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    !!! bwin !!! informiert über nächsten Schritt der EU-Kommission - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.03.07 14:53:04 von
    neuester Beitrag 19.04.07 10:10:26 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.120.099
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      Avatar
      schrieb am 21.03.07 14:53:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie bwin in einer Aussendung mitteilt, gibt es eine klare Warnung der EU-Kommission in Richtung Deutschland, Österreich und Frankreich.

      Hintergrund: Die EU-Kommission hatte im Frühjahr 2006 ausgehend von entsprechenden Beschwerden privater Glücksspielanbieter gegen sieben EU-Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 226 EG-Vertrag eingeleitet und im Herbst 2006 zusätzlich Deutschland, Frankreich und Österreich ein Mahnschreiben übermittelt*: Im Zuge der Vertragsverletzungsverfahren prüft die Kommission, ob die in Frage stehenden nationalen Glücksspielregelungen mit geltendem EU-Recht vereinbar sind. Nach der Beantwortung des schriftlichen Auskunftsersuchens der EU-Kommission durch die Mitgliedstaaten Dänemark, Finnland und Ungarn beschloss die Kommission, diese Verfahren durch eine begründete Stellungnahme in die nächste Phase zu führen.

      Nach den wegweisenden EuGH-Entscheidungen in den Verfahren Gambelli und Placanica stelle die Entscheidung der EU-Kommission, die Vertragsverletzungsverfahren gegen drei Mitgliedstaaten weiterzuverfolgen, eine weitere Bestätigung der bwin Rechtsauffassung dar, so bwin. In Ermangelung von Sekundärrecht - Glücksspiel wurde von der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen - sei es nun an der EU-Kommission zu beurteilen, ob oder inwieweit der Umgang einzelner Mitgliedstaaten mit dem Thema Glücksspiel EU-konform in Sinn von Artikel 49 (Dienstleistungsfreiheit) EU-Vertrag ist.

      Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufrieden stellende Antwort oder werden die von der Kommission beanstandeten Beschränkungen nicht beseitigt, könne sie den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) anrufen, erklärt bwin

      Norbert Teufelberger, bwin Co-CEO: "Wir begrüssen die Entscheidung der EU-Kommission, die eine Bekräftigung des Placanica-Urteils des EuGH vom 6. März 2007 darstellt. Die Entscheidung zur Weiterführung von drei Vertragsverletzungsverfahren ist eine klare Warnung in Richtung Frankreich, Deutschland und Österreich, die gegenwärtig vorhandenen Beschränkungen des grenzüberschreitenden Glücksspiels umgehend zu beseitigen."

      bwin Co-CEO Manfred Bodner ergänzt: "So lange sich die nationalen Gesetzgeber auf keine einheitliche europaweite Regelung im Glücksspielbereich einigen können sind nationale Regelungen an der im EG-Vertrag verankerten Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie am Diskriminierungsverbot zu messen und jegliche Beschränkungen an den in den Entscheidungen Gambelli und Placanica präzisierten Erfordernissen zu beurteilen. Vor diesem Hintergrund sind Länder wie Frankreich aufgerufen, eine EU-konforme Glücksspielgesetzgebung zu erarbeiten. bwin würde derartige Prozesse wie schon in der Vergangenheit gerne konstruktiv unterstützen". (cp)
      Avatar
      schrieb am 21.03.07 14:56:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      EIL:

      #5928 von jayt 21.03.07 14:27:05 Beitrag Nr.: 28.408.693
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben


      bdt0409 4 wi 110 dpa 0479

      EU/Glücksspiel/
      Streit um Sportwetten: EU-Kommission verschärft Gangart =

      Brüssel (dpa) - Im Streit mit der Bundesregierung um die Zulassung
      privater Anbieter von Sportwetten hat die EU-Kommission eine
      schärfere Gangart eingelegt. Die Behörde beschloss am Mittwoch, das
      laufende Vertragsverletzungsverfahren auszuweiten, sagte ein
      Kommissionssprecher in Brüssel. Die Kommission hatte vor knapp einem
      Jahr wegen staatlicher Wettmonopole ein Verfahren gegen Deutschland
      eingeleitet. Beschränkungen des privaten Glücksspiels müssten dem
      jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entsprechend
      verhältnismäßig sein, sagte der Sprecher. Ein Staat dürfe nicht für
      die Teilnahme an staatlichen Lotterien werben und zugleich private
      Angebote verhindern mit der Begründung, vor Spielsucht zu schützen.

      (Achtung: Zusammenfassung bis 1600 - ca. 25 Zeilen)
      dpa dj xx ha/gö

      211411 Mrz 07


      Sanremo:D
      Avatar
      schrieb am 21.03.07 14:58:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      ;)

      Auf zu neuen Höhen....

      keep :cool:
      Avatar
      schrieb am 30.03.07 17:12:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Mega News, und die Aktie steigt nur 3%?????????

      WTO Rules U.S. Web Gaming Ban Illegal, Offers Industry Hope
      2007-03-30 10:33 (New York)


      By Warren Giles
      March 30 (Bloomberg) -- The U.S. ignored a ruling that
      found it discriminates against foreign gambling companies by
      banning payments to gaming Web sites while allowing bets on its
      own soil, the World Trade Organization's highest judges said.
      Antigua and Barbuda, a Caribbean nation of 80,000 people
      and the smallest government ever to lodge a WTO complaint,
      scored an initial victory against U.S. online gambling
      restrictions when the WTO found in April 2005 that the U.S. had
      pledged to open the industry to competition 10 years earlier.
      Today's ruling rejects a U.S. appeal against that.
      The U.S. passed legislation five months ago to close the
      estimated $12 billion global business to domestic residents, who
      account for half of the market. The U.S. banned credit card
      companies from processing payments to betting sites such as
      Sportingbet Plc, Leisure & Gaming Plc, PartyGaming Plc and
      Empire Online Ltd., which then ceased U.S. operations or sold
      them for nominal amounts.
      Today's ruling ``offers hope to the global online gambling
      industry currently under siege by the U.S. Department of
      Justice,'' Antiguan Finance Minister Errol Cort said in an e-
      mailed statement. ``It vindicates all that we have been saying
      for years about the discriminatory trade practices of the United
      States.''
      The U.S. agreed that today's ruling finds it failed to
      comply with the two-year old decision.
      Still, the U.S. says the report allows it to maintain a ban
      on Internet gambling to ``protect public order and public
      morals'' as long as it doesn't discriminate against foreign
      companies, Gretchen Hamel, a spokeswoman for the U.S. Trade
      Representative's office in Washington, said in an e-mailed
      statement. ``We are currently reviewing our options,'' Hamel
      said.
      The U.S. has argued that the prohibitions pre-dating the
      October law apply to both foreign and American betting services,
      and the WTO's decision only applies to gambling on horseracing,
      which is allowed to discriminate against foreign companies.
      The U.S. adds that its latest law isn't covered by the WTO
      ruling and said that its 1995 commitment to open gambling to
      foreign companies was an oversight by the Clinton
      administration.

      Drop in Income

      Income for the 32 registered online casinos in Antigua and
      Barbuda has fallen to $130 million a year from $1 billion in
      2000, the Antiguan government says. The country developed online
      gambling to boost a tourism-dependent economy after several
      hurricanes in the 1990s.
      Antigua successfully argued in its complaint that the U.S.
      protects a domestic gambling industry while failing to live up
      to its international commitments.
      Charlie McCreevy, commissioner for the European Union's
      internal market, labeled the U.S. law ``a protectionist
      measure'' on Jan. 30, saying the EU should complain to the U.S.
      after Congress passed the legislation barring credit card
      companies from processing payments. President George W. Bush
      signed the measure into law on Oct. 13.

      `Smashing Success'

      At the time, U.K. Culture Secretary Tessa Jowell compared
      the U.S. law to the American alcohol ban of the 1920s, saying
      the measure may force online gambling underground into an
      unregulated black market.
      ``This is a smashing success for Antigua in every possible
      way,'' John Ashe, the Caribbean island nation's ambassador to
      the WTO in Geneva, said in a statement. The ruling clears up
      ``any lingering doubt that Antigua has obtained a clear and
      convincing win over the United States and it is now time for the
      United States to meet its international trade obligations.''
      Antigua may seek sanctions in the form of withdrawing
      intellectual property protection for U.S. trademarks or
      copyright. Known as ``cross-retaliation,'' such sanctions are
      legal at the WTO when an economy can't afford to impose
      sanctions in the form of higher customs duties on goods.

      --Editor: Freedman (abd)

      Story illustration: For news about Internet gaming, click
      {TNI CNO INTERNET BN <GO>}. See {BLAW <GO>} for the Bloomberg
      Law menu of news and data.

      To contact the reporter on this story:
      Warren Giles in London at +41-22-317-92-02 or
      wgiles@bloomberg.net

      To contact the editor responsible for this story:
      Eddie Buckle at +49-30-700-106-225 or ebuckle@bloomberg.net
      Avatar
      schrieb am 19.04.07 10:10:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      http://aktien-portal.at/shownews.html?id=12690

      euro adhoc: bwin Interactive Entertainment AG / bwin Interactive Entertainment AG Geschäftsjahr 2006

      Kommunizierte Strategieanpassung erfolgreich angelaufen
      Ergebniswirksamkeit ab Q1 2007 bei ähnlichen rechtlichen Rahmenbedingungen
      Brutto-Gaming-Erträge mit 381,8 Mio. EUR; plus 165,2 %
      Knapp 2,1 Mio. aktive und 1,3 Mio. neue aktive Echtgeld-Kunden
      EBITDA (vor Kosten der Reorganisation) nach Investitionsphase bei minus 3,2 Mio. EUR (2005: 15,1 Mio. EUR)
      Ergebnis nach Steuern durch vorgenommenen Wertminderungen (516,6 Mio. EUR) bei minus 539,6 Mio. EUR (2005: 6,4 Mio. EUR)

      Wie bereits kommuniziert hat bwin als Reaktion auf regulatorische Entwicklungen in den USA sowie protektionistischer Maßnahmen einzelner EU-Mitgliedstaaten mit Beginn Q4 2006 seine strategische Ausrichtung adaptiert. Mit Fokussierung auf das Kerngeschäft (Sportwetten und Poker) und auf bereits etablierte Märkte in Europa (EU- und EFTA-Raum) stärkte bwin seine Position als führender kontinentaleuropäischer Online-Gaming-Anbieter. Begleitend wurde ein Programm zur Erhöhung der Effizienz verabschiedet, das alle Unternehmensbereiche umfasst. Die daraus resultierenden Effekte sollten sich bei ähnlichen rechtlichen Rahmenbedingungen ab dem Q1 2007 ergebniswirksam niederschlagen.

      bwin erwirtschaftete 2006 Brutto-Gaming-Erträge (Wetteinsätze abzüglich Wettgewinne) aus dem Wett- und Pokergeschäft sowie Casino und Games in Höhe von 381,8 Mio. EUR (2005: 144,0 Mio. EUR). Exklusive US-Geschäft erzielte bwin im Jahr 2006 Brutto-Gaming-Erträge von rund 308,5 Mio. EUR. Darin spiegelt sich die deutliche Zunahme der Neukunden, getrieben durch das wachsende Interesse an Online-Gaming-Produkten in Kontinentaleuropa und die erfolgreiche Marketingstrategie, insbesondere die Kampagne zur Fußball-Weltmeisterschaft, sowie die Expansion in den Pokermarkt wider. Die Erstkonsolidierung von bwin Games wurde mit 1. Januar 2006 durchgeführt.

      Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte bwin einmal mehr einen deutlichen Anstieg bei der Kundenbasis verzeichnen. Inklusive bwin Games waren rund 2,1 Mio. Kunden im Jahr 2006 aktiv. Dies entspricht einem Anstieg von 189,7% gegenüber 2005. 1,3 Mio. Kunden wurden erstmals im Jahr 2006 aktiv. Exklusive US-Geschäft verzeichnete bwin rund 1,2 Mio. neue aktive Kunden.

      Vor dem Hintergrund hoher Investitionen und rechtlicher Herausforderungen, insbesondere im Q4 2006 in den USA, betrug das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen minus 7,0 Mio. EUR (2005: 15,1 Mio. EUR). Dies inkludiert Schließungs- und Restrukturierungskosten in Höhe von 3,8 Mio. EUR.

      Im Zug der rechtlichen Entwicklungen in den USA und der daraus resultierenden Einstellung des US-Geschäfts wurde eine nicht zahlungswirksame Wertminderung der Kundenbasis und des Firmenwerts bei bwin Games in Höhe von 515,1 Mio. EUR vorgenommen. Aufgrund der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Türkei hatte sich bwin entschlossen, das Angebot an Online-Gaming-Produkten in der Türkei im Q1 2007 vorübergehend einzustellen und hat demzufolge den aktivierten Kundenstock in Höhe von 1,6 Mio. EUR bereits im Q4 2006 vollständig abgeschrieben. Vor diesem Hintergrund fiel das operative Ergebnis für das Jahr 2006 auf minus 587,5 Mio. EUR. In der vergleichbaren Periode des Vorjahrs wurde ein operatives Ergebnis von 7,7 Mio. EUR erzielt. Der Verlust nach Steuern und Ergebnisanteilen Dritter betrug im Jahr 2006 539,6 Mio. EUR, nachdem im Vorjahr ein Gewinn von 6,4 Mio. EUR erzielt wurde.

      Der gesamte Bericht zum vierten Quartal sowie für das Geschäftsjahr 2006 ist auf der bwin Investor Relations Website unter http://www.bwin.ag als Online- und pdf-Version abrufbar.

      Rückfragehinweis:

      Investoren:
      Konrad Sveceny, Investor Relations bwin Interactive Entertainment AG
      Boersegasse 11, 1010 Vienna, Austria
      Tel.: +43 (0) 50 858-20017
      E-mail:investorrelations@bwin.ag
      http://www.bwin.ag

      Presse:
      Karin Klein, Corporate Communications bwin Interactive Entertainment AG
      Boersegasse 11, 1010 Vienna, Austria
      Tel.: +43 (0) 50 858-20008
      E-mail:press@bwin.org
      http://www.bwin.ag


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