Abgeltungssteuer - Kinderfreibeträge - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.08.07 16:51:58 von
neuester Beitrag 24.08.07 18:03:09 von
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Da die besagte Steuer nun ab 2009 eingeführt wird, stellt sich mir folgende Frage: In dem Depot meiner minderjährigen Tochter befinden sich Wertpapiere, die nicht nur einen regelmäßigen Ertrag abwerfen, sondern evtl. auch mal verkauft werden. Insbesondere werden zukünftig sicherlich auch mal Papiere (mit Gewinn) verkauft, die sie erst ab dem Jahr 2009 kaufen wird. Mir ist klar, dass die Abgeltungssteuer für sie greift. Nun aber meine Frage: Kann sie nicht (bzw. ich als ihr Erziehungsberechtigter) am Jahresende eine Steuererklärung einreichen und dort lediglich die Kapitaleinkünfte als Einkommen deklarieren (mehr als diese EInkünfte hat sie ja auch nicht)? Eigentlich müsste dieses Einkommen doch dann mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Der aber liegt ja bei 0%, das sie ja maximal lediglich einige wenige Tausend Euro aus Kapitalerträge erzielt. Danke für die Info.
Die Ausführungen sind korrekt, mit Kinderfreibetrag hat das allerdings nichts zu tun. Vielmehr gilt bis 7.665 Euro ein Grundfreibetrag pro Steuerpflichtigem. Also: Antrag auf Veranlagung für Tochter stellen, Erträge mit der Anlage KAP erklären und Abschlagsteuer wiederholen, soweit unter o. g. Grundfreibetrag.
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.284.347 von DerStrohmann am 24.08.07 17:47:19alles klar und vielen dank. dann kann die steuer ja kommen.
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