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    Manager Abfindung Steuerminderung !!!??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.12.07 08:01:16 von
    neuester Beitrag 10.12.07 16:41:26 von
    Beiträge: 20
    ID: 1.136.172
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      schrieb am 10.12.07 08:01:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe soeben im Fernsehen erfahren, daß Manager ihre Abfindungen als steuermindernd absetzen können. Sie wird also dem Gehalt nicht zugerechnet ( wie sonst üblich ), sondern dagegen gerechnet. Also genau das Gegenteil von dem was was der Arbeitnehmer hinnehmen muß.

      Ist das so richtig, oder habe ich die Meldung falsch interpretiert:confused:

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 10.12.07 08:56:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.710.769 von Sunray01 am 10.12.07 08:01:16Quatsch, hör nochmal genau hin.
      Avatar
      schrieb am 10.12.07 09:37:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      steuermindernd für die Firma, vermutlich - aber sicher nicht für den Empfänger:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 10.12.07 09:45:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.711.263 von big_mac am 10.12.07 09:37:01Abfindung ist für das Unternehmen eine Betriebsausgabe, also gewinnmindernd und damit steuermindernd. Der Empfänger muß die Abfindung versteuern.

      Wie wäre folgende Regelung:
      Das maximale Gehalt für eine Person eines Unternehmens(incl. aller Extras, Boni, Auto, Abfindung, etc.) darf nicht mehr betragen als das
      1000-fache des geringsten Vollzeitlohnes in diesem Unernehmen. Über den Faktor kann man noch streiten.
      Avatar
      schrieb am 10.12.07 10:28:05
      Beitrag Nr. 5 ()
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      schrieb am 10.12.07 11:10:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.710.769 von Sunray01 am 10.12.07 08:01:16Habe gerade im TV-Text die Meldung gelesen, da steht tatsächlich nicht, wer was steuerlich nicht mehr geltend machen können soll. Also: Dein Verständnisproblem beruht darauf, dass zwischen dem Unternehmen und dem "Manager" unterschieden werden muss. In den hier gemeinten Fällen handelt es sich nämlich um eigene juristische Subjekte (AG, GmbH), die diese "Manager" als Angestellte bzw. Organmitglieder beschäftigen und die Gehälter steuerlich mindernd ansetzen können, was beim Manager dann als Einkommen normal als Gehalt zu versteuern ist. Es ist also nicht wie beim Einzelunternehmen/oHG, dass das Gehalt aus dem Gewinn des Unternehmens stammt. Hoffe, ich konnte es erklären.
      Avatar
      schrieb am 10.12.07 11:28:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.711.330 von Michi301 am 10.12.07 09:45:47Was darf dann das maximale Gehalt eines Spitzensportlers, eines Künstlers, usw. sein? :D
      Avatar
      schrieb am 10.12.07 11:43:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      Was darf denn der nette Herr Hauch verdienen? Ist das auch ein Abzocker? Sollte er sich schämen, weil er so viel verdient und seine Zuschauer x-fach weniger?

      Es gibt also gute Großverdiener und es gibt schlechte Großverdiener.
      Aber wie unterscheidet man die?

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 10.12.07 11:50:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.712.549 von Kaufangebot am 10.12.07 11:43:49der nette Herr Jauch
      Avatar
      schrieb am 10.12.07 11:57:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.710.769 von Sunray01 am 10.12.07 08:01:16völliger Quatsch!

      Steuerrecht
      Abfindungen sind wie Arbeitslohn voll steuerpflichtig. Sie werden jedoch gemäß §§ 24, 34 EStG mit der sog. Fünftelregelung durch eine gemilderte Progression privilegiert. Diese Privilegierung gilt aber nur dann, wenn die Abfindung in einem Kalenderjahr zufließt („Zusammenballungsprinzip“). Wurde eine Abfindung in Teilbeträgen in mehreren Kalenderjahren bezahlt, so unterliegt sie dem vollen Steuersatz.

      Bis zum 31. Dezember 2005 waren Abfindungen bis zu einem Betrag von 7.200 € nach dem entfallenen § 3 Nr. 9 EStG steuerfrei. Dieser Freibetrag erhöhte sich ab einem Lebensalter von mindestens 50 Jahren und 15 Jahren Betriebszugehörigkeit auf 9.000 €, ab 55 Lebensjahren und 20 Jahren Betriebszugehörigkeit auf 11.000 €. Eine Übergangsregelung besagt, dass die Freibeträge weiter gelten für vor dem 1. Januar 2006 entstandene Ansprüche der Arbeitnehmer auf Abfindungen oder für Abfindungen wegen einer vor dem 1. Januar 2006 getroffenen Gerichtsentscheidung oder einer am 31. Dezember 2005 anhängigen Klage, soweit die Abfindungen dem Arbeitnehmer vor dem 1. Januar 2008 zufließen
      Avatar
      schrieb am 10.12.07 12:54:36
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.712.723 von Rosenberger am 10.12.07 11:57:47Richtig!

      Der populistische Vorschlag in den Medien ist dermaßen dilletantisch. Es hat anscheinend noch niemand bemerkt, daß damit eine Doppelbesteuerung erfolgen würde.

      Erst würde auf Unternehmensseite ca. 38 bis 39% (bereits NACH der Unternehmenssteuerreform gerechnet) weggesteuert.

      Und dann auf Arbeitnehmerseite (= Manager) nochmal 42% Lohnsteuer + 3% "Reichensteuer" + Solidaritätszuschlag + evtl. Kirchensteuer abgezogen.

      Also sind die Vorschläge rechtlich gar nicht haltbar. Folglich sind die öffentlichen Trommler entweder (juristisch) dumm - oder halten ihr Publikum für selbiges. :mad:
      Avatar
      schrieb am 10.12.07 12:57:23
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.713.383 von walker333 am 10.12.07 12:54:36Ìch wüsste nicht, was juristisch gegen eine Abschaffung der Absetzbarkeit von Abfindungen spräche.
      Avatar
      schrieb am 10.12.07 13:01:22
      Beitrag Nr. 13 ()
      Es liegt ja gerade keine "Doppelbesteuerung" vor, da es sich um zwei verschiedene Rechtssubjekte handelt, wie oben (#6) geschildert.
      Avatar
      schrieb am 10.12.07 13:34:45
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.713.465 von DerStrohmann am 10.12.07 13:01:22Ich weiß nicht, ob mein Ausdruck "Doppelbesteuerung" juristisch korrekt ist.

      Jedoch bleibt es faktisch bei einer Extrembelastung.

      Bis die Abfindung vom Arbeitgeber beim Arbeitnehmer ankommt, bleiben bei extrem hohen Abfindungen dann nur ca. 32,5 % (100% -38%; dann nochmal -47.5%) übrig. Also 67,5% Gesamtsteuerbelastung!
      Avatar
      schrieb am 10.12.07 14:34:38
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.713.413 von DerStrohmann am 10.12.07 12:57:23juristisch spricht wahrscheinlich nichts gegen eine Abschaffung der Absetzbarkeit von Personalkosten ganz generell. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 10.12.07 14:37:01
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.714.475 von big_mac am 10.12.07 14:34:38Das dürfte gegen das Nettoprinzip verstoßen. :D Aber wie es so schön in der AO heißt: Die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.
      Avatar
      schrieb am 10.12.07 14:55:40
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.714.507 von DerStrohmann am 10.12.07 14:37:01sicherlich würde das gegen alle möglichen Prinzipien verstoßen :D
      Eigentlich müßten ja zumindest Teile einer Abfindung schon vorher rückgestellt worden sein - soll die Firma das alles nachversteuern :eek:
      kriegen "normale" Arbeitnehmer in D eigentlich keine Abfertigung ? :confused:
      Avatar
      schrieb am 10.12.07 14:57:21
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.714.698 von big_mac am 10.12.07 14:55:40Die Firma soll gar nichts "nachversteuern". Die Firma kann nur nichts mehr absetzen! :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 10.12.07 15:34:38
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.714.725 von DerStrohmann am 10.12.07 14:57:21wenn sie vorher schon abgesetzt hat, über Jahre verteilt, dann läufts auf nachversteuern hinaus.;)
      Avatar
      schrieb am 10.12.07 16:41:26
      Beitrag Nr. 20 ()
      Ok, Ok, Ok

      Danke für eure tollen Ifos

      Habe das heute morgen so auf die schnelle mit bekommen, und wollte deshalb die Sache " nur mal so halber " hier ansprechen.
      Ist eindeutig und klar, das hier eine Versteuerung vorliegen muß.

      ich traue halt diesen Politikern alles zu ( siehe Abgeltunssteuer )

      Gruß Sunray


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