Bsirske: Mit 60 in Rente, 35 Wochenstunden, 7,69 Euro Mindestlohn ( verdi ) - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.03.07 13:38:35 von
neuester Beitrag 29.03.07 16:32:45 von
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Bsirske: Frankreich macht Druck - Mit 60 in Rente, 35 Wochenstunden, 7,69 Euro Mindestlohn
Leipzig. Der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Frank Bsirske, sieht Deutschland bei der Sozialpolitik durch seine Nachbarn unter Druck. In Frankreich gebe es die Rente mit 60, eine gesetzliche Höchstarbeitszeit von 35 Wochenstunden und einen Mindestlohn von 7,69 Euro. Davon könnten Hunderttausende Arbeitnehmer in Deutschland nur träumen. "Wir müssen aufpassen, dass Deutschland nicht zum Motor in Europa für Sozialabbau wird", sagte Bsirske bei der Fusion der ver.di-Landesverbände von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am Samstag in Leipzig. Zum Chef des neuen Verbandes wurde der bisherige thüringische ver.di-Vorsitzende Thomas Voß gewählt.
Nach Ansicht von Bsirske müssen die Gewerkschaften dazu beitragen, Verteilungsgerechtigkeit herzustellen. Es sei erfreulich, dass der wirtschaftliche Aufschwung endlich nun auch auf den Arbeitsmarkt durchschlage. "Das ist aber nicht so wegen, sondern trotz der Politik der vergangenen Jahre", sagte der ver.di-Bundesvorsitzende.
Sonntag, 18. März 2007
http://www.lvz-online.de/aktuell/content/19175.html
Leipzig. Der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Frank Bsirske, sieht Deutschland bei der Sozialpolitik durch seine Nachbarn unter Druck. In Frankreich gebe es die Rente mit 60, eine gesetzliche Höchstarbeitszeit von 35 Wochenstunden und einen Mindestlohn von 7,69 Euro. Davon könnten Hunderttausende Arbeitnehmer in Deutschland nur träumen. "Wir müssen aufpassen, dass Deutschland nicht zum Motor in Europa für Sozialabbau wird", sagte Bsirske bei der Fusion der ver.di-Landesverbände von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am Samstag in Leipzig. Zum Chef des neuen Verbandes wurde der bisherige thüringische ver.di-Vorsitzende Thomas Voß gewählt.
Nach Ansicht von Bsirske müssen die Gewerkschaften dazu beitragen, Verteilungsgerechtigkeit herzustellen. Es sei erfreulich, dass der wirtschaftliche Aufschwung endlich nun auch auf den Arbeitsmarkt durchschlage. "Das ist aber nicht so wegen, sondern trotz der Politik der vergangenen Jahre", sagte der ver.di-Bundesvorsitzende.
Sonntag, 18. März 2007
http://www.lvz-online.de/aktuell/content/19175.html
Volkseinkommen: Die Erben des Wirtschaftswunders werden zunehmend Schlusslicht Thread: Volkseinkommen: Die Erben des Wirtschaftswunders werden zunehmend Schlusslicht
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.350.612 von obus am 18.03.07 13:38:35In Frankreich gebe es die Rente mit 60, eine gesetzliche Höchstarbeitszeit von 35 Wochenstunden und einen Mindestlohn von 7,69 Euro.
Und deswegen gibt es in Frankreich keine Arbeitslosen, gell?!
Und deswegen gibt es in Frankreich keine Arbeitslosen, gell?!
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.351.731 von Datteljongleur am 18.03.07 14:20:32und brennen gelegentlich hunderte von Autos.
Zur Kompetenz der Gewerkschaften, was Wirtschaft angeht nenne ich einige Beispiele:
Neue Heimat
BfG Bank
AHB
Alles Unternehmen, wo die ihre Finger drin hatten und alle Pleite. Abgesehen von der BfG un der AHB, die von kompetenteren Unternehmen übernommen wurden.
Leute wie Bsirske, Peters, Sommer sind üble Abkassierer die ihre eigene Klientel längst verraten haben.
Neue Heimat
BfG Bank
AHB
Alles Unternehmen, wo die ihre Finger drin hatten und alle Pleite. Abgesehen von der BfG un der AHB, die von kompetenteren Unternehmen übernommen wurden.
Leute wie Bsirske, Peters, Sommer sind üble Abkassierer die ihre eigene Klientel längst verraten haben.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 28.350.612 von obus am 18.03.07 13:38:35Unter den großen EU-Staaten ist Frankreich neben Deutschland das Land, das bisher im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit die geringsten Erfolge vorweisen kann.
Frankreich nimmt damit die Spitzenstellung unter den fünf wichtigsten EU-Mitgliedern ein. (...)
Sämtliche Regierungen, die seit Akutwerden des Beschäftigungsproblems in den achtziger Jahren Frankreich geführt haben, können eindrucksvolle Maßnahmenkataloge vorlegen - eindrucksvoll freilich nur auf dem Papier. Real haben sie wenig gefruchtet. Weder die Senkung des Rentenalters auf 60 Jahre für Männer und 58 Jahre für Frauen noch die unzähligen Beihilfen konnten den Anstieg der Flut der Stellensuchenden eindämmen.
Paris konzentrierte sich bisher darauf, durch finanzielle Maßnahmen die negativen Begleiterscheinungen der Arbeitslosigkeit zu mildern, unter anderem durch Einführung eines Mindesteinkommens für Arbeitssuchende.
Das Gegen-Beispiel Dänemark:
Arbeitspflicht und Arbeitsrecht
Dänische Arbeitslose werden vom Staat in die Pflicht genommen.
Sozialhilfeempfänger müssen nach spätestens 13 Wochen zum Arbeitsdienst antreten, der ihnen von den Kommunen vermittelt wird. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld gilt dies nach spätestens zwölf Monaten.
Weigern sich die Betroffenen, den ihnen zugewiesenen Job anzutreten, dann werden die Unterstützung und das Arbeitslosengeld restlos gestrichen.
Kritiker haben das seit drei Jahren laufende Reaktivierungs- programm für Arbeitslose als "Zwangsarbeit" gebrandmarkt, doch die Mehrheit der Experten und Betroffenen sehen das längst anders: Schließlich gehört zur Arbeitspflicht im Umkehrschluß auch das Arbeitsrecht. Die Betroffenen haben Anspruch auf Job oder Ausbildungsplatz.
Dem dänischen Arbeitsmarkt hat dieses Geben und Nehmen gut getan. Die offene Arbeitslosenrate ist deutlich gesunken. Die dänische Sozialforschungsinstitut in Kopenhagen prognostiziert mittlerweile jedem Ausgebildeten einen Job.
"Das Reaktivierungsprogram gibt uns die Möglichkeit, junge Menschen vor dem Schicksal der Langzeitarbeitslosigkeit zu bewahren", sagt Hanne Weise, die das Reaktivierungsprogramm ausgewertet hat. Der staatlich verordnete Job und die Ausbildung bringen Arbeitspraxis, was die Erfolgschancen bei späteren Bewerbungen deutlich erhöht. "50 Prozent aller Betroffenen finden hinterher einen festen Job", so die Volkswirtin.
Das Programm hat drei Säulen: Fachhochschulausbildung, Projektarbeit und Produktionsschulen. Die Projektarbeit umfaßt gemeinnützige Tätigkeiten, die arbeitslosen Sozialhilfeempfängern mittlerweile auch in Deutschland verordnet werden: Straßenreinigung, Altenpflege oder Kinderbetreuung. Diese Arbeiten sind bei den Betroffenen unbeliebt, deshalb satteln sie immer öfter auf die Produktionsschulen um - staatliche Einrichtungen, die arbeitslose Jugendliche zumeist in einem Handwerk ausbilden und ihre Produkte auch verkaufen, womit sie sich zumindest teilweise selbst finanzieren. Der 26wöchige Mix aus Ausbildung und Arbeit wird als Lehrabschluß anerkannt. Im ganzen Land gibt es rund 70 dieser Produktionsschulen.
Frankreich nimmt damit die Spitzenstellung unter den fünf wichtigsten EU-Mitgliedern ein. (...)
Sämtliche Regierungen, die seit Akutwerden des Beschäftigungsproblems in den achtziger Jahren Frankreich geführt haben, können eindrucksvolle Maßnahmenkataloge vorlegen - eindrucksvoll freilich nur auf dem Papier. Real haben sie wenig gefruchtet. Weder die Senkung des Rentenalters auf 60 Jahre für Männer und 58 Jahre für Frauen noch die unzähligen Beihilfen konnten den Anstieg der Flut der Stellensuchenden eindämmen.
Paris konzentrierte sich bisher darauf, durch finanzielle Maßnahmen die negativen Begleiterscheinungen der Arbeitslosigkeit zu mildern, unter anderem durch Einführung eines Mindesteinkommens für Arbeitssuchende.
Das Gegen-Beispiel Dänemark:
Arbeitspflicht und Arbeitsrecht
Dänische Arbeitslose werden vom Staat in die Pflicht genommen.
Sozialhilfeempfänger müssen nach spätestens 13 Wochen zum Arbeitsdienst antreten, der ihnen von den Kommunen vermittelt wird. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld gilt dies nach spätestens zwölf Monaten.
Weigern sich die Betroffenen, den ihnen zugewiesenen Job anzutreten, dann werden die Unterstützung und das Arbeitslosengeld restlos gestrichen.
Kritiker haben das seit drei Jahren laufende Reaktivierungs- programm für Arbeitslose als "Zwangsarbeit" gebrandmarkt, doch die Mehrheit der Experten und Betroffenen sehen das längst anders: Schließlich gehört zur Arbeitspflicht im Umkehrschluß auch das Arbeitsrecht. Die Betroffenen haben Anspruch auf Job oder Ausbildungsplatz.
Dem dänischen Arbeitsmarkt hat dieses Geben und Nehmen gut getan. Die offene Arbeitslosenrate ist deutlich gesunken. Die dänische Sozialforschungsinstitut in Kopenhagen prognostiziert mittlerweile jedem Ausgebildeten einen Job.
"Das Reaktivierungsprogram gibt uns die Möglichkeit, junge Menschen vor dem Schicksal der Langzeitarbeitslosigkeit zu bewahren", sagt Hanne Weise, die das Reaktivierungsprogramm ausgewertet hat. Der staatlich verordnete Job und die Ausbildung bringen Arbeitspraxis, was die Erfolgschancen bei späteren Bewerbungen deutlich erhöht. "50 Prozent aller Betroffenen finden hinterher einen festen Job", so die Volkswirtin.
Das Programm hat drei Säulen: Fachhochschulausbildung, Projektarbeit und Produktionsschulen. Die Projektarbeit umfaßt gemeinnützige Tätigkeiten, die arbeitslosen Sozialhilfeempfängern mittlerweile auch in Deutschland verordnet werden: Straßenreinigung, Altenpflege oder Kinderbetreuung. Diese Arbeiten sind bei den Betroffenen unbeliebt, deshalb satteln sie immer öfter auf die Produktionsschulen um - staatliche Einrichtungen, die arbeitslose Jugendliche zumeist in einem Handwerk ausbilden und ihre Produkte auch verkaufen, womit sie sich zumindest teilweise selbst finanzieren. Der 26wöchige Mix aus Ausbildung und Arbeit wird als Lehrabschluß anerkannt. Im ganzen Land gibt es rund 70 dieser Produktionsschulen.
Bei diesen Themen fällt mir immer der Uralt-Witz der Gewerkschaften ein. Anläßlich einer Betriebsratsversammlung tönte der Vorsitzende: Genossinnen und Genossen, wir werden kämpfen und und uns dafür einsetzen, daß wir nur noch Mittwochs arbeiten müssen. Daraufhin aus der letzten Reihe, etwas vorwurfsvoll: aber doch nicht jeden Mittwoch?
nochn gewerkschaftler-witz
unterhalten sich zwei gewerkschaftler,
fragt der eine:
wenn du zwei firmen hättest, würdest du mir eine schenken?
der andere:
KLAR, SOFORT
der eine wieder:
wenn du zweihundert euro hättest, würdest du mir hundert schenken?
der andere:
bist du verrückt, natürlich nicht.
der eine:
warum nicht?
der zweite:
ICH HABE 200 EURO
unterhalten sich zwei gewerkschaftler,
fragt der eine:
wenn du zwei firmen hättest, würdest du mir eine schenken?
der andere:
KLAR, SOFORT
der eine wieder:
wenn du zweihundert euro hättest, würdest du mir hundert schenken?
der andere:
bist du verrückt, natürlich nicht.
der eine:
warum nicht?
der zweite:
ICH HABE 200 EURO
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.518.197 von rohrberg am 27.03.07 14:16:07
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.518.197 von rohrberg am 27.03.07 14:16:07Sehr treffend formuliert......
Heute in der Augsburger Allgemeinen, Seite 13
Frage der Woche ? ? ?
Rente ab 50 für Berufssoldaten?
*Ein Skandal!
*Ist billiger als weiter Sold zu zahlen
*Finde ich in Ordnung
Stimmen Sie bis 3. April ab unter:
www.augsburger-allgemeine.de
Frage der Woche ? ? ?
Rente ab 50 für Berufssoldaten?
*Ein Skandal!
*Ist billiger als weiter Sold zu zahlen
*Finde ich in Ordnung
Stimmen Sie bis 3. April ab unter:
www.augsburger-allgemeine.de
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.546.149 von Aarondac am 28.03.07 17:06:46Derzeitiger Stand:
Ein Skandal! 78%
Ist billigerals weiter Sold zu zahlen 11%
Finde ich in Ordnung 11%
Ein Skandal! 78%
Ist billigerals weiter Sold zu zahlen 11%
Finde ich in Ordnung 11%
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.363.746 von 350000 am 18.03.07 23:29:31350 000
wenn es um die eigene kohle geht verstehen bsirske, peters und genossen auf einmal sehr viel von wirtschaft
wenn es um die eigene kohle geht verstehen bsirske, peters und genossen auf einmal sehr viel von wirtschaft
VdK Zeitung
VdK - Ihr Sozialverband in Deutschland
Ausgabe Oberbayern, April 2007
Rente mit 67 muss 2010 auf den Prüfstand
VdK fordert von der Politik ein umfassendes Gesamtkonzept zur verstärkten Beschäftigung Älterer
Ab dem Jahr 2012 soll das gesetzliche Renteneintrittsalter abhängig vom Geburtsjahrgang stufenweise von 65 auf 67 Jahre steigen. So sieht es das im Februar vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Rente mit 67 vor. Die Jahrgänge ab 1964 können dann erst mit 67 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
Der Sozialverband VdK hatte in seiner Stellungnahme zur Anhörung des Sozialausschusses im Bundestag deutlich herausgestellt:
Erst wenn alle, die können und wollen, tatsächlich auch bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter von 65 Jahren arbeiten dürfen, kann über eine Anhebung auf 67 nachgedacht werden.
Der einzige Lichtblick besteht darin, dass eine Revisionsklausel vorhanden ist und die Rente mit 67 im Jahr 2010 auf den Prüfstand kommt.
Der VdK fordert, dass im Rahmen der Überprüfung die Regelaltersgrenze nur dann erhöht wird, wenn 2010 mindestens mehr als die Hälfte der 55- bis 65-Jährigen einen Arbeitsplatz hat. Entwickelt sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt für Ältere nicht so positiv, wie derzeit erwartet, darf das Gesetz nicht umgesetzt werden.
Damit die Rente mit 67 kein reines Rentenkürzungsprogramm ist, muss die Politik bei den Unternehmen eine Selbstverpflichtung einfordern, mehr Ältere in Arbeit zu bringen und zu halten.
Firmen, die sich nicht daran halten, sollen eine Art Strafabgabe in Form eines Soli als Ausgleich an die Rentenkasse zahlen.
Es darf nicht sein, dass sich Großunternehmen weiterhin mittels Frühverrentungspraxis auf Kosten der Sozialversicherung sanieren.
Gerade ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern drohen infolge Arbeitslosigkeit und hohen Abschlägen bei vorgezogenem Rentenbeginn noch niedrigere Renten, die Richtung Grundsicherungsniveau abdriften können.
Kaum jvemand wird auf 45 Beitragsjahre kommen, um mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen zu können.
Schon jetzt erreichen laut Rentenversicherung Bund 28 Prozent der Männer, aber nur vier Prozent der Frauen die erforderlichen Beitragsjahre.
Ein Bauarbeiter wird aufgrund der körperlichen Belastung nicht bis 67 arbeiten können.
Viele Ältere haben oder finden gar keinen Arbeitsplatz mehr, weil viel zu wenig Unternehmen jemanden über 50 einstellen oder weiterbeschäftigen.
Die Initiative 50 plus des Arbeitsministeriums ist hier nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Für viele Ältere wird es so zur Illusion, ohne oder nur mit geringen Abschlägen in Rente zu gehen.
Bei vorzeitigem Rentenbeginn beträgt der Abschlag 0,3 Prozent pro Monat. Wer mit 65 statt mit 67 in Rente geht, hat lebenslange abschläge von 7,2 Prozent.
Wer zum frühestmöglichen Termin mit 63 Jahren die Rente für langjährig Versicherte in Anspruch nimmt, hat sogar Kürzungen von 14,4 Prozent.
Die Armutsgefährdung steigt.
Der VdK fordert ein Gesamtkonzept zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit älterer Menschen.
Wir brauchen viel stärker als bisher entsprechende gesetzliche Regelungen zur lebenslangen Aus- und Weiterbildung, zur Prävention, gesundheits- und altersgerechten Arbeitsplatzgestaltung und zu finanziellen Anreizen zur Einstellung älterer Menschen.
Walter Hirrlinger
http://www.vdk.de
VdK - Ihr Sozialverband in Deutschland
Ausgabe Oberbayern, April 2007
Rente mit 67 muss 2010 auf den Prüfstand
VdK fordert von der Politik ein umfassendes Gesamtkonzept zur verstärkten Beschäftigung Älterer
Ab dem Jahr 2012 soll das gesetzliche Renteneintrittsalter abhängig vom Geburtsjahrgang stufenweise von 65 auf 67 Jahre steigen. So sieht es das im Februar vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Rente mit 67 vor. Die Jahrgänge ab 1964 können dann erst mit 67 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
Der Sozialverband VdK hatte in seiner Stellungnahme zur Anhörung des Sozialausschusses im Bundestag deutlich herausgestellt:
Erst wenn alle, die können und wollen, tatsächlich auch bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter von 65 Jahren arbeiten dürfen, kann über eine Anhebung auf 67 nachgedacht werden.
Der einzige Lichtblick besteht darin, dass eine Revisionsklausel vorhanden ist und die Rente mit 67 im Jahr 2010 auf den Prüfstand kommt.
Der VdK fordert, dass im Rahmen der Überprüfung die Regelaltersgrenze nur dann erhöht wird, wenn 2010 mindestens mehr als die Hälfte der 55- bis 65-Jährigen einen Arbeitsplatz hat. Entwickelt sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt für Ältere nicht so positiv, wie derzeit erwartet, darf das Gesetz nicht umgesetzt werden.
Damit die Rente mit 67 kein reines Rentenkürzungsprogramm ist, muss die Politik bei den Unternehmen eine Selbstverpflichtung einfordern, mehr Ältere in Arbeit zu bringen und zu halten.
Firmen, die sich nicht daran halten, sollen eine Art Strafabgabe in Form eines Soli als Ausgleich an die Rentenkasse zahlen.
Es darf nicht sein, dass sich Großunternehmen weiterhin mittels Frühverrentungspraxis auf Kosten der Sozialversicherung sanieren.
Gerade ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern drohen infolge Arbeitslosigkeit und hohen Abschlägen bei vorgezogenem Rentenbeginn noch niedrigere Renten, die Richtung Grundsicherungsniveau abdriften können.
Kaum jvemand wird auf 45 Beitragsjahre kommen, um mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen zu können.
Schon jetzt erreichen laut Rentenversicherung Bund 28 Prozent der Männer, aber nur vier Prozent der Frauen die erforderlichen Beitragsjahre.
Ein Bauarbeiter wird aufgrund der körperlichen Belastung nicht bis 67 arbeiten können.
Viele Ältere haben oder finden gar keinen Arbeitsplatz mehr, weil viel zu wenig Unternehmen jemanden über 50 einstellen oder weiterbeschäftigen.
Die Initiative 50 plus des Arbeitsministeriums ist hier nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Für viele Ältere wird es so zur Illusion, ohne oder nur mit geringen Abschlägen in Rente zu gehen.
Bei vorzeitigem Rentenbeginn beträgt der Abschlag 0,3 Prozent pro Monat. Wer mit 65 statt mit 67 in Rente geht, hat lebenslange abschläge von 7,2 Prozent.
Wer zum frühestmöglichen Termin mit 63 Jahren die Rente für langjährig Versicherte in Anspruch nimmt, hat sogar Kürzungen von 14,4 Prozent.
Die Armutsgefährdung steigt.
Der VdK fordert ein Gesamtkonzept zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit älterer Menschen.
Wir brauchen viel stärker als bisher entsprechende gesetzliche Regelungen zur lebenslangen Aus- und Weiterbildung, zur Prävention, gesundheits- und altersgerechten Arbeitsplatzgestaltung und zu finanziellen Anreizen zur Einstellung älterer Menschen.
Walter Hirrlinger
http://www.vdk.de
Augsburger Allgemeine, Donnerstag, 29. März 2007, AZ-Nummer 74, Seite 2, Meinungen-Wetter
Briefe an die Zeitung
Zu "Rente ab 50 für Berufssoldaten?" (Seite 1) vom 27. März:
Berufssoldaten sollen also früher pensioniert werden, weil vor allem jüngere Feldwebel frustriert sind - das ist schön, will aber nur wenig in unsere Zeit passen.
Es gibt auch andere, die frustriet sind, z.B. junge Lehrer.
Hier sieht die Konsequenz aber anderst aus:
Bei höherer Wochenarbeitszeit und weniger Einkommen soll der Lehrer erst mit 67 in Rente gehen, weil es anders nicht finanzierbar ist.
Wer bezahlt bitte eine noch frühere Verrentung der Feldwebel?
Allein schon die Tatsache, dass der Verteidigungsminister diese Idee prüft, ist eine Ohrfeige für Angehörige anderer Berufsgruppen.
xxxxxx xxxxxxx, Irsee
Briefe an die Zeitung
Zu "Rente ab 50 für Berufssoldaten?" (Seite 1) vom 27. März:
Berufssoldaten sollen also früher pensioniert werden, weil vor allem jüngere Feldwebel frustriert sind - das ist schön, will aber nur wenig in unsere Zeit passen.
Es gibt auch andere, die frustriet sind, z.B. junge Lehrer.
Hier sieht die Konsequenz aber anderst aus:
Bei höherer Wochenarbeitszeit und weniger Einkommen soll der Lehrer erst mit 67 in Rente gehen, weil es anders nicht finanzierbar ist.
Wer bezahlt bitte eine noch frühere Verrentung der Feldwebel?
Allein schon die Tatsache, dass der Verteidigungsminister diese Idee prüft, ist eine Ohrfeige für Angehörige anderer Berufsgruppen.
xxxxxx xxxxxxx, Irsee
Wer sich beim Staat oder Öffentlichen Dienst bewirbt, könnte mit seinen Bewerbungsunterlagen,
wohl auch gleich den Rentenantrag mit einreichen,
spart Porto und Verwaltungsaufwand,
bei der geplanten bzw. bevorzugen Kürze der Beschäftigung.
wohl auch gleich den Rentenantrag mit einreichen,
spart Porto und Verwaltungsaufwand,
bei der geplanten bzw. bevorzugen Kürze der Beschäftigung.
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