Verlust und dann noch Steuer abgezogen ??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.01.08 14:55:38 von
neuester Beitrag 21.01.08 23:05:40 von
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Es besteht ein Konto bei Comdirekt.
Im Juni 07 wurde der Fond AM gekauft.
Der Kurs geht von 7,00 auf 5,75 zurück.
Jetzt wird die Hälfte verkauft
Kurswert beträgt 1696 Euro.
Abgezogen werden jetzt
- leider wurde vergessen, einen Freistellungsauftrag einzureichen -
u.a.
30% Kapitalertraggssteuer - 148,92 Euro
5,5 % Soli 8,19 Euro
Meine Frage:
Es wurde doch mit dem Trade Verlust gemacht
Warum wird dann zusätzlich noch Steuer auf den Verlust abgezogen?
Im Juni 07 wurde der Fond AM gekauft.
Der Kurs geht von 7,00 auf 5,75 zurück.
Jetzt wird die Hälfte verkauft
Kurswert beträgt 1696 Euro.
Abgezogen werden jetzt
- leider wurde vergessen, einen Freistellungsauftrag einzureichen -
u.a.
30% Kapitalertraggssteuer - 148,92 Euro
5,5 % Soli 8,19 Euro
Meine Frage:
Es wurde doch mit dem Trade Verlust gemacht
Warum wird dann zusätzlich noch Steuer auf den Verlust abgezogen?
Die Kapitalerstragsteuer hat mit der Steuer auf Veräußerungsgewinne nichts zu tun.
nataly,
da steht noch:
kapitalsteuerpflichtig 496,49 Euro
auf was bezieht sich die denn hier?
wir werden am montag
freistellungsaufträge prüfen und dann bei comdirekt online einstellen
wie ist das dann:
wirkt die freistellung dann sofort bei weiteren verkäufen ?
Danke
da steht noch:
kapitalsteuerpflichtig 496,49 Euro
auf was bezieht sich die denn hier?
wir werden am montag
freistellungsaufträge prüfen und dann bei comdirekt online einstellen
wie ist das dann:
wirkt die freistellung dann sofort bei weiteren verkäufen ?
Danke
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.105.115 von paulmc am 19.01.08 16:27:23Ein Freitstellungsauftrag bezieht sich doch nur auf Zinsen, Dividenden usw.
Bei Verkäufen darf die Bank dir überhaupt nichts abziehen. Erst ab 2009 dann wenn die Abgeltungssteuer kommt.
Wenn dem so ist ist das ein Fehler der Bank.
Bei Verkäufen darf die Bank dir überhaupt nichts abziehen. Erst ab 2009 dann wenn die Abgeltungssteuer kommt.
Wenn dem so ist ist das ein Fehler der Bank.
Er srpicht doch hier über Veluste, und nicht Dividenenausschüttung oder Zinsen einer Anlage.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.105.115 von paulmc am 19.01.08 16:27:23Was ist mit dem Zwischengewinn?
Sosa
Sosa
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.105.767 von A_Sosa am 19.01.08 18:36:13Das wird es wohl sein.
Beim Verkauf von Fonds werden Zwischengewinne, also die im Fonds angesammelten Zinserträge, besteuert.
Beim Verkauf von Fonds werden Zwischengewinne, also die im Fonds angesammelten Zinserträge, besteuert.
Bei dem Fonds wird es sich um eine Finanzinnovation handeln - §20 II 4 EStG.
Bei Veräußerung werden 30 % des Veräußerungspreises als sogenannte Ersatzbemessungsgrundlage festgesetzt - § 43 a EStG.
Dann wird geprüft, ob in dieser Höhe ein Freistellungsauftrag vorliegt:
- wenn ja: Gutschrift des Veräußerungsentgeltes ohne Steuerbelastung.
- wenn nein: Abzug von 30% ZASt und 5,5% SolZ auf den ZASt - bezogen auf die gebildete Ersatzbemessungsgrundlage.
Die Ersatzbemessungrgundlage hat jedoch nichts mit Zinsen oder Steuerpflicht zu tun - sie stellt sicher, dass der Veräußerungsvorgang einer Finannzinnovation in der Einkommensteuererklärung auch dargestellt und entsprechend behandelt wird.
Es ist durchaus möglich, dass im Rahmen der Einkommensteuererklärung ein Verlust nach § 20 II 4 EStG ermittelt wird (der das steuerpflichtige Einkommen senkt) und zudem die im Rahmen des Veräußerungsvorgangs einbehaltene Abzugssteuer auf die Jahressteuer angerechnet wird.
Unterstellt - es handelt sich um eine Finannzinnovation - hat Comdirect exakt richtig gehandelt. In der Jahresbescheinigung nach § 24 c EStG wird dieser Vorgang ebenfalls dargestellt - dort liegt es dann an Dir, das tatsächlich zutreffende steuerliche Ergebnis zu ermitteln und ergänzend zur Jahresbescheinigung beizufügen.
Bei Veräußerung werden 30 % des Veräußerungspreises als sogenannte Ersatzbemessungsgrundlage festgesetzt - § 43 a EStG.
Dann wird geprüft, ob in dieser Höhe ein Freistellungsauftrag vorliegt:
- wenn ja: Gutschrift des Veräußerungsentgeltes ohne Steuerbelastung.
- wenn nein: Abzug von 30% ZASt und 5,5% SolZ auf den ZASt - bezogen auf die gebildete Ersatzbemessungsgrundlage.
Die Ersatzbemessungrgundlage hat jedoch nichts mit Zinsen oder Steuerpflicht zu tun - sie stellt sicher, dass der Veräußerungsvorgang einer Finannzinnovation in der Einkommensteuererklärung auch dargestellt und entsprechend behandelt wird.
Es ist durchaus möglich, dass im Rahmen der Einkommensteuererklärung ein Verlust nach § 20 II 4 EStG ermittelt wird (der das steuerpflichtige Einkommen senkt) und zudem die im Rahmen des Veräußerungsvorgangs einbehaltene Abzugssteuer auf die Jahressteuer angerechnet wird.
Unterstellt - es handelt sich um eine Finannzinnovation - hat Comdirect exakt richtig gehandelt. In der Jahresbescheinigung nach § 24 c EStG wird dieser Vorgang ebenfalls dargestellt - dort liegt es dann an Dir, das tatsächlich zutreffende steuerliche Ergebnis zu ermitteln und ergänzend zur Jahresbescheinigung beizufügen.
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