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    An Nabil und andere Rechtsexperten. Brauche euren Rat - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.02.07 22:41:05 von
    neuester Beitrag 05.02.07 14:34:46 von
    Beiträge: 18
    ID: 1.109.543
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      schrieb am 03.02.07 22:41:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein sehr guter Freund von mir steckt in Schwierigkeiten.

      Dieser Freund hat seine ganzen Versicherungen (Lebens-, Haftpflicht-,KFZ-, usw.) bei einem benachbarten Handelsvertreter einer sehr grossen deutschen Versicherungsgesellschaft (nennen wir die Versicherung einfach XYZ-Versicherung) abgeschlossen. Er kennt diesen Vertreter seit 10 Jahren und hat immer wieder seine ganzen Versicherungen bei ihm abgeschlossen.

      Dieser Handelsvertreter hat ein Büro mit dem Emblem der XYZ-Versicherung und vermittelt ausschliesslich Versicherungsprodukte dieses XYZ-Konzerns sowie der Töchterunternehmen dieses Konzerns (z.B. hat er die Lebensversicherung bei der XYZ-Lebensversicherungs AG abgeschlossen, die KFZ-Versicherung bei der XYZ-Fahrzeugversicherungs AG usw.)

      Was ich damit sagen will, ist, Versicherungsprodukte anderer Versicherungen ausser der XYZ und deren Töchterunternehmen gibt es bei diesem Vertreter gar nicht zu erwerben.


      Jetzt ist folgendes passiert:

      Mein Kumpel hat durch Werbung erfahren, dass man bei einer der Töchter der XYZ eine Kapitalanlage mit 5 jaehriger Laufzeit zu 5% pro Jahr abschliessen könne. Er ging zu dem Vertreter, der ihn daraufhin beschwatzte, eine andere Anlage mit einem jaehrlichen Zins von fast 7% bei einer anderen Tochter der XYZ abzuschliessen, einer angeblichen Bank.

      Mein Kumpel willigte ein und überbrachte dem Vertreter 9000 Euro in bar. Ein paar Tage spaeter bekam er einen Brief mit dem Briefkopf dieser Versicherung von dem Vertreter, dass das Geld wuschgemaess angelegt und verbucht sei.

      Aber das war eine Lüge. Der Vertreter hat die Kohle in seine eigene Tasche gesteckt und verzockt. Der Bursche hat auch andere Kunden betrogen und sitzt jetzt in U-Haft. Die Tochter der XYZ,
      bei der diese Kohle angeblich angelegt werden sollte, weigert sich den Schaden zu ersetzen, da man

      bei ihr gar keine Geldanlage taetigen könne und der Vertreter deshalb auch keine Vollmacht für Geldanlagen bei dieser Tochter haette.

      Diese Tochtergesellschaft sei gar keine Bank sondern eine Feuerversicherung für Industriekunden. Dies ging aber aus dem Namenszug der Tochter nicht hervor und mein Kupmel vertraute seinem Vertreter (der Name war voller Abkürzungen).

      Wie sieht es aus, eurer Meinung nach? Hat mein Kumpel eine Chance bei dem Mutterkonzern XYZ oder der Tochter die Kohle wiederzubekommen. Denn von dem Vertreter ist nix zu holen. Der hat einen Riesenschaden verursacht, den er niemals wird begleichen können.

      9000 Euro sind für viele nicht viel Geld für meinen Kumpel jedoch eine Menge.

      Danke euch allen.
      Avatar
      schrieb am 03.02.07 22:51:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Also ich bin was die Branche angeht Laie. Aber mal ganz vom allgemeinen Verständniss her würde ich sagen er hat keine Chance auch nur einen Cent von der XYZ-Versicherung zu bekommen.
      Wer einem Betrüger aufsitzt hat halt Pech gehabt.

      @kampfhundstreichler
      Würdest du Schadenersatz an jemanden zahlen der in deinem Namen und ohne dein Wissen andere Leute abgezockt hat??

      Ich glaube eher nicht. Deshalb denke und hoffe ich die XYZ-Versicherung muss auch nix zahlen.
      Avatar
      schrieb am 03.02.07 22:57:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.403.315 von kampfhundstreichler am 03.02.07 22:41:05Welcher Nabil ist denn hier als der Experte gemeint? Davon gibts ja scheinbar mehrere.....:laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.02.07 23:03:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich meinte NATALY. Entschuldigt meiner Verirrung. Danke.
      Avatar
      schrieb am 03.02.07 23:17:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      so, wie es in diesem land mittlerweile läuft, darf man wohl davon ausgehen, dass man zunächst mal alles tun wird, um dem verbrecher wieder eine ordentliche perspektive bieten zu können .. :eek:

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      schrieb am 03.02.07 23:29:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.403.388 von Ronns am 03.02.07 22:51:06so einfach sehe ich das nicht...es gilt zunächst zu klären, wie der vertreter denn an den briefkopf dieser bank oder versicherung gekommen ist...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 03.02.07 23:32:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.403.315 von kampfhundstreichler am 03.02.07 22:41:05bei ihr gar keine Geldanlage taetigen könne und der Vertreter deshalb auch keine Vollmacht für Geldanlagen bei dieser Tochter haette.

      da er keine Vollmacht von der Versicherung für solche Tätigkeiten hatte wird er von der XYZ-Versicherung nicht seine 9000€ bekommen.

      :look:

      Wer gibt aber auch 9000€ einem Vertreter in bar

      :confused:

      wofür haben wir banken?

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.02.07 23:49:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      ...frag doch einfach mal die netten herren von ITM, vielleicht können die weiterhelfen...




      http://www.moskau-inkasso.com/
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.02.07 23:49:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      Avatar
      schrieb am 03.02.07 23:56:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hat der Freund eine Rechtsschutzversicherung?
      Avatar
      schrieb am 04.02.07 08:44:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.403.315 von kampfhundstreichler am 03.02.07 22:41:05Also immer die Gechichte mit den Kumpels hier, die man bis ins letzte Detail kennt ;)

      Ersetze einfach den Kumpel durch dich und schon stimmt es :laugh::laugh:

      Da sage ich halt PECH GEHABT !!! Brich in seine Bude ein und hol dir alles zurück, biste auf die 9000 kommst
      Avatar
      schrieb am 04.02.07 09:19:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.410.374 von Procera am 04.02.07 08:44:42So wird schon eher ein Schuh draus.;)

      Aber: Anstiftung zu einer Straftat :eek:

      Und da es wahrscheinlich Schwarzgeld ist - - - :D
      Avatar
      schrieb am 04.02.07 10:06:16
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hmm, ich glaub sooooo schlecht stehen die Chancen gar nicht. Ich hab schon von den wildesten Geschichten gehört. Aber jetzt mal im Ernst. Wenn es eine so große Gesellschaft ist (z.B. Allianz oder AXA oder Generali) dann haben die mit Sicherheit kein Interesse daran, sowas an die große Glocke zu hängen. Dann ist auch abzuklären in welchem Verhältnis GENAU die Agentur zum Konzern steht. Es gibt ja auch Angestellte einer Agentur/Handesvertreter/Nebenberufsvertreter etc. Dann ist wichtig wie groß der Schaden ist. Wieviele Personen sind betroffen?? WIe groß ist der Ort/Gemeinde/Stadt wo das ganze stattfand. Gerade in mittelgroßen Gemeinden/Städten sind doch solche Agenturinhaber bekannt wie bunte Vögel. Schreib doch mal einen Leserbrief an die Zeitung und vorab eine Kopie davon an die Gesellschaft. Erzähl doch das Ihr euch Zusammentun wollt (alle Geschädigte) und eine Veranstaltung abholten wollt etc.

      Mal schauen was die dann machen!!
      Avatar
      schrieb am 04.02.07 11:08:18
      Beitrag Nr. 14 ()
      @kampfhundstreichler,

      wenn Du jemand Dein Geld anvertraust, weil dieser Dir 7% p.a. verspricht, bist Du auch mit schuldig.

      Jemand, der sich auf Börsenseiten wie w:o rumtreibt sollte wissen:
      Sichere 7% p.a. gibt es nicht - ist entweder gelogen, illegal oder wie in diesem Fall Betrug.

      Und lass Nabil aus dem Spiel - der ist in Nichts Experte:laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.02.07 11:08:37
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.404.071 von Baehrs am 03.02.07 23:49:51gie anscheinsvollmacht könnte tatsächlich der schlüssel zu möglichen schadensersatzansprüchen sein...allerdings sollte das durch einen anwalt überprüft werden...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 04.02.07 11:10:27
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.403.315 von kampfhundstreichler am 03.02.07 22:41:05- es geht hier wohl um die Vertretungsbefugnis - und dazu gibt es ein Urteil des OLG Kölns - ob das so in diesem Fall unbedingt anwendbar ist, weiß ich nicht - aber die Chancen stehen nicht schlecht -


      Haftung für Mitarbeiter ohne Vertretungsbefugnis
      Eine GmbH haftet für das Handeln ihres Mitarbeiters, wenn dieser in Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben gegenüber einem ständigen Geschäftspartner als Bevollmächtigter auftritt, dabei den Firmenstempel der Gesellschaft verwendet und berechtigt ist, Schecks im Namen der Gesellschaft auszustellen.

      Das Risiko, dass ein solcher Mitarbeiter nach ordnungsgemäßer Abwicklung früherer Verträge später Geschäfte an der GmbH vorbei abschließt, um sich persönlich zu bereichern, trifft nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln nicht den Vertragspartner, sondern die GmbH.



      Urteil des OLG Köln 20.10.2000
      Avatar
      schrieb am 04.02.07 12:21:02
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.411.791 von invest2002 am 04.02.07 11:08:37Immer mit Anwalt, zumal es wie immer viele Fragen zu klären gibt - er ist ja auch nicht der einzig Geschädigte, wie lang geht das schon so, wann haben sich die ersten Geschädigten gemeldet, wie genau wurde vorgegangen etc

      Ging mir jetzt auch nur darum aufzuzeigen, dass auch ohne (ausdrückliche) Bevollmächtigung Ansprüche entstehen können(so zB über die "Figur" der Anscheinsvollmacht)...
      Avatar
      schrieb am 05.02.07 14:34:46
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.411.822 von trendtoni am 04.02.07 11:10:27Der Fall ist nicht ganz vergleichbar, weil es dort um einen Angestellten eines Unternehmens geht.

      Bei dem geschilderten Fall handelt es sich aber voraussichtlich um einen Handelsvertreter i.S.d. § 84 ff. HGB, also einen selbständig tätigen Gewerbetreibenden, der ständig damit betraut ist, Geschäfte (z.B. Versicherungs-/ Kapitalanlageverträge) zu vermitteln oder in fremden Namen abzuschließen.

      Bei denen kommt es ganz wesentlich darauf an, ob dieser eine Vermittlungsvollmacht oder ob er Abschlussvollmacht hat. Und wie er regelmäßig gegenüber dem Kunden aufgetreten ist. Im ersten Fall wird lediglich vom Vermittler ein Vertragsverhältnis angebahnt/ vermittelt, aber nicht für das vertretene Unternehmen abgeschlossen. Das macht dann z.B. die Versicherung selbst. Im letzteren Fall darf der Handelsvertreter auch für das Unternehmen abschließen.

      Den Umfang der Vollmacht regelt üblicherweise der Handelsvertretervertrag. Dieser bindet zunächst einmal im Innenverhältnis, also zwischen Vertrter und Vertretenem. Bzgl. der Bindungswirkung nach außen kommt es auf das Auftreten gegenüber dem Kunden an und ob z.B. selbst im Falle einer bloßen Vermittlungsvollmacht bei Überschreiten dieser Vollmacht durch den Handelsvertreter dieses Überschreiten von dem Vertretenen ggf. regelmäßig geduldet wurde. Dann kann der Vertretene ggf. gegenüber dem Kunden nach den Grundsätzen zur Duldungs- oder Anscheinsvollmacht (§§ 170 ff. BGB) dennoch gebunden sein. Dafür müsste man den Einzelfall genau kennen.

      Damit sollte man aber zu einem Anwalt.


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