\'FTD\': BGH erzwingt Banken-Transparenz bei Provisionen für Geldanlageprodukt - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.03.07 10:58:06 von
neuester Beitrag 05.03.07 21:41:27 von
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FRANKFURT (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof will Banken laut einem Pressebericht zu Transparenz bei ihren Provisionen für Geldanlageprodukte zwingen. Bankberater
müssen ihre Kunden künftig darüber aufzuklären, wie viel die Bank vom Fondsanbieter für die Vermittlung bekomme, berichtet die 'Financial Times Deutschland' unter Berufung auf die Urteilsbegründung. Anwälte hoffen dem Bericht zufolge auf weitere Klagen zur Rückabwicklung von Geschäften.
Bei Fonds setzen sich die Provisionen, sogenannte Kickbacks, aus dem einmalig zu zahlenden Ausgabeaufschlag von bis zu fünf Prozent sowie Teilen der jährlichen Managementgebühr für den Bestand von zwischen 0,3 und 0,8 Prozent zusammen. Sie fließen von der Fondsgesellschaft zurück an die vermittelnde Bank.
Das Urteil betrifft nach Aussage von Rechtsanwalt Andreas Tilp alle
Finanzprodukte, bei denen Provisionen fließen, also Fonds, Zertifikate, Lebensversicherungen. Im konkreten Fall hatte ein Investor im Sommer 2000 bei der HypoVereinsbank hauseigene Fondsanteile gekauft, ohne über die
Rückvergütungen informiert worden zu sein.
Anwälte hoffen nun auf weitere Klagen zur Rückabwicklung von Geschäften. Zwar gilt bei Beratungsgeschäften mit Wertpapieren und Derivaten eine Verjährungsfrist von drei Jahren - doch die wird ausgehebelt, wenn der Anleger der vermittelnden Bank Vorsatz nachweist. 'Die Banken wissen spätestens seit dem
BGH-Urteil vom Dezember 2000 Bescheid', sagte der ebenfalls auf solche Fälle spezialiste Anwalt Jens Graf. Damals entschied der BGH, dass Vermögensverwalter ihre Kunden über den Erhalt von Kickbacks aufklären müssen./fn/sk
http://news.onvista.de/alle.html?ID_NEWS=42712685
hört sich nach einer Aufforderung an - wäre mitunter eine Möglichkeit "Verluste" aus 2001 bis heute auf juristischem Weg wiederzuholen die Banken und Fondsindustrie wird das überhaupt nicht freuen...
müssen ihre Kunden künftig darüber aufzuklären, wie viel die Bank vom Fondsanbieter für die Vermittlung bekomme, berichtet die 'Financial Times Deutschland' unter Berufung auf die Urteilsbegründung. Anwälte hoffen dem Bericht zufolge auf weitere Klagen zur Rückabwicklung von Geschäften.
Bei Fonds setzen sich die Provisionen, sogenannte Kickbacks, aus dem einmalig zu zahlenden Ausgabeaufschlag von bis zu fünf Prozent sowie Teilen der jährlichen Managementgebühr für den Bestand von zwischen 0,3 und 0,8 Prozent zusammen. Sie fließen von der Fondsgesellschaft zurück an die vermittelnde Bank.
Das Urteil betrifft nach Aussage von Rechtsanwalt Andreas Tilp alle
Finanzprodukte, bei denen Provisionen fließen, also Fonds, Zertifikate, Lebensversicherungen. Im konkreten Fall hatte ein Investor im Sommer 2000 bei der HypoVereinsbank hauseigene Fondsanteile gekauft, ohne über die
Rückvergütungen informiert worden zu sein.
Anwälte hoffen nun auf weitere Klagen zur Rückabwicklung von Geschäften. Zwar gilt bei Beratungsgeschäften mit Wertpapieren und Derivaten eine Verjährungsfrist von drei Jahren - doch die wird ausgehebelt, wenn der Anleger der vermittelnden Bank Vorsatz nachweist. 'Die Banken wissen spätestens seit dem
BGH-Urteil vom Dezember 2000 Bescheid', sagte der ebenfalls auf solche Fälle spezialiste Anwalt Jens Graf. Damals entschied der BGH, dass Vermögensverwalter ihre Kunden über den Erhalt von Kickbacks aufklären müssen./fn/sk
http://news.onvista.de/alle.html?ID_NEWS=42712685
hört sich nach einer Aufforderung an - wäre mitunter eine Möglichkeit "Verluste" aus 2001 bis heute auf juristischem Weg wiederzuholen die Banken und Fondsindustrie wird das überhaupt nicht freuen...
nein, die Banken und die Vermögensverwalter wird das gar nicht freuen.
Aber letztendlich war das Ganze eh schon überfällig und spätestens mit Einführung der MIFID Geschichte. Doof nur, dass einige Vermögensverwalter sich noch nie mit MIFID beschäftigt haben...
Aber letztendlich war das Ganze eh schon überfällig und spätestens mit Einführung der MIFID Geschichte. Doof nur, dass einige Vermögensverwalter sich noch nie mit MIFID beschäftigt haben...
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.121.285 von Baikani am 05.03.07 10:58:06
Oh ja, diese Entscheidung kann für ordentlichen Wind bei den Banken sorgen.
Aber die werden sich zu wehren wissen.
Oh ja, diese Entscheidung kann für ordentlichen Wind bei den Banken sorgen.
Aber die werden sich zu wehren wissen.
Deutscher Michel ... Schlaftüten ...
Im restlichen Europa gibt´s das ("TER") schon seit einiger Zeit zwingend in jedem VKP
Im restlichen Europa gibt´s das ("TER") schon seit einiger Zeit zwingend in jedem VKP
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.121.285 von Baikani am 05.03.07 10:58:06
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.121.285 von Baikani am 05.03.07 10:58:06Upps das wäre lustig gewesen, wenn es 2003 gekommen wäre.... alle Kunden bei Deutschen Banken hätten die Fonds rükabgewickelt.... das wäre teuer gekommen.....
Endlich !!!!
Aber wer braucht noch Banken und deren nutzlosen Beratung. Seit man alles Online machen kann, braucht eigentlich nur noch die Omi ab 70 und der Rest der geistig Faulen eine Beratung zu Ungunsten des Klienten.
Aber wer braucht noch Banken und deren nutzlosen Beratung. Seit man alles Online machen kann, braucht eigentlich nur noch die Omi ab 70 und der Rest der geistig Faulen eine Beratung zu Ungunsten des Klienten.
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