Bank Pleite ! Was passiert mit Fond ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.11.07 15:33:59 von
neuester Beitrag 21.11.07 12:05:32 von
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Hi
Was passiert mit den Fondanteile
wenn die WestLB Pleite macht?
Es geht um den Fond von WestLB M.Compass-Europ.Converg
der macht seit Jahren eine gute Performance.
MfG
stereoamt
Die Gesellschaft ist ein Kriegszustand, der durch Gesetze geregelt wird. (Maurice Joly).
Was passiert mit den Fondanteile
wenn die WestLB Pleite macht?
Es geht um den Fond von WestLB M.Compass-Europ.Converg
der macht seit Jahren eine gute Performance.
MfG
stereoamt
Die Gesellschaft ist ein Kriegszustand, der durch Gesetze geregelt wird. (Maurice Joly).
Mit deinen Forderungen aus deinem Fondsengagement dürftest du weit unten in der Kette stehen. Ich würde davon ausgehen, dass wenn die Fondsgesellschaft pleite ist, man als Anleger NICHTS mehr herausbekommt.
Würde auch nicht wie im Fall der Sachsen LB darauf hoffen, dass das Institut dann von einer anderen Bank gerettet wird...
Würde auch nicht wie im Fall der Sachsen LB darauf hoffen, dass das Institut dann von einer anderen Bank gerettet wird...
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.495.668 von stereomat am 20.11.07 15:33:59Ich weiß zwar nicht konkret wie das abläuft, entsinne mich jedoch, daß Forderungen aus Depots, deren zweifelsfreie Zuordnung von Aktien nicht gegeben ist, zweitrangig sind.
Da ich selbst unsicher bin, bitte ich um Berichtigung bei Fehlerhaftigkeit.
Ich hab da schon mal was darüber gelesen- und das war im Sommer.
Sammeldepotverwahrung (das müßte zu ergooglen sein).
Wer was darüber findet, mich würde das auch brennend interessieren.
Da ich selbst unsicher bin, bitte ich um Berichtigung bei Fehlerhaftigkeit.
Ich hab da schon mal was darüber gelesen- und das war im Sommer.
Sammeldepotverwahrung (das müßte zu ergooglen sein).
Wer was darüber findet, mich würde das auch brennend interessieren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.495.945 von Dorfrichter am 20.11.07 15:49:23Zusatz:
Bei privaten Aktienkäufen gehen mit dem Kauf verbriefte Eigentumsrechte an den erworbenen Anteilen der gekauften AG mit über.
Soviel ich weiß, ist das nicht der Fall bei Aktienfonds.
Bei privaten Aktienkäufen gehen mit dem Kauf verbriefte Eigentumsrechte an den erworbenen Anteilen der gekauften AG mit über.
Soviel ich weiß, ist das nicht der Fall bei Aktienfonds.
Fonds gehören zum Sondervermögen der Kapitalanlagegesellschaft und sind vom eigenem Vermögen getrennt zu halten. Sondervermögen haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Kapitalanlagegesellschaft. (§10 KAGG)
Demnach hast du bei einer Pleite der Bank/Kapitalanlagegesellschaft nichts zu befürchten.
Demnach hast du bei einer Pleite der Bank/Kapitalanlagegesellschaft nichts zu befürchten.
Genau das wollte ich hören Brötchen47
DANKE
Ich habe vor einen Sparplan auf den Fond zu setzen!
Nochmals Danke
stereomat
DANKE
Ich habe vor einen Sparplan auf den Fond zu setzen!
Nochmals Danke
stereomat
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.496.553 von stereomat am 20.11.07 16:21:51Also WO schmeißt in den Fondsinfos eine Mindestanlage von 500000,00 € raus... Und Sparplan "Nein"...
Währung EUR
Mindestanlage (EUR) 500.000,00
Mindestfolgerate (EUR) 200,00
Ausgabeaufschlag 2,00 %
Verwaltungsgebühr 1,00 %
Rücknahmegebühr 0,00 %
Ausschüttung -
Geschäftsjahresende November
Sparplan möglich nein
Währung EUR
Mindestanlage (EUR) 500.000,00
Mindestfolgerate (EUR) 200,00
Ausgabeaufschlag 2,00 %
Verwaltungsgebühr 1,00 %
Rücknahmegebühr 0,00 %
Ausschüttung -
Geschäftsjahresende November
Sparplan möglich nein
wenn ich schon mal so einen kompetente Ansprechpartenr habe
Kann man generell sagen dies gilt für den EU-Raum ?
speziel Österreich
MfG
streomat
Kann man generell sagen dies gilt für den EU-Raum ?
speziel Österreich
MfG
streomat
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.496.622 von stereomat am 20.11.07 16:25:35Würde dann wohl eher die C- (WKN 930949, thesaurierend) oder die D- (A0JECO, ausschüttend) Anteile des Fonds nehmen... Nicht, dass ich daran zweifel, dass Dir die 500000 fehlen aber du kannst in deinem dem Thread zugeordneten Fonds nicht sparen
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.496.622 von stereomat am 20.11.07 16:25:35Was meinst Du? Die Regelung bezüglich des Sondervermögens?
Die Regelung bezüglich des Sondervermögens? JA
Naja mit den 500.000 EU kann ich erstmal vergessen mit ist
nur sofort aufgefallen das es bei der DAB Bank 50% Discount gibt
MfG
stereoamt
Naja mit den 500.000 EU kann ich erstmal vergessen mit ist
nur sofort aufgefallen das es bei der DAB Bank 50% Discount gibt
MfG
stereoamt
Was meinst Du? Die Regelung bezüglich des Sondervermögens?Ja!
Bei den C-Fond ist mir aufgefallen das es bei der DAB-Bank 50% Discount gibt
Ich dachte ich kann da ein bisschen sparen
MfG
stereomat
Bei den C-Fond ist mir aufgefallen das es bei der DAB-Bank 50% Discount gibt
Ich dachte ich kann da ein bisschen sparen
MfG
stereomat
Diese "Eigentumsrechte"....bei Fonds...die gelten doch nicht für Amerikaner, die in Deutschland einen Fonds ausgewählt haben und umgekehrt, oder?
Soweit ich weiß, muß jeder Fonds darauf verweisen.
Soweit ich weiß, muß jeder Fonds darauf verweisen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.496.622 von stereomat am 20.11.07 16:25:35Fonds sind immer Sondervermögen, ebenso deine Aktien im Depot - soweit kein Problem (solange die keine eigenen Papiere IM Fonds haben) - nur lästig.
Aber hat die WestLB nicht eine Landeshaftung ?
Aber hat die WestLB nicht eine Landeshaftung ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.501.422 von big_mac am 20.11.07 21:15:13Landeshaftung?
Welches Bundesland ist nicht hoffnungslos verschuldet?
Womit wollen die haften, wenn Dollar und Euro den Bach runtergehen? Mit Knöpfen???
Welches Bundesland ist nicht hoffnungslos verschuldet?
Womit wollen die haften, wenn Dollar und Euro den Bach runtergehen? Mit Knöpfen???
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.501.548 von Gammelfleischer am 20.11.07 21:23:11mit STEUERN
Was ist die Gewährträgerhaftung?
Die Gewährträgerhaftung greift, wenn die WestLB Forderungen ihrer Gläubiger nicht mehr befriedigen kann. In diesem Fall kommt die öffentliche Hand für die Schulden der WestLB auf. Forderungen vor Beginn der Übergangsphase am 18. Juli 2001 unterliegen vollständig der Gewährträgerhaftung. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis maximal zum 31. Dezember 2015, die in der Übergangsphase (18. Juli 2001 bis 18. Juli 2005) eingegangen wurden, unterliegen ebenfalls der Gewährträgerhaftung. Verbindlichkeiten die nach der Übergangsphase oder in der Übergangsphase mit einer Laufzeit über den 31. Dezember 2015 hinaus eingegangen wurden, unterliegen nicht mehr der Gewährträgerhaftung.
www.westlb.de
Die Gewährträgerhaftung greift, wenn die WestLB Forderungen ihrer Gläubiger nicht mehr befriedigen kann. In diesem Fall kommt die öffentliche Hand für die Schulden der WestLB auf. Forderungen vor Beginn der Übergangsphase am 18. Juli 2001 unterliegen vollständig der Gewährträgerhaftung. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis maximal zum 31. Dezember 2015, die in der Übergangsphase (18. Juli 2001 bis 18. Juli 2005) eingegangen wurden, unterliegen ebenfalls der Gewährträgerhaftung. Verbindlichkeiten die nach der Übergangsphase oder in der Übergangsphase mit einer Laufzeit über den 31. Dezember 2015 hinaus eingegangen wurden, unterliegen nicht mehr der Gewährträgerhaftung.
www.westlb.de
Guten Morgen
Ich habe einen Artikel in Wikipedia gefunden
Als Gewährträgerhaftung wird in Deutschland ein Rechtsinstitut bezeichnet, das in dem Fall greift, dass die Schulden einer öffentlich-rechtlichen Anstalt größer sind als ihr Vermögen und die Gläubiger deshalb ihre Forderungen nicht befriedigen könnten. In diesem Ausnahmefall hat jeder Gläubiger einen Anspruch auf Erfüllung seiner Forderung gegen die öffentlich-rechtliche Anstalt durch den jeweiligen Anstaltsträger (die Kommune oder das Land).
MfG
stereomat
Ich habe einen Artikel in Wikipedia gefunden
Als Gewährträgerhaftung wird in Deutschland ein Rechtsinstitut bezeichnet, das in dem Fall greift, dass die Schulden einer öffentlich-rechtlichen Anstalt größer sind als ihr Vermögen und die Gläubiger deshalb ihre Forderungen nicht befriedigen könnten. In diesem Ausnahmefall hat jeder Gläubiger einen Anspruch auf Erfüllung seiner Forderung gegen die öffentlich-rechtliche Anstalt durch den jeweiligen Anstaltsträger (die Kommune oder das Land).
MfG
stereomat
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.504.907 von stereomat am 21.11.07 08:53:11Ansprüche muss man auch irgendwie durchsetzen können ... Ansprüche haben z.B. auch die Gläubiger der Argentinien-Anleihen jede Menge
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.505.281 von Gammelfleischer am 21.11.07 09:22:21nun ja, die Gläubiger sollten dazulernen und sich rechtzeitig ein paar Cruise-Missiles auf Lager legen
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