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    Abgeltungssteuer - wer sagt denn, daß es einen Bestandsschutz für Fonds und Aktien gibt ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.11.07 17:58:58 von
    neuester Beitrag 04.11.07 18:35:31 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.134.713
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      Avatar
      schrieb am 01.11.07 17:58:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich lese hier immer wieder jede Menge Diskussionen, welcher Fonds der richtige ist, um jetzt noch schnell etwas zu kaufen, das unter die gültige Spekulationsfrist fällt und Kursgewinnen nach der Frist steuerfrei zu vereinnahmen sind.

      Wer kann einen solchen Bestandsschutz über den Beginn der Abgeltungssteuer - spätestens ab 01.01.2009 - für Wertpapiere belegen ?

      Soweit mir bekannt wurden bisher alle steuerlichen Änderungen, also Änderung der Spekulationsfrist, Änderung der Versteuerung etc. ohne jeglichen Bestandsschutz umgesetzt.
      Wieso sollte es diesesmal anders sein :confused:

      Diskutieren wir hier also alle völlig umsonst ?

      Bitte gebt mir fundierte Daten und nicht nur wieder grobe Schätzung und Dachfonds-pusher-Antworten
      :keks:

      liebe Grüße

      blei
      Avatar
      schrieb am 01.11.07 18:06:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.237.520 von bleibaer am 01.11.07 17:58:58was heißt belegen...aber so ganz verfassungsmäßige grundsätze mit füßen treten geht doch nicht, immer noch das gesicht wahren und sooon bißchen bestandsschutz geben:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.11.07 18:16:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      nur zur Verdeutlichung :

      Bestandsschutz gibt es nur, um bestehende VERTRÄGE nicht zu brechen, also für Versicherungen und evtl. für geschlossene Fonds.

      Für täglich verfühgbare Geldanlagen, also Wertpapiere und Sparguthaben, zuletzt auch für Immobilien, gab und gibt es keine sinnvolle Begründung für einen Bestandsschutz !

      Das sind die verfassungsmässigen Grundsätze und ein Bestandsschutz ist eine reine Ausnehmeregelung.

      BISHER IST MIR KEINE AUSNAHMEREGELUNG ZUR ABGELTUNGSSTEUER BEKANNT !

      Wer hat mehr, wie Schätzungen und Hoffnungen
      Avatar
      schrieb am 01.11.07 18:35:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Man kann nur hoffen, das Bestandsschutz bleibt. Jedenfalls wurde bei Zertifikaten der Bestandsschutz sogar rückwirkend aufgehoben-wenn ich das richtig verstanden habe- Unverschämtheit.
      Avatar
      schrieb am 01.11.07 18:51:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.238.009 von bleibaer am 01.11.07 18:16:58:mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad:

      Lies mal erst das beschlossene Gesetz (Einkommensteuergesetz und Investmentsteuergesetz) dann hast du deine "fundierte Daten" und auch dir wird dann die "Ausnahmeregelung" für vor dem 1.1.2009 erworbene Wertpapiere bekannt sein.

      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:

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      schrieb am 02.11.07 07:55:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      bleibbaer wer Gesetze lesen kann, ist klar im Vorteil.
      Avatar
      schrieb am 02.11.07 14:23:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      Nächste Woche wird im Bundestag das Jahressteuergesetz behandelt, so dass eine kleine Möglichkeit besteht, dass der Stichtag 31.12.2008 noch geändert wird. Bisher steht allerdings noch nichts dergleichen in der Tagesordnung.
      Avatar
      schrieb am 02.11.07 23:43:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.238.862 von moneyhd am 01.11.07 18:51:22@ Moneyhd und blaky:

      also dann meine Damen und Herren:
      in welchem Paragraphen des EStG ist das geregelt und formuliert ?

      Ich finde nur den Entwurf und eine Regelung, daß bei Ausschüttenenden Fonds die Ausschüttung auf jedenfalls der Abgeltungssteuer unterliegt, auch wenn Gewinne enthalten sind.

      Meiner Meinung nach nach ist nach wie vor nix beschlossen und der Entwurf ist löchrig wie ein Schweizer Käse. Ob das alles so am 09. November beschlossen wird weiss ich nicht. Scheinbar alle anderen schon :confused:

      Ich hoffe, ich bekomme jetzt den oder die §§, in denen der Stichtag und alles weitere ja schon geregelt wurde

      :keks:
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 10:31:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo, bleibaer!

      Das ist doch alles müßig! Jeder hier weiß doch, dass Rechtssicherheit in DE schlichtweg nicht gegeben ist. Alles was denn auch bisher beschlossen worden wäre auch völlig belanglos ist, da es kurzfristig und auch rückwirkend geändert wird/werden kann.

      Bei der Zusammenrottung von Versagern, Wirtschaftskriminellen und/oder Volksverrätern ist nunmal jede Schandtat zu erwarten.
      Deswegen solltest Du auch nicht hoffen §§ zu bekommen, sondern lieber nur hoffen -oder glauben und beten! Was anderes bleibt Dir bei unserer 'Regierung' gar nicht übrig! ;)

      schönes WE noch
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 10:56:03
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.264.023 von Garantieverlust am 03.11.07 10:31:17:)besser hätte man es gar nicht formulieren können:)
      cura
      Avatar
      schrieb am 04.11.07 18:35:31
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.263.147 von bleibaer am 02.11.07 23:43:45Hier werden Sie geholfen:

      www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1912.pdf

      EstG: §52a
      Investmentsteuergesetz: §18

      PS: in 30 Sekunden gefunden :look:


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