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    \'FTD\': BGH erzwingt Banken-Transparenz bei Provisionen für Geldanlageprodukt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.03.07 10:58:06 von
    neuester Beitrag 05.03.07 21:41:27 von
    Beiträge: 7
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      schrieb am 05.03.07 10:58:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      FRANKFURT (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof will Banken laut einem Pressebericht zu Transparenz bei ihren Provisionen für Geldanlageprodukte zwingen. Bankberater
      müssen ihre Kunden künftig darüber aufzuklären, wie viel die Bank vom Fondsanbieter für die Vermittlung bekomme, berichtet die 'Financial Times Deutschland' unter Berufung auf die Urteilsbegründung. Anwälte hoffen dem Bericht zufolge auf weitere Klagen zur Rückabwicklung von Geschäften.

      Bei Fonds setzen sich die Provisionen, sogenannte Kickbacks, aus dem einmalig zu zahlenden Ausgabeaufschlag von bis zu fünf Prozent sowie Teilen der jährlichen Managementgebühr für den Bestand von zwischen 0,3 und 0,8 Prozent zusammen. Sie fließen von der Fondsgesellschaft zurück an die vermittelnde Bank.

      Das Urteil betrifft nach Aussage von Rechtsanwalt Andreas Tilp alle
      Finanzprodukte, bei denen Provisionen fließen, also Fonds, Zertifikate, Lebensversicherungen. Im konkreten Fall hatte ein Investor im Sommer 2000 bei der HypoVereinsbank hauseigene Fondsanteile gekauft, ohne über die
      Rückvergütungen informiert worden zu sein.


      Anwälte hoffen nun auf weitere Klagen zur Rückabwicklung von Geschäften. Zwar gilt bei Beratungsgeschäften mit Wertpapieren und Derivaten eine Verjährungsfrist von drei Jahren - doch die wird ausgehebelt, wenn der Anleger der vermittelnden Bank Vorsatz nachweist. 'Die Banken wissen spätestens seit dem
      BGH-Urteil vom Dezember 2000 Bescheid', sagte der ebenfalls auf solche Fälle spezialiste Anwalt Jens Graf. Damals entschied der BGH, dass Vermögensverwalter ihre Kunden über den Erhalt von Kickbacks aufklären müssen.
      /fn/sk

      http://news.onvista.de/alle.html?ID_NEWS=42712685

      hört sich nach einer Aufforderung an - wäre mitunter eine Möglichkeit "Verluste" aus 2001 bis heute auf juristischem Weg wiederzuholen :eek: die Banken und Fondsindustrie wird das überhaupt nicht freuen...
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 11:01:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      nein, die Banken und die Vermögensverwalter wird das gar nicht freuen.

      Aber letztendlich war das Ganze eh schon überfällig und spätestens mit Einführung der MIFID Geschichte. Doof nur, dass einige Vermögensverwalter sich noch nie mit MIFID beschäftigt haben...
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 11:02:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.121.285 von Baikani am 05.03.07 10:58:06
      Oh ja, diese Entscheidung kann für ordentlichen Wind bei den Banken sorgen.

      Aber die werden sich zu wehren wissen.
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 11:37:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Deutscher Michel ... Schlaftüten ...

      Im restlichen Europa gibt´s das ("TER") schon seit einiger Zeit zwingend in jedem VKP

      :keks:
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 14:35:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.121.285 von Baikani am 05.03.07 10:58:06:rolleyes:

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      schrieb am 05.03.07 16:36:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.121.285 von Baikani am 05.03.07 10:58:06Upps das wäre lustig gewesen, wenn es 2003 gekommen wäre.... alle Kunden bei Deutschen Banken hätten die Fonds rükabgewickelt.... das wäre teuer gekommen..... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 21:41:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Endlich !!!! :laugh::laugh::laugh:

      Aber wer braucht noch Banken und deren nutzlosen Beratung. Seit man alles Online machen kann, braucht eigentlich nur noch die Omi ab 70 und der Rest der geistig Faulen eine Beratung zu Ungunsten des Klienten. :D


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