Kapitalertragssteuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.04.08 18:06:29 von
neuester Beitrag 21.04.08 08:27:22 von
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Hallo und schönen Sonntag,
ich habe mal ein paar Fragen an den(die) Experten(tin):
Ich habe von RWE Dividende erhalten und mir wurde sofort 20% Kapitalertsagssteuer abgezogen + Soli. Im letzte Jahr wurde das noch über einen Freibetrag geregelt.
1. Frage: wieso in diesem Jahr nicht?
2. Frage: kann ich das bei der Steuererklärung 2008 geltend machen und wo?
3. Frage: Ich werde mit meiner Frau zusammen veranlagt, muss ich eine oder zwei Anlagen KAP aus füllen?
4. Frage: Wie groß ist unser Freibetrag nach dem Halbeinkünfteverfahren?
Viele Dank für eventuelle Antworten
mfg
Fmüller
ich habe mal ein paar Fragen an den(die) Experten(tin):
Ich habe von RWE Dividende erhalten und mir wurde sofort 20% Kapitalertsagssteuer abgezogen + Soli. Im letzte Jahr wurde das noch über einen Freibetrag geregelt.
1. Frage: wieso in diesem Jahr nicht?
2. Frage: kann ich das bei der Steuererklärung 2008 geltend machen und wo?
3. Frage: Ich werde mit meiner Frau zusammen veranlagt, muss ich eine oder zwei Anlagen KAP aus füllen?
4. Frage: Wie groß ist unser Freibetrag nach dem Halbeinkünfteverfahren?
Viele Dank für eventuelle Antworten
mfg
Fmüller
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.928.524 von Fmüller am 20.04.08 18:06:29zu 1. Entweder dein Freibetrag ist schon aufgebracht mit anderen Dividenden oder Zinsen oder neues Depot bei einer anderen Bank.
zu 2. Natürlich kannst du das bei der Steuererklärung geltend machen.
zu 3. Bei gemeinsamer Veranlagung eine KAP hat für Aussteller und Ehegatten eine eigene Spalte
zu 4. Der Freibetrag ist pro Person 801 Euro plus ein paar Euro Pauschalbetrag. Das heisst wenn du nur Dividenden hast dann das doppelte da ja nur die Hälfte steuerpflichtig. Zinsen voll steuerpflichtig nicht Halbeinkünfteverfahren.
Schönen Sonntag noch 1erhart
zu 2. Natürlich kannst du das bei der Steuererklärung geltend machen.
zu 3. Bei gemeinsamer Veranlagung eine KAP hat für Aussteller und Ehegatten eine eigene Spalte
zu 4. Der Freibetrag ist pro Person 801 Euro plus ein paar Euro Pauschalbetrag. Das heisst wenn du nur Dividenden hast dann das doppelte da ja nur die Hälfte steuerpflichtig. Zinsen voll steuerpflichtig nicht Halbeinkünfteverfahren.
Schönen Sonntag noch 1erhart
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.928.576 von 1erhart am 20.04.08 18:26:48Hallo 1erhart,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Eine schöne Börsenwoche und
mfg
Fmüller
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Eine schöne Börsenwoche und
mfg
Fmüller
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.929.790 von Fmüller am 21.04.08 08:20:01No Problem
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