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    Aktienverkauf am 28.12.06 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.03.07 18:49:21 von
    neuester Beitrag 21.03.07 09:42:52 von
    Beiträge: 21
    ID: 1.119.850
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      Avatar
      schrieb am 20.03.07 18:49:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Verkauf am 28.12.06 Gutschift 29.12.06 Fr. Val 2.1.07 ! Wann erfolgte also der Verkauf 2006 oder 2007!
      Ich dachte immer Schlußtag ist entscheidend!
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 18:58:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der Verkaufstag ist entscheidend. 2006 !
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 19:05:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.395.434 von renuener am 20.03.07 18:58:14das dachte ich auch.
      Ich habe hier ein Schreiben vom Bundesministerium der Finanzen im Zusammenhang mit Wertpapierveräußerungsgeschäften. (v.12.12.05)
      Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zu den Zweifelsfragen wie folgt Stellung:

      Zuflusszeitpunkt bei der Veräußerung von Wertpapieren

      An der Regelung in Rz.50 des BMF-Schr. v. 25.10.04 (BStBL IS.1034), dass als Zeitpunkt des Zuflusses regelmäßig der Tag der Gutschift gilt, wird festgehalten, da erst zu diesem Zeitpunkt der Steuerpflichtige über den Veräußerungserlös vwerfügen kann. Ihr Petitum, auf den Abrechnungstag abzustellen, widerspricht dem Zuflussprinzip den § 11 EStG, wenn zwischen Abrechnungstag und Tag der Gutschrift mehrere Tage vergehen.
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 19:16:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.395.628 von Mani2001 am 20.03.07 19:05:54Bei Aktiengeschäften gilt immer der Verkaufstag, auch wenn das in der letztmöglichen Handelsminute des Jahres 2006 wäre. Wann Banken den Betrag gutschreiben, spielt soweit ich weiss keine Rolle.
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 19:18:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.395.863 von renuener am 20.03.07 19:16:36gibt es darüber irgendwo was schriftliches? Einkommensteuer-Gesetz ect.????

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      schrieb am 20.03.07 19:29:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.395.907 von Mani2001 am 20.03.07 19:18:21lt. obigem Schreiben kann ich über das Guthaben erst am Valutatag also der 2.1.07 verfügen, somit also Verkauf in 2007!

      Irgendwie glaube ich das nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!1

      Wer hat was schriftliches?
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 19:34:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.396.172 von Mani2001 am 20.03.07 19:29:59Ich hab nichts schriftliches, aber es ist ja logisch dass der Verkaufstag der Verkaufstag ist ;) und nicht irgend ein anderer Tag. Wie lange die Bank für´s Überweisen auf das Referenzkonto benötigt, hat mit dem eigentlichen Kauf bzw. Verkaufsvertrag und dessen Datum nichts zu schaffen.

      Du kannst ja mal googeln.
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 20:12:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.396.268 von renuener am 20.03.07 19:34:49ich google schon die ganze Zeit.
      In meiner Jahresbescheiniguung über Veräußerungsgewinne u. Verluste
      (2006) ist der Kauf bzw. Verkauf nicht aufgeführt!!!
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 20:31:11
      Beitrag Nr. 9 ()
      Verkausdatum ist 2007 - hatte letztes Jahr auch Gesprächsbedarf mit meiner Bank- zumindest war in der diesjährigen Aufstellung alles richtig d.h. verkauft Dez. 2005 Gutschrift Januar 2006 = Aufstellung 2006.
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 20:48:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.396.172 von Mani2001 am 20.03.07 19:29:59Nein,du kannst am Gutschriftstag also am 29.12.06 über das Geld verfügen. Valuta bedeuted, daß das Guthaben ab diesem Datum verzinst wird. Am 30.12, 31.12. und 01.01. hat die Bank das Guthaben nicht verzinst weil Wochenende bzw. Feiertag, eben die übliche Abzocke von Banken.
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 21:03:22
      Beitrag Nr. 11 ()
      Für die Berechnung der Speku-Frist ist der 28.12. maßgeblich. Für die Frage, welchem Kalenderjahr der Speku-Gewinn (oder -verlust) zugehört, ist der Tag der Gutschrift des Erlöses auf dem Konto maßgeblich.
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 21:14:35
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.397.918 von NATALY am 20.03.07 21:03:22ja was ist denn entscheidend, Buchungstag 29.12.06 oder Valuta 2.1.07.
      Lt. Bank Valuta 2.1.07, also in der Aufstellung 2006 nicht enthalten.
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 21:54:19
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.398.176 von Mani2001 am 20.03.07 21:14:35Kassageschäft

      Bezeichnung für einen Kaufabschluss an der Börse, wobei die Zahlung und Belieferung i.d.R. spätestens bis zum zweiten Börsentag nach Abschluss erfolgt.

      http://boerse.ard.de/lexikon.jsp?p=150&key=lexikon_18834&let…

      Steuerlich hochinteressant. Ich tendiere aber zu der Meinung, dass es durchaus in 2007 fällt.
      Habe aber auch nichts dazu auf die Schnelle gefunden. Letzendlich ist die Leistungsverpflichtung - Settlement (also bei Verkauf Ausbuchung der Wertpapiere und Gutschrift des Geldes) innerhalb von zwei Bankarbeitstagen üblich.

      GoToX
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 22:08:14
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.398.944 von GOTOX am 20.03.07 21:54:19das bringt uns auch nicht wirklich weiter.
      Fakt ist: welcher Tag ist nun entscheidend:

      1. Tag des Verkaufs 28.12.06

      2. Tag der Gutschrift 29.12.06

      3. Valuta der Gutschrift 2.01.07
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 22:21:51
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.399.168 von Mani2001 am 20.03.07 22:08:14Also ich bin kein Steuerberater, aber wenn Verkauf und Gutschrift in 2006 waren, muss ich glaube ich meine Meinung revidieren. Der Zeitpunkt der Wertstellung (Valuta) sollte dann wohl steuerlich nicht relevant sein. Vielleicht am besten mit dem FA klären (in der Hoffnung, dass Du dort auf "geballte Kompetenz" trifft")

      Hier noch eine Definitionen zu Valuta: (klaut mit Google)

      http://de.wikipedia.org/wiki/Wertstellung

      Wertstellung (Valuta) bezeichnet im Bankwesen die Festsetzung des Datums, an dem eine Gutschrift oder Belastung auf einem Konto wirksam wird. Synonym mit dem Wertstellungsdatum ist das Valutadatum.

      Die Zinsberechnung erfolgt auf Grundlage der Wertstellung auf dem betreffenden Konto. Bei unterschiedlichen Wertstellungterminen einer Überweisung zwischen zwei Konten derselben Bank ergeben sich somit Zinsvorteile (Valutagewinne) für die ausführende Bank, da für den Zeitraum zwischen den Wertstellungen für den überwiesenen Betrag weder auf dem Ausgangs- noch auf dem Zielkonto Zinsen berechnet werden.

      Davon abgeleitet spricht man im Bankwesen von Valutierung bzw. valutieren, wenn ein Darlehen ausgezahlt wird.

      In Deutschland ist gesetzlich festgelegt, dass bei Bareinzahlungen die Wertstellung am selben Tag erfolgen muss (§676g Abs. 1 BGB).

      http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/valuta/valuta.htm

      Valuta

      (1) Wertstellung, (Valutierung) Buchungsdatum der Wertpapiere nach Geschäftsabschluß an der Börse oder Zeitpunkt, zu dem die Gutschrift (und damit Verzinsung) bzw. Belastung auf dem Bankkonto durch die Bank erfolgt (per valuta). Sie wird jeweils auf den Bankbelegen angezeigt. Bei Einziehung vor einem bestimmten Zeitpunkt (z. B. 10 Uhr) erfolgt die Valutierung noch am selben Tag (d. h. mit der Verbuchung). Bei Überweisungen erfolgt die Wertstellung am Tage der Auszahlung bzw. Überweisung. Das Datum der Ausstellung hat keinen Einfluß auf die Wertstellung. Bei Wertpapier- und Devisentransaktionen erfolgen Lieferung und Zahlung zwei Werktage später.
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 22:43:30
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.399.379 von GOTOX am 20.03.07 22:21:51Jetzt bin ich aber "heiß gelaufen" :lick:

      ZITAT aus BMF-Schreiben vom 25.10.2004

      15.
      Zeitpunkt der Erfassung eines privaten Veräußerungsgewinns; zeitliche Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses zu versteuern. Als Zeitpunkt des Zuflusses gilt der Tag, an dem der Steuerpflichtige über den Veräußerungserlös verfügen kann. Bei der Veräußerung von Wertpapieren ist dies regelmäßig der Tag der Gutschrift. Die Versteuerung nach dem Zuflussprinzip gilt auch für den Fall der Ratenzahlung. Dabei ist die Summe aus Anschaffungs- und Werbungskosten anteilig von der jeweiligen Rate abzuziehen, so dass sich ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn erst ergibt, wenn die Summe der gezahlten Raten die Summe der Anschaffungs- und Werbungskosten überschreitet.


      Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_01/lang_de/nn_3790…

      Problemlöser :confused: GoToX
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 23:03:13
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.399.767 von GOTOX am 20.03.07 22:43:30also Zeitpunkt des Zuflusses ist zwar der 29.12.06, verfügen kann er erst 2.1.07 (Valuta). Somit hat die Veräußerung also erst
      2007 stattgefunden.

      Ich kann es kaum glauben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


      Was sagt uns das also:

      Mindestens 3 Werktage vor Jahresabschluss verkaufen, damit der Verkauf noch für 2006 seine Gültigkeit hat.
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 23:19:16
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.400.060 von Mani2001 am 20.03.07 23:03:13*Asche über mein Haupt* ;)

      Wohl wieder "zurück auf Null".
      Tatsächlich scheint die "Verfügungsgewalt" des "Steuerpflichtigen" über den Verkaufserlös, also hier die Valuta entscheidend für den Zeitpunkt der Versteuerung zu sein. Man lernt nie aus :rolleyes:

      War aber ein gutes Brainstorming :)

      Gruß GoToX
      Avatar
      schrieb am 21.03.07 00:16:04
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.400.198 von GOTOX am 20.03.07 23:19:16Tatsächlich scheint die "Verfügungsgewalt" des "Steuerpflichtigen" über den Verkaufserlös, also hier die Valuta entscheidend für den Zeitpunkt der Versteuerung zu sein.

      Nö. Wir hatten das schon mal auf bondboard, kopiere das daher hier rein:

      Autor: k1
      Datum: 15.03.2006 11:52:59

      Vielleicht liegen die Missverständnisse auch an der unscharfen Auslegung und Gebrauchsweise des Begriffs "Valutierung" und "Buchung".

      Buchungsdatum:
      Ist das Datum, an dem ein Geldbetrag einem Konto gutgeschrieben oder belastet wird. Eine Verfügung über diesen Betrag ohne Kredit ist erst nach der Buchung möglich, nicht vorher.

      Valutadatum (Wertstellungsdatum): Ist das Datum, ab dem die Bank einen Geldbetrag, der auf dem Konto gutgeschrieben wurde für ihre Zinsabrechnung (und nur für diese!) berücksichtigt. Das Valutadatum kann vor dem Buchungsdatum liegen, es kann direkt auf dem Buchungsdatum liegen, 2 Tage nach dem Buchungsdatum liegen - und auch noch viel später. Die Frage der Valutierung ist eine zwischen Kunde und Bank auch individuell regelbare Vereinbarung (i.d.Regel wird allerdings von den Geschäftsbedingungen nicht abgewichen).

      Das Datum des Kontoauszugs hat dagegen nichts mit dem Datum der Buchung (welches auf dem Kontoauszug vermerkt ist) zu tun.

      In der Regel sehen die Daten auf einem Kontoauszug wie folgt aus:
      ----------
      Gutschrift blabla am 27.3.2006, Valuta 28.3.2006
      Ihr Kontauszug vom 31.3.2006
      ----------

      Der selige "Grill-Perczynski" ... ;-)

      Ansonsten noch der Verweis auf FG Hessen - Urteil vom 17.10.2001 (13 K 4248/97)


      Es geht in diesem Urteil um die Frage, ob ein am 30.12.1993 dem Konto gutgeschriebener Betrag mit der Wertstellung 3.1.1994 dem Veranlagungszeitraum 1993 oder 1994 zuzuordnen sei.

      Das Gericht führt aus, dass eine Einnahme zugeflossen ist, wenn der Empfänger die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die in Geld oder in Geldeswert bestehenden Güter erlangt hat.

      Es führt weiter aus, dass bei einer Banküberweisung der Empfänger die wirtschaftliche Verfügungsmacht im Zeitpunkt der Gutschrift auf sein Bankkonto erhält. Der Empfänger der Zahlung habe mit der Gutschrift am 30.12.1993 eine Rechtsposition erlangt, die ihm nicht mehr streitig gemacht werden könne. Die Einnahme ist dem Veranlagungjahr 1993 zuzuordnen.

      Das Gericht führt weiterhin aus, dass die in der Literatur von Dürr in Fortscher vertretene Ansicht falsch ist.

      Das klagende Finanzamt hat auf das Urteil hin den „Schwanz eingezogen“, das Urteil ist somit rechtskräftig.


      Ferner spricht für die Auffassung, dass Kontobuchungsdatum und nicht das Wertstellungsdatum entscheidend ist,
      - diverse weitere von mir zitierte Urteile (z.B. BFH vom 7.7.2005, IX R 7/05)
      - die Tatsache, dass die Banken ebenso verfahren
      - dass das BMF das ebenfalls das Kontobuchungsdatum (Gutschriftsdatum) heranzieht (siehe bspw. BMF Schreiben vom 25.10.2004 IV C3 - S2256 - 238/04)


      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 21.03.07 00:36:50
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.400.569 von K1K1 am 21.03.07 00:16:04Allright, now I am totally confused :confused:

      BMF-Schreiben
      "Als Zeitpunkt des Zuflusses gilt der Tag, an dem der Steuerpflichtige über den Veräußerungserlös verfügen kann."

      Das bedeutet für mich, unabhängigg vom Buchungstag, ist die "absolute" Verfügungsgewalt entscheidend. Aber wie gesagt, ich bin kein Steuerexperte. Ich denke am Ende ist die Auslegung des entsprechenden Finanzamts entscheidend. Dein zitiertes Urteil scheint ja für den Zeitpunkt der Buchung in 2006 zu sprechen.

      Man, man, man ich sollte eigentlich schon längst schlafen.
      Ist aber ein sehr interessanter Informationsaustausch, obwohl es mich persönlich überhaupt nicht betrifft. ;)

      GoToX
      Avatar
      schrieb am 21.03.07 09:42:52
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.395.207 von Mani2001 am 20.03.07 18:49:21Was willst Du eigentlich erreichen?

      Wenn ich das richtig interpretiere, dass das Geschäft dem Veranlagungszeitraum 2006 zugerechnet wird (erwartest Du für 2007 einen für Dich höheren Steuersatz o.ä. ?).

      Wenn dem so ist, dann erklärst Du die Einnahmen in 2006 und weist in einer kurze Notiz darauf hin, dass in der §24c Bescheinigung der Bank die Einnahmen fehlerhafterweise nicht aufgelistet sind und Du das Geschäft für 2006 und nicht für 2007 erklärst und fasst als Begründung das in #19 geschriebene kurz zusammen (insbesondere Hinweis auf das Urteil des FG Hessen Urteil vom 17.10.2001 (13 K 4248/97)).

      Nun hat das Finanzamt die Möglichkeit die Einnahmen für 2006 nicht anzuerkennen (das Finanzamt möchte ich sehen :laugh: ). Sollten sie ablehnen könntest Du natürlich klagen usw. - wird sich aber (ich fasse das mal kurz) nicht lohnen. Wenn sie die Vorgehensweise annehmen sind sie aber bei Bestandskraft des Steuerbescheides auch daran gebunden Deiner (m.E. sowieso richtigen) Auffassung zu folgen und das Geschäft NICHT in 2007 relevant sein zu lassen, denn darauf hast Du ja in Deiner Notiz hingewiesen.

      Grüße K1


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      Aktienverkauf am 28.12.06