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    Wirecard - Top oder Flop (Seite 4703)

    eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
    neuester Beitrag 08.05.24 11:56:27 von
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      schrieb am 20.05.20 11:25:40
      Beitrag Nr. 119.130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.747.832 von SchlauerMeier am 20.05.20 11:15:44
      Zitat von SchlauerMeier:
      Zitat von 007coolinvestor: ...

      Dann wird der Markt überlegen, ob die Geschichten der Shortseller fake sind :D

      Es ist doch zutreffend, dass die immateriellen wirschaftsgüter (wie das Indiengeschäft / goodwill) jedes jahr auf deren werthaltigkeit geprüft wird. Auf das Indiengeschft sind mir keine abschreibungen bekannt (habe das aber auch nicht geprüft), so dass die wertahltigkeit nachwievor gegeben ist ! Das zeigt mir die schwachsinnigkeit und massive irreführung des kapitalmarktes. Ich überlege mir wirklich gegen TCL strafanzeige wegen der veröffentlichung der Strafanzeige mit Widerholung der Shortsellerthesen zu stellen. Ich bin die verbreitung der spekulationen der LV leid


      Mach es doch, aber dann bitte mithilfe eines Volljuristen, der in der Anzeige genau subsumiert, welches Tatbestandsmerkmal durch welche Handlung verwirklicht ist, sonst ist das chancenlos.

      Sicherlich kommt § 145d, Vortäuschen einer Straftat, in Betracht, der auch schon mit einem Eventualvorsatz erfüllt sein kann. Trotzdem muß die STA belegen, dass dieser Vorsatz bestand, auch für Charakter wie C. Hohn besteht die Unschuldsvermutung.

      Dass Hohn daran glaubt, dass Dinge bei WC nicht rechtmäßig laufen, zeigt aber alleine die Höhe seiner Shortposition. Diese Argumente dann erneut vorzubringen, ist durch 145d eindeutig nicht verboten und veröffentlichen darf er das auch.


      Leute. Ihr unterhaltet euch über einen Winz Betrag. Selbst wenn mann die volle Summe kalkuliert (was aber nicht gegeben ist, da 110 Mio nur optinonal waren und nicht geflossen sind), ist es völlig egal. Schreibt den Goodwill völlig ab. Komplett zu 100%. Und was bleibt? Eine kerngesunde Bilanz. EBITDA 1 Milliarde 2020..Wachstum....who cares about goodwill 200-300 mio . Zumal ja auch der Kritiker anerkennen muss, dass ein Eintritt in Indien mit Lizenzen und Agenten dort einen gewissen Wert hat :-).
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      schrieb am 20.05.20 11:25:35
      Beitrag Nr. 119.129 ()
      Die Anzeige von Hohn ist nichts anderes als heiße Luft. Sicherlich wollte er damit den Markt manipulieren.
      Da er jedoch die Anzeige gemacht hat, weil er den Aktionären was Gutes tun wollte und er ein Gerechtigkeitsfanatiker ist, aber gleichzeitig Short ist, alles ein Missverständnis. ;)
      Macht euch um diese Anzeige keine Gedanken. Seine Anzeige baut auf den KPMG Bericht auf und diese hat nachweislich keine Beweisbaren Unregelmäßigkeiten erbracht.
      Damit ist bei der Anzeige die Luft raus.
      Alles andere ist Kindergarten.
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      schrieb am 20.05.20 11:24:23
      Beitrag Nr. 119.128 ()
      WDI hat sich mit KPMG zumindest kurzfristig einen Bärendienst erwiesen; sie hätten vorher einschätzen müssen, ob die existierenden Belege für eine forensische Prüfung überhaupt geeignet sind...das hätte man wohl wissen können. Wo WDI natürlich eher nix dran drehen kann ist, ob TPAs ihre internen Belege rausrücken können/wollen...

      Von daher erstmal "dumm lopen"...Im Nachhinein, wenn 12/2019+ mit sauberer interner Datenbank in reinen Tüchern ist, wird KPMG als zusätzliches Indiz gesehen werden, daß da trotz aller Mühe nun doch nix zu finden war. Und die Bafin Schnarcher sollte man erstmal ganz außen vor lassen, oder meint etwas jemand, daß die ein paar hunderttausend Datensätze nochmals abgleichen, bei denen schon EY und KPMG nix gefunden haben?

      Es wird steil bergauf gehen, wenn sich die Nebelgranaten der LV verzogen haben, ansonsten hätten die auch schon lange nachgeladen...wenn sie was hätten, wozu dann noch warten? Der Gewinn heute ist immer besser als der morgen...da kommt nix mehr, es sei denn WDI produziert mal wieder ein Eigentor, mit dem neuen Profipersonal aber eher unwahrscheinlich...

      Es kommen rosige Zeiten...
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      schrieb am 20.05.20 11:21:08
      Beitrag Nr. 119.127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.746.635 von Glück am 20.05.20 09:54:21
      Zitat von Glück:
      Zitat von lostchance: Habe eine VISA Karte von Amazon und bei einer kontaktlosen Zahlung im Supermarkt gelesen
      Weiterleitung an wirecard


      Das würde mich ja einmal genauer interessieren. Warum machen die das nicht selbst? Oder können die das nicht? Oder hat WDI einen Vertrag hier mit dem Supermarkt und das ist die oberste Leiter
      von der alles aus betrachtet werden muß.


      Bei so ziemlich jedem Bezahlvorgang mit EC oder KK hast du verschiedene Instanzen vorliegen, die am Bezahlvorgang beteiligt sind. Ein gutes Beispiel wäre auch Ingenico, da hat bisher auch keiner gefragt, wieso man die eigentlich brauch, kennt eben keiner. Bei Wirecard scheint das Verständnis für das Geschäft ebenso bei einigen nicht ganz verständlich zu sein, da sich das Geschäftsmodell u.a. auf einen Aspekt bezieht, der bei den meisten ohnehin nicht wahrgenommen wird. Wirecard bündelt am Ende verschiedene bargeldlose Bezahlmöglichkeiten. Ergänzt wird dies mit weiteren Dienstleistungen seitens Wirecard, da einfach mal selbst hinter die Kulissen schauen. Seitens Wirecard gibt es auch einige Tutorials für verschiedene Angebote/Integrationen.
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      schrieb am 20.05.20 11:20:57
      Beitrag Nr. 119.126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.747.862 von Hastenichtgehoert am 20.05.20 11:17:20Einstiegsteitpunkt sehe ic exakt auch so. Desshalb call Juli 2020

      Das bedeutet, die schauen sich bei der Impaiment test nicht das indiengeschäft an, und machen dann wenn es da nicht rund läuft oder unter den planzahlen läuft ggf. Abschläge ?
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      schrieb am 20.05.20 11:18:38
      Beitrag Nr. 119.125 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.747.832 von SchlauerMeier am 20.05.20 11:15:44§ 145d StGB ist ein guter Hinweis !
      Wollte mich mal mit Marktmanipulation Artikel 12 MRL beschäftigen ...
      Gibt es dazu Meinungen ?
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      Avatar
      schrieb am 20.05.20 11:17:20
      Beitrag Nr. 119.124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.747.730 von 007coolinvestor am 20.05.20 11:09:10
      Zitat von 007coolinvestor:
      Zitat von Hastenichtgehoert: ...

      Meiner Meinung nach kommt ein uneingeschränktes Testat für 2019, hauptsächlich kann man hier die Testierung der Jahre 2016 bis 2018 heranführen, die ebenso uneingeschränkt sind. Was dann passiert weiss ich nicht...

      Schönen Tag


      Dann wird der Markt überlegen, ob die Geschichten der Shortseller fake sind :D

      Es ist doch zutreffend, dass die immateriellen wirschaftsgüter (wie das Indiengeschäft / goodwill) jedes jahr auf deren werthaltigkeit geprüft wird. Auf das Indiengeschft sind mir keine abschreibungen bekannt (habe das aber auch nicht geprüft), so dass die wertahltigkeit nachwievor gegeben ist ! Das zeigt mir die schwachsinnigkeit und massive irreführung des kapitalmarktes. Ich überlege mir wirklich gegen TCL strafanzeige wegen der veröffentlichung der Strafanzeige mit Widerholung der Shortsellerthesen zu stellen. Ich bin die verbreitung der spekulationen der LV leid


      Mit steigenden Umsätzen und Margen in den jeweiligen Tochterunternehmen schwindet natürlich von Jahr zu Jahr das Risiko einer Wertberichtigung bei der Prüfung der Werthaltigkeit...der Wert nimmt ja zu und nicht ab...

      Ich glaube, dass viele Investmentfonds erst ab dem 4. Juni wieder einsteigen werden, diese dürfen aus risikotechnischen Gründen jetzt noch nicht einsteigen, dabei spielt es für sie keine Rolle, ob wir derzeit bei 80 liegen oder am 4. Juni bei 120...
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      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 20.05.20 11:15:44
      Beitrag Nr. 119.123 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.747.730 von 007coolinvestor am 20.05.20 11:09:10
      Zitat von 007coolinvestor:
      Zitat von Hastenichtgehoert: ...

      Meiner Meinung nach kommt ein uneingeschränktes Testat für 2019, hauptsächlich kann man hier die Testierung der Jahre 2016 bis 2018 heranführen, die ebenso uneingeschränkt sind. Was dann passiert weiss ich nicht...

      Schönen Tag


      Dann wird der Markt überlegen, ob die Geschichten der Shortseller fake sind :D

      Es ist doch zutreffend, dass die immateriellen wirschaftsgüter (wie das Indiengeschäft / goodwill) jedes jahr auf deren werthaltigkeit geprüft wird. Auf das Indiengeschft sind mir keine abschreibungen bekannt (habe das aber auch nicht geprüft), so dass die wertahltigkeit nachwievor gegeben ist ! Das zeigt mir die schwachsinnigkeit und massive irreführung des kapitalmarktes. Ich überlege mir wirklich gegen TCL strafanzeige wegen der veröffentlichung der Strafanzeige mit Widerholung der Shortsellerthesen zu stellen. Ich bin die verbreitung der spekulationen der LV leid


      Mach es doch, aber dann bitte mithilfe eines Volljuristen, der in der Anzeige genau subsumiert, welches Tatbestandsmerkmal durch welche Handlung verwirklicht ist, sonst ist das chancenlos.

      Sicherlich kommt § 145d, Vortäuschen einer Straftat, in Betracht, der auch schon mit einem Eventualvorsatz erfüllt sein kann. Trotzdem muß die STA belegen, dass dieser Vorsatz bestand, auch für Charakter wie C. Hohn besteht die Unschuldsvermutung.

      Dass Hohn daran glaubt, dass Dinge bei WC nicht rechtmäßig laufen, zeigt aber alleine die Höhe seiner Shortposition. Diese Argumente dann erneut vorzubringen, ist durch 145d eindeutig nicht verboten und veröffentlichen darf er das auch.
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      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 20.05.20 11:15:22
      Beitrag Nr. 119.122 ()
      Nichts ist unmöglich - Börse :laugh:
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      Avatar
      schrieb am 20.05.20 11:12:40
      Beitrag Nr. 119.121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.747.691 von Hastenichtgehoert am 20.05.20 11:06:46Ergänzung: NUr aus der Tatsache, dass in 2018 meine forensiche Prüfung erfolgt ist, bedeutet ja nicht dass die nicht auf hohe plausibilität geachtet haben, zumal das schon damals massive öffentliche spekulationen zu diesem bereich es gab ...

      Dast Testat 2019 kommt. Die LV sind am A....
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