der betrug mit dem minijob-system - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.12.07 18:22:49 von
neuester Beitrag 04.12.07 17:38:11 von
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der minijobber erhält für seine arbeit einen gewissen betrag.
gibt er das geld aus, zahlt er 19% mehrwertsteuer
der arbeitgeber bezahlt ihn aber aus seinem gewinn und hat darauf vorher auch schon mal 19% wst gezahlt.
ausserdem zahlt der arbeigeber noch 30% pauschalabgaben.
das wären also 68% steuern auf den bruttowert.
ist der minijobber auch noch hartzVI-empfänger, bekommt er zb von € 400 nur € 160 netto, der rest wird ihm von der leistung abgezogen
dh also für einen nettobetrag von € 160 den der hartzVI-empfänger bekommt zahlen arbeitnehmer und arbeitgebe insgesamt 272+240 = 512 € an den staat.
das ist für den staat doch ein superdeal
gibt er das geld aus, zahlt er 19% mehrwertsteuer
der arbeitgeber bezahlt ihn aber aus seinem gewinn und hat darauf vorher auch schon mal 19% wst gezahlt.
ausserdem zahlt der arbeigeber noch 30% pauschalabgaben.
das wären also 68% steuern auf den bruttowert.
ist der minijobber auch noch hartzVI-empfänger, bekommt er zb von € 400 nur € 160 netto, der rest wird ihm von der leistung abgezogen
dh also für einen nettobetrag von € 160 den der hartzVI-empfänger bekommt zahlen arbeitnehmer und arbeitgebe insgesamt 272+240 = 512 € an den staat.
das ist für den staat doch ein superdeal
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.649.703 von rohrberg am 03.12.07 18:22:49
das ist für den staat doch ein superdeal
Und wer ist der Staat?
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.649.703 von rohrberg am 03.12.07 18:22:49der arbeitgeber bezahlt ihn aber aus seinem gewinn
Falsch, die 400 Euro plus 29% Sozialabgaben macht der Arbeitgeber steuerlich als Kosten geltend.
Falsch, die 400 Euro plus 29% Sozialabgaben macht der Arbeitgeber steuerlich als Kosten geltend.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.649.703 von rohrberg am 03.12.07 18:22:49ist der Minijobber auch noch Hartz4-Empfänger, bekommt er zb von
€ 400 nur 160€ netto, der Rest wird ihm von der Leistung abgezogen.
Demkst Du es in D auch nur einen einzigen Fall wie oben erwähnt.
Die verdienen offiziell nur 160€+ evtl 40€ Fahrtgeld.
<der Rest geht dann unter der Hand, sofern der AGeber mitspielt.
€ 400 nur 160€ netto, der Rest wird ihm von der Leistung abgezogen.
Demkst Du es in D auch nur einen einzigen Fall wie oben erwähnt.
Die verdienen offiziell nur 160€+ evtl 40€ Fahrtgeld.
<der Rest geht dann unter der Hand, sofern der AGeber mitspielt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.649.853 von ConnorMcLoud am 03.12.07 18:32:11connor,
mit dir stimme ich nur über unsere derzeitige regierung, vorab frau merkel, überein.
daher gebe ich dir noch einen tip.
mein steuerberater erklärt mir immer, die kosten trägt ja der betrieb, und der gewinn gehört dir.
was ist denn, wenn der betrieb nur aus einer person besteht?
dann muss ich auch zb die mehrwertsteuer meiner persönlichen einkommenssteuer zuschlagen,
oder?
mit dir stimme ich nur über unsere derzeitige regierung, vorab frau merkel, überein.
daher gebe ich dir noch einen tip.
mein steuerberater erklärt mir immer, die kosten trägt ja der betrieb, und der gewinn gehört dir.
was ist denn, wenn der betrieb nur aus einer person besteht?
dann muss ich auch zb die mehrwertsteuer meiner persönlichen einkommenssteuer zuschlagen,
oder?
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.649.703 von rohrberg am 03.12.07 18:22:49Ich will ja nicht kleinlich sein, aber bei dieser Rechnung "an der Kante" sollte dann doch berücksichtigt werden, dass bei minijobern ein Großteil der Ausgagen mit nur 7% MWSt. belastet ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.655.644 von rohrberg am 04.12.07 09:49:07was ist denn, wenn der betrieb nur aus einer person besteht?
dann muss ich auch zb die mehrwertsteuer meiner persönlichen einkommenssteuer zuschlagen,
oder?
rohrberg, das ist ganz wursteliges Zeug was Du da rumrechnest. Sooo schwer sind die Grundlagen des dt. Steuerrechts nun auch wieder nicht. Also entweder ein wenig damit beschäftigen oder die Finger ganz von solchen Sachen lassen. Die persönliche Einkommenssteuer hat übrigens nichts mit der Mwst zu tun. Auch nicht bei Einzelunternehmern.
dann muss ich auch zb die mehrwertsteuer meiner persönlichen einkommenssteuer zuschlagen,
oder?
rohrberg, das ist ganz wursteliges Zeug was Du da rumrechnest. Sooo schwer sind die Grundlagen des dt. Steuerrechts nun auch wieder nicht. Also entweder ein wenig damit beschäftigen oder die Finger ganz von solchen Sachen lassen. Die persönliche Einkommenssteuer hat übrigens nichts mit der Mwst zu tun. Auch nicht bei Einzelunternehmern.
Und wer zahlt den Löwenanteil ? Nämlich die vierhundersoundsoviel € ALG 2 plus Wohnung ?
Suuupergeschäft für den Staat !!!!!!
nachdenkliche Grüße
von Gernfried2000
Suuupergeschäft für den Staat !!!!!!
nachdenkliche Grüße
von Gernfried2000
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.655.644 von rohrberg am 04.12.07 09:49:07Die Mehrwertsteuer ist doch nur ein durchlaufender Posten. Mit Einkommensteuer hat die nichts zu tun.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.655.842 von AlterMann am 04.12.07 10:04:47sind nicht alle grossunternehmer oder beamter wie du.
als einzelunternehmer muss ich die mwst fürden staat kassieren und abführen.
als einzelunternehmer muss ich die mwst fürden staat kassieren und abführen.
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