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    Direktwahl der Ministerpräsidenten? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.03.08 18:36:40 von
    neuester Beitrag 10.03.08 16:09:44 von
    Beiträge: 42
    ID: 1.139.355
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      schrieb am 09.03.08 18:36:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      [urlSPIEGEL ONLINE

      FÜNF-PARTEIEN-SYSTEM
      Lasst die Ministerpräsidenten vom Volk wählen


      Der Einzug der Linken in westdeutsche Landesparlamente kann den Wählern dort ungewollte Koalitionen bescheren. Damit es eine klare Regierungsbildung gibt, schlägt Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim eine grundlegende Änderung des Wahlrechts vor: die Ministerpräsidenten sollen direkt vom Volk bestimmt werden.]http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,540315,00.h…[/url]

      Mit dem Einzug der Linken in die Parlamente von Bremen, Hessen, Niedersachsen und Hamburg scheint sich in der Bundesrepublik auf Dauer auch im Westen ein Fünf-Parteien-System zu etablieren. Das kann die Bildung einer Mehrheitsregierung gewaltig erschweren, wie man am Beispiel Hessens sieht, und, wenn es zur Wahl eines Ministerpräsidenten kommt, zu Koalitionen führen, die der Wähler nie und nimmer gewollt hat. Auch die politische Verantwortung zerfließt in Großen Koalitionen oder Dreierkoalitionen völlig. Der Ruf nach der Mehrheitswahl wird deshalb wieder lauter, wie der jüngste Vorstoß von Roman Herzog zeigt.

      Doch es gibt noch eine ganz andere Alternative, die eine klare Regierungsbildung unmittelbar durch die Wähler ermöglicht, ohne dass den kleineren Parteien der Garaus gemacht wird: die Direktwahl des Ministerpräsidenten unmittelbar durch das Volk. Der Vorschlag hat zudem den Charme, dass er auch gegen den Widerstand der politischen Klasse durchsetzbar ist, wohingegen die Mehrheitswahl, jedenfalls auf Bundesebene, auf absehbare Zeit nicht die geringste Chance besitzt.

      Die praktische Durchsetzbarkeit demonstriert der Siegeszug der Direktwahl von Bürgermeistern in den neunziger Jahren, der auf Volksbegehren und Volksentscheiden (oder glaubwürdigem Drohen damit) beruhte. Den Ausgangspunkt hatte 1991 ein Volksentscheid in Hessen gebildet, bei dem sich 82 Prozent der Abstimmenden für die Einführung der Direktwahl der Bürgermeister und Oberbürgermeister aussprachen. Inzwischen werden die Stadtoberhäupter in allen dreizehn Flächenländern direkt gewählt.

      Dieser Siegeszug braucht noch nicht zu Ende zu sein, denn sein Grundgedanke lässt sich von den Städten auch auf die Länder übertragen. Auch dort liegt es nahe, den Regierungschef direkt wählen zu lassen, liegen doch die Hauptaufgaben auch der Bundesländer im Bereich der Verwaltung, während ihre Gesetzgebungsbefugnisse gering sind. Dieser Vorschlag gewinnt in der verfassungspolitischen Diskussion der Bundesrepublik zunehmend an Gewicht. Staatsrechtslehrer und Politikwissenschaftler empfehlen ganz überwiegend eine solche Reform. In dieselbe Richtung geht eine kürzlich erschienene Speyerer Dissertation.

      Eine solche grundlegende Änderung des Regierungssystems, die natürlich eine Verfassungsänderung voraussetzt, ist von den Landesparlamenten allerdings kaum zu erwarten. Die politische Klasse wird von sich aus schwerlich eine Reform anstreben, welche die Macht neu verteilt, den Bürgern mehr Rechte gibt und den Wert parteiinterner Netzwerke, die die Wiederwahl sichern, mindert. Das zeigte sich bereits bei der Reform der Gemeindeverfassung. Gleichwohl, durch Volksbegehren und Volksentscheid, womit in den meisten Ländern auch die Verfassung geändert werden kann, wäre auch sie durchaus möglich.

      Die Hauptelemente einer solchen Reform sind

      – die Direktwahl des Regierungschefs durch das Volk und

      – die Verbesserung des Landtagswahlrechts.

      Die Volkswahl des Regierungschefs würde seine demokratische Legitimation erhöhen und Koalitionsbildungen überflüssig machen. Für wackelige Koalitionsregierungen wäre kein Raum mehr. Regierungschefs würden nicht mehr in Hinterzimmern ausgekungelt wie zuletzt in Bayern. Die Wähler würden nicht mit Koalitionen konfrontiert, die sie gar nicht gewollt haben. Und abgewählte Regierungen würden nicht mangels Alternativen weiterregieren wie in Hessen.

      Dann müssten die Parteien im eigenen Interesse attraktive Kandidaten aufstellen – unabhängig davon, ob diese von Anfang an die Ochsentour durchlaufen haben und die innerparteilichen Strippen ziehen. Dann hätten plötzlich sehr viel mehr Kandidaten eine Chance. Der Kreis, der für politische Spitzenämter in Frage kommenden Persönlichkeiten würde ausgeweitet.

      Auch das Parlament würde nicht etwa geschwächt, sondern gestärkt. Es würde von einem Anhängsel der Regierung zu einem echten Gegengewicht. Derzeit steht die Parlamentsmehrheit politisch ganz auf der Seite der Regierung, die sie gewählt hat und gegen Kritik verteidigt. Die Minderheit opponiert zwar öffentlich, richtet aber wenig aus, weil sie von der Mehrheit jederzeit niedergestimmt werden kann. Von echter Gewaltenteilung zwischen Parlament und Regierung sind wir derzeit also weit entfernt. Dagegen würde die Volkswahl des Ministerpräsidenten das ganze Parlament freimachen, die Regierung wirksam zu kontrollieren und so die Gewaltenteilung wieder herstellen.

      Selbst wenn im Landtag andere Parteien als die des volksgewählten Ministerpräsidenten eine Mehrheit hätten, würde dies die Regierungsfähigkeit ebenso wenig in Frage stellen wie in Großstädten. Vorausgesetzt ist dabei, dass auch das Landtagswahlrecht ähnlich wie in den Städten personalisiert und dadurch der Typ des Parteisoldaten, der nur aus parteitaktischen Gründen opponiert und blockiert, zugunsten wirklicher Volksvertreter zurückgedrängt wird.

      Aus ähnlichen Gründen hätte auch der direkt gewählte Regierungschef gegenüber seiner Partei eine stärkere Stellung und ließe sich im Bundesrat nicht mehr so leicht parteilich einbinden und auf eine parteitaktische Blockadehaltung festlegen. Das würde auch die Regierungsfähigkeit im Bund erhöhen.

      Insgesamt würde die Reform also beides erhöhen, die Handlungsfähigkeit der Politik und ihre Bürgernähe.
      Avatar
      schrieb am 09.03.08 18:38:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.592.711 von rv_2011 am 09.03.08 18:36:40Direktwahl der Ministerpräsidenten: ich stimme zu!
      Avatar
      schrieb am 09.03.08 18:44:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.592.713 von StellaLuna am 09.03.08 18:38:10Ich halte den Vorschlag auch für bestechend.

      Ein großes Problem unseres parlamentarischen Systems ist die Verquickung von Legislative und Exekutive. Dies würde damit sehr deutlich entschärft.
      Avatar
      schrieb am 09.03.08 18:45:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Dann hätten die Bürger in Hesse wohl die Ypsilanti gewählt. Was die Frau aber darstellt dürfte mittlerweile klar sein, selbst die Grünen distanzieren sich.
      Da hilft Direktwahl leider auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 09.03.08 18:47:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.592.734 von rv_2011 am 09.03.08 18:44:26Kannste vergessen. Du musst jede Landesverfassung einzeln in den Landtagen mit 2/3 Mehrheit und auch die Landeswahlgesetze ändern. Völlig illusorischer Vorschlag.

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      schrieb am 09.03.08 18:48:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.592.734 von rv_2011 am 09.03.08 18:44:26gegen 5 Parteien gibts eine einfache Lösung: Mehrheitswahlrecht :)
      Avatar
      schrieb am 09.03.08 18:51:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.592.737 von DScully am 09.03.08 18:45:25Bei der Beurteilung, ob ein anderes System nicht besser wäre, sollte man nicht argumentieren, daß dann im jetzigen Einzelfall jemand gewonnen hätte, von dem man nichts hält.

      Aber Ich will die Yps auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 09.03.08 18:53:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.592.743 von derbewunderer am 09.03.08 18:47:38In den meisten Ländern wäre dies per Volksentscheid möglich.
      Ich könnte mir gut vorstellen, dass ein solcher Volksentscheid positiv ausginge.

      Gegenüber dem Mehrheitswahlrecht hätte eine solche Lösung einige Vorzüge.
      Avatar
      schrieb am 09.03.08 18:53:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.592.734 von rv_2011 am 09.03.08 18:44:26Außerdem liegt ein fehlerhaftes Verständnis vor. Die Bundesländer sind Staaten (staatsrechtlich), sie üben Legaslative und Exektuive aus. Zwar stimmt es, dass die Länder überwiegend den Vollzug von Exekutivaufgaben wahrnehmen (daher schadet es auch überhaupt nichts, wenn in einem Bundesland mal ein paar Jahre keine Regierung dran wäre), aber im Prinzip sind die Bundesländer eigenständige Staaten. Deswegen werden ja überhaupt Landtage gewählt. v. Arnim fordert daher nichts anderes als die Aufhebung des föderalistischen System und die Wahl von Ministerpräsidenten als Verwaltungsebene. Das kippt das Bundesverfassungsgericht in zwei Minuten, da das Massiv gegen das GG verstösst.
      Avatar
      schrieb am 09.03.08 18:55:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.592.766 von derbewunderer am 09.03.08 18:53:30Ist die Verquickung von Legislative und Exekutive im GG auch für die Länder festgeschrieben?
      Avatar
      schrieb am 09.03.08 18:59:41
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.592.765 von rv_2011 am 09.03.08 18:53:22Wir haben uns überschnitten.

      Nein, Herzog liegt da besser. Das wäre relativ einfach umzusetzen. Außerdem haben die Kritiker des Mehrheitswahlrechts (zwei Parteiensystem nicht Recht). Im Unterhaus in London sitzen gegenwärtig die Tories, Labour, Libdems, SNP und Plaid Cymru. Das sind schon mal fünf Parteien. Haben wir doch jetzt auch, oder? Ein Mehrheitswahlrecht führt aber zu klaren Mehrheiten auf Bundesebene und verbietet das Listengeschachere. Und wir brauchen klare Mehrheiten im Bund und nicht mehr kosmetische Reparaturen bei den Ländern.
      Avatar
      schrieb am 09.03.08 19:01:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.592.772 von rv_2011 am 09.03.08 18:55:15Wenn du so fragst, ja das ist sie.

      Gewaltenteilung ist das nicht, eher so ein Mischmasch.
      Avatar
      schrieb am 09.03.08 19:06:35
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.592.787 von derbewunderer am 09.03.08 18:59:41GB hat ganz andere Traditionen - und auch dort spielen nur zwei Parteien eine Rolle. So käme es vemutlich auch bei uns. Wie viele Direktmandate gab es bei uns außerhalb CDU/CSU und SPD? So viel ich weiß waren das einige wenige der Linken und eins bei den Grünen (Ströbele).

      Ein Mehrheitswahlrecht mit den bei uns üblichen regierungshörigen Parlamentsmehrheiten (mit Fraktionszwang etc.) ist für mich eine Horrorvorstellung.
      Avatar
      schrieb am 09.03.08 19:10:45
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.592.795 von derbewunderer am 09.03.08 19:01:55Ich bin kein Jurist. Kannst du dazu was näheres sagen?
      Avatar
      schrieb am 09.03.08 19:10:56
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.592.814 von rv_2011 am 09.03.08 19:06:35Fraktionszwang kann man bei Mehrheitswahlrecht automatisch vergessen (positive Auswirkung). Übrigens hatte man auch in D Mehrheitswahlrecht, nämlich bis 1918. Da waren ziemlich viele Parteien im Reichstag. Und da sind man auch das m.E. einzige Problem des Mehrheitswahlrechts (nämlich den Zuschnitt der Wahlkreise). Ansonsten sehe ich keine Nachteile.
      Avatar
      schrieb am 09.03.08 19:18:25
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.592.826 von rv_2011 am 09.03.08 19:10:45Ja, schon der Chef der Exekutive (jetzt Merkel) wird von der Legislative (dem Bundestag) bestimmt.

      Nach dem unveränderlichen Artikel 20 wird die Staatsgewalt „durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und die Rechtsprechung ausgeübt“ (horizontale Ebene). Die Organe der Gesetzgebung sind Bundestag und Bundesrat, das Organ der vollziehenden Gewalt die Bundesregierung. Aufgrund der ebenfalls im Grundgesetz festgelegten Gewaltenverschränkung, die durch die Wahl des Bundeskanzlers durch den Bundestag entsteht, wird die institutionelle Gewaltenteilung teilweise durch eine Gewaltenteilung zwischen Opposition und Regierungskoalition ersetzt. Die klare Trennung von Exekutive und Legislative wird durch den von den Länder-Exekutiven beschickten, aber selbst legislativ tätigen Bundesrat aufgehoben. Dies wird in der juristischen Literatur als „Durchbrechung der Gewaltenteilung“ bezeichnet; schließlich haben oftmals dieselben Parteien sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat die Mehrheit, was zu einem Interessenkonflikt zwischen Gewaltenkontrolle und Linientreue führt. Gleiches gilt für die Möglichkeit ministerieller Verordnungen. Diese sind (anders als der spezifisch deutsche Bundesrat) in fast allen Ländern der Welt üblich und sind sinnvoll, um die Handlungsfähigkeit zu gewährleisten und den Bundestag nicht mit kleinen Detailvorschriften zu überlasten.

      Der Einfachheit halber aus wikipedia. Wer wie v. Arnim daran rumdoktern will, muss auch die Rechte des Bundesrates in der Verfassung neu aufbröseln. De facto bräuchte es eine ganz neue Verfassung. Nett gemeint, aber sehr schwierig.
      Avatar
      schrieb am 09.03.08 19:39:58
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.592.827 von derbewunderer am 09.03.08 19:10:56Extreme Parteiensplitterung

      Was die Schwäche des Reichstages gegenüber der Reichsregierung im Bismarck-Reich befördert hatte, war die Tatsache, dass die Parteien extrem zersplittert waren und es mehr als zwei Dutzend gab. Die Parteienvielfalt entsprach der in der Weimarer Republik, obwohl im Bismarckreich ein absolutes Mehrheitswahlrecht galt. In den Reichstag gewählt war demnach, wer in einem Wahlkreis die absolute Mehrheit der Stimmen erhalten hatte. Gelang dies keinem Kandidaten, so fand zwischen den beiden Erstplatzierten eine Stichwahl statt (nebenbei: Durch Stichwahlabkommen zwischen den Parteien, das bedeutet wechselweise auch Kandidaten einer anderen Partei zu unterstützen, wurde die ideologische Prinzipientreue der Parteien aufgeweicht).
      Unsere Vorstellung, dass das Mehrheitswahlrecht zu einem Zweiparteiensystem oder doch wenigstens zu einer geringen Zahl von Parteien führt, die im Parlament vertreten sind, traf auf das Bismarck-Reich nicht zu.

      Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung
      Avatar
      schrieb am 09.03.08 19:53:20
      Beitrag Nr. 18 ()
      Was hilft das, wenn der Ministerpräsident dann keine Mehrheit im Parlament hat.
      Avatar
      schrieb am 09.03.08 20:07:45
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.593.012 von 23552 am 09.03.08 19:53:20In einem klassischen System der Gewaltenteilung, das mein v. Arnim wohl, hat er nichts zu kamellen, sondern die Gesetze, die er bekommt auszuführen. Mehr eben nicht. Im Extremfall würde das bedeuten, dass falls der hessische Landatg beschliesst, drogensüschtigen, schwulen, afghanischen Paaren mit krimineller Vergagenheit eine Sonderprämie von 20.000 Euro zu gewähren, Koch als gewählter Präsident das möglichst gut verwaltungstechnisch umzusetzen hätte.
      Avatar
      schrieb am 09.03.08 20:18:10
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.593.012 von 23552 am 09.03.08 19:53:20Um es dir zu verdeutlichen, ein MP hätte dann nichts mehr zu sagen, sondern Parlamentsbeschlüsse einfach auszuführen. Das könnte man theoretisch beim Kanzler auch so machen, aber da hat der Herr dann wohl kalte Füsschen bekommen.
      Avatar
      schrieb am 09.03.08 21:04:38
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.593.169 von derbewunderer am 09.03.08 20:18:10Dann ist der Ministerpräsident nur noch ein Art Beamter auf Zeit. Ein Ausführendes Organ.

      Wer bestimmt dann aber die Richtlinien der Politik im Landtag. Wer steuert den Landtag. Auf den Posten muss nun mal einer sitzen.

      Keine richtige Regierung mehr, keine richtige Oposition.

      Und das soll besser sein?


      Nur weil euch eine kompliziete Situation nicht gefällt, wollt ihr den Chef einer Regierung entmachten.
      Avatar
      schrieb am 09.03.08 21:14:05
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.593.325 von 23552 am 09.03.08 21:04:38Herr v. Arnim will das, er meint die MPs sind eh unwichtig. Wieso brauchst du Richtlinien der Politik und eine Person, die das bestimmt? Was soll das mit Regierung und Opposition immer in deutschen Sinne, in anderen Ländern läuft das teilweise ganz anders (auch Demokratien). Das Parlament stimmt ab, der Spitzenbeamte setzt um. Auch im Bundestag kannst du Gesetzentwürfe aus der Mitte des Parlaments machen.

      Funktionieren würde es, aber ob es denn besser wäre? Ich glaube es nicht. Außerdem macht das die überflüssige Verwaltung eher fetter. Lieber wäre mir ein Mehrheitswahlrecht.
      Avatar
      schrieb am 09.03.08 21:31:33
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.593.325 von 23552 am 09.03.08 21:04:38Nochmal, wir sprechen immer von Regierung und Opposition. Das ist falsch. Die Regierung ist (sind) die Regierungspartei(en), die im jetzigen System die Exekutive (die Regierung) stellt(en). Insoweit sind Exekutive und Legislative weitestgehend identisch und ein Block (ineinander verzahnt könnte man sagen).

      Das ist nicht die klassische Gewaltenteilungslehre, darauf hatte derbewunderer rv ja hingewiesen.
      Avatar
      schrieb am 09.03.08 22:43:39
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.593.169 von derbewunderer am 09.03.08 20:18:10Beim Kanzler sieht die Sache ein wenig anders aus:

      Erstens würde eine solch strikte Gewaltenteilung im Bund wenig Sinn machen und zweitens würden die Parteien eine solche niemals durchziehen - und eine Verfassungsänderung per Volksentscheid ist nicht möglich. Zudem ist (wie du sagst) Art. 20 GG unveränderbar.

      Hier geht es aber um die Länder. Ich sehe nicht, dass Art. 20 GG eine Direktwahl der Ministerpräsidenten verhindert.
      Avatar
      schrieb am 09.03.08 22:56:50
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.593.106 von derbewunderer am 09.03.08 20:07:45Wenn der direkt gewählte Ministerpräsident eine eigene Mehrheit im Parlament hat, wäre die Situation nicht viel anders als jetzt. Sonst müsste er sich eben (evtl. wechselnde) Mehrheiten suchen.
      Er hätte aber immerhin die Legitimation durch eine (direkte) Wahl. Und das Parlament könnte ihn nicht ohne weiteres abwählen.

      Die Situation der geschäftsführenden Regierung Koch ist doch noch erheblich unangenehmer: Koch steht eine oppositionelle Mehrheit gegenüber. Er wird Probleme haben, Gesetze durchzubringen - schlimmer noch: die Opposition kann Gesetze beschließen, die er dann ausführen muss. Und zudem fehlt ihm die Legitimation durch eine Wahl.
      Avatar
      schrieb am 09.03.08 23:09:26
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.593.644 von rv_2011 am 09.03.08 22:43:39Tut er auch nicht. Die Länder sind souveräne Staaten. Das Problem ist, das du damit, der Ami würde sagen "Checks and Balances" aus dem Gleichgewicht bringst. Das Problem ist, dass wenn man einer Verfassung werkelt und das nicht ausgewogen ist, man das ganze System instabil macht. Das GG verfügt über eine ganze Reihe von Artikeln, die das Verhältnis Bund und Länder, Bundestag und Bundesrat austarieren. Schraube ich da rum, dann bekomme ich Probleme. Inwieweit die Landesverfassungen das Wahlrecht regeln oder Volksabstimmungen über die Verfassung zulassen, ist mir auch nicht bekannt. Das Zeug ist für einen Juristen normal auch nicht weiter relevant. Ich bin kein Staatsrechtler (man muss das belegen, wie ein Arzt eine Erkältung erkennen muss), aber z.B. Herr Herzog hat da wohl mehr auf dem Kasten als derbewunderer oder Rechtsanwalt Schröder.

      Ich würde es so sagen. Das Land wäre reif für eine neue Verfassung, um diese hat uns Kohl uns betrogen. Die meisten Verfassungsrechtler, die derbewunderer kennt, meinen, D sollte über eine neue Verfassung nachdenken, schon deshalb, weil dass GG z.B. im Hinblick auf die Bundeswehr und die EU nur mehr Stückwerk ist. Der ganze Teil, außerhalb der Grundrechte und Staatsprinzipien müsste überarbeitet werden. Und selbst da müsste nachgearbeitet werden (z.B. Recht auf informationelle Selbstbestimmung) Wir leben nicht mehr in der Nachkriegszeit.
      Avatar
      schrieb am 09.03.08 23:14:32
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.593.679 von rv_2011 am 09.03.08 22:56:50Völlig richtig. Das meinen manche SPD-ler mit dem vor sich her treiben. Das geht aber nur begrenzt, das hängt von der hessischen Verfassung ab.
      Avatar
      schrieb am 09.03.08 23:24:12
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.593.714 von derbewunderer am 09.03.08 23:09:26Hans Herbert von Arnim ist (wie Roman Herzog) ausgewiesener Fachmann; beide waren Verfassungsrichter (Herzog beim Bundesverfassungsgericht, v. Arnim beim Verfassungsgerichtshof Brandenburg) und beide waren Rektor der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (Herzog 1971-72, v. Arnim 1993-95). Ich glaube, dass beide wissen, wovon sie reden.

      Dass Kohl uns mit der Übernahme statt Wiedervereinigung um die Chance zu einer neuen Verfassung betrogen hat, ist wohl wahr.
      Avatar
      schrieb am 10.03.08 02:40:24
      Beitrag Nr. 29 ()
      Liefe auf das Governor Modell hinaus, das wir hier haben. Man braeuchte dann natuerlich auch ein entsprechend ausgekluegeltes System der checks und balanes, das eben auch sicherstellt, dass weiter Politik gemacht wird, wenn die Parteifreunde des Governors in der Legislative in der Minderheit sind.

      Fuer mich ist von geradezu unschaetzbarem Wert die Beschraenkung auf 2 Amtszeiten. Spaetestens nach 8 Jahren ist so ein Typ doch ausgebrannt und dabei selbstgefaellig bis zum geht nicht mehr ...
      Avatar
      schrieb am 10.03.08 03:08:36
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.593.758 von rv_2011 am 09.03.08 23:24:12War Speyer nicht auch dem Kantlehrstuhlinhaber Arnold Gehlen seine Wirkstatt?
      Irgendwie würde ich doch inzwischen eher ein digitales Wahlrecht bevorzugen. Es wird solange gewählt, bis eine Partei mehr als fünfzig Prozent auf sich vereinigt und erhält dann alle Stimmen. Damit wären wir endlich von Wahlen erlöst
      Avatar
      schrieb am 10.03.08 03:16:09
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.593.984 von aufderstelle am 10.03.08 03:08:36Und der Weg zur Wahlfreiheit ist doch wohl das Ziel.
      Avatar
      schrieb am 10.03.08 07:40:22
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.593.357 von derbewunderer am 09.03.08 21:14:05Es gibt demokratische Systeme, wo der Präsident direkt gewählt wird.

      Beispiel Frankreich, USA. Trotzdem ist de Präsi derjenige, der die Richtlinier der Politik bestimmt. Das führt allerdings dazu, dass, sollte die Partei des Präsi im Parlament die Minderheit haben, das Land schwer zu regieren ist, da der, der die Richtlinie bestimmt, nicht die Mehrheit hat.

      Und irgend jemand muss nun mal, auch in einer Partei, das Sagen haben. Genauso auch in einem Land- oder Bundestag. Fällt der Bundeskanzler weg, würdest du automantisch den Bundestagspräsidenten stärken. Und zwar in die Rolle eines Bundeskanzlers. Immerhin kann auch heute die Oposítion Gesetzesvorschläge einbringen. Im Zweifel bei jeder Abstimmung sich neue Parteien suchen, um die eigene Idee im Parlament durchzubringen, macht die Sache nur komplizierte.

      In meiner Heimatstadt ist der Bürgemeister eigentich nur noch der höchste Verwaltungsbeamte. Er wird vom Volk direkt gewählt. Er ist von der SPD. Die CDU hat bei uns die absolute Mehrheit in der Bürgerschaft (seit 2003).

      Die SPD ist (heute) gegen Privatisierung. (Abfallbehörde, Hafengesellschaft. Die CDU hat aber zum Beipsiel die Teilprivatisieung des Hafens (25,1%) beschlossen. Der Bürgermeister muss das, entegeen seinen Parteigenossen, jetzt durchsetzten.

      Einige Privatisierungen wurden sogar zwischen 200 und 2003 noch mit der SPD beschlossen. Und jetzt bekämpfen sie ihren eigenen Bürgermeister, beschimpfen ihn teilweise, obwohl er gar nichts dagegegen machen kann, weil es immerhin ein Beschluss der Bürgerschaft war, und er eben, auch wenn direkt vom Volk gewählt, nur ein ausführendes Organ ist.

      Es ist ein Chaos.

      Mehrheitswahlrecht finde ich gut. Das sieht man bei den Briten. Wenn jemand regieren soll, kann er das auch.
      Avatar
      schrieb am 10.03.08 09:02:50
      Beitrag Nr. 33 ()
      Bloß weil eine Protest Partei 6% erreicht hat,den kleinen Parteien
      jetzt den Garr ausmachen.Dann können wir auch gleich das alte DDR System übernehmen wenn wir bestimmte Parteien ausgrenzen wollen.
      Avatar
      schrieb am 10.03.08 09:53:01
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.594.402 von AHEO am 10.03.08 09:02:50Zwischen Mehrheitswahlrecht und der DDR besteht doch ein großer Unterschied.

      Im Übrigen ist die Diskussion Verhältniswahlrecht und Mehrheitswahlrecht nicht so jung, dass es erst jetzt, zur Sprache kommt.
      Avatar
      schrieb am 10.03.08 09:58:33
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.594.818 von 23552 am 10.03.08 09:53:01Nein: Das wurde bereits während der großen Koalition in den 60er Jahren diskutiert, als befürchtet wurde, die NPD würe die 5%-Hürde schaffen.
      Avatar
      schrieb am 10.03.08 09:58:38
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.594.818 von 23552 am 10.03.08 09:53:01Zwischen Mehrheitswahlrecht und der DDR besteht doch ein großer Unterschied.

      Der Unterschied ist mir schon bewusst.Ohne einziehen der PDS/LINKE hätte es aber nie diese Diskussion gegeben.Was machen wir uns vor?Oder haben wir schon Angst vor unserem eigegenen Schatten?
      Avatar
      schrieb am 10.03.08 10:34:26
      Beitrag Nr. 37 ()
      Übrigens, OT:

      Neu Seeland ist vom Mehrheitswahlrecht zum Verhältniswahlrecht übergegangen.

      Und dies, nachdem die unter dem Mehrheitswahlrecht ihre erfolgreichen Reformen durchgeführt hatten.
      Avatar
      schrieb am 10.03.08 12:54:08
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.594.869 von AHEO am 10.03.08 09:58:38Die Diskussion ob nicht ein Mehrheitswahlrecht sinnvoller ist, kenn ich schon seit 25 Jahren.

      Meines Wissens war die PDS ddamals (damals noch unter SED), zumindest meines Wissens nur im östlichen Teil von Deutschland.
      Avatar
      schrieb am 10.03.08 12:56:05
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.595.218 von Monald am 10.03.08 10:34:26Tja, dann muss man wohl mal abwarten, ob das Verhältniswahrrecht in Neuseeland genauso erfolgreich wird, wie das Mehrheitswahlrecht war.
      Avatar
      schrieb am 10.03.08 13:26:12
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.596.481 von 23552 am 10.03.08 12:56:05ich habe da meine Zweifel. Ich lese bei Dir ebefalls Zweifel heraus.
      Avatar
      schrieb am 10.03.08 16:08:05
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.592.711 von rv_2011 am 09.03.08 18:36:40#1

      Da würden dann aber nur noch 2 % den Beck wählen und 20 % für Günther Jauch stimmen, auch wenn der Jauch gar nicht auf dem Stimmzettel steht...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 10.03.08 16:09:44
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.596.771 von Monald am 10.03.08 13:26:12Es verhindert zumindest solche Situationen, wie sie jetzt zum Beispiel in Hessen sind. Der, der als stärkster aus eine Wahl hervorgeht, kann auch leichter regieren.

      Problematsich finde ich nur, dass es dann auf eine Direktwahl in den einzelnen Wahlbezirken heraus kommt. Theoretisch kann dann das passieren, was Al Gore bei seiner Kanditatur als Präsi passiert ist.

      Er hatte die meisten Stimmen, aber Bush hatte die meisten Deligierten. Das kann na passieren, wenn in einem Wahlbezirk der Zweitstärkse ganz weg fällt, egal ob er nur 5% oder 40 % in einem Wahlkreis bekommen hat.

      Beide Systeme haben ihre Vor- und Nachteile.


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