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    Besteuerung der Fonds nach 2008??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.07.07 11:58:00 von
    neuester Beitrag 20.07.07 00:03:56 von
    Beiträge: 4
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      Avatar
      schrieb am 15.07.07 11:58:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Experten,

      bin kein Profi trotzdem habe ich ein paar Fragen zu den Auswirkungen der dollen???!!!!! Abgeltungssteuer bei FONDS.

      Bei der nächsten Wahlen (egal Landtags- oder Bundestagswahlen wird man sich bei der CDU und der SPD schon entsprechend für die Abgeltungssteuer BEDANKEN, oder ?!!!
      lso zum Thema.

      Ich (bin in Deutschland angemeldet)kaufe meine Mischfonds (Fondsmanager hat je nach Börsenlage volle Freiheit in Aktien-, Geldfonds, Anleihen, Derivate.....zu investieren, es sind NUR thesaurierende Fonds!!!)im November 2008 (also vor dem 01.01.2009)
      Halte dann die Fonds 15 Jahre lang ohne VERKAUF oder ZUKAUF!

      Ich gehe davon aus, dass nach einem Jahr Wartezeit nach dem Kauf der Fonds folgends gilt:

      1) Dass der Fondsmanager die Gewinne bei Aktienverkauf innerhalb des Fonds NICHT versteuern muss.Natürlich werden alle Gewinne (Spekulationsgewinne aus Aktien verkäufern, anfallenden Zinsen oder Dividenten) im im Fond sofort wieder investiert. Also einfacher gesagt:

      Sollte der Fondsmanager z. B. im drittem Jahr NEUE zusätzlichen Aktien ins Depot dazugekauft haben, werden auch bei deren Verkauf im siebten Jahr auch keine Steuer anfallen. Ja oder nein?

      2) Gilt die Regelung des oben genannten Punktes 1) auch bei anfallenden Zinsen innerhalb des Depots. Ja oder nein?

      3)Gilt die Regelung der oben genanntes Punktes 1) auch bei anfallenden Dividenten. Ja oder nein?

      4) Nach 10 Jahren verkaufe ich dann alle Fondsanteile.
      Die Gewinne sind dann Steuerfrei. Ja oder nein?

      Wenns geht bitte um KLARE JA ODER NEIN ANTWORT.

      Ich hoffe, es gibt es hier Profis, die sich eindeutig KLAR äußern können.

      Vielen Dank für die HILFE.

      Andry
      Avatar
      schrieb am 16.07.07 08:22:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Spekulationsgewinne sind nach derzeitiger Lage grundsätzlich mit der Abgeltungssteuer zu versteuern. Der Gewinn eines Aktienfonds für den Anleger ist also die bisherige Nettorendite abzüglich der neuen Steuer. Da kannst du nix machen, außer mit deinem Geld ins Ausland fahren. :(
      Avatar
      schrieb am 17.07.07 14:41:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.706.651 von Titus_Livius am 16.07.07 08:22:17Hallo Titus_Livius,

      Spekulationsgewinne sind nach derzeitiger
      Lage grundsätzlich mit der Abgeltungssteuer
      zu versteuern


      Ihre Antwort auf die Frage 4 trifft die Rechtslage noch nicht ganz. Heute sind Spekulationsgewinne über der Freigrenze mit dem Einkommensteuersatz zu versteuern, bei Spekulationsgewinnen aus einzelnen Aktien gilt das Halbeinkünfteverfahren. Für Aktienfonds ist sich die Forschung noch nicht sicher. Siehe:
      http://www.wallstreet-online.de/community/thread/1130079-1.h…
      Eine Abgeltungssteuer wird derzeit nicht (und auch nicht für den Rest des Jahres 2007 oder für 2008) erhoben. Eine grundsätzliche abgeltungbesteuerung findet also nicht statt.
      Die Nachsteuerrendite ergibt sich heute bis einschließlich Jahressteuererklärung 2008 also aus dem eingesetzten Kapital und der Größe Verkaufserlöse minus Kaufkosten minus Spekulationssteuer (diese nur bei Haltedauer von 365 Tagen und weniger).

      Nun zur konkreten Frage 4 von Andry. Bei Aktienfonds und bei einem Kauf vor 01 01 2009 und Verkauf nach 10 Jahren fällt keine Spekulationsteuer und keine Abgeltungssteuer an, wenn das im Juli verabschiedete Gesetz weiter Bestand hat. Die Antwort auf Frage 4 ist also "JA"

      Frage 1 würde ich klarer formulieren:
      Fallen bei fondsinternen Umschichtungen Abgeltungssteuern an ?
      Dies hat mit der Haltedauer (größer/kleiner ein Jahr) durch den Privatanleger nichts zu tun.
      Die Antwort findet sich unter google "abgeltungsteuer fondsmanager" mit Hinweisen auf :
      http://www.welt.de/finanzen/article1004847/Warum_dieses_Rech…

      Zitat:

      ...für Aktienfonds. Immerhin einen Vorteil haben die Produkte gegenüber der Direktanlage in Anteilscheinen: Schichtet der Fondsmanager die Papiere im Portfolio um, fällt anders als beim Privaten keine Abgeltungsteuer an. Erst beim Verkauf der Fondsanteile langt der Fiskus zu. Dadurch profitieren Anleger von einem gewissen Steuerstundungseffekt, da das fiskalisch ungeschmälerte Vermögen weiter arbeiten kann.

      Dazu heißt es in der FTD:

      Eine gravierende Änderung betrifft nahezu alle Formen. Agieren Fondsmanager erfolgreich mit Aktien, Zertifikaten oder am Terminmarkt, können sie die hierbei realisierten Kursgewinne künftig nicht mehr steuerfrei an Privatanleger ausschütten. Bei thesaurierenden Fonds wird die Abgabe beim späteren Verkauf durch den Anleger nachgeholt.

      Dies ist mehr oder weniger das glatte Gegenteil von dem, was die WELT schreibt. Für Rückfragen zu Qualitätsjournalismus in Deutschland wende man sich doch bitte an die Autoren: Robert Kracht (FTD) und Daniel Eckert (Welt).

      Das Stichwort für ausschüttende Fonds wäre "Fondsprivileg".

      Frage 2 :
      was ist mit "Depot" gemeint ? Das Depot des Privatanlegers, in dem die Fondsanteile liegen ? Oder der Fonds (hierbei spricht man allerdings nicht von einem "Depot") ?
      Gemeint ist wahrscheinlich letzteres. Nur: warum sollen dort Zinsen anfallen ? Aktien eines Aktienfonds schütten keine Zinsen aus, nur Dividenden, ggf. Sonderdividenden oder Erträge aus dem Verkauf von Bezugsrechten. Aktiennahe und zinsausschüttente Wertpapiere wären Convertibles, also Aktienanleihen. Es geht aber doch um einen Fonds aus Aktien, nicht Aktienanleihen oder Bonds ? Vielleicht sind auch "Dachfonds" statt "Aktienfonds" gemeint ? Diese liegen ähnlich wie ETFs bei Fragestellungen zur Vermeidung von Abgeltungsteuer näher ...

      Frage 3:
      Zusammen mit Frage 2 gehe ich mal davon aus, daß gemeint ist
      "Wie werden Erträge im Fondsvermögen von Aktien/Rentenfonds besteuert, die nicht aus Kursgewinnen resultieren, sondern aus Zinsen, Dividenden, Bezugsrechten, Sonderausschüttungen, Übernahmen, ...?"
      Dazu findet sich im Artikel von Kai Lange im Manager
      http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,461…

      Zitat (Januar 2007):

      Aktienfonds, die Erträge wie Dividenden automatisch wieder anlegen (thesaurierende Fonds), sollen laut Gesetzentwurf dennoch jährlich besteuert werden. Der Gesetzgeber stützt sich dabei auf eine so genannte "Zuflussfiktion" - er tut so, als würden die Erträge dem Anleger zufließen, und besteuert sie entsprechend.

      Beim Verkauf der Fondsanteile greift die Abgeltungsteuer dann erneut zu. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, sollen jedoch die bereits jährlich gezahlten Steuern dann gegengerechnet werden: Ein großer bürokratischer Aufwand für Anleger wie für die depotführenden Banken. Die Fondsindustrie versucht, im letzten Moment noch die "Zuflussfiktion" loszuwerden, und hat eine entsprechende Eingabe an den Finanzausschuss des Bundestages formuliert. Ob die Eingabe bis zur Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag am 25. Mai noch Erfolg hat, ist ungewiss.


      Die Antwort auf Frage 2 und 3 heißt also "JA", falls es da nicht noch eine Änderung am Gesetz gegeben hat.

      Eine gute Quelle zum Thema sind die beiden Sonderseiten in der FTD vom 09 07. Dort - im Unterschied zu anderen Blättchen - wird der Name der neuen Steuer auch korrekt geschrieben.

      http://www.ftd.de/boersen_maerkte/geldanlage/:Portfolio%20Da…
      http://www.ftd.de/boersen_maerkte/geldanlage/:Portfolio%20Da…
      Avatar
      schrieb am 20.07.07 00:03:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Dakter,


      zuerst vielen Dank für diese ausführliche Antwort.

      Es ist schon ein Hammer, wie beschiessen undeutlich, komplizirt (wahrscheinlich absichtlich so formuliert, so dass der "Kleine man" es ja nicht kappiert, oder!!!!!! warum denn wohl???)formuliert die Gestetze gemacht wurden.

      Also ich interpretier das Abgeltungsteuergesetzt in der Sache die für mich wichtig ist also SO:

      Wenn ich vor dem 01.01.2009 einen Mischfond (also im Portofilo des Managers, der die absolute Freiheit der Investition hat, sind Aktien, Anleihen, Derivate, Festgeld, die Verteilung deren ist natürlich je nach der Börsenlage unterschiedlich)kaufe und z. B. nach 15 Jahren verkaufe dann gilt folgendes für das Portfolie hinsichtlich der Besteuerung:

      1) Gewinne bei Aktien die im Portfolio volle 15 Jahre bleiben und nach 15 Jahren verkaufen werden, WERDEN NICHT VERSTEUERT!

      2) Gewinne bei Umschichtungen von Aktien durch den Managers innerhalb des Portfolios, die nach dem 01.01.2009 gekauft und später verkauft wurden, werden ZUERTS NICHT versteuert.
      Die Versteuerung erfolgt dann bei Verkauf des Portfolios in 15 Jahren.

      3) Dividenten und Zinszuflüsse (aus den Festgeld in einer schlechten Zeit auf der Börse) werden jährlich versteuert.

      Bitte, Bitte um Zustimmung oder Korrektur meiner Annahmen.

      Da ich mit einer größeren Geldsumme in verschiedene Mischfonds wegen der Abgeltungssteuer einsteigen will, ist die Richtigkeit der o.a. Annahmen für mich SEHR WICHTIG!!!

      Ich nehme an, dass für SEHHHHRRRR VIELE Mitbürger VOR ALLEM der Punkt 2) entscheidend ist.

      Sollten Kursgewinne bei Umschichtungen von Aktien innerhalb des Portfolios nach 2009 versteuert werden (Auch wenn die Besteuerung erst viel später beim Verkauf des Portfolios kommt), werden wohl viele Leute als Reaktion wahrscheinlich mehrere Kurzurlaube in Lichtenstein machen werden.

      So was wäre an sich ein Trauerspiel für uns alle.

      Also BITTE um EINDEUTIGE ANTWORT.
      ICH, wie auch TAUSENDE andere Menschen bin kein Steuerexperte, und möchte eine Antwort bekommen, die VERSTÄNDLICH, KURZ und nicht mehr interpretiert werden muss.

      Vielendank Helfer.

      Andry44


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