

      Die Kanzlei hat erwirken können, dass MLP zur Kreditvergabe an Mitarbeiter eine Lizenz zur Kreditvergabe beantragen musste.
      In Zukunft werden die Prozesse ausgeschiedener Mitarbeiter somit noch schöner für die Berater verlaufen.

      Die Kanzlei hat die folgenden Schwerpunkte:

      -Banken und Finanzdienstleister, insbesondere AGB und HGB84ff.

      Anzahl der Mandate: über 100 (Mehrheitlich Ex-MLPler, aber auch andere FDL)

      - Kapitalmarktkommunikation der börsennotierten Aktiengesellschaften incl. Insider-Recht

      - Anzahl der Mandate: über 30

      - Europarecht als übergeordnetes Recht der beiden o.g. Schwerpunkte, insbesondere im Bereich AGB, UStG, KWG


      Die Kanzlei läuft sehr gut und nimmt längst nicht mehr jedes Mandat an.
      Mandate von MLP und deren Tochtergesellschaften werden grundsätzlich abgelehnt, um einem Interessenkonflikt mit bestehenden Mandaten zu vermeiden.

      Die Mandanten, die sich mit MLP vergleichen, haben sich noch nie beklagt. Und welcher Ex-MLPler, der von MLP in die Schuldenfalle getrieben wurde, würde einen Prozess durch alle Instanzen bezahlen wollen?
      Es gibt mindestens einen mir bekannten Fall, da durfte MLP auszahlen und nicht umgekehrt. Guter Vergleich, oder? ;)
      Avatar
      schrieb am 25.01.07 12:20:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.152.128 von razorblade3 am 24.01.07 15:25:41Hallo razorblade 3,

      Ich kenne Deinen Einzelfall nicht,also kann ich und will ich Dich auch nicht beraten, daher nur abstrakt folgende Überlegungen:

      Für den Einfirmenvertreter nach § 92 a HGB ist das ArbG nach § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG zuständig, wenn der Einfirmenvertreter während der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses im Durchschnitt nicht mehr als 1000 Euro bezogen hat.

      Nach der Rechtsprechung sind Provisionen und Darlehen keine Bezüge.

      Wenn nun der Unternehmer seinen Einfirmenvertreter verklagt, wird er regelmäßig vor dem LG (wenn Streitsumme über 5000 €, sonst AG) klagen. Warum?

      Zum einen herrscht vor dem LG Anwaltszwang, § 78 ZPO. Viele Berater kneifen dann schon, weil sie die Kosten für den eigenen Anwalt scheuen und nehmen ein Versäumnisurteil in Kauf!
      Zum anderen kann der Unternehmer im Erfolgsfall auch seine Anwaltsgebühren beim Vertreter zurückholen, § 91 ff ZPO!

      Anders vor dem ArbG!

      Hier kann sich der Einfirmnvertreter selbst vertreten und erstinstanzlich trägt jeder seine Kosten selbst. Der Unternehmer hat idR einen Anwalt und muss daher seine RA- Gebühren selbst tragen, Du hast keine Kosten ;)! Aus diesem Grunde ist der Unternehmer auch vergleichsbereiter, da er auf seinen RA- Gebühren ohnehin hängenbleibt!

      Schließlich: Vor dem ArbG werden vom Arbeitsrichter die sozialen Komponenten berücksichtigt d. h. er will den Arbeitgeber = Unternehmer zum Vergleich klopfen. Dass gelingt eigtl. immer,denn im Zweifel wird er dem Arbeitgeber darlegen, warum er auch den Prozess verlieren kann;):laugh: Auf diese Art werden 80 bis 90 % aller arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten im Vergleich erledigt.

      Also, bei dem Zuständigkeitsstreit vor dem LG nimmt sich der Vertreter einen RA und beschränkt das Mandat auf den Zuständigkeitsstreit, aber nur wenn der Vertreter ganz sicher ist, dass er den Zuständigkeitsstreit gewinnt!(Vorher klären!!!).
      Gewinnst der Vertreter den Prozess, muss der Unternehmer, sofern er auf die Zuständigkeit beharrt, die Kosten Deines RA übernehmen, § 17 b Abs. 2 GVG.

      Nach dem Verweis zum ArbG vertritt er sich dann dort selbst.


      Ob der MLP- Vertreter ein Einfirmenvertreter nach § 92 a HGB ist, weiß ich natürlich nicht ......
      Avatar
      schrieb am 25.01.07 20:07:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      ist er
      Avatar
      schrieb am 26.01.07 20:35:09
      Beitrag Nr. 10 ()
      Msollte auch mal darüber nachdenken, ob es wirklich legitim ist als GL, die Umsatzsteuer nicht zu bezahlen, wenn diese Bombe platzt, dann richtig. Es ist auf jeden Fall zu empfehlen zu einem Anwalt zu gehen, in unserem Fall zu Frau Rechstanwältin Jakobs, da Sie durchaus einige Erfahrungen gesammelt hat. Die jedem von uns etwas bringen. Und aus Gesprächen mit einigen Leuten ist Sie auch diejenige, die nicht sehr beliebt ist bei MLP. Über etwaige Verdienstmöglichkeiten, die von der Realität bei weitem nicht zutreffen, wage ich es erst gar nicht zu sprechen. FAKT Ist , dass MLP alle GLS und Berater von sich abhängig macht. Und viele noch glauben Sie brauchen MLP auch noch. Ich kann euch versichern es geht auch ohne Sie. Sehr gut sogar. Es ist nicht schwieirg das ganze Jahr nicht zu arbeiten und dann am Jahresende die Kunden auf Termin holen und Ihnen eine Lebensversicherung anzudrehen. Etwaige Beschwerden werden von den GL s einfach vertuscht, damit ja in Heidelberg niemand was merkt. Schon schade für ein Unternehmen, welches nach Aussen hin so perfekt sein . Bietet doch so viel Angriffsfläche. Ich würde bloß jedem empfehlen der ausscheidet, nichts zu unterschreiben, das ist euer Todesurteil.

      MLP Mehr Schein als Sein.

      Und manchmal hat man bei den GL s auch den Eindruck Sie müssen den Schein auch noch mittragen. Da die meisten eh bis unter die Decke verschuldet sind. :p
      Avatar
      schrieb am 27.01.07 10:33:57
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.206.559 von KONTRAMLP am 26.01.07 20:35:09Kontra

      Auch wenn dies Dein erster Beitrag war:

      Ich sehe die direkte Verbindung Deiner Aussagen zum Thema "Vorschussrückzahlung" noch nicht.
      Bis auf den einen Satz:

      "Ich würde bloß jedem empfehlen der ausscheidet, nichts zu unterschreiben, das ist euer Todesurteil."

      Interessanter wäre doch von Dir zu erfahren, wie Du zu solch einer Aussage gekommen bist:

      Wann bist Du ausgeschieden?,
      Wie ist es gelaufen?,
      Wie verhielt sich MLP nach Deinem Ausscheiden?,
      Wie konntest du erwirken, dass MLP Dir kündigt und nicht umgekehrt?,
      Mit welchen Rechtsanwälten auf Seiten MLPs hattest Du zu tun? (Üblicherweise Tiefenbacher)
      Wie verhielten sich die ehemaligen Kollegen?,
      ...
      Avatar
      schrieb am 27.01.07 15:33:05
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.216.175 von PortoPi am 27.01.07 10:33:57PortoPi,

      KONTRAMLP hat - im Gegensatz zu Dir - die rechtliche Bedeutung des von MLP über den GL zum Ende des Vertragsverhältsnisses vorgelegten und vom Berater zu unterschreibenden Saldenanerkenntnisses begriffen.

      Hierbei handelt es sich um ein abstraktes Schuldanerkenntnis, mit der Rechtsfolge, dass rechtliche Einwendungen (Scheinselbstständigkeit, vertragswidrige Kundenaussstattung etc.) sich bereits vorgerichtlich erledigt haben.

      Der Saldenstand ist durch Unterschrift anerkannt.


      Alles klar!?
      Avatar
      schrieb am 27.01.07 16:07:15
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.223.792 von DonCaprisco am 27.01.07 15:33:05Capisco

      So pauschal kann man das nicht sagen.
      Avatar
      schrieb am 27.01.07 16:15:15
      Beitrag Nr. 14 ()
      Nichts unterschreiben und vorher von einem Anwalt überprüfen lassen. Bei MLP sollte man besonders vorsichtig sein.

      Aus eigener leidvoller Erfahrung!
      Avatar
      schrieb am 27.01.07 18:20:05
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ich bin mir sicher, daß sehr viele das Saldenanerkenntnis unterschrieben haben. Meist ist es ja so, daß die Berater dieses Anerkenntnis noch viele Monate bevor sie ausscheiden unterschreiben in einer Phase wo sie noch hoffen, die Erwartungen können erfüllt werden. Der GL übt ja über die Sales Directors massiv Druck auf den Berater aus, das Dokument zu unterschreiben und wenn er dies nicht tut, wird ihm dargelegt, daß ihm bei Weigerung gekündigt wird. Da ein "normaler" Berater ja noch Angst vor dieser Kündigung hat und hofft, daß die Versprechen von MLP, denen er anfangs geglaubt hat, eintreten unterschreibt er den Zettel und realisiert erst lange später, was er da getan hat.
      Ich weiß allerdings nicht, wie dieses unter Druck erzeugte Saldenanerkenntnis bei Gericht gewertet wird.
      Avatar
      schrieb am 28.01.07 10:13:24
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.228.475 von razorblade3 am 27.01.07 18:20:05Es gab irgendwann einmal eine Diskussion hier im board, ob sich MLP den Vorwurf gefallen lassen muss, ähnliche Methoden, wie bei der "organisierte, bandenmäßige und erwerbsmäßige Kriminalität" anzuwenden.

      Das Hauptargument gegen diese Vorwürfe war die Tatsache, dass MLP keine Gewalt/psychische Druckmittel anwendet.

      Razor schreibt:

      "Der GL übt ja über die Sales Directors massiv Druck auf den Berater aus, das Dokument zu unterschreiben und wenn er dies nicht tut, wird ihm dargelegt, daß ihm bei Weigerung gekündigt wird. Da ein "normaler" Berater ja noch Angst vor dieser Kündigung hat und hofft, daß die Versprechen von MLP, denen er anfangs geglaubt hat, eintreten unterschreibt er den Zettel und realisiert erst lange später, was er da getan hat.
      "
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 12:41:04
      Beitrag Nr. 17 ()
      Auf jeden Fall hat MLP genug Dreck am stecken. Und sie sollten Sie über etwaige Methoden mal Gedanken machen.

      Wann und wieso ich ausgeschieden bin ist eine andere Sache. Auf jeden Fall. Ist mir klar,dass dort allen das Wasser bis zum Hals steht.

      Beweise für eine Scheinselbstständigkeit gibt es genug. Wenn man fleißig aufpasst.
      Man sollte beim Ausscheiden aber auch darauf achten, dass der Saldo auf der Abrechnung stimmt. MLP hat da eine gute Verschleierungstaktik entwickelt. Die verstehen, dass ja selbst nicht.

      Und der GL gibt natürlich auch einen Saldo an ist ja klar. Auch der sollte stimmen. Das erfährt man aber meistens erst vor Gericht. Eines ist mir klar geworden bei diesem laden. Beraten können die wenigsten. Weil die Fehler ja immer wieder weitergeben werden durch die CU. Durch die eigenen Berater leider hat dies Wiesloch noch nciht bemerkt. Nicht alle aber viele. FAchwissen wird einem Quereinsteiger schon mal gar nicht vermittelt. Eher Profuktverkaufen. Und vorbereiten auf das Arbeiten einmal im Jahr und zwar. Im November und Dezember. Da arbeiten dann auf einmal alle wieder . Unter dem Jahr läuft nicht wirklich viel. Und was wird dann beraten LV. Stimmt ist ja jedes Jahr immer wiederien Thema im Dezember. MLP sollte sich auch mal über etwaige GL s Gedanken . Bezüglich solzialkompentenz und so. Die meisten haben das Wort in Ihrem Wortschatz noch nicht. Eher Gier frisst Hirn. Das trifft es eher. Wenn man das so nennen kann, wenn man ständig das GS Konto am decken ist.
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 12:46:51
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.216.175 von PortoPi am 27.01.07 10:33:57Zum Tehma Salden. Ist ganz einfach wenn ihr den Saldo unterschreibt und dieser stimmt nicht, dann habt ihr es anerkannt und vor Gericht null Chance. Den richter interssiert es dann nicht ob der Salod stimmt.

      Bei mir ist der Ausstieg ganz normal gelaufen, das Problem bei vielen ist einfach der Saldo. Man muss einfach finanziell unabhängig bleiben.

      Ich wurde gekündigt. Wenn ihr selbst kündigt habt ihr kein Anspruch auf Folgeprov. So viel ich weiss. Mit wem ich bei MLP zu tun hatte geht nur mich was an. Wie sich die Koellegen verhielten ist mir Wurst. ICh bin da raus und das ist gut so. Wenn die sich weiter verarschen lassen wollen für ein Hungerlohn. Angeblich als Makler arebiten wollen und man aber nicht einmal alle Gesellschaften betreuen kann. KOMISCH. Was ist denn das für ein Makler. Der nicht alle nimmt. Irgendwan fällt jeder von seinem hohen Ross auch die Wieslocher. Wenn die Aktionäre erst erfahren, dass Sie die Ganzen Salden der Berater und GL s als Forderungen darstellen, dann ist der Gewinn dann auf einmal doch nicht so hoch. OH je sowas.
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 16:13:13
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.270.284 von KONTRAMLP am 29.01.07 12:46:51ich würde immer die prüfung vornehmen lassen ob:

      - der saldo aus einer kreditlinie entstanden ist, oder
      - der saldo aus einem vorschuss auf künftige provisionen entstanden ist, diese provisionsprognose auf realistischen ausgangsdaten (geliefert von mlp) erfolgte und ob ein solcher saldo nicht mit vertragsbeendigung verfällt
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 17:32:54
      Beitrag Nr. 20 ()
      der saldo aus einem vorschuss auf künftige provisionen entstanden ist, diese provisionsprognose auf realistischen ausgangsdaten (geliefert von mlp) erfolgte und ob ein solcher saldo nicht mit vertragsbeendigung verfällt ??

      gibts da eine rechtlich fundierte möglichkeit, daß salden die aus unrealistischen ausgangsdaten entstehen mir vertragsbeendigung verfallen. das wäre ja relativ einfach zu belegen,

      bsp. die angaben von mlp beüglich der zu erwartenden Provisionen war ja recht konkret, die 150000 euro im 3 Jahr stehen ja auch in diversen veröffentlichungen und diese verdiener findet man nur sehr selten und wenn dann mehr bei dem Typ "storno ingo- verkäufern" wo man ja schon rein haftungstechnisch als seriöser berater in probleme kommt, wenn man wirklich aus solchem niveau arbeitet
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 18:21:21
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.276.372 von razorblade3 am 29.01.07 17:32:54razorblade:

      ich kenne kein gerichtsurteil, aus welchem hervorgeht, dass die mlp-praxis der vorschuss-/kreditvergabe, die einbuchung der forderungen gegen berater/geschäftsstellenleiter in die bilanz des konzernes und/oder die forderungserhebung gegen ehemalige berater in höhe des rechnerischen saldos bei ausscheiden (+ nachbelastung durch storno) unlauter wäre;

      das liegt allerdings nicht daran, dass mlp solche gerichtlichen auseinandersetzungen gewonnen hat, es liegt nur daran, dass sich mlp grundsätzlich vergleicht;

      auf welchem niveau der vergleich stattfindet hängt wohl sehr vom vermögen des rechtsbeistandes des beraters ab, sich in die materie einzuarbeiten; entsprechende hinweise auf eingearbeitete juristInnen (schreibt man/frau das so?) findet man hier in wo;
      Avatar
      schrieb am 31.01.07 09:58:06
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.224.892 von Abacco am 27.01.07 16:07:15In der Tat.

      Dafür muss man noch nicht einmal Mitarbeiter eines Discounters sein, in die Tasche desselben langen, dabei erwischt werden und sich durch Unterschrift reuig zeigen...


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