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    INCITY IMMOBILIEN (Seite 186)

    eröffnet am 26.03.07 10:17:17 von
    neuester Beitrag 25.04.24 09:56:19 von
    Beiträge: 2.544
    ID: 1.121.001
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      schrieb am 25.03.10 11:32:14
      Beitrag Nr. 694 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.212.529 von jogibaerle3000 am 25.03.10 11:25:50Konnte mir vorher auch nicht vorstellen, dass eine AG, die nach eigenen Angaben am 30.06.2009 34 Mio Eigenkapital hatte, über 36 Mio Bankguthaben verfügte und eigentlich in den leetzten Wochen 30 Mio Kaufpreis bekommen haben müsste, es zu einem
      Vollstreckungsbescheid kommen lässt.
      Avatar
      schrieb am 25.03.10 11:25:50
      Beitrag Nr. 693 ()
      Kann mir nicht vorstellen, dass wegen 1,3 Mios. ganze Unternehmensteile/Beteiligungne verkauft werden müssen.
      Avatar
      schrieb am 25.03.10 11:18:16
      Beitrag Nr. 692 ()
      Moment mal, die Forderung des Herrn Lemberg besteht ja gegen die Mauritius 37 Vermögensgesellschaft GmbH.

      Und die beiden Vorstände sollen persönlich Bürgschaften übernommen haben.
      Also wenn der Lemberg in der Tat jetzt bei der depotführenden Bank vollstrecken würde, dann würde doch wohl die Informatica AG Aktein gepfändet und nachher wohl verkauft.

      Denn dieses Darlehen von 1,5 Mio ist zum Kauf von Aktien verwendet worden. Deshalb kann man davon ausgehen, dass diese Mauritius 37 sonst keine weiteren anderen Vermögensgegenstände, und wohl sicherlich keine grossen Barbestände hat.

      Wenn das so richtig wäre, was ich annehme, dann könnten die Vorstände dann nur selber zahlen, oder eben tatsächlich Aktien verkaufen........
      Und was das bedeuten würde.......



      Gilt für alle Beiträge, auch vorherige:
      Eigene Meinung gate4share, Alle Angaben aus öffentlichen Quellen zumeist hier veröffentlich oder Geschäftsberichten. Eigene Gedanken, Vermutungen und Überlegungen. Fiktionen müssen nicht der Wirklichkeit entsprechen. Ohne Gewähr. gate4share, ist wirtschaftlicher und juristischer Laie. Keine Kauf-bzw Verkaufsempfehlung- keine Beratung.
      Avatar
      schrieb am 25.03.10 10:57:56
      Beitrag Nr. 691 ()
      Warum wurde dann noch nicht vollstreckt?
      Avatar
      schrieb am 25.03.10 10:44:58
      Beitrag Nr. 690 ()
      http://www.ariva.de/news/InCity-Immobilien-kaufen-GBC-AG-334…

      Bin ja mal gespannt, obs heute noch was neues seitens Incity gibt.

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      Avatar
      schrieb am 25.03.10 10:32:22
      Beitrag Nr. 689 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.211.748 von arihan am 25.03.10 10:04:11Arihan, ein Vollsteckungsbescheid, ist sofort vollstreckbar!

      Einsprüche sind zwar möglich, haben aber keine aufschiebende Wirkung mehr!
      Der Gläubiger kann umgehend, sofort und ohne Rücksicht, vollstrecken (lassen)!
      Bis letztendlich über einen Einspruch, der noch nach dem Erlassen des Vollstreckungsbescheides entschieden wird, vergehen doch Wochen oder Monate, weil ja der Gläubiger sich wohl auch dazu äussern wird, so nehme ich mal.
      Und der Vollstreckungsbescheid ist in dieser Zeit gültig und vollstreckbar und da bringt auch ein Einspruch erst mal nichts.


      Hinsichtlich eines Insolvenzantrages, habe ich mich auch schlau gemacht:

      Einen Antrag auf Insolvenz kann jeder stellen, der meint berechtigte Forderungen zu haben, die nicht befriedigt wurden.
      Nur, haben ja die Anräge keine Aussicht auf Erfolg, die "einfach" so gestellt werden.
      Ein Vollstreckungsbescheid, so der hiesige Rechtspfleger, womit man erfolglos versucht hätte zu vollstrecken, ist auf jeden Fall ein berechtigter Grund einen Antrag auf Insolvenz zu stellen.
      Wie über den Antrag dann entschieden würde, würde die weitere Prügung ergeben, die in so einem Fall aber ganz schnell, innerhalb weniger Tage, durchgeführt wird.
      Avatar
      schrieb am 25.03.10 10:25:05
      Beitrag Nr. 688 ()
      Habe mal eben bei meiner Bank angefragt:

      Ein Vollstreckungsbescheid, kann selbst der Gläubiger allein - auch ohne Gerichtsvollzieher der Bank vorlegen.
      Die Bank ist dann verpflichtet sämtliche Konten die bei ihr geführt werden mit den Beständen, gegenüber dem Gläubiger offen zu legen, um gegenbenfalls zu beweisen, dass der Betrag nur teilweise ,oder gar nicht, auf den Konten ist.

      Sodann muss die Bank alle Guthaben, eben bis zu dem Betrag der in dem Vollstreckungsbescheid steht, pfänden.
      Also es werden alle Konten gepfändet. Der Kontoinhaber kann keine Verfügungen mehr vornehmen, weder auf evtl Guthaben noch auf evtl. Kontokorrentlinien. Es werden auch keine Daueraufträge, Bankeinzugsaufträge etc. durchgeführt - eben gar keine Zahlungen mehr.

      Noch folgende Eingänge auf diesen Konten erhöhen den Betrag , der dem Gläubiger zusteht, falls dieser noch nicht erreicht ist.

      Diese Pfändung gilt zwei Wochen. In diesen zwei Wochen, kann der Schuldner einen Beschluss des Gerichts beibringen, dass der Vollstreckungsbescheid, hinfällig sei. Das ist die einzige Möglichkeit, damit der Kontoinhaber wieder Zugriff zu den Konten hat.
      Und dieses ist praktisch nur dadurch zu erreichen, indem man dem Gläubiger das Geld bar gibt, und dieser das dem Gericht auch mitteilt.

      Nach Darstellung, der Abteilungsleiters der Kreditabteilung, einer mittleren Sparkasse- etwa 500 Mitarbeiter -ist damit der Kontoinhaber finanziell vollständig handlungsunfähig.
      Zitat: "Der ist fertig"

      Mein Einwand, man hätte ja Konten bei verschiedenen Banken, so könnte man die anderen Konten dann ja verwenden, begnete er damit, dass der Gläubiger eben aufpassen müsse, dass er auch an die Bank herantritt, bei der evtl Guthaben liegen. " Aber in solchen Fällen sind meistens auch auf den Konten auch nur rote Zahlen."

      Weiter meinte er, dass ein Vollstreckungsbescheid für jede Firma eine Katastrophe sei. Denn soweit lasse es keiner kommen. Denn bevor ein Vollstreckungsbescheid erteilt wird, hat man mehrfach die Möglichkeit seine Einwände anzubringen.
      Und bevor so ein Vollstreckungsbescheid ergeht, wird auch noch, sollten Einwände vorliegen eine persönliche Verhandlung vor Gericht geführt!

      Dem Kunden der Bank werden dann sämtliche Kontokorrenteinräumungen , Bürgschaften, Schecks, Kreditkarten, etc gekündigt - alles wo man sich durch einseitige Erklärung "von verabschieden könnte".

      Ob auch Darlehensverträge gekündigt werden könnten, darüber wäre sich die Rechtsprechung nicht einig, und bei der Bank mache man das nicht. Aber man würde dort sehr aufpassen, und jede kleinste Überschreiten von Fristen etc., Nichtvorlage von Unterlagen etc, zum Anlass nehmen, dann die jeweiligen Verträge zu kündigen.
      Man könnte im Übrigen ständig neue Unterlagen, wie Mietlisten etc, anfordern. Wenn dann der Stand wie bei Gewährung des Darlehens nihct mehr ereicht würde, dann kündigt man, rechtens, wenn keine weiteren Sicherheiten angeboten werden könnten.

      Also soweit die Erklärungen meines Bankers - "Da gehen bei der Bank alle Alarmglocken an"......

      An die Schufa meldet diese Bank es nur bei Privatpersonen. Aber es gibt ein öffentlches Schuldverzeichnis bei den jeweiligen Amtsgerichten, wo jeder diese Vollstreckungsbescheide einsehen könnte.
      Auskunfteien, wie Bürgel etc. sichten ständig diese Verzeichnisse, ob die Schufa das auch macht, war ihm nicht bekannt.
      Avatar
      schrieb am 25.03.10 10:04:25
      Beitrag Nr. 687 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.211.392 von Peterkles am 25.03.10 09:28:32Was ist den das für ein Management, das erst mit rechtlichen Schritten reagiert, wenn vollstreckt wird? :confused:
      Das hätte doch viel früher geschehen müssen. Das muss auch den Aufsichtsrat beschäftigen.

      Da ich nicht davon ausgehe, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid, der ja einem Vollstreckungsbescheid voran geht, einfach verschusselt wird, nehme ich an, dass der Mahnbescheid zu einem äußerst ungünstigen Zeitpunkt kam.

      Dass Herr Lemberg an weiteren Geschäftsbeziehungen mit dem derzeitigen Management nicht interessiert ist, glaube ich auch. Das Desinteresse gilt natürlich nicht für die Anteile des derzeitigen Managements. :D Und wenn wir das jetzt mal weiterdenken: sollten - aus welchem Grund auch immer - die offenen Forderungen des Herrn Lemberg mit Firmenanteilen der persönlich haftenden Vorstände kompensiert werden müssen, dann würde gelten: je tiefer der Kurs sinkt, desto höher die Zahl der Anteile an Lemberg ;) der jetzt wirklich ganz gelassen sein kann.

      Frag sich, was die Kleinaktionäre davon haben!? Vermutlich eher wenig.
      Avatar
      schrieb am 25.03.10 10:04:11
      Beitrag Nr. 686 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.211.541 von gate4share am 25.03.10 09:42:21Da verwechselst du Zahlungsfähigkeit mit Zahlungswilligkeit. Insolvenz kann nur beantragt werden, wenn ein Unternehmen nicht fähig ist zu zahlen. Dieser Zustand wurde ja zum Glück noch nicht festgestellt. Derzeit läuft ja noch die Zwangsvollstreckungsgegenklage, der allerdings nach dem Urteil gegen die Einstweilige Verfügung vom vergangenen Freitag wenig Chancen eingeräumt werden. Dann kommt der Gerichtsvollzieher, und Peto muss die Hosen runterlassen. Wenn er dann immmer noch der Meinung ist, dass Lemberg seine Millionen zu Unrecht gefordert hat, muss er das Geld zurückklagen. Und das kann dauern.
      Avatar
      schrieb am 25.03.10 09:42:21
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