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    Behandlung von Aktien nach Umwandlung (Übernahme / Steuerfreiheit) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.03.07 10:27:39 von
    neuester Beitrag 07.03.07 12:49:43 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.116.855
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      Avatar
      schrieb am 07.03.07 10:27:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      was ist mit Aktien, die schon Steuerfrei waren und dann durch
      eine Übernahme in andere Umgewandelt werden?
      Muss ich diese dann verbuchen, als hätte ich sie zum Tag der Einbuchung neu gekauft?

      In zwei Fällen hatte ich sogar extrem hohe Verluste, bevor die
      Papire in eine neue AG umgewandelt wurden. Die werden ihren Einstandskurs
      nie wieder sehen. Da möchte ich natürlich keine Steuern auf das
      wenige zahlen, das ich evtl. durch Kurssteigerungen von meinem
      Geld wiederbekomme. Von Gewinnen kann da keine Rede sein.

      Dank im Voraus,

      RW
      Avatar
      schrieb am 07.03.07 11:18:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.160.423 von RMD am 07.03.07 10:27:39http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/B…

      schaue mal hier, da muesstest du fuendig werden.
      Avatar
      schrieb am 07.03.07 12:17:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vielen Dank.
      Ich muß sie also tatsächlich am Tag der Umwandlung als Kauf/Verkauf
      verbuchen.
      Bei den steuerfreien Gewinnen ist es mir ziemlich egal,
      aber bei steuerfreien Verlusten ("Enteignung" ->100 alte für 1 neue bei gleichem Preis!) ist es doch wohl eine ziemliche Sauerei, die
      Kursgewinne dieser neuen Aktien versteuern zu müssen.
      Sollte man gegen klagen .... wenn man die Zeit und das Geld hätte
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 07.03.07 12:25:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      ...gebe ich dir recht!!! in vollem umfang!!!
      Avatar
      schrieb am 07.03.07 12:49:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.162.748 von RMD am 07.03.07 12:17:37Mir ging das mehr als einmal so. Ich lasse das Zeug einfach als Depotleichen vor sich hin gammeln. :mad:


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