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    Marine Harvest (Seite 5)

    eröffnet am 27.10.07 12:17:57 von
    neuester Beitrag 26.01.24 20:22:57 von
    Beiträge: 2.010
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      Avatar
      schrieb am 21.10.22 22:17:46
      Beitrag Nr. 1.970 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.618.143 von ak-hilden am 21.10.22 16:47:16Machst du die Steuererklärung online?

      Ich werde das einfach mal ausprobieren. Mit einer Rechnung in einer Anlage und Erklärung + Nachweise der Dividenden-Abrechnung.

      Dachte bisher, die Bank erstellt eine Jahressteuer Bescheinigung und ich muss den Wert daraus nur in die Anlage KAP Zeile 41 übernehmen. Aber das ist nur das Ergebnis des Quellensteuertopfs, also etwas anderes.

      Wollte es wie folgt machen:

      100 EUR Dividende (ich rechne mal mit EUR statt NOK)

      Gezahlt wurden:
      - 25 EUR Norwegen
      - 25 EUR dt. Kapitalsteuer
      - 0,55 EUR Soli

      = 49,45 EUR

      Zu zahlen:
      - 15 EUR Norwegen
      - 10 EUR dt. Kapitalsteuer
      - 0,55 EUR Soli

      = 74,45 EUR

      Rückerstattung:

      - 10 EUR hole ich mir aus Norwegen zurück (25 EUR wurden einbehalten)
      - 15 Euro aus Deutschland (25 EUR wurden einbehalten)
      - Soli kann man nicht zurück holen

      Anlage KAP, Zeile 7

      - Spalte 1 trage ich 25 ein (Beitrag der Steuerbescheinigung, nehme an hier ist die Dividenden Abrechnung des Brokers gemeint)

      - Spalte 2 trage ich 10 ein

      (korrigierter Betrag laut gesonderter Aufstellung)

      15 EUR möchte ich ja zurück.

      Keine Ahnung, ob es jedoch auch so richtig ist...

      Ich befürchte nein.
      Mowi | 13,42 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.10.22 16:47:16
      Beitrag Nr. 1.969 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.616.613 von Marcoz am 21.10.22 13:29:10
      Zitat von Marcoz: Ah ok. Ja stimmt, bei der DKB kenne ich das.

      Ob Ing, smartbroker und Scalable das anbieten würden. Habe ich mich jetzt noch nicht so sehr mit beschäftigt.

      Werde wohl die Erstattung über Norwegen mal testen. Waren glaube ich 3 oder 5 Jahre gebündelt möglich.


      Ja genau. Geht wohl auch online. Spart man das Briefporto.
      Für die Erstattung zu 2) mache ich das so dass ich bei der Einkommensteuererklärung die Werte der Bank korrigiere. Ich ziehe dann zum einen die Gebühren 11,90 sowie die nicht angerechneten Quellensteuer vom Betrag ab und erkläre dass in einem der Textfelder. Wird immer anerkannt. Die nicht angerechneten Quellensteuer entsprechen den bei der Ausschüttung gezahlten QUellensteuern. (in meinem Beispiel die 25€)
      Mowi | 13,30 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.10.22 13:29:10
      Beitrag Nr. 1.968 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.616.157 von ak-hilden am 21.10.22 12:31:24Ah ok. Ja stimmt, bei der DKB kenne ich das.

      Ob Ing, smartbroker und Scalable das anbieten würden. Habe ich mich jetzt noch nicht so sehr mit beschäftigt.

      Werde wohl die Erstattung über Norwegen mal testen. Waren glaube ich 3 oder 5 Jahre gebündelt möglich.
      Mowi | 13,35 €
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.10.22 12:31:24
      Beitrag Nr. 1.967 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.615.755 von Marcoz am 21.10.22 11:47:17Ja das ist möglich. Kostet bei der DKB 11,90€ je Hinterlegungsvorgang. Für Norwegen gilt eine Hinterlegung normalerweise 3 Jahre. Da MOWI vierteljährlich ausschüttet kannst Du die Kosten dann gegen die 12 Dividendenzahlungen aufrechnen.

      Andere Broker nehmen die Gebühren je Ausschüttung. Und bei der Deutschen Bank soll es kostenlos sein - aber die sind halt gebührenseitig eh anders aufgestellt und nicht mit Fintechs oder Direktbanken vergleichbar. Habe ähnliches auch von der Santander gehört. "Wenn es nicht im Preis-/Leistungsverzeichnis steht, dann kostet das auch nichts". Habe das aber nicht ausprobiert. Was ich damit sagen will: Einfach mit dem Broker/ der Hausbank besprechen. Vielleicht hat man Glück und bekommt diesen Service für einen Preis, der sich auch für Kleinanleger noch rechnet. Gibt auch welche die verlangen 60€ je Vorgang.
      Mowi | 13,33 €
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.10.22 11:47:17
      Beitrag Nr. 1.966 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.615.515 von ak-hilden am 21.10.22 11:19:32Danke. Habe ich soweit verstanden.

      Eine Vorabbefreiung ist in Norwegen möglich? Das war mir zumindest neu.

      Mir ist nur das nachträgliche Zurückholen über Norwegen und die dt. Steuererklärung bekannt.
      Mowi | 13,28 €
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      Avatar
      schrieb am 21.10.22 11:19:32
      Beitrag Nr. 1.965 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.585.566 von Marcoz am 16.10.22 14:23:41
      Zitat von Marcoz: Ich muss nochmal eine Frage zu meinem Lieblingsthema Steuern rausholen, sorry.

      Wenn ich in Deutschland noch meinen Freistellungsauftrag nutzen kann und 25% Quellensteuer in Norwegen abdrücke, kann ich mir doch dennoch 10% Steuer in Norwegen zurückholen, da aufgrund des Steuerungsabkommens die maximale Steuer für Ausländer 15% beträgt.

      Korrekt?


      Dadurch, dass die Quellensteuer aber in Deutschland nicht angerechnet wird verbrauchst Du mehr Freistellungsauftrag als nötig.

      Ich versuche es schrittweise zu erklären:
      MOWI schüttet 100€ Dividende aus. In Norwegen werden Dividenden mit 25% besteuert. Auf Antrag kann man sich auf auf 15% reduzieren lassen ("Vorabbefreiung"). Die meisten tun das aber nicht. Jetzt hast Du in Norwegen 25% Quellensteuer (25€) bezahlt. Die verbleibenden 75€ kommen bei Deiner deutschen Bank an. Deine Bank besteuert diese 75€ ganz normal mit 25% und rechnet die bereits in Norwegen nicht an. Weder die vollen 25% noch die 15%, die im Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart sind. Wenn Du noch Freistellungsauftrag offen hast, dann wird dieser mit ~18,75€ (25% von 75€) belastet.

      Du hast nun also zwei Todos:
      1) Zurückholen der in Norwegen zuviel gezahlten Quellensteuer (lt. DBA musst du dort nur 15% zahlen und nicht 25% wie abgezogen.
      2) Zurückholen der in Deutschland zuviel gezahlten Abgeltungssteuer, weil die in Norwegen gezahlte Quellensteuer (25€) nicht angerechnet wurde.

      Ob die 2) nun gegen den Freistellungsbetrag gerechnet wird oder nicht ist unerheblich. Zuviel gezahlt ist nun einmal zuviel gezahlt.

      Quelle: https://www.bzst.de/SharedDocs/Downloads/DE/EU_OECD/anrechen…
      Mowi | 13,30 €
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.10.22 00:16:10
      Beitrag Nr. 1.964 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.589.103 von Marcoz am 17.10.22 11:47:15https://www.ing.de/hilfe/steuern/quellensteuer/

      zum thema
      Mowi | 13,54 €
      Avatar
      schrieb am 17.10.22 11:47:15
      Beitrag Nr. 1.963 ()
      Immer anders verstanden.

      Wollte ich geschrieben haben. Ich vermisse hier eine Bearbeiten Funktion 😅
      Mowi | 13,73 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.10.22 11:45:59
      Beitrag Nr. 1.962 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.588.242 von price-of-success am 17.10.22 09:41:02
      Zitat von price-of-success: korrekt
      alles en Detail im Internet beschrieben
      mühsam und dauert ein wenig
      klappte bisher gut bei uns


      Danke, sehr herzlich.

      Gerade die Passagen bei offenem Freistellungsauftrag sind aus meiner Sicht da nicht sauber genug beschrieben oder ich habe es immer verstanden. So macht das Ganze aber auch Sinn. Bisher dachte ich, man muss die 25% den Norwegern lassen statt nur 15%.
      Mowi | 13,73 €
      Avatar
      schrieb am 17.10.22 09:41:02
      Beitrag Nr. 1.961 ()
      korrekt
      alles en Detail im Internet beschrieben
      mühsam und dauert ein wenig
      klappte bisher gut bei uns
      Mowi | 13,48 €
      1 Antwort
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