MAGFORCE - da geht doch was?! (Seite 12)
eröffnet am 13.10.07 14:31:39 von
neuester Beitrag 09.08.23 07:30:40 von
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In der Bilanz für GJ 201 steht noch eine Eigenkapitalquote von 42,72%. Zwar zum Vorjahr signifikant gesunken, aber normalerweise noch als solide anzusehen.
https://www.finanzen.net/bilanz_guv/magforce
Wann kommt der dead-cat-bounce?
https://www.finanzen.net/bilanz_guv/magforce
Wann kommt der dead-cat-bounce?
Weiterer Konflikt ist die bisher nicht gewollte Vollkonsolidierung der USTochter, diese hätte natürlich den wahren Wert offen gelegt und eine Insolvenz verhindern können. Das war natürlich Absicht, der CEO der Inc wollte nicht, der CEO der AG hatte dann auch nichts dagegen Das sollte aufgeklärt werden.
Liebe Leute, ist doch sehr komisch, dass ausgerechnet kurz bevor die Zulassung in den USA in greifbarer Nähe gerückt ist, das Unternehmen trotz zweier finanziell gut ausgestatteter Großaktionäre in die Insolvenz gerutscht ist. Der Artikel in der Handelszeitung schürt ja große Zweifel daran, ob da alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Offensichtlich wollte der eine Großaktionär das Unternehmen nicht retten, ansonsten hätte er im Vorjahr den Aufsichtsrat nicht Knall auf Fall ausgetauscht, der andere Großaktionär wollte und oder konnte nicht, was prinzipiell eigentlich auch egal ist, da schon kurzfristig die US Tochter richtig viel Wert ist, so dass die Wertsteigerung der 20 Prozent Beteiligung an der US Tochter bei weitem den Verlust der 2 Mio an der AG aufwiegt. Sollten die Daten der Studie so gut sein wie behauptet, dürfte die Behandlung Goldstandard werden können Mehrfach hat Ben Lipps ein Umsatzpotenzial von über 100 Mio USD genannt, Marge dann 50 Prozent plus. Stimmen die Daten, ist damit alleine die US Tochter mind. 500 Mio USD wert, bei der Marge sogar mehr. Bisher hat man ja rd. 50 Euro investiert, das wäre sozusagen der Reproduktionswert. Der Gedanke in der Handelszeitung scheint aus meiner Sicht gar nicht so abwegig zu sein, dass hier irgendwie eine Sauerei läuft, gab es ja schon mehrfach, so hat der CEO der AG dem CEO der Inc günstig die Nutzung der Patente überlassen , diese Interessenkonflikte dürften auch in einer zukünftigen Lösung die AG benachteiligen. Klar ist, dass Beschwerde gegen die Insolvenz beim Amtsgericht eingereicht werden muss .
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.110.229 von 777_LongHaul am 02.08.22 17:40:04Wenn die Insolvenz in der Abwicklung also Pleite endet, was sehr wahrscheinlich ist, dann sind auch die Anteile von Lipps Magforce Deutschland wertlos. Falls Magforce USA getrennt von dem Insolvenzverfahren der Muttergesellschaft bleibt hat er ja da noch seine direkten Anteile an Magforce UDA. Ich hatte ja das Europa bzw. Deutschlandgeschäft immer als wertlos bezeichnet. Natürlich bin ich trotzdem überrascht von dem Insolvenzverfahren.
Sollte heißen „rechtlich schadlos zu halten“
Sorry - dafür ! Sollte heißen „rechtlich schadlos zu halten“
Sorry! Als ob ein Berater Lipps zu irgendwas zwingen könnte
Der Berater ist nur da Lipps rechtlich schafften zu halten, da er als einer der Eigner der MagForce USA potentiell einer der größten Profiteure der Insolvenz der AG ist.so sieht‘s aus!
,,Was wird da gespielt? Wie zu hören ist, soll ein externer Berater dem Management die Einleitung des Insolvenzverfahrens regelrecht aufgezwungen haben,''
https://www.handelszeitung.ch/musterportfolios/portfolio-upd…
https://www.handelszeitung.ch/musterportfolios/portfolio-upd…
Kapitalschnitt auf Null, somit bisherige Aktionäre draußen...enteignet.....dann, je nach Lage, Fresh Money im Rahmen eines Restart, den nun der "ausgesuchte Investor" machen darf.
Meine Erwartung...Stand heute......
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Aktuell läuft erst einmal die Widerspruchsfrist zum Insolvenzantrag und den resultierenden interims-Maßnahmen.
"Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg....einzulegen."
27.07.2022 36m IN 3981/22 Charlottenburg (Berlin)
neu.insolvenzbekanntmachungen.de
"Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg....einzulegen."
27.07.2022 36m IN 3981/22 Charlottenburg (Berlin)
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