Wirecard - Top oder Flop (Seite 1168)
eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
neuester Beitrag 08.05.24 11:56:27 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 64.184.227 von Nutzer156 am 25.06.20 20:13:43
Das war ein margin call. Die Aktien waren für einen 150 Mio. Kredit verpfändet
Der Verkauf erfolgte aufgrund der kreditgebenden Bank.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.184.173 von Hasenfuzz am 25.06.20 20:08:09
Erst verkaufen und sich danach erst stellen. Ist doch unglaublich? Wird das noch strafmildernd angerechnet?
Zitat von Hasenfuzz:Zitat von nicolani: lasst doch das ganze geschreibsel hier jetzt, das pferd ist jetzt endgültig tot! für keinen von euch einen cent, ausser verlustvortrag!
ein bisschen von Eurem Geld hat er ja als Kaution bei der Staatsanwaltschaft hinterlegt, er hat für "seine" Aktien halt noch etwas mehr bekommen als die, die es immernoch nicht realisieren wollten .....😎
Erst verkaufen und sich danach erst stellen. Ist doch unglaublich? Wird das noch strafmildernd angerechnet?
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.184.158 von Querdenker08 am 25.06.20 20:06:01
Rechtsanwalt, weil hier nichts übrig bleibt, da der Aktionär hier ganz am Ende steht. Und EY muss grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, was eigentlich gehen sollte. Nur dauert das ewig und kostet sehr viel. Und am Ende firmieren Sie um wie Andersen. das lohnt sich nur über einen Prozessfinanzierer.
Nur die Klagen gegen EY machen evt. Sinn. bei Klagen gegen WDI, Braun & Co freut sich nur der
Zitat von Querdenker08: "Dagegen wird der Insolvenzverwalter prompt Widerspruch vermelden."
Muß er nicht weil das ist ganz klar im Insolvenzrecht geregelt.
Klagen gegen die letzt insolvente Frima, die vor Insoanmeldung eingereicht wurden richten sich gegen die Insolvenzmasse sind also wenn gerichtlich erfolgreich eine Forderung die mit Quote aus der Insolvenzmasse beglichen wird.
Klagen die nach Insolvenzeröffnung eingereicht werden sind fast immer für den Arsch weil die werden wie Forderungen gegen das Eigenkapital behandelt. Und wenn das eh meistens komplett weg ist, na ja für den A.... halt.
Ich weiß nur nicht mehr ob Stichtag die Insoanmeldung oder die Insolvenzeröffnung ist. Ich glaube (nicht wissen) Insolvenzeröffnung ist Stichtag damit du wenigstens etwas Zeit hast um rechtzeitg noch zu klagen.
Das bezieht sich aber nur auf Klagen gegen ein Unternehmen was Insovenzantrag stellt.
Normale Forderungen (z.B. unbezahlte Rechnungen) die vor Insolvenzeröffnung bestanden haben kannst du in Ruhe hinterher anmelden. Geht sogar oft erst wenn du die Aufforderung vom Insoverwalter bekommen hast.
Rechtsanwalt, weil hier nichts übrig bleibt, da der Aktionär hier ganz am Ende steht. Und EY muss grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, was eigentlich gehen sollte. Nur dauert das ewig und kostet sehr viel. Und am Ende firmieren Sie um wie Andersen. das lohnt sich nur über einen Prozessfinanzierer.
Morgen xetra 13:59 Uhr —> 1,78 Euro 💶
(Meine Meinung)
(Meine Meinung)
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.184.140 von Nutzer156 am 25.06.20 20:05:24
Warum sollte etwas auftauchen, was es nie gegeben hat.?
Bin nun auch entgültig raus aus der Nummer.
Zitat von Nutzer156:Zitat von Querdenker08: Wenn ich so ein Ding durchziehen würde, ich würde für Geld so ziemlich Alles vergraben was erwünscht ist, nur von Menschen würde ich die Finger lassen.
Nicht wegen dem guten Charakter, Skrupel oder sonstiger netter Eigenschaften.
Nein schlicht und einfach berechnend, weil Mord ist ganz großer Mist der verjährt nicht.
Also gute Wirtschaftskriminelle ziehen ihren Betrug so durch das es ohne Mord geht.
Ohne Mord Himmel selbst wenn einer geschnappt wird und das Risiko besteht das er auspackt. Himmel wenn er den Mund hält, dann maximal 4 Jahre auf Bewährung nach 2 jahren drausen.
Wie viel mußt du für eine echte Spitzenkraft für 2 Jahre inklusive Knastzuschlag zahlen?
Billig relativ zu den Summen bei denen es um Wirecard geht.
1,9 Milliarden sind spurlos verschwunden. Angenommen 10% dieser Summe sind in den Taschen der Betrüger gelandet. Macht alleine 190 Mio. Für nur 1% dieser Summe würde ich gerne den Mund halten und ja 2 Jahre Knast, warum nicht? Da lohnt kein Mord um Leute mondtot zu machen geht mit Geld viel besser.
Was passiert eigentlich, wenn jetzt doch noch Teile der 1,9 Mrd gefunden werden?
Kann eine Insolvenz noch rückgängig gemacht werden?
Warum sollte etwas auftauchen, was es nie gegeben hat.?
Bin nun auch entgültig raus aus der Nummer.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.182.436 von nicolani am 25.06.20 18:25:03
ein bisschen von Eurem Geld hat er ja als Kaution bei der Staatsanwaltschaft hinterlegt, er hat für "seine" Aktien halt noch etwas mehr bekommen als die, die es immernoch nicht realisieren wollten .....😎
Naja ......
Zitat von nicolani: lasst doch das ganze geschreibsel hier jetzt, das pferd ist jetzt endgültig tot! für keinen von euch einen cent, ausser verlustvortrag!
ein bisschen von Eurem Geld hat er ja als Kaution bei der Staatsanwaltschaft hinterlegt, er hat für "seine" Aktien halt noch etwas mehr bekommen als die, die es immernoch nicht realisieren wollten .....😎
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.184.143 von professordeluxe am 25.06.20 20:05:41
... na diese Serviceleistung für den Markt hätte es aber in sich 🙈
Zitat von professordeluxe:Zitat von professordeluxe: Interessantes Video aus 2019 mit Markus Braun
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Wirecard-Chef-weist-Faelschun…
Zitat zur KPMG-Beauftragung
"Nichtsdestotrotz als zusätzliche Serviceleistung für den Markt haben wir eine zweite Überprüfung angestoßen, um endgültig alle Spekulationen in diesem Bereich auszuräumen und den Vorwürfen konstruktiv zu begegnen."
... na diese Serviceleistung für den Markt hätte es aber in sich 🙈
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.183.741 von guensing am 25.06.20 19:37:12"Dagegen wird der Insolvenzverwalter prompt Widerspruch vermelden."
Muß er nicht weil das ist ganz klar im Insolvenzrecht geregelt.
Klagen gegen die letzt insolvente Frima, die vor Insoanmeldung eingereicht wurden richten sich gegen die Insolvenzmasse sind also wenn gerichtlich erfolgreich eine Forderung die mit Quote aus der Insolvenzmasse beglichen wird.
Klagen die nach Insolvenzeröffnung eingereicht werden sind fast immer für den Arsch weil die werden wie Forderungen gegen das Eigenkapital behandelt. Und wenn das eh meistens komplett weg ist, na ja für den A.... halt.
Ich weiß nur nicht mehr ob Stichtag die Insoanmeldung oder die Insolvenzeröffnung ist. Ich glaube (nicht wissen) Insolvenzeröffnung ist Stichtag damit du wenigstens etwas Zeit hast um rechtzeitg noch zu klagen.
Das bezieht sich aber nur auf Klagen gegen ein Unternehmen was Insovenzantrag stellt.
Normale Forderungen (z.B. unbezahlte Rechnungen) die vor Insolvenzeröffnung bestanden haben kannst du in Ruhe hinterher anmelden. Geht sogar oft erst wenn du die Aufforderung vom Insoverwalter bekommen hast.
Muß er nicht weil das ist ganz klar im Insolvenzrecht geregelt.
Klagen gegen die letzt insolvente Frima, die vor Insoanmeldung eingereicht wurden richten sich gegen die Insolvenzmasse sind also wenn gerichtlich erfolgreich eine Forderung die mit Quote aus der Insolvenzmasse beglichen wird.
Klagen die nach Insolvenzeröffnung eingereicht werden sind fast immer für den Arsch weil die werden wie Forderungen gegen das Eigenkapital behandelt. Und wenn das eh meistens komplett weg ist, na ja für den A.... halt.
Ich weiß nur nicht mehr ob Stichtag die Insoanmeldung oder die Insolvenzeröffnung ist. Ich glaube (nicht wissen) Insolvenzeröffnung ist Stichtag damit du wenigstens etwas Zeit hast um rechtzeitg noch zu klagen.
Das bezieht sich aber nur auf Klagen gegen ein Unternehmen was Insovenzantrag stellt.
Normale Forderungen (z.B. unbezahlte Rechnungen) die vor Insolvenzeröffnung bestanden haben kannst du in Ruhe hinterher anmelden. Geht sogar oft erst wenn du die Aufforderung vom Insoverwalter bekommen hast.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.183.936 von baujahr69 am 25.06.20 19:53:22Ich bin auch ab un zu in Thailand. Dann muß mir Marsalek zurückzahlen.
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