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    Die Loyalität - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.10.07 14:41:54 von
    neuester Beitrag 14.10.07 22:18:22 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.133.749
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      Avatar
      schrieb am 09.10.07 14:41:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      wie ist es damit, was hier eingebürgerten Ausländer anbelangt???
      Avatar
      schrieb am 09.10.07 15:23:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Gibt`s irgendwo ein Loyalitätsgebot?
      Avatar
      schrieb am 09.10.07 15:28:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ganz einfach ...

      Solange ich Vorteile habe, bin ich Deutscher.
      Sobald ich Pflichten oder Nachteile habe, habe ich ja noch meine 2. Staatsbürgerschaft. ;)

      Armes Deutschland.
      Avatar
      schrieb am 09.10.07 15:48:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wir könnten ja den Straftatbestand "undeutsches Verhalten" einführen.
      Avatar
      schrieb am 09.10.07 16:03:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.911.484 von jaujazu am 09.10.07 15:28:46Jaujau

      Im Prinzip gebe ich dir Recht. Aber trotzdem kann man das so pauschal nicht sagen. Das hängt mit den Gesetzen des jeweiligen Heimatlandes zusammen. Z.Bsp. kannst du als deutscher Staatsbürger
      in einigen Ländern kein Land kaufen oder erben.

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      schrieb am 09.10.07 16:07:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Was so alles ein deutsches Trikot tragen darf ....



      http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,510333,00.html

      Und das geile ist, die DFB Mafia macht das mit :laugh: .



      Jockelsoy
      Avatar
      schrieb am 09.10.07 16:10:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      ach ja .... im ungläubigen Westen darf er aber Fußball spielen. Da gibt es keinen Ärger für die Verwandten. :laugh:


      Dieser Spinner ist eine Schande für das Trikot !!!!
      Avatar
      schrieb am 09.10.07 17:13:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      1. Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist in Deutschland (anders als in den meisten anderen Staaten) nur in Ausnahmefällen möglich - z.B. dann, wenn man auf die andere Staatsbürgerschaft gar nicht verzichten kann. In der Regel muss man mit Annahme der deutschen auf die ausländische Staatsbürgerschaft verzichten.

      2. Eine besondere Loyalitätsverpflichtung gibt es (außer für Staatsdiener) für deutsche Staatsbürger nicht - egal, ob die Vorfahren Deutsche sind oder nicht. Dies gilt auch für Mitglieder der Fußball-Nationalmannschaft.

      3. Es ist Sache des DFB wie er es bewertet, wenn ein Nationalspieler sich weigert, in Israel (oder auch in einem anderen Land) zu spielen. Außer Antisemitismus gibt es andere mögliche Motive (z.B. dass er Repressalien für seine Familie im Iran befürchtet). Was hier vorliegt, kann wohl niemand von uns beurteilen.
      Avatar
      schrieb am 09.10.07 17:33:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      Kann ich auch eingebürgert werden, ohne die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen?
      § 12 StAG

      Grundsätzlich nein! Eine Zielrichtung im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht ist es, das Entstehen von Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung nach Möglichkeit zu vermeiden. Für besondere Härtefälle gibt es jedoch auch Ausnahmeregelungen. Konkret gilt dies
      - für politisch Verfolgte und anerkannte Flüchtlinge, bei denen auf Entlassungsbemühungen generell verzichtet wird,
      - bei unzumutbaren Bedingungen für die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit; dazu gehören unzumutbar hohe Entlassungsgebühren oder Fälle, in denen der ausländische Staat entwürdigende Entlassungsmodalitäten praktiziert;
      - für ältere Personen, wenn die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit auf unverhältnismäßige Schwierigkeiten stößt und die Versagung der Einbürgerung eine besondere Härte darstellen würde und
      - bei mit der Entlassung verbundenen erheblichen Nachteilen insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art.
      Avatar
      schrieb am 09.10.07 17:39:35
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.913.633 von rv_2011 am 09.10.07 17:13:51Es ist Sache des DFB wie er es bewertet, wenn ein Nationalspieler sich weigert,....

      Genau das habe ich in meinem Posting auch geschrieben ... oder ?



      Jockelsoy
      (der hofft, das der DFB am Samstag von den Iren den Arsch versohlt bekommt) :D
      Avatar
      schrieb am 09.10.07 17:42:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      Jetzt geht es:
      Die doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche im Ausland

      Der Kompromiss zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht (StAG), den der Bundestag am 7. Mai
      1999 mit breiter Mehrheit verab-schiedet hatte, wurde am 01.01.2000 rechtskräftig.

      Das neu verabschiedete Gesetz beinhaltet u.a. einige Verbesse-rungen für im Ausland lebende
      Deutsche, die eine ausländische Staatsbürgerschaft erwerben, dabei aber ihre deutsche Staats-
      bürgerschaft beibehalten wollen. Unter bestimmten (erfüllbaren) Auflagen, darunter "fortbestehen-
      de Bindungen" an Deutschland, können Auslandsdeutsche, vor der Erlangung einer Staatsbür-
      gerschaft ihres Wohnlandes, über ihre örtlichen Konsulate beim Bundesverwaltungsamt eine so-
      genannte "Beibehaltungsgeneh-migung" (BBG) beantragen.

      Die inhaltliche Ausgestaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt durch die
      sogenannten allgemeinen Verwaltungsvorschriften, zu deren Erlass das Bundesministerium des
      Innern im Gesetzestext ausdrücklich ermächtigt wurde. Damit diese Ausführungsbestimmungen
      rechtzeitig vorliegen, wurde dieser Teil vorzeitig in Kraft gesetzt und wirksam.


      Gute Kriterien für fortbestehende Bindungen an Deutschland:

      • Eltern / Verwandte ersten Grades noch in Deutschland.
      • Grundbesitz / Immobilie(n) in Deutschland.
      • Konto (Spar- und/oder Girokonto) oder andere Geldanlagen in Deutschland.
      • Besuch deutscher Schulen; Besuche in Deutschland.
      • Mitgliedschaft in deutschen Clubs, Vereinen usw.
      Avatar
      schrieb am 10.10.07 09:17:12
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.911.484 von jaujazu am 09.10.07 15:28:46@jaujazu

      sehr mutig von Ihnen, hier die Wahrheit zu sagen, Danke!:)
      Avatar
      schrieb am 14.10.07 22:09:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.911.895 von Borealis am 09.10.07 15:48:21:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.10.07 22:18:22
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.912.287 von Ballyclare am 09.10.07 16:03:36Genau deshalb ist es ratsam einen polnischen Pass zu beantragen ,
      und einen Führerschein gleich dazu wegen doppeltem Punktekonto in Flensburg .:D


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