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    MLP Massenflucht der \"Wiesloecher\"? (Seite 177)

    eröffnet am 03.07.07 10:43:18 von
    neuester Beitrag 06.06.24 13:29:27 von
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    MLP
    ISIN: DE0006569908 · WKN: 656990 · Symbol: MLP
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      schrieb am 13.08.09 11:05:37
      Beitrag Nr. 2.829 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.769.730 von MahatmaG am 13.08.09 10:14:26Das ist eine der grössten "Lügen", mit denen MLP immer noch hausieren geht. Hier wurde schon viel dazu geschrieben, daher nur die Kurzform: wenn man die Provisionserlöse, die an die Zentrale fliessen, durch die Zahl der Berater teilt, kommen da ungefähr 200000 raus. Soweit richtig.

      ABER: die Zentrale behält über 50 % der Einnahmen ein. Danach kommen dann die angeblichen 86000 ins Spiel. Von denen kriegt der GL 25%, ausserdem sind EXTREM viele Kunden auf die Zentrale geschlüsselt (die Provisionen dafür bleiben zu 100% bei der Zentrale). Die tatsächlichen EINNAHMEN pro Berater liegen im Schnitt bei ca. 60000 Euro im Jahr. Davon gehen noch alle Kosten (Laptop, Getränke, Fahrten, Steuern etc.) ab. Ausserdem gilt natürlich das von Dir beschriebene Prinzip: einige mehr, viele noch viel weniger.

      Einnahmen über 200000 Euro haben im gesamten Unternehmen vielleicht 150 Leute (einschliesslich ihrer GL-Einnahmen). Die Mehrheit kämpft um das wirtschaftliche Überleben.

      Soviel zum Thema "reich mit MLP".

      Es gibt da dann aber einige Träumer in der Zentrale, die hochrechnen, wie trotzdem der Durchschnit aller auf 200000 Euro Einnahmen kommen soll. Es sollen also 2400 Leute im Durchsschnitt ihre Einnahmen "einfach so" mehr als verdreifachen. Das ist aber ungefähr so realistisch wie "Wenn einer supernett zu Heidi Klum ist, geht sie mit ihm aus. Wenn also alle supernett zu Heidi Klum sind, geht sie auch mit jedem aus.".

      Lachhaft. Irgendwas müssen die in Wiesloch ins Trinkwasser getan haben, dass sich einer auch noch hinstellt und das öffentlich vertritt. Für wie blöd halten die eigentlich den Rest der Welt?!?!:mad:
      Avatar
      schrieb am 13.08.09 10:14:26
      Beitrag Nr. 2.828 ()
      "Die MLP-Berater verdienen nach Angaben von Schroeder-Wildberg 86.000 Euro im Durchschnitt. Er sei aber optimistisch, dass das Ziel eines Einkommens von durchschnittlich 200.000 Euro pro Berater realistisch sei. MLP hoffe auch weitere Berater im Markt hinzu gewinnen zu können."

      --> Was ist denn hier los???
      --> Kann das jemand bestätigen mit 200.000€ durchschnittlich?
      --> Ziel: Durchschnittlich pro Berater wären ja bspw.auch :
      1 Berater verdient je 360.000€ Brutto p.a. exkl. Kosten, etc. pp und
      1 Berater verdient je 40.000€ Brutto p.a. exkl. Kosten, etc. pp

      = 200.000 € durchschnittlich :cool:

      aus http://www.versicherungsjournal.de/mehr.php?Nummer=100974

      Mein Senf dazu: Puuuhhhhh
      Avatar
      schrieb am 13.08.09 09:51:36
      Beitrag Nr. 2.827 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.761.790 von weisserkoenig am 12.08.09 12:12:01weisserkoenig,

      es ist noch schlimmer. Jeder MLP-Berater soll sich bitte mal auf dem Bericht vom 2. Quartal die Seite 25 genauer anschauen:


      A) Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Provisionsgeschäft:

      1. Halbjahr 2008: 89,6 Mio. €
      1. Halbjahr 2009: 72,7 Mio. €

      Gehen wir mal nur von 2.400 Beratern aus:

      Dann haben die Berater im Schnitt im ersten Halbjahr inkl. GL-Anteilen (!!!) ca. 30.000 € verdient. Rechnen wir mal mindestens 20% ab für den GL, liegen wir bei 24.000 €. Das wären im Schnitt 4.000 € vor Kosten, Abgaben, Versicherungen, Steuern ...


      Das ist ja zum Sterben zu wenig!
      Avatar
      schrieb am 12.08.09 12:12:01
      Beitrag Nr. 2.826 ()
      Liebe Kollegen,
      ich weiss zwar nicht, wie Ihr das hinkriegt, im Schnitt nur drei Neukunden im Quartal zu gewinnen und dafür im gleichen Zeitraum fast zwei andere zu verlieren.
      Aber analysieren wir das mal vor dem Hintergrund "Perspektive für Neueinsteiger": selbst wenn man das so rechnet, dass die Kundenverluste alle in der ZKB passieren und die B-/E-Berater keine neuen Kunden gewinnen würden (haha), also ALLE Neukunden bei der jüngeren Hälfte der Kollegen anfallen würden, bleibt für den durchschnittlichen A-Berater eine Neukundengewinnung von maximal 20 im Jahr.
      Mit 20 Neukunden im Jahr verhungert Ihr aber gnadenlos. JEDER, der nicht gerade schon einen wirklichen guten Bestand hat, verhungert mit nur 20 Neukunden im Jahr. Und im Unternehmensschnitt ist es anscheinend momentan ca. die Hälfte.
      Leute, denkt endlich mal nach! Was Euch die GLs am Anfang erzählen, ist gelogen. Es reicht nicht, einfach fleissig ein paar Jahre durchzuhalten. Ihr müsst doppelt so gut sein wie der Rest, der auch durchhält, nur um die ersten drei Jahre einigermassen zu überstehen. Ihr müsst in den ersten Jahren viermal so gut bei der Neukundengewinnung sein wie der Unternehmensschnitt, um am Ende wirklich eine Chance zu haben.
      Euer GL weiss das, und er "gibt Euch trotzdem eine Chance". Das ist unmenschliches und nutzloses Leuteverheizen. Wacht auf und glaubt denen nicht!
      Lasst Euch einen guten Bestand schriftlich zusagen (und zwar nicht den Altbestand von jemandem, der in der Branche bleibt: da habt Ihr keine Chance), bringt Eure eigenen Kunden mit oder lasst es.
      Ich kann es nicht mehr mit ansehen, wie die Leute nach 2,3 Jahren pleite hier rauskriechen. WACHT ENDLICH AUF !
      Avatar
      schrieb am 10.08.09 20:43:58
      Beitrag Nr. 2.825 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.747.167 von XALOISX am 10.08.09 18:01:45XALOISX,

      ich bitte um eine Boardmail, bin derzeit nicht immer online - Grüße - interna

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      Avatar
      schrieb am 10.08.09 18:01:45
      Beitrag Nr. 2.824 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.766.107 von interna am 14.12.07 15:11:17Hallo Interna,
      eine direkte Frage: Wie komme ich an das Urteil aus Freiburg dran? Mir ist es bisher nicht gelungen und ich wäre sehr interessiert daran!
      Danke - XALOISX
      Avatar
      schrieb am 10.08.09 17:07:18
      Beitrag Nr. 2.823 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.745.054 von De_profundis am 10.08.09 14:48:09Erst mal schönen Dank für den Hinweis auf das Urteil des LG Tübingen.

      Ich habe den Artikel in der VW gelesen, aber ich sehe keinen Widerspruch zu meinen bisherigen Ausführungen.

      Beim Sachverhalt ging es um einen GL- Vertrag und einen HV- Vertrag. Jeder GL ist ja auch noch HV!

      Nur der GL- Vertrag wurde für sittenwidrig erklärt. Das ist auch nach den dort geschilderten Gründen nachvollziehbar und ist nur die Anwendung der bisherigen Rsp. wie sie auch im Urteil des LAG Hamm zum Ausdruck kam (Ob man das jetzt als "Sittenwidrigkeit"= § 138 BGB oder als "Unzulässige Rechtsausübung"= § 242 BGB bezeichnet, entscheidet sich nach dem persönlichen Geschmack des Gerichts). Wegen der schnell auflaufenden Schulden, hier 380 T€, haben solche GL- Verträge schnell eine Knebelwirkung, wenn die Gst.- situation so gegeben ist, dass die laufenden Kosten nach menschlichem Ermessen, also der Betrachtung des geschäftlichen Umfelds, nicht wieder hereinzuholen sind.

      Der HV- Vertrag wurde nicht für sittenwidrig erklärt (S. 260)und hierauf bezogen sich bisher immer meine Ausführungen, denn nur über §§ 138, 242 BGB kommz der Ex aus der Schuldenfalle, aber MLP verzichtete in seinen alten HV- Verträgen nicht zufällig auf die Hälfte des Provisionsvorschusssaldos. Die wollten nämlich gerade die Rsp. zur Knebelungswirkung ausbremsen. Dass der Rezensent in der VW die Sittenwidrigkeit auch auf den HV- Vertrag erstrecken will, ist auch gut begründbar und die Ansicht habe ich auch immer vertreten, aber sie wurde vom LG in diesem Falle abgelehnt. Schade, aber die Argumentation sollte sich jeder Ex- MLPler gut durchlesen ;);)

      Ich habe immer nur darauf hingewiesen, dass es ein Irrtum ist, dass mit Feststellung der AN- Eigenschaft, der bisherige Vorschuss zum Gehalt wird bzw. wurde. Der HV nach §§ 84 ff. wird dann zum Handlungsgehilfen nach §§ 59 ff. HGB und kann auch nach § 65 HGB nur mit Provisionen vergütet werden. Dass ist die gefestigte Ansicht der Rsp., die ich zwar für falsch halte, aber erst mal zur Kenntnis nehmen muss.

      Insoweit sehe ich mich bestätigt, da der RA des GL auf die Sittenwidrigkeit des GL- Vertrages und nicht etwa auf die AN- Eigenschaft des GL als Angestellten abstellte. Deswegen ist Deine Schlussfolgerung, dass der "angestellte" GL Anspruch auf rückwirkendes Gehalt haben könnte, mit zwar sympathisch, aber durch dieses Urteil mit Sicherheit nicht belegt.
      Avatar
      schrieb am 10.08.09 14:48:09
      Beitrag Nr. 2.822 ()
      Hallo DonCaprisco,

      Du beziehst Dich in Deinen Ausführungen stetig mit Vehemenz darauf, dass irgendwelche HGB 84-Verträge bei MLP eine Gültigkeit hätten und leitest daraus weitere Vorgehensweisen ab. Exakt dies ist aber aus meiner Sicht die falsche Fährte.

      Meiner persönlichen Meinung nach, sind HGB 84 Verträge bei MLP weder als Geschäftsstellenleiter noch als Berater gegeben. M.A.n. handelt sich in jedem Fall um Angestelltentätigkeiten, die anderen Rechtsgrundsätzen unterliegen.
      Diverse Urteile und Beurteilungen von z.B. gesetzlichen Krankenkassen zum sozialversicherungspflichtigen Status von MLP-Außendienstmitarbeitern wurden bereits von anderen Forenteilnehmern benannt.

      Insbesondere das Urteil des Landgerichtes Tübingen vom 18.11.2008 (AZ 4 O 202/07) beschreibt u.a., dass Geschäftsstellenleiter- und Beraterverträge nach HGB 84 bei MLP – insbesondere auch in deren Verbindung - als ex tunc nichtig anzusehen sind.
      Interessant sind dazu die Kommentare im Heft 08/2008 in der Zeitschrift „Versicherungswirtschaft“.
      Salden können nach Meinung des Gerichtes Tübingen und den Ausführungen in der Versicherungswirtschaft somit weder als Geschäftsstellenleiter noch als Berater von MLP gefordert werden.

      Wenn aber diese Verträge als ex tunc nichtig anzusehen sind, stellt sich die Frage, wie eine Vergütung dieser Tätigkeiten dennoch von MLP erbracht werden müsste? Denn die Arbeitsleistungen wurden oft über viele Jahre hinweg – anscheinend ohne jegliche Gewinnaussicht – erbracht und ohne dass diese von MLP branchenüblich vergütet wurde.

      Mir ist daher unklar, lieber Don Caprisco, weshalb Du immer wieder einen angeblichen HGB 84-Status bei MLP ins Spiel bringst? Dieser ist aus meiner laienhaften Meinung heraus betrachtet völlig uninteressant, da nicht gegeben.
      Die gemeinsame Zielrichtung kann somit keinesfalls irgendeine Anerkennung eines HGB 84-Status sein.

      Wie gesagt, ich habe hierzu lediglich meine persönliche Meinung kundgetan.

      Gruß
      De profundis
      Avatar
      schrieb am 07.08.09 11:24:14
      Beitrag Nr. 2.821 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.710.479 von weisserkoenig am 04.08.09 20:42:37Ups, da habe ich wohl einiges angestoßen ...

      Auch von mir ein großes Lob an weisserkoenig, was Du schreibst, bringt es genau auf den Punkt. Wir sollten uns nicht streiten, sondern gemeinsam versuchen einen sauberen und akzeptablen Abgang zu finden :) und da sind Erfahrungen von Ehemaligen natürlich Gold wert!
      Avatar
      schrieb am 04.08.09 23:36:49
      Beitrag Nr. 2.820 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.710.479 von weisserkoenig am 04.08.09 20:42:37schönes posting!!!

      hast du denn inzwischen schon gekündigt? wie läufts denn bei dir?

      noch nen schönen abend...gruß f
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