Endlich - den Abmahnanwälten geht es an den Kragen - bis ab in den Knast! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.04.08 17:02:21 von
neuester Beitrag 24.04.08 09:08:30 von
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Das Aus für Abmahner und Absahner
Sie sind die Pest des Internets: Abmahnanwälte. Jetzt will die Regierung die schlimmsten Auswüchse stoppen – mit Erfolg?
Von FOCUS-Redakteur Uli Dönch
Abmahner haben es auf Internetnutzer abgesehenSie kreisen wie die Aasgeier über privaten Internet-Seiten und lauern auf die kleinsten Fehler ihrer Opfer: bei Ebay, Amazon und vielen Tauschbörsen. Wenn sie eine – angebliche – Verletzung des Urheberrechts für Wort-, Bild- oder Audiobeiträge entdecken, stoßen sie zu, drohen, schüchtern ein und schinden horrende Gebühren. Meist ein paar Hundert Euro, oft aber auch mehr als 1000.
Internet:
E-Mails als neue AbmahnfalleDas Ende der Abmahnvampire?
Damit soll jetzt Schluss sein. Die Bundesregierung hat eine Regelung beschlossen, die im Sommer in Kraft tritt – im Rahmen des Urheberrechtsgesetzes. Sie soll Privatleute wenigstens vor den übelsten Abmahnanwälten schützen. Mit zwei Rechtskniffen:
Trick 1: Die juristischen Raubritter dürfen nicht mehr gegen die klassischen Privatnutzer vorgehen („einfache, nicht kommerzielle Verstöße“). Sondern nur noch gegen Profis („gewerbliches Ausmaß“).
Trick 2: Ein Abmahnanwalt darf nur noch höchstens 100 Euro Gebühr verlangen. Das deckt selten seine Kosten, schreckt ihn also ab – und verhindert zudem, dass er die Streitgebühr in alptraumhafte Höhen schraubt, um mehr kassieren zu können.
Die Einschläge kommen also näher. Aber treffen sie auch möglichst viele – und vor allem die Richtigen? Denn klar ist: Die juristische Waffe Abmahnung ist grundsätzlich berechtigt – sie hilft, einen Verstoß (z.B. gegen das Urheberrecht) schnell und einfach zu stoppen.
Trickser ohne Skrupel
Was in den vergangenen Jahrzehnten über Ahnungslose und Unschuldige hinwegschwappte, diente nicht mehr dem juristischen Schutz des Eigentums. Sondern der skrupellosen Geldschneiderei einer Horde von Geschäftemachern – die zwar früher einmal Jura studierten, aber zu unbegabt für die ehrliche Variante ihres Jobs waren.
Unter diesen Abmahnvampiren leiden nicht nur Privatpersonen, sondern auch viele mittelständische Betriebe und kleine Gewerbetreibende. In der Vergangenheit stürzten sich die Abmahnabzocker sogar auf Immobilienmakler, die “Umlage“ statt „Nebenkosten“ schrieben und auf Autohändler, die „PS“ statt „KW“ inserierten. Die gierigsten Gesetzesverdreher gründeten gar scheinbar seriöse Vereine – und versteckten sich dann hinter wohlklingenden Namen wie etwa „Überwachungsverein gegen Wettbewerbsverstöße“ oder „Vereinigung Fairer Wettbewerb“.
[b]Haftstrafe für einen Unbelehrbaren?[/b]
Nicht jeder Geschädigte kann es sich leisten, so konsequent gegen die Gebührensauger vorzugehen wie die Berliner Tageszeitung „taz“. Der Münchner Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hatte von der „taz“ zuerst erfolgreich 662,90 Euro verlangt, weil ihm das Blatt angeblich unaufgefordert einen Newsletter geschickt hatte. Dann behauptete er sogar, diesen Betrag nie erhalten zu haben und versuchte die Homepage der „taz“ zu pfänden.
Das Blatt wehrte sich, verklagte Anwalt Gravenreuth wegen versuchten Betrugs und bekam recht: Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte den wegen Urkundenfälschung vorbestraften Abmahner zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung (noch nicht rechtskräftig). Die Begründung der Richter: „Eine Freiheitsstrafe kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn das Gericht davon ausgeht, dass der Angeklagte erneut Straftaten dieser Art begehen wird.“
Das Aus für Abmahner und Absahner
Sie sind die Pest des Internets: Abmahnanwälte. Jetzt will die Regierung die schlimmsten Auswüchse stoppen – mit Erfolg?
Von FOCUS-Redakteur Uli Dönch
Abmahner haben es auf Internetnutzer abgesehenSie kreisen wie die Aasgeier über privaten Internet-Seiten und lauern auf die kleinsten Fehler ihrer Opfer: bei Ebay, Amazon und vielen Tauschbörsen. Wenn sie eine – angebliche – Verletzung des Urheberrechts für Wort-, Bild- oder Audiobeiträge entdecken, stoßen sie zu, drohen, schüchtern ein und schinden horrende Gebühren. Meist ein paar Hundert Euro, oft aber auch mehr als 1000.
Internet:
E-Mails als neue AbmahnfalleDas Ende der Abmahnvampire?
Damit soll jetzt Schluss sein. Die Bundesregierung hat eine Regelung beschlossen, die im Sommer in Kraft tritt – im Rahmen des Urheberrechtsgesetzes. Sie soll Privatleute wenigstens vor den übelsten Abmahnanwälten schützen. Mit zwei Rechtskniffen:
Trick 1: Die juristischen Raubritter dürfen nicht mehr gegen die klassischen Privatnutzer vorgehen („einfache, nicht kommerzielle Verstöße“). Sondern nur noch gegen Profis („gewerbliches Ausmaß“).
Trick 2: Ein Abmahnanwalt darf nur noch höchstens 100 Euro Gebühr verlangen. Das deckt selten seine Kosten, schreckt ihn also ab – und verhindert zudem, dass er die Streitgebühr in alptraumhafte Höhen schraubt, um mehr kassieren zu können.
Die Einschläge kommen also näher. Aber treffen sie auch möglichst viele – und vor allem die Richtigen? Denn klar ist: Die juristische Waffe Abmahnung ist grundsätzlich berechtigt – sie hilft, einen Verstoß (z.B. gegen das Urheberrecht) schnell und einfach zu stoppen.
Trickser ohne Skrupel
Was in den vergangenen Jahrzehnten über Ahnungslose und Unschuldige hinwegschwappte, diente nicht mehr dem juristischen Schutz des Eigentums. Sondern der skrupellosen Geldschneiderei einer Horde von Geschäftemachern – die zwar früher einmal Jura studierten, aber zu unbegabt für die ehrliche Variante ihres Jobs waren.
Unter diesen Abmahnvampiren leiden nicht nur Privatpersonen, sondern auch viele mittelständische Betriebe und kleine Gewerbetreibende. In der Vergangenheit stürzten sich die Abmahnabzocker sogar auf Immobilienmakler, die “Umlage“ statt „Nebenkosten“ schrieben und auf Autohändler, die „PS“ statt „KW“ inserierten. Die gierigsten Gesetzesverdreher gründeten gar scheinbar seriöse Vereine – und versteckten sich dann hinter wohlklingenden Namen wie etwa „Überwachungsverein gegen Wettbewerbsverstöße“ oder „Vereinigung Fairer Wettbewerb“.
[b]Haftstrafe für einen Unbelehrbaren?[/b]
Nicht jeder Geschädigte kann es sich leisten, so konsequent gegen die Gebührensauger vorzugehen wie die Berliner Tageszeitung „taz“. Der Münchner Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hatte von der „taz“ zuerst erfolgreich 662,90 Euro verlangt, weil ihm das Blatt angeblich unaufgefordert einen Newsletter geschickt hatte. Dann behauptete er sogar, diesen Betrag nie erhalten zu haben und versuchte die Homepage der „taz“ zu pfänden.
Das Blatt wehrte sich, verklagte Anwalt Gravenreuth wegen versuchten Betrugs und bekam recht: Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte den wegen Urkundenfälschung vorbestraften Abmahner zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung (noch nicht rechtskräftig). Die Begründung der Richter: „Eine Freiheitsstrafe kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn das Gericht davon ausgeht, dass der Angeklagte erneut Straftaten dieser Art begehen wird.“
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.953.783 von Burentom am 23.04.08 17:02:21ach, was ist das internet doch für ein segen
was wird dann aus dem Heer von arbeitslosen Anwälten
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.954.028 von zocklany am 23.04.08 17:23:39Die werden nun alle zur Onlineüberwachung der Bürger in den Tiefen Kellern des Berliner Reichstages abkommandiert.
Dauert alles viel zu lange.Viel zu viele harmlose Anbieter wurden von diesen Schmarotzern ausgesaugt.
Sagt aber auch einiges über die Juristenbranche wie tief man fallen kann.
Sagt aber auch einiges über die Juristenbranche wie tief man fallen kann.
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