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    Photo bei Ebay kopiert und eingestellt; Rechnng folgte !!! Zahlen ??? Urheberrechtlich geschützt.... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.04.07 17:51:18 von
    neuester Beitrag 01.05.07 04:41:33 von
    Beiträge: 31
    ID: 1.126.419
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      Avatar
      schrieb am 24.04.07 17:51:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      mein Freund hat von einer Seite ein Photo kopiert und dieses bei Ebay in einer Auktion eingestellt, heute bekam er eine Rechnung von einer Firma Photodesign über ca. 100 €.

      In dem Brief steht, das es sich um ein lizenzpflichtiges Phot handelt und dieses urheberrechtlich geschützt sei. Es wurde keine Lizenz für angefordert und keinen Bildquellenachweis angegeben. Aus Kulanz könnte er jetzt die Rechnung bezahlen oder die Angelegenheit geht zum Anwalt und es folgen weit höhere Kosten.

      Kennt sich jemand hiermit aus ? Was ist meinem Freund zu raten.

      Ich denke wohl ganz einfach zahlen oder ???

      Würde mich sehr über Eure Tipps/Infos freuen !!

      Gruss
      Tyler
      Avatar
      schrieb am 24.04.07 18:11:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.975.141 von TylerDyrdon am 24.04.07 17:51:18:cry:
      100Euro,sofort zahlen, wenn das Bild wirklich irgendwo geklaut wurde. Aber eine schriftliche Bestätigung geben lassen, das mit der Zahlung alles erledigt ist.
      Da gibt es aber weit höhere Beispiele bei ebay, das geht bis an die 5000Euro.
      Es hört sich zumindest nicht nach einer großen Firma an die dahinter steht.
      Ich weiß das Esprit bei solchen Delikten für ein Bild 651Euro kassiert, direkt duch einen Anwalt.
      Avatar
      schrieb am 24.04.07 18:15:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Woher hat er das Foto und kann er nicht selbst recherchieren, ob
      für das Foto was gezahlt werden muss? Dann über die Abmahnfirma informieren...
      Avatar
      schrieb am 24.04.07 19:22:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das ist doch die neue Art wie
      man auf ebay Geld verdienen kann.

      nicht gewusst? Es wird gezielt mit Anwälten unter einer Decke
      zusammengearbeitet. Es gibt hunderte von "Suchern" auf ebay,
      die jedes einzelne Angebot auf Fehler durchstöbern und dann die Betreiber der Angebote verklagen.


      Eine ganz miese dunkle Seite bzgl. ebay. Der Otto Normal Verbraucher bekommt davon gar nicht viel mit, aber die einzelnen
      Unternehmen sind deswegen teilweise von der Pleite betroffen.
      Avatar
      schrieb am 24.04.07 19:35:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.976.819 von Wallgrekk am 24.04.07 19:22:46Ein Foto kopieren und für sich verwenden ist halt nun mal Diebstahl im weitesten Sinne.

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      Avatar
      schrieb am 24.04.07 19:41:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hab vor 2 Tagen mein Windschott auf Ebay inseriert, Bild schiessen war ich zufaul, also im Internet gegoogelt und nichts gefunden.
      Auf Ebay wollte ein Bild für meine Auktion verwenden, dann ich mir die neue Abrippmasche eingefallen und ich hab mich bemüht das Teil zu fotografieren.
      Das ist aktuell echt das allerallerletzte.
      Würde auch mal im Internet nach der Firma googlen, eventl. andere Opfer kontaktieren und wenn das Bild wirklich geklaut wurde, hmh, na dann..........
      Avatar
      schrieb am 24.04.07 19:48:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.977.062 von silvodin am 24.04.07 19:35:28Schon richtig, es geht ja nicht nur darum.

      Es geht auch um sogenannte "Wettbewerbsverzerrung" weil ein ganz gewisser Wortlaut in den Angeboten stehen muss. Werden diese Wortlaute nicht eingehalten kann man auch klagen - nur mal so am Rande.
      Als Beispiel: Es ist nicht erlaubt UVP zu schreiben, sondern das muss ausgeschrieben werden "unverbindliche Preisempfehlung". Man darf sogar das Wort unverbindlich nicht abkürzen.
      Avatar
      schrieb am 24.04.07 19:51:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.977.296 von Wallgrekk am 24.04.07 19:48:46es kommt noch soweit, dass man jede Auktion die man einstellen will von nem Rechtsverdreher checken muss.

      Ich finds einfach nur lächerlich:mad:
      Avatar
      schrieb am 24.04.07 21:13:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.977.347 von ballard1 am 24.04.07 19:51:32von irgendwas muss dieses Nichtstuertum der Anwälte ja leben - mittlerweile gibt es in Deutschland mehr Anwälte als alle Ingineure zusammen....

      verspricht nix gutes... :cry::cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 24.04.07 22:19:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      Tja, ich hätte auch das eine oder andere über ebay zu erkaufen.
      Bin tätig im Bereich des Druckerzubehörs.
      Die sache ist mir aber mittlerweile zu heiss geworden, mache den eBay-Verkauf eben nicht hauptberuflich und werde mir über irgendwelche Abmahnanwälte nicht die Lebensgrundlage meines stationären Einzelhandelsgeschäftes ruinieren.

      cosecha
      Avatar
      schrieb am 24.04.07 23:39:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.975.540 von smalio am 24.04.07 18:11:38@all

      danke vorab an alle für die vielen Postings !!


      hi smalio,

      dass ist eine gute Idee! es liegt bei der Rechnung und dem schreiben noch ein Blatt " Marktübliche allgemeine Konditionen für die Nutzung von Bildern in verschieden Midienbereichen ( Herausgeben von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing MFM ) . Eine Din A 4 Seite mit kleingedruckten... Vertragsgrundlage etc. zig Punkte...

      In dem Schreiben steht Kulanterweise können Sie diese Lizenz nachträglich anfordern ansonsten rechtliche Schritte...

      Von den Fällen habe ich bereits auch gelesen, zig kleine Anwälte ziehen so eine Masche ab, meist mit Beträgen die nicht so hoch sind und von kleinen Gewerbetreibenen einfach bezahlt werden.

      Gruss
      Tyler
      Avatar
      schrieb am 24.04.07 23:50:31
      Beitrag Nr. 12 ()
      @all

      also die Internetseite sieht wirklich nicht sehr Seriös aus.

      Woher kann man denn erfahren ob es wirklich das Photo dieser Photodesign Firma ist ?? Es könnte ja wie schon beschrieben auch einfach eine " Masche " dieser Firma sein nach kopierten Photos zu suchen.

      Würde es evtl. etwas bringen, wenn mein Freund bei dem kleinen Händler von dem er das Photo kopiert hat mal anruft ( Er ist dort ein guter Kunde...) ???

      Gruss
      Tyler
      Avatar
      schrieb am 24.04.07 23:58:46
      Beitrag Nr. 13 ()
      von der Fa. ist leider nichts zu ergoogeln...

      Bin hierbei aber auf ein ganz interessanten Bericht gestoßen:

      Lücken im System
      Warum der Abmahnungsmissbrauch in Deutschland floriert

      Ein arglos kopiertes Bild, ein unbedacht gesetzter Link - schon für kleinste Verstöße im Internet drohen Abmahnungen mit saftigen Kostennoten. Suchmaschinen machen das Aufspüren von Rechtsverletzungen zum leichten Spiel für Anwälte, und das deutsche Rechtssystem begünstigt die Abzocker unter den Advokaten. Hierzulande eine Homepage zu bauen, bei eBay Waren anzubieten oder auch nur in einem Wiki mitzuschreiben wird mehr und mehr zum juristischen Drahtseilakt.

      Natürlich darf man sich bei der Gestaltung einer Website nicht frei aus fremden Werken bedienen. Das wusste der 16 Jahre alte Mario Alka, als er zu Übungszwecken an seiner Website bastelte. Mario suchte gezielt nach lizenzfreien Fotos und fand über Google „Free Wallpapers“ und „free high-quality pictures“ auf der Site Wallpaperbase.com. Er glaubte sich auf der sicheren Seite, als er einige der Bilder nutzte. Kurz darauf flatterte seinen Eltern eine Abmahnung ins Haus.

      Die Verbreitungsrechte an den Fotos lägen bei dem Frankfurter „Bulls Pressedienst“, schrieb die Hamburger Rechtsanwältin Karin Scheel-Pötzl. Sie setzte einen Gegenstandswert von 33 000 Euro für die Nutzung von neun Fotos an. Von dieser Fantasiesumme ausgehend errechnete sie eine Aufwandserstattung von 1099 Euro. Damit nicht genug: Wegen der „ungerechtfertigten Bereicherung“ durch die Nutzung der Fotos habe Mario nachträglich Lizenzgebühren in Höhe von 2700 Euro zu entrichten. Es handle sich immerhin um „kostenintensive Studioproduktionen von hervorragender Qualität“.

      Bulls Pressedienst ist Mitglied in der „Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing“, die verbindliche Tabellen zu „Vergütungen für Bildnutzungsrechte“ führt. Laut Liste hätte die Nutzung der neun Bilder selbst auf einer hoch frequentierten gewerblichen Website maximal 734 Euro gekostet.

      Den Prozess um diese Kosten hat die Familie Alka im April am Amtsgericht Hamburg verloren. Der Richter bestätigte den veranschlagten Gegenstandswert. Laut Prozessbeobachtern soll er in der mündlichen Verhandlung gesagt haben: „Rechtsanwälte müssen auch leben.“ Familie Alka ist in Berufung gegangen.
      Jagd auf Unschuldige

      Der Fall zeigt drastisch, dass man sich nicht auf Angaben Dritter verlassen darf. Mario Alka hätte den Angaben auf Wallpaperbase.com nicht trauen dürfen, sondern selbst den Urheber jedes verwendeten Bildes ermitteln und um Erlaubnis fragen müssen. Aber woher soll ein 16-Jähriger wissen, was auch Erwachsenen ohne juristische Spezialausbildung nicht klar ist? „Wie sollen wir unserem Sohn jetzt erklären, dass er in einem Rechtsstaat lebt?“, fragen die Eltern Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in einem offenen Brief.

      Tatsächlich kommt es überhaupt nicht darauf an, ob der Abgemahnte vorsätzlich oder vollkommen unabsichtlich gehandelt hat. In unzähligen Fällen stehen Familien vor einem finanziellen Scherbenhaufen, nachdem ein Kind zum Opfer eines Abmahners geworden ist. Sogar der Flohmarkt-Verkauf einer alten Heft-CD (auf der sich ein mittlerweile verbotenes Kopierprogramm befand) hatte solche Konsequenzen.

      Wohl jeder verletzt hin und wieder die Rechte Dritter - meist aus Unwissenheit und in völlig unbedeutendem Umfang. Zu Hause, auf der Straße oder in der Kneipe bleiben diese Verstöße meist ungeahndet. Das Internet aber hat die Lage völlig verändert, und vielen Webbürgern sind die drastischen Konsequenzen nicht bewusst.

      Was im privaten Umfeld erlaubt ist oder doch zumindest folgenlos bleibt, wird im Web zum Verhängnis. Die freimütige Meinungsäußerung in einem Forum wird zur Beleidigung, der eBay-Weiterverkauf eines Produktplagiats zur Markenrechtsverletzung, das Zitieren eines poetischen Songtextes im persönlichen Webtagebuch zum Urheberrechtsbruch.

      Die Searchbots der Suchmaschinen erfassen alles und präsentieren es den Jägern wie auf dem Silbertablett. Für Rechtsanwälte wird es zum Kinderspiel, gezielt nach bestimmten Rechtsverstößen zu recherchieren und massenhaft Verletzer dingfest zu machen.

      Zum Beispiel Stadtplanausschnitte: Kleine Firmen oder Privatleute stellen gerne eine Wegbeschreibung ins Web. Die Kartenausschnitte dafür kopieren sie entweder von Online-Auskunftsdiensten oder von CD-ROMs, ohne daran zu denken, dass Stadtpläne urheberrechtlich geschützt und oftmals mit unsichtbaren Wasserzeichen versehen sind.

      Das Berliner Unternehmen Euro Cities erstellt solche Pläne für sein eigenes Portal stadtplandienst.de und als Zulieferer für CD-ROMs der Telekom. Euro Cities durchforstet das Web nach illegalen Kopien und spürte in den vergangenen Jahren jede Menge Homepages auf. Die Betreiber ließ das Unternehmen über externe Anwälte abmahnen und stellte jeweils mehrere hundert Euro Anwaltsgebühr sowie nachträgliche Lizenzzahlungen in Rechnung.

      Leicht und massenhaft zu finden sind auch Fehler im Website-Impressum. Welcher Webneuling weiß schon, dass er gemäß Paragraf 6 des Teledienstegesetzes (TDG, Anbieterkennzeichnungspflicht) angehalten ist, zur schnellen Kontaktaufnahme leicht auffindbar eine Telefonnummer anzugeben? Falls vorhanden, darf auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht fehlen.

      So stellt beispielsweise ein Katzenfan regelmäßig Fotos seiner Lieblinge ins Web. Neue Würfe kann er zu Hause nicht mehr unterbringen, deshalb bietet er die Katzenbabys ab und zu zum Verkauf auf seiner Homepage an. Fehlt jetzt die Telefonnummer, verstößt er als potenzieller Konkurrent eines kommerziellen Online-Tierhändlers gegen das TDG und kann abgemahnt werden: „Wettbewerbsvorteil durch Rechtsbruch“.
      Das Netz als Versorgungswerk

      Das Internet bietet unzählige neue Gelegenheiten für Abmahnungen - und es erleichtert Abmahnanwälten das Geschäft ungemein. Nach einmaliger Prüfung eines Musterfalls finden sie mit minimalem Aufwand viele gleichartige Verstöße. Dann können sie bei gleichem Anwaltshonorar pro Rechtsbelehrung serienweise abkassieren. Dies hat sich natürlich herumgesprochen. Das Geschäft mit dem Abmahnwesen floriert, zu den seriösen Kanzleien gesellen sich immer mehr windige Advokaten, die zusammen mit ihren Mandanten auf das schnelle Geld aus sind.

      Ein wesentlicher Grund dafür dürfte die Rechtsanwaltsschwemme sein, die seit vielen Jahren anhält: Waren im Jahr 1990 noch 56 638 Anwälte bei den deutschen Kammern zugelassen, sind es heute mehr als 138 000. In 16 Jahren hat sich die Zahl also mehr als verdoppelt. Jährlich steigt sie kontinuierlich weiter um rund fünf Prozent (siehe Abbildung auf Seite 150, c't 13/2006).

      All die neuen Juristen wollen beschäftigt sein. Während alteingesessene Kanzleien die Vertretung in Bagatellfällen oftmals ablehnen, sind die frischen Kräfte am Markt nicht nur weniger wählerisch, sondern oft aus eigenem Antrieb sehr kreativ. So kommt es, dass heute Änderungen der Gesetzeslage oder neue Auslegungen von geltendem Recht blitzschnell wahrgenommen und in kostenpflichtige Abmahnungen umgemünzt werden.

      Ein Beispiel dafür sind die seltsamen Vorgänge um das so genannte „Hamburger Forenurteil“ gegen den Herausgeber dieser Zeitschrift. Vor der im Eilverfahren ergangenen Entscheidung galt es als gängige Rechtsprechung, dass der Betreiber eines Forums für einen dort von einem Nutzer platzierten Beitrag erst nach Kenntnisnahme in Haftung genommen werden konnte. Das Urteil des Hamburger Landgerichts gegen den Heise Zeitschriften Verlag [1] weicht von diesem Prinzip ab, das aus der gesetzlich festgelegten Haftungsprivilegierung für Diensteanbieter abgeleitet ist.

      Lange bevor zu diesem Urteil überhaupt eine verwertbare Begründung des Gerichts vorlag, setzten Rechtsanwälte für ihre Mandanten die bewährte Praxis außer Kraft und begannen, Forenbetreiber unmittelbar kostenpflichtig abzumahnen. Der Satz „Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg obliegt einem Forenbetreiber die volle rechtliche Haftung für online gestellte Beiträge anderer Nutzer“ etwa aus der Abmahnung eines Frankfurter Anwalts klingt für den Empfänger erst einmal überzeugend. Diese Auffassung hat das Gericht aber weder wörtlich noch sinngemäß geäußert, sie entspringt einzig der Fantasie des Anwalts. Davon abgesehen ist das Urteil bis zum heutigen Tage nicht rechtskräftig.

      Im konkreten Fall hat sich der abgemahnte Forenbetreiber nach seinen eigenen Recherchen im Web dazu entschlossen, gegen die Abmahnung vorzugehen. Im Mai reichte er eine negative Feststellungsklage ein, um gerichtlich prüfen zu lassen, ob der Anspruch des vermeintlichen Verletzten trotz der mehr als dürftigen Begründung Bestand hat. Für ihre fehlerbehaftete Rechtsbelehrung wollte die Kanzlei vom Forenbetreiber übrigens 1843,24 Euro kassieren. (hob)

      Den vollständigen Artikel finden Sie in der aktuellen Printausgabe.



      Gruss
      Tyler
      Avatar
      schrieb am 25.04.07 11:10:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.980.706 von TylerDyrdon am 24.04.07 23:50:31Würde es evtl. etwas bringen, wenn mein Freund bei dem kleinen Händler von dem er das Photo kopiert hat mal anruft ( Er ist dort ein guter Kunde...) ???

      erstmal rausfinden, ob der Urheber des Fotos überhaupt den Anwalt zur Abmahnung beauftragt hat. Falls nicht-Genehmigung zur Verwendung bei ebay einholen und den Anwalt wegen unerlaubter Abmahnung verklagen!!!
      Avatar
      schrieb am 26.04.07 17:58:08
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.984.612 von Baerenfalle2006 am 25.04.07 11:10:56Hi,

      das verstehe ich leider nicht so ganz, ich habe ja nichts vom Anwalt bekommen... direkt eine REchnung von irgendein Photoshop. Wie soll ich dessen Anwalt rauskriegen :confused::confused:

      Gruss
      Tyler
      Avatar
      schrieb am 26.04.07 18:30:52
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.018.275 von TylerDyrdon am 26.04.07 17:58:08stell doch mal die Adresse, TelNr, email usw. von diesem Shop rein...

      wir koennen alle ja mal anrufen und nachfragen :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 26.04.07 19:01:15
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.018.275 von TylerDyrdon am 26.04.07 17:58:08bin da fälschlicherweise von einer anderen Situation ausgegangen. Also ich würde keinesfalls so einfach bezahlen. Gerade weil dies zuviele Leute aus Furcht vor Rechtsstreitigkeiten tun, gibt es solche Abzocker überhaupt. Recherchiere halt im Internet-da gibts doch bestimmt Musterprozesse. Hat der Photoshop auf seiner Internetseite gut erkennbar auf Urheberrecht verwiesen, besitzt er überhaupt das Urheberrecht über betreffendes Foto, ist der Zweck seiner Internetseite ausschließlich Abmahnabzocke. Es geht ums Prinzip, denen die Sache nicht so leicht zu machen... vielleicht kannst Du ja mal die Webseite dieses Photoshops hier reinstellen?
      Avatar
      schrieb am 27.04.07 21:41:12
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.019.245 von Baerenfalle2006 am 26.04.07 19:01:15Hi,

      genau so sehe ich das auch !!! Es geht ums Prinzip... ich hätte auch vermutlich schon längst bezahlt...

      Ich werde die Adresse nacher mal reinstellen !!!

      Die Frage lautet immer noch: besitzt er überhaupt das Urheberrecht über betreffendes Foto !!???

      Evtl. einfach mal anrufen, die sollen das nachweisen !!??

      Gruss
      Tyler
      Avatar
      schrieb am 28.04.07 09:33:24
      !
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      Avatar
      schrieb am 28.04.07 12:09:39
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.038.253 von TylerDyrdon am 28.04.07 09:33:24scheint ne Photografin zu sein, die sich wohl was dazuverdienen will. Vielleicht nutzt es ja was, da anzurufen. vielleicht kann man den Preis noch etwas drücken.

      Ist ja eigentlich ne Allerweltssache, wenn man mal für ne private Ebay Auktion ein Bildchen aus dem Internet kopiert. Sollen die halt ihre Photos nicht ins Internet stellen, oder mit einem Kopierschutz versehen. Zumindest sollten die aber auf jedem einzelnen Photo ein dickes C° oder Copyright aufdrucken.

      Die Frage ist ja auch ob man dir das noch beweisen kann, wenn du jetzt einfach das Bild bei ebay raus nimmst und durch ein anderes ersetzt. geht das bei ebay?

      denke mal Photographen knipsen ja auch alles was sie vor die Linse bekommen. Glaubst du, die haben jedesmal eine Genehmigung eingeholt? Könnte ja auch mal ne Klagewelle auf die Photographen zurollen.

      Ich fasse sowas einfach nicht. Sollen doch froh sein, wenn ihr Zeug mal ein bisschen publicity erreicht. Solange das auf privater Ebene läuft und keiner was mit verdient? Klar, sollen die ihre Tantiemen oder sonstwas kriegen, wenn ein Magazin oder Zeitung ihre Bilder abdruckt. Aber so ne einmalige private Ebay-Auktion-also ich weiss nicht.

      Allerdings muss man immer mit kranken Richtern und Anwälten rechnen, die sowas anders beurteilen. Deshalb auf einen Rechtsstreit nur einlassen, wenn man sich sicher ist, dass man gewinnt-oder man hat eine Rechtsschutzversicherung. Ansonsten gütliche Einigung versuchen und sich dann auch schriftlich bestätigen lassen, dass damit sämtliche Ansprüche aufgehoben sind.
      Avatar
      schrieb am 28.04.07 17:05:15
      !
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      Avatar
      schrieb am 29.04.07 07:12:44
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.045.336 von NATALY am 28.04.07 17:05:15Ich habe ja selbst auch ne private Homepage, mit einigen von mir geschossenen Photos. Obwohl Google niemals eine Erlaubnis bei mir eingeholt hat, veröffentlichen die meine urheberrechtlich geschützten Bilder im gesamten Internet. Soll ich die jetzt verklagen?
      Avatar
      schrieb am 29.04.07 08:04:23
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.038.253 von TylerDyrdon am 28.04.07 09:33:24Falls Dein Bekannter allerdings Powerseller bei ebay ist, sieht die Sache meiner Meinung nach ganz anders aus. Dann ist er Gewerbetreibender und er wäre mit den 100 Euro wohl noch sehr gut bedient.
      Avatar
      schrieb am 30.04.07 11:58:38
      Beitrag Nr. 24 ()
      Zitat HP: "Jede nicht autorisierte Verwendung von Bildmaterial wird zivil-/strafrechtlich verfolgt."

      Reicht als Hinweis m.E.

      Hinter jedem Bild steckt Arbeit, andernfalls wuerde man Bilder selber machen, statt sie simpel zu kopieren. Entsprechendes Lehrgeld scheint insofern angebracht.

      EUR 100 ist guenstig.
      Avatar
      schrieb am 30.04.07 13:11:26
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.070.031 von steuer_inc. am 30.04.07 11:58:38Quatsch - wuerdest Du hundert Euro fuer die Verwendung von irgendeinem Scheiss Bild fuer eine Ebay-Auktion bezahlen wollen ? Im Internet gibts Milliarden von Bilder, bei denen es kein Schwein stoert, wenn sie weiterbenutzt werden... aber hier hat sich halt eine Mafia gebildet, die aktiv nach solchen "Vergehen" sucht - wahrscheinlich provozieren sie es sogar, indem sie ihre Bilder in Suchlisten eintragen, so dass man es mit dem entspechenden Schluesselwort auch gleich findet... das hat doch System - die sind doch nicht etwa zufaellig auf diese Ebay-Auktion gestossen...

      wenn der Betroffene das gewusst haette, haette er halt ein anderes der hunderttausend aehnlichen "kostenfreien" Bildern im Internet genommen... war halt einfach Pech, dass er zufaellig ein Bild von der Bildermafia erwischt hat... :mad:

      wenn ein Photograph nicht gut genug ist, mit seiner Arbeit Geld zu verdienen - dann stellt er halt seine Bilder ins Internet und verklagt alle, die das Bild irgendwo hinkopieren... SCHMAROTZER :mad:
      Avatar
      schrieb am 30.04.07 15:15:55
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.070.995 von taiwandeal am 30.04.07 13:11:26Quatsch - wuerdest Du hundert Euro fuer die Verwendung von irgendeinem Scheiss Bild fuer eine Ebay-Auktion bezahlen wollen ?

      -> Bild selber machen, Geld sparen... so einfach. Urheberrechtlich geschuetztes (Bild)material kopiert man ueblicherweise nicht ohne Konsequenzen - ist Dir das so neu?

      wenn der Betroffene das gewusst haette, haette er halt ein anderes der hunderttausend aehnlichen "kostenfreien" Bildern im Internet genommen...

      -> Und nochmal: Zitat HP: "Jede nicht autorisierte Verwendung von Bildmaterial wird zivil-/strafrechtlich verfolgt."


      wenn ein Photograph nicht gut genug ist, mit seiner Arbeit Geld zu verdienen - dann stellt er halt seine Bilder ins Internet und verklagt alle, die das Bild irgendwo hinkopieren... SCHMAROTZER

      -> Wie soll ein Photograph denn Geld verdienen, wenn ungeahndet kopiert, statt gekauft wird? Hast Du eigentlich eine Vorstellung davon, wieviel Arbeit hinter vielen Bildern steckt und wie wenige Bilder im Vergleich zur Gesamtproduktion veroeffentlich werden?

      Ich nicht ;) ... kann's mir aber (scheinbar) im Gegensatz zu Dir an drei Fingern abzaehlen...
      Avatar
      schrieb am 30.04.07 16:44:22
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.072.822 von steuer_inc. am 30.04.07 15:15:55
      ja - ich kenne genug serioese Fotografen, die mit ihrem Koennen sehr viel Geld verdienen.... aber diese Fotografen muessen ihr Geld nicht einklagen - ueblicherweise kommen deren Kunden freiwillig und bezahlen auch freiwillig...

      ich habe fuer ein 2 taegiges Shooting 2500 EUR bezahlt - von 250 Bildern habe ich mir 50 ausgesucht - 3 Fotoalben - drei grosse gerahmte Bilder - ein Poster und 800 Visitenkarten...

      die Bilder sind super - fuer mich war es das Geld wert...


      aber was diese Leute da abziehen ist einfach nur eine miese Abzocke...
      Avatar
      schrieb am 30.04.07 17:00:19
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.074.430 von taiwandeal am 30.04.07 16:44:22Ich geb Dir ja auch voellig recht, dass in diesem Bereich bewusst Schindluder getrieben wird. Aber deswegen pauschal die Branche verurteilen, die sich gegen Raubkopierer verteidigt?

      Der Threaderoeffner haette doch ein gleichwertiges Bild selber erstellen koennen.. Nur oft ist es eben so, dass dies aufwendig, kostspielig und teils sogar unmoeglich ist. Hat jemand diesen Aufwand betrieben, steht ihm der Wert an der Sache doch sicherlich auch zu.

      Wieviele Menschen registrieren Domains, nur in der Hoffnung, dass jemand anderes sie kuenftig zu satten Preisen nachfragt..? Und hier faellt nichtmal Arbeit an.


      mfG
      Avatar
      schrieb am 30.04.07 17:36:49
      Beitrag Nr. 29 ()
      Avatar
      schrieb am 30.04.07 17:42:33
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.075.319 von Push Daddy am 30.04.07 17:36:49wollte ich auch gerade reinstellen ;-)
      Avatar
      schrieb am 01.05.07 04:41:33
      Beitrag Nr. 31 ()
      ganz einfach - wenn etwas ins Internet gestellt wird, wird es der Oeffentlichkeit zugaenglich gemacht. Wenn einer etwas verkaufen will, dann soll er sein Zeug gefaelligst passwortschuetzen...

      es gibt Softwaretestversionen fuer die man gegen Gebuehr einen Freischaltcode bekommt... und genauso gibt es von serioesen Anbietern auch niedrigaufgeloeste Bilder mit Wasserzeichen - wenn man das Originalbild moechte, bezahlt man und bekommt das Bild zugeschickt...

      Ich bin der Meinung, dass die Rechtssprechung dahingehend geaendert werden sollte. Bei Software funktioniert es doch auch !!! Die Softwarehersteller stellen doch auch nicht die Vollversion ins Netz und verklagen spaeter alle, die die Software mal testweise heruntergeladen haben...



      Irgendwann einmal werde ich auf 50000 EUR verklagt, weil ich die letzten fuenf Jahre die Nachrichten auf tagesschau.de gelesen habe, ohne dafuer zu bezahlen ???


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      Photo bei Ebay kopiert und eingestellt; Rechnng folgte !!! Zahlen ??? Urheberrechtlich geschützt....