welches Datum gilt für Steuerklärung (Rechnungsdatum oder Überweisnugsdatum) - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.12.07 13:42:48 von
neuester Beitrag 28.12.07 13:08:16 von
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Hallo,
welches Datum gilt bei der Steuererklärung, das Datum der Rechnung oder wann ich den Betrag überwiesen bzw. bezahlt habe ?
MFG
tortelini
welches Datum gilt bei der Steuererklärung, das Datum der Rechnung oder wann ich den Betrag überwiesen bzw. bezahlt habe ?
MFG
tortelini
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.870.161 von tortelini am 26.12.07 13:42:48Prinzip Zufluss/Abfluss - also am Tag der Belastung vom Konto.
Ausnahmen wiederkehrende Zahlungen Miete etc. zwischen dem 20.12. und 10.01. des Folgejahres.
Beispiel Miete 28.12. bezahlt für Januar Folgejahr - kommt in das Folgejahr. Miete gezahlt 05.01. für Dez. kommt in das vorhergehende Jahr.
Anders ist es mit der Bilanzierung bei Selbständigen....
Bi|lanz, die; -, -en <ital.> (Wirtsch. Gegenüberstellung von Vermögen u. Schulden für ein Geschäftsjahr; übertr. für Ergebnis)
© Duden - Die deutsche Rechtschreibung, 24. Aufl. Mannheim 2006 [CD-ROM]
sausebraus2000
Ausnahmen wiederkehrende Zahlungen Miete etc. zwischen dem 20.12. und 10.01. des Folgejahres.
Beispiel Miete 28.12. bezahlt für Januar Folgejahr - kommt in das Folgejahr. Miete gezahlt 05.01. für Dez. kommt in das vorhergehende Jahr.
Anders ist es mit der Bilanzierung bei Selbständigen....
Bi|lanz, die; -, -en <ital.> (Wirtsch. Gegenüberstellung von Vermögen u. Schulden für ein Geschäftsjahr; übertr. für Ergebnis)
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Antwort auf Beitrag Nr.: 32.870.161 von tortelini am 26.12.07 13:42:48Entscheidend ist die Valuta, also der Wertstellungszeitpunkt bzw. das Buchungsdatum für eine Belastung oder Gutschrift auf einem Konto. Bei Unternehmensbuchführungen kann es etwas anders aussehen.
es geht um eine Buchung für ein Gewerbe (ohne Plicht zur Buchführung).
Denke mal das dann gehen müsste.
Gruß
tortleini
Denke mal das dann gehen müsste.
Gruß
tortleini
§§ 11, 4 Abs. 3 EStG
Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung zählt der Zeitpunkt der Zahlung.
Bei Bilanzierungspflicht zählt das Datum der Fälligkeit.
Bei Bilanzierungspflicht zählt das Datum der Fälligkeit.
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