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    Guter Erfahrungen mit Rechtsschutzversicherung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.04.08 10:56:14 von
    neuester Beitrag 16.04.08 12:48:52 von
    Beiträge: 17
    ID: 1.140.398
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      schrieb am 14.04.08 10:56:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebe Experten,

      kann mir jemand eine empfehlenswerte Rechtsschutzversicherung nennen, bzw. mich vor schlechten Anbietern warnen?

      Ich will eventuell eine Immobilie kaufen und dann vieles renovieren lassen. Ein Bekannter hat das auch gemacht und ist gleich an mehrere üble Gesellen geraten, mit denen er dann auf eigene Kosten jahrelagen prozessieren musste. Das Risiko würde ich gerne dämpfen.
      Avatar
      schrieb am 14.04.08 10:59:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Tip: ÖRAG Rechtschutz
      Avatar
      schrieb am 14.04.08 11:21:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.878.005 von Brainstorm85 am 14.04.08 10:59:50ÖRAG stimmt, sind TOP
      Avatar
      schrieb am 14.04.08 11:37:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hat dein Bekannter noch die RS-Vers. oder wurde er nach Ende des Rechtsstreit gekündigt, so wie ich ?
      Avatar
      schrieb am 14.04.08 12:02:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      bin bei R+V - bisher auch kein problem (habe aber bis jetzt nur verkehrsrechtschutz in anspruch genommen - da haben sie aber alle kosten über mehrere instanzen übernommen) ;)

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      schrieb am 14.04.08 12:04:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.877.970 von foser1 am 14.04.08 10:56:14ARAG Rechtschutzversicherung

      auf www.arag-calau.de

      Schöne Grüße;)
      Avatar
      schrieb am 14.04.08 12:33:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Schlecht ist die Rechtsschutzunion. Ich habe die meist 1x im Jahr in Anspruch nehmen müssen und immer vor Gericht gewonnen, hatten also keine Kosten an mir. Ein Jahr später habe ich sie dann 2x in Anspruch genommen, da haben die mir gekündigt, weil ich sie so oft in Anspruch genommen habe.

      Habe jetzt die ÖRAG, aber noch nicht in Anspruch genommen. Gut soll auch die Allianz sein.
      Avatar
      schrieb am 14.04.08 13:43:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      HI

      D.A.S

      Habe sie schon über 20 Jahre..
      Hatte mehrere Rechtsstreitigkeiten gehabt ........

      2 x Verkehrsache (Handy im Auto + Geschwindkeitsübertretung)

      3 x Arbeitsrechtliche Dinge ,incl 2 x Gericht > Güteverh.)

      Diese wurden anstandslolos vergütet.

      Es kommt natürlich bei Rechts-Veri. auf folgendes an :

      1.Vertragsdauer (Habe 5 Jahre )
      2.Preis ( 500,00 p.a.) meiner Meinug teuer ,aber fast alles enthalten
      3.Leistungen (und da trennt sich die Spreu vom Weizen )
      4.Manche schreiben auch den Anwalt vor und wenn du da Pech hast.......

      Es natürlich nicht von der HAnd zuweisen ,das sie dich "raussschmeissen" wenn du gleich im ertsen Jahr 3 Verfahren hast...........;)

      Oder versuche es bei der HUK-Coburg auch ein sehr guter Versicherer ,bei dem ich Versicherungen unterhalte..........

      Gehe mal hier daruf ,vieleicht wirst du fündig http://www.assekurata.de/

      Bulanz
      Avatar
      schrieb am 14.04.08 14:01:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.877.970 von foser1 am 14.04.08 10:56:14oder nimmm die ,;)

      Die Bauleistungsversicherung (früher Bauwesenversicherung) schützt den Bauunternehmer vor Schäden, die unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten. Dazu zählen insbesondere Schäden verursacht durch höhere Gewalt wie z. B. Hochwasser oder Sturm. Es sind im Allgemeinen aber auch Schäden durch Vandalismus, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit und ähnliches versichert. Die Laufzeit der Versicherung erstreckt sich üblicherweise über die gesamte Bauzeit des Objektes.
      Avatar
      schrieb am 14.04.08 14:04:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.877.970 von foser1 am 14.04.08 10:56:14pardon bist ja Bauhherr ,dann die......




      In der Privathaftpflichtversicherung und in der Betriebshaftpflichtversicherung ist häufig schon das Bauherrenrisiko im Rahmen der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung enthalten. Die Haftung ist jedoch bei fast allen Versicherern auf eine bestimmte Bausumme beschränkt. Ab dieser Summe ist eine Bauherrenversicherung / Bauherrenhaftpflicht notwendig.

      Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr für Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabungsarbeiten. Dabei ist das Haus- und Grundbesitzerrisiko für das zu bebauende Grundstück mitversichert.

      mit der Beendigung der Bauarbeiten jedoch spätestens drei Jahre nach Vertragsbeginn endet die Versicherung und ist eine Verlängerung notwendig, wenn die Bauarbeiten in dieser Zeit nicht abgeschlossen worden sind.

      Mit Beendigung der Bauherrenversicherung erlischt die mitversicherte Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer
      Avatar
      schrieb am 14.04.08 16:40:21
      Beitrag Nr. 11 ()
      Man kann sich tot versichern, d.h. man hat sich am Ende gegen alles mögliche versichert und kann wegen Kapitalmangels nicht zahlen, ist pleite.
      Avatar
      schrieb am 14.04.08 23:30:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.878.506 von mpcc am 14.04.08 12:04:07Arag, sind das nicht die, die jetzt bei Penny verkauft werden, weil sie sonst kein Neugeschäft mehr bekommen?:laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.04.08 11:53:01
      Beitrag Nr. 13 ()
      Vielen Dank für die Hinweise.
      Ich frage mich nur, wie lange die Vorlaufzeit für eine Versicherung sein kann/sollte.
      Es wird ja sicher nicht gehen, dass man eine Versicherung abschließt, wenn der Versicherungsfall schon absehbar ist.

      Weiß jemand, was da üblich ist?
      Avatar
      schrieb am 15.04.08 12:49:32
      Beitrag Nr. 14 ()
      m.e. zwischen 6 und 9 monaten :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 15.04.08 22:15:03
      Beitrag Nr. 15 ()
      mit Vorlauf meinst du wahrscheinlich die Wartezeit: im Vertrags-
      rechtsschutz (der ist einschlägig in deinem Fall: streit mit Handwerkern oder Verkäufer einer immobilie) gibt es keine (zumindest nicht bei den mir bekannten Versicherungen).

      Entscheidend ist, dass die Versicherung bei Eintritt des Versicherungsfalls schon bestanden hat.
      Konkret : Wenn du ein haus kaufst und stellst später fest, dass dir der Verkäufer arglistig Mängel verschwiegen hat und du willst den kaufpreis mindern, tritt die Versicherung dann ein, wenn du bei Abschluss des Kaufvertrages schon versichert warst.

      Bei deinem Fall ist aber noch eine andere Sache wichtig: solltest du eine Baugenehmigung für die Umbauten brauchen, zahlt keine Versicherung für Streitigkeiten mit beteiligten handwerkern. dann greift nämlich bei allen Versicherern der sog. Baurisikoausschluss.

      übrigens: ich bin hier ausnahmsweise mal wirklich experte, weil ich in der rechtsabteilung einer Rechtsschutzversicherung arbeite.
      Avatar
      schrieb am 16.04.08 12:42:30
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.893.152 von wiwi0815 am 15.04.08 22:15:03Danke!
      Baurisikoausschluss schreibe ich mir auf ein Stück Pappe,kringle es ein und hänge es mir übers Bett.
      Wahrscheinlich gibt es ja auch Verträge ohne den Ausschluss. Die werden dann aber deutlich teurer sein...
      Avatar
      schrieb am 16.04.08 12:48:52
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.893.152 von wiwi0815 am 15.04.08 22:15:03dann ziehe ich meine 6-9 monate zurück -

      ist dann sicher bei personenversicherungen so... irgendwo hatte ich das mal gehört... :rolleyes:


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