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    Finanzamt meldet sich zur Außenprüfung an - Was beachten? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.07.07 13:32:14 von
    neuester Beitrag 17.10.07 13:06:22 von
    Beiträge: 30
    ID: 1.130.189
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      Avatar
      schrieb am 11.07.07 13:32:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe heute die Mitteilung bekommen, dass am 01.08. bei mir eine Außenprüfung stattfinden soll.

      Sie soll
      - Einkommenssteuer
      - Umsatzsteuer
      - Gewerbesteuer

      für die Jahre 2004-2006 umfassen.

      Ich betreibe einen kleinen Autohandel (verkaufe ca. 25 Autos pro Jahr) und trade an der Börse.

      Da ich bisher mit den Finanzbehörden in dieser Richtung nichts zu tun hatte, würd ich gern mal wissen, wie das Ganze so abläuft.

      Was muss ich beachten, was dürfen die und was nicht?

      Umsatzsteuervoranmeldungen wurden immer pünktlich eingereicht.
      Avatar
      schrieb am 11.07.07 14:00:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.630.439 von depotcheck am 11.07.07 13:32:14Den Prüfern kann man in keinster Weise trauen. Die versuchen einem aus allem einen Strick zu drehen, auch wenn sie noch so einen netten Eindruck machen.

      Ohne Absprache mit dem Steuerberater würde Prüfern gegenüber keinerlei Auskunft geben.

      Ich würde mich noch nicht mal zu Smalltalk hinreißen lassen.

      Man muss da echt aufpassen.
      Avatar
      schrieb am 11.07.07 14:54:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.630.874 von betterthantherest am 11.07.07 14:00:09Genau falsch!

      Kaffee sollte immer da sein und Zeit zu einem netten Gespräch. Gewünschte Unterlagen zügig zur Verfügung stellen. Alles andere erzeugt Mißtrauen.

      Zu Korinthenkackern werden sie erst, wenn sie den Eindruck haben, sie werden verarscht oder da ist was, und sie können es nicht finden.

      Ansonsten
      Viel Glück
      Avatar
      schrieb am 11.07.07 15:09:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.630.439 von depotcheck am 11.07.07 13:32:14Ach Du Schreck !

      Ab nach Südamerika !
      Avatar
      schrieb am 11.07.07 15:13:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.630.439 von depotcheck am 11.07.07 13:32:14Nun mal im Ernst , das habe ich alles schon hinter mir . Da Du ja einen Steuerprüfer hast , sollte der zugegen sein .

      Wir haben das sogar in seinem Büro abgewickelt .

      Good Luck ! :):):)

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      Avatar
      schrieb am 11.07.07 15:22:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.630.439 von depotcheck am 11.07.07 13:32:14Wenn du alles immer fein und ordentlich gemacht hast, musst du nichts befürchten.

      Ich rate dir auch, Kaffee und Kuchen oder einen kleinen Snack und offen sein aber auch nicht zu sehr auf diesen Herren oder Dame eingehen.

      Wenn sie meist nichts finden werden sie Böse, also immer einen kleinen Fehler einbauen, macht mein SB immer, dann haben sie einen Erfolg und ziehen dann ab.

      Ich zahle dann ein paar Euro hier oder dort nach und gut ist.

      Wenn du Tradest, ist das doch nicht gewerblich, oder?
      Avatar
      schrieb am 11.07.07 15:23:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.630.874 von betterthantherest am 11.07.07 14:00:09Nicht jeder hat aber einen SB und Autohandel ist auch nicht etwas, wo man einen bräuchte.

      Das wenige da, kann doch jeder selbst machen.
      Avatar
      schrieb am 11.07.07 15:26:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.632.066 von mike32 am 11.07.07 15:13:16sorry : Steuerberater (Steuerprüfer)
      Avatar
      schrieb am 11.07.07 15:37:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.632.266 von Marc2007 am 11.07.07 15:23:43Ein Steuerberater rechnet sich immer und ist gut für die Nerven , glaub mir das !
      Avatar
      schrieb am 11.07.07 15:44:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.632.556 von mike32 am 11.07.07 15:37:35Ich habe auch einen Steuerberater, sagt nie das ich keinen habe.

      Ich habe 3 Läden und 2 Angestellte und 4 Aushilfen, einen täglichen EK und VK, das bekomme ich alleine gar nicht auf die Reihe.

      Alleine die ganzen Löhne, Knappschaftskasse Mist, IHK, Berufsgenossenschaft, AOK hier Barmer dort usw, dann den Datev Kram, das ist alles nicht meine Welt. :(

      Aber vor 17 Jahren hatte ich auch einen kleinen Autohandel, und da hatte ich alles selbst geregelt, da waren beim Autohandel auch die Steuen noch ein klein wenig anders als sie es Heute sind.
      Avatar
      schrieb am 11.07.07 16:18:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.632.709 von Marc2007 am 11.07.07 15:44:34Das glaube ich Dir , sowie Löhne dazu kommen bist Du alleine so ziemlich verloren .
      Avatar
      schrieb am 11.07.07 20:22:01
      Beitrag Nr. 12 ()
      Sei offen und ehrlich. Zeige alles, was er sehen will. Zur Beantwortung von Fragen immer den Steuerberater dazuziehen.

      Im Hinterkopf musst du wissen, dass die Steuerprüfer ein Punktesystem haben. Das heisst, er m u s s ein Steuermehrergebnis erzielen. Und da sind einige Beamte sehr kreativ...

      Auf jeden Fall besorge dir schon mal die Adresse und Telefonnr. eines Steuer-Rechtsanwaltes. Man kann nie wissen.

      Behalte die Nerven und lass dich nicht provozieren. Viel Glück.

      Berichte gelegentlich mal, wie es denn so gelaufen ist...
      Avatar
      schrieb am 12.07.07 11:22:18
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich finde es immer wieder nett zu lesen, daß Steuerprüfer schon durch einen Snack wie Nachbars Lupo bei Laune zu halten wären. Also jeden Tag Kekse mampfen **muß** einen ja aggressiv machen.

      Stattdessen sollte man schlicht alle ein- und ausgehenden Rechnungen des Prüfungszeitraums sowie alle Kontoauszüge (geschäftliche und auch private) griffbereit haben. Ältere verbleiben 'im Archiv' und brauchen nicht sofort zur Hand sein.

      Den Prüfer interessieren eingehende Rechnungen als Nachweis für den USt.-Abzug. Keine Rechnung, kein Abzug erlaubt, USt.-Nachzahlung.

      Die ausgehenden Rechnungen müssen natürlich mit den USt.-Voranmeldungen und sonstigen Steuererklärungen zusammenpassen.

      Und dann benötigt man insbesondere für **jeden** Zahlungseingang, sofern er sich nicht einer Ausgangsrechnung zuordnen läßt, auch auf dem Privatkonto (!) noch eine gute Erklärung dafür, daß das eine private Zahlung und nicht etwa eine nicht angegebene und zu versteuernde Einnahme ist. Sonst: Einnahme ohne abgeführte USt., USt.- und in der Folge evtl. sogar EkSt.-Nachzahlung.

      Dann geht's sogar auch ohne Kaffee.

      p.s.:
      Übrigens können ggfs. zusätzlich auftauchende Eingangsrechnungen auch USt.-senkend eingebracht werden.
      Avatar
      schrieb am 12.07.07 11:35:45
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.630.439 von depotcheck am 11.07.07 13:32:14Hi depotcheck,

      mein Freund hat es gerade "hinter sich" gebracht....Mein Freund arbeitet bei einer Bausparkasse im Aussendienst. Angeblich kam er über den "Zufallsgenerator" zur Prüfung dran. Laut Aussage des Prüfers werden oft Prüfungen aufgrund "anonymer Anzeigen" durchgeführt. Ferner sind die Prüfer in der Regel auf Branchen spezialisiert. Z.B. im Fall meines Freundes bedeutet dies, dass z.B. über den Schnitt aller Bausparkassenvertreter bei einem Umsatz von z.B. 5 Mio. EUR im Jahr soundsoviel Gewerbesteuer bzw. Einkommenssteuer anfällt. Liegst Du mit Deiner Einkommenssteuer in dem üblichen Rahmen, wirst Du in der Regel nicht geprüft - bei einer starken Abweichung nach unten, fällst Du aus dem Raster und wirst öfter geprüft, weil man vermutet, dass übermässig Aufwendungen dagegen gerechnet werden, deren Rechtmässigkeit man zumindest in Zweifel zieht...

      Bei meinem Freund hat sich der Steuerprüfer zuerst mit dem Steuerberater in seiner Kanzlei getroffen.

      Nach Rückkehr aus seinem Urlaub war die "Vor-Ort-Besichtigung". Meinem Freund ging die "Düse", weil er sein € 50.000,00 teures 7-Meter-Wohnmobil als Baustellen-Beratungs-Wohnmobil von der STeuer abgesetzt hatte.

      Als der Herr endlich vor der Tür stand, meinte mein Freund "Sie hätte ich mir aber anders vorgestellt" (Er kam leger aber adrett gekleidet zu ihm und war relativ jung). Die Antwort lautete zweideutig "Ich überzeuge durch Leistung und nicht durch Äußeres"

      Anlässlich der Vor-Ort-Prüfung hat er sich akribisch das abgesetzte "Arbeitszimmer" angesehen, den "Besprechungstisch" im Wohnzimmer (im privaten Leben = Esszimmertisch). Die Kaufs- und Verkaufsbelege des Dienstwagens etc. geprüft. Mein Freund war begeistert, weil er so nett war und das Wohnmobil garnicht ansehen wollte.

      Die Gespräche verliefen in einer netten, angenehmen Atmosphäre. Er verabschiedete sich nach 5 Stunden mit den Worten, "wir treffen uns morgen bei Ihren Steuerberater in dessen Kanzlei".

      Am morgigen Tag kam der Prüfer gleich zur Sache. Seine Aussage war folgende "Herr....., sie haben sich wahrscheinlich gewundert, warum ich ihr Wohnmobil nicht angesehen habe ? Sie müssen wissen, zu diesem Thema gibt es diverse Urteile in 1. und 2. Instanz. Ich könnte Sie jetzt fragen, an wieviel Tagen Sie im letzten Jahr Sie dieses Wohnmobil privat bzw. dienstlich genutzt haben. Sie werden mir daraufhin eine hohe Anzahl an dienstlich genutzten Tagen sagen; ich werde daraufhin entgegen, ob sie dies belegen können bzw., nachdem Sie vermutlich mit dem Wohnmobil auch in den Urlaub gefahren sind, werde ich entgegen, dass die privat gefahrenen Kilometer die dienstlich gefahrenen Kilometer deutlich übersteigen und daher würden die Aufwendungen für das Wohnmobil steuerlich nicht anerkannt. Ferner dürfte in Ihrem Wohnmobil sicherlich die eine oder andere Schlafgelegenheit vorhanden sein - die sicherlich für ein Baustellenwohnmobil schwerlich zu begründen ist (es gibt übrigens tatsächlich spezielle Baustellenwohnmobile mit PC-Ausstattung etc.) Ergebnis ist, wir würden uns vor Gericht wiedertreten - bei dieser Gelegenheit würde ich selbstverständlich all Ihre sonstigen / anderen "zweifelhaften" Aufwendungen, wir z.B. den Besprechungstisch und das Arbeitszimmer ebenfalls nicht anerkennen. Mein Vorschlag lautet daher: Ich erkenne das Wohnmobil steuerlich die letzten Jahre nicht an - dafür erkenne ich aber alle anderen Kosten steuerlich an. Besprechen Sie sich mit Ihrem Steuerberater und teilen Sie mir Ihre Antwort in 5 Minuten mit".

      Ergebnis war, der Steuerberater hat meinen Freund eindringlich geraten, diesen "Vergleich" zuzustimmen. Ergebnis daraus: Steuernachzahlung in 5-stelliger Höhe und der Prüfer hatte seinen Erfolg.

      Als ich nun meinen Freund nach seinem Resümee fragte antwortete er mir wie folgt:

      1.) Ich hätte nicht gedacht, dass man mit dem Prüfer "handeln" kann.

      2.) Hätte ich seinerzeit nicht "kreativ" versucht, das Wohnmobil steuerlich abzusetzen, hätte der Prüfer nichts zu "streichen" gehabt und mir anlässlich der Prüfung, mangels anderer Alternativen, die anderen Positionen ebenfalls nicht anerkannt und ich hätte per Saldo mehr Steuern gezahlt als jetzt.....

      3.)Jetzt, nach erfolgter Prüfung, habe ich wieder Jahre Zeit bis zur nächsten Prüfung und kann daher meine "kreative" Absetzungsmethodik ausbauen.....
      Avatar
      schrieb am 12.07.07 20:28:54
      Beitrag Nr. 15 ()
      Es gibt nicht den "Prüfer" per Deffinition.
      Wie überall im Leben gibt es Solche und Solche.

      Was sicher nie von Schaden ist: Eine nette vernünftige Atmosphäre schaffen und ordentliche Arbeitsbedingungen für den Beamten bereithalten.

      Voraussetzung ist natürlich generell ein steuerehrliches Verhalten. Über Alles lässt sich sicherlich in den meisten Fällen Reden.
      Meistens ist es so: Wie es in den Wald hineinruft, so schallt es auch wieder raus.
      Avatar
      schrieb am 13.07.07 12:26:50
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.650.859 von schulzse am 12.07.07 11:35:45Jetzt, nach erfolgter Prüfung, habe ich wieder Jahre Zeit bis zur nächsten Prüfung...

      Wer`s glaubt.

      Die können jedes Jahr wiederkommen, wenn sie meinen, dass da noch etwas zu holen ist.

      Da nützt keine "nette Atmosphäre" und auch keine vorbildlich präsentierte Unterlagen.

      Selbst mein Steuerberater war entsetzt, was sich die Herren Prüfer (bei mir rückte sogar der Finanzamtsleiter mit an) so alles einfallen ließen.

      Ich traue den Prüfern so wenig, wie ich den allseits bekannten Blutsaugern aus dem Tierreich traue.
      Avatar
      schrieb am 13.07.07 18:37:39
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.668.115 von betterthantherest am 13.07.07 12:26:50Kann ich nicht bestätigen.
      Wer die Unterlagen in Ordnung hat und die Gesetzesauslegung nicht zu toll zu seinem Gunsten übertrieben hat, der hat nicht zu befürchten. Dann gibt esauch keine Erbsenzählerei.
      Wahrscheinlich hast Du dich entsprechend #2 verhalten. Die Folgen kennst Du ja jetzt.
      Avatar
      schrieb am 13.07.07 19:55:50
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.673.913 von debull am 13.07.07 18:37:39Ich bin doch kein Anfänger.

      Steuerprüfer sind übrigens gehalten ihre Getränke selbst mitzubringen. Nur zur Information.

      Diese ?!XY!&? haben mir eine seit zehn Jahren bestehende, offengelegte und schon mal geprüfte Unternehmenskonstelation verworfen.

      Der deutsche Staat und seine Handlanger werden von Jahr zu Jahr einfach immer noch geldgieriger und man kann sich auf absolut nichts mehr verlassen. So sieht die Sache aus.
      Avatar
      schrieb am 13.07.07 20:30:37
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.675.357 von betterthantherest am 13.07.07 19:55:50Steuerprüfer sind übrigens gehalten ihre Getränke selbst mitzubringen. Nur zur Information

      nö-das ist nicht mehr aktuell
      Avatar
      schrieb am 14.07.07 10:20:54
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.675.357 von betterthantherest am 13.07.07 19:55:50Diese ?!XY!&? haben mir eine seit zehn Jahren bestehende, offengelegte und schon mal geprüfte Unternehmenskonstelation verworfen.


      Das geht doch nur, wenn real etwas anderes praktiziert wird, als es auf dem Papier steht.
      Avatar
      schrieb am 14.07.07 10:52:02
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.681.504 von debull am 14.07.07 10:20:54Habe ich auch immer gedacht.

      Man muss wirklich erlebt haben, was sich die Finanzbeamten alles einfallen lassen, sonst kann man das gar nicht glauben.

      Ich sagte ja schon, sogar mein Steuerberater war entsetzt.

      Wer glaubt, Recht sei eine eindeutigen Angelegenheit, ist auf dem Holzweg. Da ist vieles noch "verhandelbar". Dummer Weise zu ungunsten des Steuerzahlers.

      Ist wie mit dem Wohnmobil aus #14. "Dieses mal nur das Wohnmobil" (ohne Auseinandersetzung) und nächstes Jahr wird halt dann der Rest nachgeholt. Da wird einem nichts geschenkt. Das kann man vergessen.

      Ich kann nur warnen. Leute passt auf und lasst euch nicht verarschen.
      Avatar
      schrieb am 18.07.07 18:29:25
      Beitrag Nr. 22 ()
      Unsere "Prüfung" (GbR, aber kein Dönerladen ;) zieht sich jetzt schon seit ca. 2 Monaten hin (der Prüfer ist zwischenzeitlich Vater geworden...na herzlichen Glückwunsch! ... war krank...Beamter eben ... und wegen dem ganzen privaten Stress hat er auch gleich mal Urlaub genommen :mad: ) ... die ganze Zeit hat der Typ diverse Unterlagen in seinem Büro (in der Firma wollten wir ihn nicht prüfen lassen und als er beim Steuerberater war, sagte er, da kann er den Kram auch mitnehmen und in seinem Büro durchgehen)...

      Unser Steuerberater sagte, das wäre nicht selten, dass sich sowas ewig hinzieht ...

      Was er schon hat durchblicken lassen, dass er die Fahrtenbücher/ betriebliche Nutzung der PKW´s nicht anerkennen will ... dafür braucht der Kunde 2 Monate + noch immer gibt es keinen offiziellen Bescheid.

      Unser Steuerberater will aber diesen Bescheid abwarten, um sich wahlweise erstmal bei seinem Vorgesetzten zu beschweren und/ oder in Einspruch zu gehen / Anwalt einzuschalten ... Jahre später ...

      Das ist Deutschland im Jahre 2008, verdienen tun am Ende die Berater, die Prüfer, die Anwälte, der Staat ...
      Avatar
      schrieb am 19.07.07 08:18:06
      Beitrag Nr. 23 ()
      Der Tag rückt näher (01.08.), hab telefonisch jetzt nochmal den Termin bestätigt und die Prüferin gefragt, was sie denn alles benötige. Sie fragte dann noch, welches Buchführungsprogramm ich verwende und meinte, dass sie damit klarkäme.

      Schaun wir mal.
      Avatar
      schrieb am 02.08.07 14:24:11
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.754.637 von depotcheck am 19.07.07 08:18:06So, nun war der 01.08. und die Prüferin war da.

      Kam ca. 10 Min. zu spät, machte aber einen ganz vernünftigen Eindruck.

      Den Laptop mit dem Buchführungsprogramm hab ich für umsonst angemacht, das hat sie gar nicht interessiert.

      Sie wollte die gesammelten Werke der 3 betreffenden Jahre am besten mitnehmen, machte auch einen etwas überforderten Eindruck (arbeitet Teilzeit und hat 3 Kinder). Sie wollte es innerhalb von 2 Tagen im Büro bearbeiten, da sie nächste Woche für 2 Wo. Urlaub macht. Vorhin rief sie gerade an, dass sie es nicht schafft, und es dann erst in 2 Wochen wird.

      Fortsetzung folgt.
      Avatar
      schrieb am 02.08.07 21:26:02
      Beitrag Nr. 25 ()
      :laugh: :laugh: :laugh: ...ja, so fing es bei uns auch an .. aus drei Tagen wurden fast drei Monate ... das ist ein Laden :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.10.07 14:15:27
      Beitrag Nr. 26 ()
      (arbeitet Teilzeit und hat 3 Kinder).

      Oh man, wenn das mal gut geht. Die hat warscheinlich noch einen
      Mann, der anderswo als Beamter arbeitet.
      Die verdienen zusammen bestimmt 4500 Netto und kommen damit nicht
      aus, weil sie nie gelernt haben wie man mit Geld umgeht.
      (Fahren warscheinlich 3 mal im Jahr in den Urlaub)
      Deshalb sind die immer im Stress und haben ja so viel zu tun.

      Abends um 18.00 Uhr, muss ich mir dann die Fettär.. oder
      Hungerknochen beim Joggen oder Fahrradfahren anschauen, wenn ich
      geschafft von der Arbeit nach Hause fahre.

      Ja die sind schon gestresst unsere Staatsbediensteten.
      Nicht Arbeiten wollen und 100 Jahre alt werden wollen.

      Das ist Deutschland 2007
      Avatar
      schrieb am 02.10.07 21:21:12
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.993.246 von Gammelfleischer am 02.08.07 21:26:02Was lachste denn...

      Ich hab heute meinen EK-Steurbescheid erhalten den von 2005!

      3mal wg. diverser Abrechnungsfehler (zu meinen Ungunsten natürlich) dageggen Einspruch erhoben.

      Ergebnis sie haben sich so guts ging anderweitig wieder Gesundgerechnet oder gekürzt.

      Meine Nebentätigkeit als Freischaffender Ing. werd ich jedenfalls aufgeben.
      Avatar
      schrieb am 05.10.07 15:03:22
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.823.164 von Groupier am 02.10.07 21:21:12Meine Nebentätigkeit als Freischaffender Ing. werd ich jedenfalls aufgeben.

      das ist genau der Grund, warum ich hier auch nur noch raus will. Weil Menschen mit der Bürokratie dermaßen gebeutelt werden, dass sie schon aufhören, Leistung zu erbringen. Und was bringts auch? Außer Ärger nichts.
      Ich steh schon in den Startlöchern.
      Avatar
      schrieb am 07.10.07 15:09:10
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.855.853 von olcapri am 05.10.07 15:03:22Wenn`s nur die Bürokratie wäre. Bei mir geht es um massive finanzielle Nachteile durch, für mich willkürliche Entscheidungen der lieben Finanzbeamten.

      Für eine Unternehmensneugründung würde ich mir heutzutage auf jeden Fall ein anderes Land suchen.

      Dieses besch... Deutschland hat meine Steuern wirklich nicht verdient.
      Avatar
      schrieb am 17.10.07 13:06:22
      Beitrag Nr. 30 ()
      So, nun will ich mal noch vom Ende der Prüfung berichten:

      Ende September meldete sich die Prüferin, um einen Termin mit mir zu vereinbaren. Sie kam, brachte meine ganzen Unterlagen wieder mit, zu einigen Umsätzen hatte sie noch Fragen, die aber geklärt werden konnten. Einziger Punkt (vielleicht war Sie von vornherein darauf angesetzt worden???): Verkäufe über Ebay! Es waren lt. Ihrer Recherche 3000 und zerquetschte Euro in den besagten 3 Jahren. Ich war selber erstaunt, weil das waren alles nur übriggebliebene Teile, alte Radios oder liegengebliebene Winterräder, die ich da verkauft hab. Gut und schön, hab die 589 Euro Umsatzsteuer gezahlt.

      Dann kam noch die (obligatorische) Frage, woher ich denn das Geld hätte, mit welchem ich an der Börse agiere. Tja, gesagt wie's ist, ersparnisse und zu einem großen Teil Geld meiner Frau.

      So, nun bin ich gespannt, ob ich in 3 Jahren wieder geprüft werde. Jedenfalls verkauf ich bei Ebay jetzt gewerblich, mal sehen nach was dann in 3 Jahren gesucht wird.


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