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    rechtliche Frage zu Autoreparatur-Rechnung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.03.08 12:30:25 von
    neuester Beitrag 10.03.08 11:25:27 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.139.338
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      schrieb am 09.03.08 12:30:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      @ll, Sorry, längerer Text, aber is' ja Sonntag ;)

      Habe meinen E 250 TD wegen Aufleuchten der Glühkerzen-Kontrollleuchte direkt am nächsten Tag zur Werkstatt gebracht. Angeblich waren aber bereits vier der insgesamt fünf Kerzen eingebrannt. Zwei davon so stark, dass sie sich nur mit einem Spezialbohrer ausbohren ließen. Beim Ausbohren der zweiten Kerze ist der Bohrer abgebrochen, so dass daraufhin der Zylinderkopf ausgebaut und zu einem Spezialisten gebracht wurde, der den abgebrochenen Bohrer mit einem neuen Spezialwerkzeug ausgebohrt hat.
      Nun soll der ganze Spaß regulär 2000€ kosten, jedoch hat die Werkstatt bereits ihrerseits auf 1300€ reduziert, haben diverse Positionen rausgenommen, keine Ahnung, warum. Schlechtes Gewissen?

      Meine Frage: bin ich als Kunde dafür verantwortlich, die Reparaturkosten eines misslungenen Reparaturversuchs zu tragen - also in diesem Fall den Ausbau des Zylinderkopfes mit allen Folgekosten - nur, weil deren Spezialbohrer abgebrochen ist?

      Danke für eure Meinungen bzw. Erfahrungen!
      Avatar
      schrieb am 09.03.08 16:28:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      meine pesönliche Meinung: Nein! Das wäre ja wohl noch schöner. Demnächst muß ich den Postboten noch das Krankengeld bezahlen, weil er sich das Bein verstaucht hat, weil er mit Post zustellen wollte.

      Um ganz sicher zu sein, würde ich hier mal 20 EURO opfern:

      www.frageinenanwalt.de

      Gruß
      olcapri
      Avatar
      schrieb am 10.03.08 11:25:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.592.311 von olcapri am 09.03.08 16:28:59@olcapri

      Danke dir für deine Antwort! Habe mir einen Rechtsberatungstermin bei der Verbraucherzentrale geholt; ist wohl ähnlich dem, was du vorschlugst...

      glaubichnich...


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