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    börsenregeln der bank - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.03.07 20:28:31 von
    neuester Beitrag 02.03.07 01:26:13 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.115.735
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      Avatar
      schrieb am 01.03.07 20:28:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      meine bank gab mir fogende information:
      Sehr geehrte Damen und Herren,

      für Wertpapiertransaktionen an den Börsen gelten die jeweiligen Börsenbedingungen und Usancen, die in der Regel auf den Internetseiten der jeweiligen Börse abrufbar sind.

      Die jeweils geltende Fassung der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse sowie die Bedingungen für die Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse finden Sie auf der Internetseite der Börse.

      Bitte halten Sie die dort erläuterten Regeln unbedingt ein. Beachten Sie bitte insbesondere, dass gegenläufige Kommissionsaufträge, die dasselbe Wertpapier betreffen (so genannte Crossing-Geschäfte) nicht erlaubt sind. Ebenfalls verboten sind Geschäfte, bei denen sich zwei Handelsteilnehmer absprechen, gegenläufige Aufträge zu erteilen (so genannte Pre-arranged Trades).

      Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen erfolgt unter Angabe des entsprechenden Grundes unverzüglich eine schriftliche Abmahnung. Im Falle eines weiteren Verstoßes wird der Betroffene zumindest im Wege der Teilkündigung nach Nr. 19 Abs. 3 der Allgemeine Geschäftsbedingungen für mindestens 20 Börsentage von der Nutzung des Direct Brokerage sowie der direkten Orderaufgabe über den Servicecomputer ausgeschlossen. Hierüber wird die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse informiert.

      Wir bitten Sie, in Ihrem eigenen Interesse die genannten Bestimmungen zu beachten.

      :confused: kann mir mal einer dazu ein beispiel geben? was unter crossing-geschäften und pre-arranged trades zu verstehen ist?
      ist damit zum beispiel gleichzeitiger kauf von call und put auf bmw falsch
      Avatar
      schrieb am 02.03.07 01:26:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das bedeutet, du darfst dir ein Wertpapier nicht selbst über die Börse verkaufen. Und du darfst niemanden ein Wertpapier über die Börse verkaufen, wenn du dich mit dem betreffenden vorher schon über den Preis geeinigt hast. Ich denke das soll verhindern, daß speziell bei Marktengen werten die Kurse manipuliert werden.


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