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    Immobilein Schenkung bzw. Kauf - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.11.07 10:54:59 von
    neuester Beitrag 09.05.08 00:53:52 von
    Beiträge: 12
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      schrieb am 14.11.07 10:54:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Schönen Guten Morgen zusammen,

      ich bräuchte euere Unterstützung in einigen Fragen:

      Momentane Situation:

      Nach dem Tod meines Vaters erbte meine Mutter, meine Schwester und ich Anteile von unserem Haus und von den Grundstücken:
      Die Aufteilung sieht im Moment so aus:

      Meine Mutter 75 % des Hauses, 1/3 der Grundstücke
      Meine Schwester 12,5 % des Hauses, 1/3 der Grundstücke
      ich 12,5 % des Hauses, 1/3 der Grundstücke

      nun möchte meine Mutter mir ihre kompletten Anteile übertragen.

      Wie läuft das nun an? Termin beim Notar mit meiner Mutter und dann erfolgt die Umschreibung der Anteile, oder?
      Funktioniert das so einfach?
      Auf jeden Fall möchte ich den Notarvertrag hinterlegen, daß meine Mutter lebenslages Wohnrecht hat.

      Diese Vorgehensweise ist zwar nicht gerade zum Vorteil meiner Schwester, aber es war der ausdrückliche Wunsch meines Vaters den er leider nicht mehr erfüllen konnte da er vor dem Notartermin starb.


      Die Anteile meiner Schwester würde ich zu einem späteren Zeitpunkt abkaufen.

      Vielen Dank für die Infos
      Avatar
      schrieb am 14.11.07 11:54:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.420.384 von Hager10 am 14.11.07 10:54:59Schenkung mit NIessbrauch!

      Da hat Deine Mutter die Lebenslangen rechte dran!
      Kann sie auch Deiner Schwester mitübertragen. Die Schenkunssteuer ist ja runter gegnagen. BZW. Der steuerfreie Schenkungswert liegt bei 400. T bei Kindern.

      Ein Notar wird Dir weiterhelfen. Die nehmen für die Beratung nichts, wenn Du bei ihm dann die Schenkung machst. Das kostet dann halt auch, aber Notare sind nicht so gierug


      ;)
      Avatar
      schrieb am 14.11.07 14:45:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Richtig, so wird gemacht!!
      Avatar
      schrieb am 14.11.07 16:01:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hager,
      vermutlich seid ihr drei noch eine Erbengemeinschaft. Da können zwei nichts ohne den dritten entscheiden. Die Erbauseinandersetzung geschieht beim Notar. Der berät, und dort kann alles vereinbart werden.

      Zum Beispiel: Du erhältst das Haus, deine Mutter Wohnrecht, deine Schwester eine Zahlung von dir in 3 Jahren. Wollt ihr bei den Grundstücken jeder zu einem Drittel im Grundbuch bleiben??
      Avatar
      schrieb am 14.11.07 16:31:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.421.229 von Papasimon am 14.11.07 11:54:28das sind nur 205 t euro

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      schrieb am 14.11.07 16:33:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.421.229 von Papasimon am 14.11.07 11:54:28ausserdem berücksichtigt ein notar nie die steuerlichen konsequenzen...er ist dazu auch nicht verpflichtet...und wie immer gilt gute leistung muss auch bezahlt werden...das hat nichts mit gierig zu tun....

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.02.08 13:23:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wie sieht das eigentlich bei folgendem Beispiel aus:
      Die Mutter besitzt ein Grundstück, ca. 200 TEUR wert.
      Der Vater hat eine relativ schmale Rente. Wenn dieser jetzt stirbt,
      muss die Frau das Grundstück verkaufen, bevor Hartz 4 greift, da die Witwenrente sehr gering sein würde.
      Da würde es doch Sinn machen, das Grundstück auf die Kinder zu übertragen (normales, gesichertes Einkommen, und Kinder vorhanden), oder?
      Avatar
      schrieb am 18.04.08 13:18:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      Werfe einfach mal eine Frage in die Runde - dabei geht's nicht explizit um Immobilien, aber ich konnte nirgends etwas echt Konkretes dazu finden - es geht um Schenkung:

      Ab welcher Höhe oder welchem Betrag gilt ein "Geschenk" eigentlich als "Schenkung", die dann steuerlich anzugeben wäre...?
      Also nehmen wir an, ich will einfach einem Freund od. einer Freundin 20.000 Euro schenken, um z.B. einen Kredit für ihn/sie abzulösen - gilt so etwas dann als Schenkung...?
      Ich meine, ich kann doch mit meinem Geld tun und lassen, was ich will, oder???

      Wenn jemand dazu eine Info hätte, wär schön!!
      Gruß Klee
      Avatar
      schrieb am 18.04.08 15:24:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.918.016 von Klee77 am 18.04.08 13:18:17Klee,

      Ich meine, ich kann doch mit meinem Geld tun und lassen, was ich will, oder???

      Absolut richtig. Du musst es ja nicht an die „ große Glocke“ hängen und dem Finanzamt auch noch schriftlich geben ;) . Ich habe es schon x mal getan und noch nie eine Rückfrage bekommen.

      Grüße

      Tropezon
      Avatar
      schrieb am 18.04.08 19:10:07
      Beitrag Nr. 10 ()
      Klee,
      der Schenker braucht sich keine Gedanken zu machen. Höchstens der Beschenkte muß eventuell Schenkungsteuer zahlen.
      Avatar
      schrieb am 20.04.08 11:38:28
      Beitrag Nr. 11 ()
      Danke für eure Antworten!
      Ich seh es im Grunde genauso, wieso sollte man so etwas irgendwo melden... nur war ich im Zweifel, weil die Banken doch wohl aufmerksam werden, wenn da "höhere" Beträge, also ich glaube gar schon so über 10 Mille hin- und herüberwiesen werden...?

      Schönen Sonntag!
      Klee :)
      Avatar
      schrieb am 09.05.08 00:53:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.927.491 von Klee77 am 20.04.08 11:38:28Banken sind auf jeden Fall verpflichtet, zu melden wenn sie Kenntnis von kriminellen Handlungen haben.

      Die Sache die Du wohl meinst ist diese Geldwäsche-"Geschichte".
      Da ist nicht nur einfach "die Bank" verpflichtet, sondern jeder einzelne Bankmitarbeiter und macht sich auch strafbar, wenn er die nötigen Aufzeichnungen nicht macht.
      Die Grenze ist allgemein bei 15 tsd Euro, wo eine Dokumentation erfolgen muss- heisst die Konto -und Personaldaten (Perso) auf einem Formular festgehalten werden.
      Und immer, im Fall eines Verdachtes. IN einem begründeten Verdachtsfall, wann das sein könnte, gibt es wieder viele Beispiel MUSS jeder Bankmitarbeiter sofort eine Meldung machen, auch wenn der Betrag unter 15 tsd ist.
      Wohlgemerkt ist geht um Geldwäsche und nicht um Steuerhinterziehung!

      Also, wenn jemand einen Geldeingang von 20.000 Euro auf seinem normalem Girokonto hat, wird das in aller Regel niemanden interessieren. Ausser eben, er muss den Kontoauszug, wegen Hartzt4 oder so irgendwo vorlegen oder legt ihn selber dem Finanzamt vor, um evtl die kontoführung nach zu weisen oder andere Kosten, die er absetzen will.
      Auch wenn sonst nie solche hohen Summen auf einem Girokonto auftauchen achtet da keiner drauf und spricht auch für nix.
      Es mag da aber auch schwieirge Bank- Kundenbeziehungen geben, wie es anders aussieht, oder gar das gesamte Geld überhaupot nicht mehr zum Kunden gelangt...

      Schenkungssteuerpflichtig ist wohl doch schon schnell was.......da es wohl, soweit ich mich erinnere teilweise nur Freibeträge von 3.000 Euro gibt, müsste ja bereits eine Steuerpflicht ab 3.001 Euro einsetzen!
      Das sowas selten festgestellt wird, auch nicht werden kann, und auch keiner danach bewusst sucht ist klar. Heisst aber nicht , dass es dann eben steuerfrei sei.......

      Wenn einer Angst hat eine Schenkung sonst zu machen, oder nicht weiss, wie und wo er das deklarieren soll, und auch das alles nicht will . so bin ich ihm gern behilflich und garantiere zu 100 % die steuerliche korrekte Verarbeitung und die korrekte Abführung alles anfallender Steuer, von allen an mich gezahlten Gelder.

      Wer mein Angebot annehmen möchte soll bitte die Kontoverbindung anfragen.


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