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    Bank Pleite ! Was passiert mit Fond ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.11.07 15:33:59 von
    neuester Beitrag 21.11.07 12:05:32 von
    Beiträge: 20
    ID: 1.135.477
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      Avatar
      schrieb am 20.11.07 15:33:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi

      Was passiert mit den Fondanteile
      wenn die WestLB Pleite macht?

      Es geht um den Fond von WestLB M.Compass-Europ.Converg
      der macht seit Jahren eine gute Performance.

      MfG
      stereoamt

      Die Gesellschaft ist ein Kriegszustand, der durch Gesetze geregelt wird. (Maurice Joly).
      Avatar
      schrieb am 20.11.07 15:39:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Mit deinen Forderungen aus deinem Fondsengagement dürftest du weit unten in der Kette stehen. Ich würde davon ausgehen, dass wenn die Fondsgesellschaft pleite ist, man als Anleger NICHTS mehr herausbekommt.

      Würde auch nicht wie im Fall der Sachsen LB darauf hoffen, dass das Institut dann von einer anderen Bank gerettet wird... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 20.11.07 15:49:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.495.668 von stereomat am 20.11.07 15:33:59Ich weiß zwar nicht konkret wie das abläuft, entsinne mich jedoch, daß Forderungen aus Depots, deren zweifelsfreie Zuordnung von Aktien nicht gegeben ist, zweitrangig sind.

      Da ich selbst unsicher bin, bitte ich um Berichtigung bei Fehlerhaftigkeit.

      Ich hab da schon mal was darüber gelesen- und das war im Sommer.

      Sammeldepotverwahrung (das müßte zu ergooglen sein).

      Wer was darüber findet, mich würde das auch brennend interessieren.
      Avatar
      schrieb am 20.11.07 15:51:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.495.945 von Dorfrichter am 20.11.07 15:49:23Zusatz:

      Bei privaten Aktienkäufen gehen mit dem Kauf verbriefte Eigentumsrechte an den erworbenen Anteilen der gekauften AG mit über.

      Soviel ich weiß, ist das nicht der Fall bei Aktienfonds.
      Avatar
      schrieb am 20.11.07 16:04:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Fonds gehören zum Sondervermögen der Kapitalanlagegesellschaft und sind vom eigenem Vermögen getrennt zu halten. Sondervermögen haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Kapitalanlagegesellschaft. (§10 KAGG)

      Demnach hast du bei einer Pleite der Bank/Kapitalanlagegesellschaft nichts zu befürchten.

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      Avatar
      schrieb am 20.11.07 16:21:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      Genau das wollte ich hören Brötchen47
      :)DANKE:)

      Ich habe vor einen Sparplan auf den Fond zu setzen!

      Nochmals Danke
      stereomat
      Avatar
      schrieb am 20.11.07 16:24:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.496.553 von stereomat am 20.11.07 16:21:51Also WO schmeißt in den Fondsinfos eine Mindestanlage von 500000,00 € raus...:laugh: Und Sparplan "Nein"...

      Währung EUR
      Mindestanlage (EUR) 500.000,00
      Mindestfolgerate (EUR) 200,00
      Ausgabeaufschlag 2,00 %
      Verwaltungsgebühr 1,00 %
      Rücknahmegebühr 0,00 %
      Ausschüttung -
      Geschäftsjahresende November
      Sparplan möglich nein
      Avatar
      schrieb am 20.11.07 16:25:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      wenn ich schon mal so einen kompetente Ansprechpartenr habe:)

      Kann man generell sagen dies gilt für den EU-Raum ?
      speziel Österreich


      MfG
      streomat
      Avatar
      schrieb am 20.11.07 16:30:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.496.622 von stereomat am 20.11.07 16:25:35Würde dann wohl eher die C- (WKN 930949, thesaurierend) oder die D- (A0JECO, ausschüttend) Anteile des Fonds nehmen...:D Nicht, dass ich daran zweifel, dass Dir die 500000 fehlen aber du kannst in deinem dem Thread zugeordneten Fonds nicht sparen;)
      Avatar
      schrieb am 20.11.07 16:31:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.496.622 von stereomat am 20.11.07 16:25:35Was meinst Du? Die Regelung bezüglich des Sondervermögens?
      Avatar
      schrieb am 20.11.07 16:41:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      Die Regelung bezüglich des Sondervermögens? JA

      Naja mit den 500.000 EU kann ich erstmal vergessen mit ist
      nur sofort aufgefallen das es bei der DAB Bank 50% Discount gibt:D


      MfG
      stereoamt
      Avatar
      schrieb am 20.11.07 16:48:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      Was meinst Du? Die Regelung bezüglich des Sondervermögens?Ja!

      Bei den C-Fond ist mir aufgefallen das es bei der DAB-Bank 50% Discount gibt
      Ich dachte ich kann da ein bisschen sparen:D

      MfG
      stereomat
      Avatar
      schrieb am 20.11.07 17:19:29
      Beitrag Nr. 13 ()
      Diese "Eigentumsrechte"....bei Fonds...die gelten doch nicht für Amerikaner, die in Deutschland einen Fonds ausgewählt haben und umgekehrt, oder?

      Soweit ich weiß, muß jeder Fonds darauf verweisen.
      Avatar
      schrieb am 20.11.07 21:15:13
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.496.622 von stereomat am 20.11.07 16:25:35Fonds sind immer Sondervermögen, ebenso deine Aktien im Depot - soweit kein Problem (solange die keine eigenen Papiere IM Fonds haben) - nur lästig.
      Aber hat die WestLB nicht eine Landeshaftung ? :confused:
      Avatar
      schrieb am 20.11.07 21:23:11
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.501.422 von big_mac am 20.11.07 21:15:13Landeshaftung?

      Welches Bundesland ist nicht hoffnungslos verschuldet?

      Womit wollen die haften, wenn Dollar und Euro den Bach runtergehen? Mit Knöpfen???
      Avatar
      schrieb am 20.11.07 21:34:23
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.501.548 von Gammelfleischer am 20.11.07 21:23:11mit STEUERN :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.11.07 08:23:29
      Beitrag Nr. 17 ()
      Was ist die Gewährträgerhaftung?
      Die Gewährträgerhaftung greift, wenn die WestLB Forderungen ihrer Gläubiger nicht mehr befriedigen kann. In diesem Fall kommt die öffentliche Hand für die Schulden der WestLB auf. Forderungen vor Beginn der Übergangsphase am 18. Juli 2001 unterliegen vollständig der Gewährträgerhaftung. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis maximal zum 31. Dezember 2015, die in der Übergangsphase (18. Juli 2001 bis 18. Juli 2005) eingegangen wurden, unterliegen ebenfalls der Gewährträgerhaftung. Verbindlichkeiten die nach der Übergangsphase oder in der Übergangsphase mit einer Laufzeit über den 31. Dezember 2015 hinaus eingegangen wurden, unterliegen nicht mehr der Gewährträgerhaftung.

      www.westlb.de
      Avatar
      schrieb am 21.11.07 08:53:11
      Beitrag Nr. 18 ()
      Guten Morgen

      Ich habe einen Artikel in Wikipedia gefunden :look:

      Als Gewährträgerhaftung wird in Deutschland ein Rechtsinstitut bezeichnet, das in dem Fall greift, dass die Schulden einer öffentlich-rechtlichen Anstalt größer sind als ihr Vermögen und die Gläubiger deshalb ihre Forderungen nicht befriedigen könnten. In diesem Ausnahmefall hat jeder Gläubiger einen Anspruch auf Erfüllung seiner Forderung gegen die öffentlich-rechtliche Anstalt durch den jeweiligen Anstaltsträger (die Kommune oder das Land).

      MfG
      stereomat
      Avatar
      schrieb am 21.11.07 09:22:21
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.504.907 von stereomat am 21.11.07 08:53:11Ansprüche muss man auch irgendwie durchsetzen können ... Ansprüche haben z.B. auch die Gläubiger der Argentinien-Anleihen jede Menge ;)
      Avatar
      schrieb am 21.11.07 12:05:32
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.505.281 von Gammelfleischer am 21.11.07 09:22:21nun ja, die Gläubiger sollten dazulernen und sich rechtzeitig ein paar Cruise-Missiles auf Lager legen :D


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