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    ich kenn mich nicht so aus mit dem versteuern von aktien !! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.10.07 19:37:14 von
    neuester Beitrag 21.10.07 09:34:04 von
    Beiträge: 16
    ID: 1.134.130
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      Avatar
      schrieb am 18.10.07 19:37:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      kann mir mal einer helfen ?!?
      wenn ich die aktien länger als ein jahr halte muss ich nichtsversteuern von den gewinnen das weiss ich und wenn ich daytrader bin wie läuft es dann ab ?

      wenn ich verlust habe in einem jahr muss ich das dann auch bei der einkommensteuer erklärung mit abgebeb oder ?

      wenn ich gewinn mache wie wir das gehandhabt ! hab das voriges jahr nicht mit angegeben ! kann mir mal das einer erklären !
      wäre nett danke !
      Avatar
      schrieb am 18.10.07 19:46:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ok, wenn wir schonmal dabei sind ... Daytrading-Gewinne mit diesem Dings: GS7MNQ

      Steuern zahlen ja oder nein?



      Sosa
      Avatar
      schrieb am 18.10.07 19:54:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      an euren Fragen erkenne ich, dass ihr jahrelang Steuern hinterzogen habt :laugh::laugh::laugh:

      Geht doch mal zum Finanzamt, die helfen euch ganz bestimmt :D
      Avatar
      schrieb am 18.10.07 19:56:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.070.960 von 0815wolfi am 18.10.07 19:37:14Spekulationssteuer zahlt man freiwillig, die Bemessungsgrundlage ist die eigene Dummheit.
      Avatar
      schrieb am 18.10.07 19:57:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      ganz grob:

      Traiding Verluste solltest Du angeben, kannst du in zukünftigen Jahren mit Gewinnen verrechnen. Traiding Gewinne musst Du angeben, die werden versteuert. Traiding Verluste reduzieren deine Kirchensteuer, falls Du welche zahlst!

      in Zukunft wird sich bestimmt das ein oder andere ändern.

      Schau mal unter der Rubrick recht und Steuern, eine gewisse Nataly
      kennt sich bestens aus.

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      Avatar
      schrieb am 18.10.07 20:05:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.071.316 von Procera am 18.10.07 19:54:09Halt doch dein blödes Maul, sowas geht auch per BM :mad:


      :laugh:


      S:Dsa
      Avatar
      schrieb am 18.10.07 20:10:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich halte es nicht für unbedeutend, dass das Bundesverfassungsgericht die Einkommensteuer auf private Veräußerungsgeschäfte in der jetzigen Form für verfassungswidrig hält.
      Avatar
      schrieb am 18.10.07 22:30:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.071.379 von broker2204 am 18.10.07 19:56:27:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.10.07 22:51:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.071.379 von broker2204 am 18.10.07 19:56:27Bei der Besteuerung von Dummheit hätte dieses Land keine Finanzprobleme!

      --ES IST HALB NEUEN,
      DU MACHST DEINEN LADEN AUF
      UND
      DIE JAUCHE SCHWAPPT REIN--
      Avatar
      schrieb am 19.10.07 00:31:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      Am Besten ist es erstmal hohe Verluste zu machen!
      Damit kann man dann die Steuern der zukünftigen Gewinne verrechnen :D
      Avatar
      schrieb am 19.10.07 04:59:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.070.960 von 0815wolfi am 18.10.07 19:37:140815wolfi
      wenn ich die aktien länger als ein jahr halte muss ich nichtsversteuern von den gewinnen das weiss ich und wenn ich daytrader bin wie läuft es dann ab ?
      Gewinne innerhalb der Spekulationsfrist sind zu versteuern. Diese gibst du am Ende des Jahres in deiner Steuererklaerung an. Deutsche Banken/Broker erstellen dazu eine Jahres(steuer)bescheinigung, die alle notwendigen Angaben enthaelt.

      wenn ich verlust habe in einem jahr muss ich das dann auch bei der einkommensteuer erklärung mit abgebeb oder ?
      Ja, sofern du die Verluste mit Gewinnen verrechnen willst oder diese ins naechste Jahr vortragen willst.

      wenn ich gewinn mache wie wir das gehandhabt ! hab das voriges jahr nicht mit angegeben ! kann mir mal das einer erklären !
      Wie hoch war dein gesamtes Einkommen (ink. Lohn, Mieteinnahmen oder was auch immer) und wie hoch waren die Gewinne aus Kapitaleinkuenften in dem Jahr?

      Es gibt einige Freibetraege/-grenzen, wenn du darunter bleibst, musst du keine Steuern zahlen (haettest aber wohl trotzdem eine Erklaerung machen muessen, ausser du hast eine NV Bescheinigung).


      ExpertefuerWertpapiere
      Traiding Verluste reduzieren deine Kirchensteuer, falls Du welche zahlst!
      Das lohnt sich bestimmt! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.10.07 07:23:39
      Beitrag Nr. 12 ()
      W:O ---> ein käfig voller helden :laugh:

      #1,

      geh woanders hin, da eird dir geholfen :)

      svl
      Avatar
      schrieb am 19.10.07 13:43:25
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.071.408 von ExpertefuerWertpapiere am 18.10.07 19:57:53Und ich kenn mich nicht aus mit dem Kauf von Börsenmänteln.Hallo an alle. Weil ich neu hier bin, darf ich noch keinen Thread eröffnen. Wer kann mir trotzdem helfen ? Habe eine kurz vor dem Bankrott stehende börsennotierte Firma aus Ost Europa angeboten bekommen.Preis 50.000 EURO. Keinerlei Verbindlichkeiten, Geschäftliche Aktivitäten gingen in den letzten 2 - 3 Jahren gegen Null ( Umsätze weniger als 5.000 Euro ). Verkäufer ist seriös.Beliebter Bürgermeister in der Gemeinde. Wurde von der Börsenaufsicht angemahnt einige Minima zu erfüllen sonst wird die Firma vom Handel suspendiert. Bin selbst im Land geschäftlich erfolgreich unterwegs,habe aber vom Börsengeschäft keine Ahnung. Würde mich über Antworten freuen. Auch über Boardmail.

      Und wenn es klappt, habe ich dann vielleicht auch in ein paar Monaten Probleme mit dem Versteuern von Aktien ;)
      Avatar
      schrieb am 20.10.07 21:42:21
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.083.458 von mantelkaeufer am 19.10.07 13:43:25Geschäftliche Aktivitäten gingen in den letzten 2 - 3 Jahren gegen Null

      ... und dafür zahlst du 50k€ :laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.10.07 21:56:12
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.083.458 von mantelkaeufer am 19.10.07 13:43:25Beliebter Bürgermeister in der Gemeinde

      Lass mich raten: Geht 2012 in Ruhestand, wohnt in Emden und plant den Alterswohnsitz in Berchtesgaden?
      Oder umgekehrt...
      Avatar
      schrieb am 21.10.07 09:34:04
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.095.152 von Alphyra am 20.10.07 21:42:21Also: folgendes konnte ich in anderen Threads nachlesen :

      Börsenmäntel ermöglichen den alternativen Börsengang ohne das langwierige und komplizierte Procedere des traditionellen IPO-Prozesses. Der Unternehmer kontrolliert den Börsengang selbst und wird nicht durch Banken, Berater, Anwälte und Wirtschaftsprüfer in seinem eigenen Börsengang dominiert.

      Börsenmäntel ermöglichen dem mittelständischen Unternehmer einen hohen Grad an Unabhängigkeit von seinen kreditgebenden Banken durch den schnellen und unkomplizierten Gang an die Börse und die damit verbundene Möglichkeit der Aufnahme von unverzinslichem Aktienkapital.

      Börsenmäntel ermöglichen eine deutliche Erhöhung des Bekanntheitsgrades des Unternehmens durch die künftige Stellung im Kapitalmarkt.

      Die Börsennotiz des Mantelwertes stellt für potentielle Käufer in der Regel den entscheidenden Wert dar. Wird der Börsenmantel erworben, so kann der neue Eigentümer der Gesellschaft flexibel den Geschäftszweck ändern und eigenes zukunftsträchtiges Geschäftspotential in die Gesellschaft einbringen.


      Wie ich schon bemerkt habe, bin ich geschäftlich ziemlich efolgreich in diesem Land unterwegs. Wenn ich den Einsatz meines bisher dafür eingesetzten Kapitals in Relation zu den Erträgen setze, erziele ich Kapitalrenditen von denen DAX Werte nur träumen können. Da mein Kapital aber auf einen sechsstelligen Betrag derzeit noch begrenzt ist, mir aber die Immonilienpreise davongaloppieren, erwäge ich zusätzliches Kapital über besagte Aktinegesellschaft einzusammeln.

      Darum geht´s.


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