Gebrauchtwagen & Doppelkarten - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.05.07 08:26:34 von
neuester Beitrag 28.05.07 10:22:00 von
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Hallo
da ich heute meine Versicherung nicht erreichen kann, gibt es hier sicherlich User, die mir meine Frage locker beantworten können
Ich beabsichtige, mir diese Woche einen Gebrauchtwagen zu kaufen (privat). Käufer und Verkäufer leben in unterschiedlichen Städten (ca. 300 Km Distanz). Der Wagen ist zurzeit angemeldet und ich möchte ohne großen Zeitverlust die Überführung hinbekommen. Am Dienstag gehe ich zu meiner Versicherung, hole mir eine Doppelkarte und möchte das Auto mit dem KFZ Kennzeichen des Verkäufers überführen. Sollte es nun zu einem Unfall kommen, möchte ich, dass meine Versicherung für den Schaden gerade steht. Wird dieser mögliche Schadensfall mit meiner Doppelkarte abgedeckt ? Muss ich eventuell weiteres beachten ?
Danke & einen schönen Pfingstmontag
wünscht
S.Feier
da ich heute meine Versicherung nicht erreichen kann, gibt es hier sicherlich User, die mir meine Frage locker beantworten können
Ich beabsichtige, mir diese Woche einen Gebrauchtwagen zu kaufen (privat). Käufer und Verkäufer leben in unterschiedlichen Städten (ca. 300 Km Distanz). Der Wagen ist zurzeit angemeldet und ich möchte ohne großen Zeitverlust die Überführung hinbekommen. Am Dienstag gehe ich zu meiner Versicherung, hole mir eine Doppelkarte und möchte das Auto mit dem KFZ Kennzeichen des Verkäufers überführen. Sollte es nun zu einem Unfall kommen, möchte ich, dass meine Versicherung für den Schaden gerade steht. Wird dieser mögliche Schadensfall mit meiner Doppelkarte abgedeckt ? Muss ich eventuell weiteres beachten ?
Danke & einen schönen Pfingstmontag
wünscht
S.Feier
Hallo,
ist meines Wissens so nicht möglich Deckung zu haben.
(Auch mit eventulellen Klauseln im Kaufvertrag)
In diesem Fall würde die Versicherung des Vorbesitzers bezahlen (müssen).
Die Doppelkarte bietet Dir nur Versicherungsschutz wenn der
Wagen abgemeldet ist und Du mit den ungestempelten Kennzeichen zur Zurlassungsstelle bzw. zum TÜV fährst.
Ist der Wagen angemeldet ist immer die bei der Zulassungsstelle hinterlegte Versicherung zuständig.
Falls Du das nicht willst, dann melde den Wagen zusammen mit dem Vorbesitzer auf dessen Zulassungsstelle ab und besorge dir auf der gleichen Zulassungsstelle 5-Tage Einwegschilder.
http://www.das-kfz-portal.de/img/kfz-sonderkennzeichen/kurzz…
Zuhause angekommen meldest Du dann den Wagen auf deinen Namen regulär an.
Die Kurzzeitkennzeichen sind allerdings nur in Deutschland gültig.
Falls Du daher geplant hast Die Fahrt von der Stadt des Verkäufers zu Dir z.B. über Frankreich zu fahren mußt Du die Strecke umplanen
Falls Du eine Doppelkarte zu Kurzzeitkennzeichen brauchst kann ich
Dir Knippenberg empfehlen, dieser ist günstig, liefert prompt und hat Karten von der AXA Versicherung:
www.versicherungsmakler-knippenberg.de
ist meines Wissens so nicht möglich Deckung zu haben.
(Auch mit eventulellen Klauseln im Kaufvertrag)
In diesem Fall würde die Versicherung des Vorbesitzers bezahlen (müssen).
Die Doppelkarte bietet Dir nur Versicherungsschutz wenn der
Wagen abgemeldet ist und Du mit den ungestempelten Kennzeichen zur Zurlassungsstelle bzw. zum TÜV fährst.
Ist der Wagen angemeldet ist immer die bei der Zulassungsstelle hinterlegte Versicherung zuständig.
Falls Du das nicht willst, dann melde den Wagen zusammen mit dem Vorbesitzer auf dessen Zulassungsstelle ab und besorge dir auf der gleichen Zulassungsstelle 5-Tage Einwegschilder.
http://www.das-kfz-portal.de/img/kfz-sonderkennzeichen/kurzz…
Zuhause angekommen meldest Du dann den Wagen auf deinen Namen regulär an.
Die Kurzzeitkennzeichen sind allerdings nur in Deutschland gültig.
Falls Du daher geplant hast Die Fahrt von der Stadt des Verkäufers zu Dir z.B. über Frankreich zu fahren mußt Du die Strecke umplanen
Falls Du eine Doppelkarte zu Kurzzeitkennzeichen brauchst kann ich
Dir Knippenberg empfehlen, dieser ist günstig, liefert prompt und hat Karten von der AXA Versicherung:
www.versicherungsmakler-knippenberg.de
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.496.212 von S.Feier am 28.05.07 08:26:34Am Dienstag gehe ich zu meiner Versicherung, hole mir eine Doppelkarte und möchte das Auto mit dem KFZ Kennzeichen des Verkäufers überführen. Sollte es nun zu einem Unfall kommen, möchte ich, dass meine Versicherung für den Schaden gerade steht. Wird dieser mögliche Schadensfall mit meiner Doppelkarte abgedeckt ?
Laut meinem Allianz-Fuzi: Ja!
Er hat mir kürzlich auch diese Vorgehensweise empfohlen, da ja sonst der Verkäufer möglicherweise Probleme mit seiner Schadensfreiheitsklasse kriegen kann, falls du beim Heimfahren einen Unfall baust.
Grundsätzlich geht aber ab Übergabezeitpunkt die Versicherung des Verkäufers auf dich über (falls du es mit der Doppelkarte nicht mehr schaffst).
Somit bist du sowieso auf der sicheren Seite.
Laut meinem Allianz-Fuzi: Ja!
Er hat mir kürzlich auch diese Vorgehensweise empfohlen, da ja sonst der Verkäufer möglicherweise Probleme mit seiner Schadensfreiheitsklasse kriegen kann, falls du beim Heimfahren einen Unfall baust.
Grundsätzlich geht aber ab Übergabezeitpunkt die Versicherung des Verkäufers auf dich über (falls du es mit der Doppelkarte nicht mehr schaffst).
Somit bist du sowieso auf der sicheren Seite.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.496.528 von Wurstfachverkauferin am 28.05.07 10:20:35PS:
Frag doch einfach bei deiner Versicherung nach, wenn du die DK abholst und lass es dir ggf. bestätigen.
Frag doch einfach bei deiner Versicherung nach, wenn du die DK abholst und lass es dir ggf. bestätigen.
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