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    Wirecard - Top oder Flop (Seite 5560)

    eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
    neuester Beitrag 08.05.24 11:56:27 von
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      Avatar
      schrieb am 09.05.20 20:40:41
      Beitrag Nr. 110.560 ()
      Meine Meinung:

      Es ist schon noch auch nach dem angekündigten Umbau des Vorstands eine Restunsicherheit da.
      Die heutigen Äußerungen des DEKA-Fuzzies zeigen das auch.

      Was diese Unsicherheit wegblasen würde, wäre eine Bestätigung seitens KPMG, dass die Transaktionsdaten für Dez 2019 aus der Elastic Engine mit den Kontodaten Wirecards und somit mit den Umsatzangaben etc. übereinstimmen und forensisch nachvollziehbar sind.
      DAS wäre die Beseitigung aller berechtigten Zweifel bzgl. Scheinumsätzen, was der schlimmste Vorwurf ist.
      Wenn das aus der Welt ist, dann gibts einen Short Squeeze wie bei Tesla.

      Die andere Baustelle aus dem KPMG-Bericht, nämlich die zweifelhafte Bilanzierung der Treuhandgelder als Cash-Äquivalente, wäre dann kein großen Problem mehr, selbst wenn diesbezüglich die Bilanz 2019 noch auf Betreiben von EY abgeändert werden müsste.

      Ich denke daher, dass die hoffentlich bald kommenden positiven Aussagen von KPMG zur den Transaktionsdaten aus Dez 2019 der ALLES entscheidene Punkt ist, um das Vertrauen des Kapitalmarkts wiederherzustellen.

      Der angekündigte Umbau des Vorstands und des Geschäfts (LIzenzen etc.) ist ein wichtiger Punkt, und sehr gut gelöst, aber kann alleine noch nicht alles aus dem Weg räumen.
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      schrieb am 09.05.20 20:38:44
      Beitrag Nr. 110.559 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.620.487 von Blackcoiin am 09.05.20 20:35:08Ortex Link:

      https://www.ortex.com/stocks/7449/shorts

      Ihor Link:

      https://twitter.com/ihors3/status/1258760153446461440

      aktuelle Fee Gebühren Iborrow:

      https://iborrowdesk.com/report/IGP.LN
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      schrieb am 09.05.20 20:38:04
      Beitrag Nr. 110.558 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.620.409 von wachsi am 09.05.20 20:22:45
      Zitat von wachsi: Was zählt wirklich bei der Entwickllung einer Aktie?

      Es ist ausschließlich die zukünftige Entwicklung des Unternehmens.

      Wirecard hat für mich professionell reagiert. Keiner wird in Zukunft die Zahlen anzweifeln.

      Man hat nun ein neues klares Personalkonzept. Verbunden mit der schon seit Jahren erfolgreichen Unternehmensstrategie kann ich keine Probleme mehr erkennen.

      Daher ist es sehr einfach: Glaubt man an eine postitive zukünfitige Geschäftsentwicklung ---kaufen

      Glaubt man nicht daran ---nicht kaufen

      LV können nur temporär die Entwicklung beeinflussen werden sich aber mittel bis langfristig der wirtschaftlichen Entwicklung von Wirecard anpassen müssen.

      Ich glaube an eine positive Entwicklung von Wirecard und werde kurzfristig von LV erzeugten mKursrückschläge nochmals dankbar für weitere Zukäufe nützen.
      Dafür gilt den LV mein bester Dank.


      So siehts aus. Selbst wenn es zu Klagen, Schadenersatzansprüchen oder whatever kommt. Den Ausblick auf das Geschäft werden die LV, Journalisten und Basher nicht klein kriegen. Und nachhaltig den Enterprise Value schon gar nicht.

      Schaut euch doch mal die Banken an. Wie viele mrd an Strafzahlungen diese nur wegen breach of sanctions leisten mussten. Bis vor Covid standen vielen von denen brillant da, vor allem die US Banken und einige europäische.

      https://www.refinitiv.com/content/dam/marketing/en_us/docume…
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      schrieb am 09.05.20 20:37:04
      Beitrag Nr. 110.557 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.620.484 von Charles-Munger am 09.05.20 20:34:30die habe ich vorher auch gesehen! echt schade dass es keine Internetpolizei gibt...Es würde nur so von anzeigen hageln!! unglaublich auf welche weise man hier noch versucht die anleger kurz vor Montag zu verkaufen! 😡😡😡😡
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      schrieb am 09.05.20 20:36:02
      Beitrag Nr. 110.556 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.620.472 von Blackcoiin am 09.05.20 20:32:12
      Zitat von Blackcoiin: hab hier mal Zwei Infos dazu gefunden :



      Fremde Aktien können nur mit Zustimmung verliehen werden.

      Großanleger geben aber oft eine Art Blankozustimmung, ihre Bestände zu Verleihen - gegen Gebühr natürlich.

      Das spart Unmengen von Zeit. Wenn am Markt jemand dringend Stücke sucht und hohe Preise bezahlt, kann die Bank hier sofort für den Kunden zuschlagen und muss nicht erst rumtelefonieren und die Einzelfallzustimmung einholen.

      Je nach Art des Verhältnisses mit dem Großanleger, kann man u.U. im Einzelfall Info bekommen bzw. es besteht eine Informationspflicht. Könnte ich mir bei Publikumsfonds sicher vorstellen. Aber nur weil Du bei der Firma XY arbeitest muss dir dein Arbeitgeber sicher nicht mitteilen, dass der Firmeneigene Pensionsfonds seine Aktienbestände zur Leihe freigegeben hat.



      Aktien aus Privatdepots an einen Leerverkäufer verleihen, kann nur der Depotinhaber.

      Anders sieht es bei den Anlegern aus, die Anteile an einem Aktien- oder Mischfonds besitzen. Vor allem weniger seriöse Fondsgesellschaften betreiben ein reges Verleihgeschäft. Die Kontrahentenrisiken aus dem Verleihgeschäft trägt allein der Fondsanleger, von den Erträgen (Verleihgebühr) erhält er aber nur die Hälfte - oder noch weniger. Den großen Rest kassiert die Fondsgesellschaft. Keine faire Verteilung!

      Überhaupt ist fraglich, ob auch die ungeteilte Verleihgebühr ein angemessenes Entgelt für das Risiko darstellt.


      Sie sprechen von Privatdepots wieder etwas anderes.

      In der Regel werden die Aktien in Sammelverwahrung eingebucht. Können Sie wenn im Besitz auf Ihrer Abrechnung erkenne.
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      Avatar
      schrieb am 09.05.20 20:35:08
      Beitrag Nr. 110.555 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.620.481 von worldtravelthomas am 09.05.20 20:33:41wow, das ist ja mal richtig interessant !!! Ich bin bei der ING, weiß grad ehrlich nicht wie es bei denen ist. aber danke für die Info 👍👍
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      Avatar
      schrieb am 09.05.20 20:34:30
      Beitrag Nr. 110.554 ()
      https://boersendienst-verlag.de/darum-wird-kommende-woche-fu…

      Kann mir wer erklären wozu solche nennen wirs mal mit verlaub scheishausartikel geschrieben werden?
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      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 09.05.20 20:33:41
      Beitrag Nr. 110.553 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.620.283 von Blackcoiin am 09.05.20 20:06:50
      Zitat von Blackcoiin: https://shortsell.nl/universes/Duitsland

      ist diese Quelle zuverlässig ?? oder kennt jemand eine bessere Seite, wo die Leerverkaufsquote angezeigt wird ?


      Ihor auf Twitter, oder Ortex, shortsell kannste vergessen...

      ... und Broker dürfen deine Aktien verleihen, wenn du z.B. bei DeGiro ein Depot eröffnest, wirst du dort sogar expliziert darauf hingewiesen, falls du ablehnst zahlst du mehr Orderprovision.
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      schrieb am 09.05.20 20:32:27
      Beitrag Nr. 110.552 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.620.418 von Mumins am 09.05.20 20:23:21
      Zitat von Mumins:
      Zitat von frenkel63: ...


      ohne weiter Begründung selbstverständlich.

      Gegenfrage: Eine Bank vergibt Kredite mit dem Geld der Anleger und verlangt entsprechende Zinsen dafür.

      So ist es mit dem Verleihen der Aktien. Die Banken wissen, dass die Aktien zurückkommen müssen.

      Keiner weiss (deshalb die Frage ob Namensaktie ) welche der Aktien aus den Depots verliehen wurde.


      Deswegen die Aktien mit einer hohen Verkaufsorder versehen, die dürfen dann nicht verliehen werden.


      bei über 11,75 MRD Marktkapitalisierung hätten Sie viel Arbeit bei den Kleinanlegern.
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      schrieb am 09.05.20 20:32:12
      Beitrag Nr. 110.551 ()
      hab hier mal Zwei Infos dazu gefunden :



      Fremde Aktien können nur mit Zustimmung verliehen werden.

      Großanleger geben aber oft eine Art Blankozustimmung, ihre Bestände zu Verleihen - gegen Gebühr natürlich.

      Das spart Unmengen von Zeit. Wenn am Markt jemand dringend Stücke sucht und hohe Preise bezahlt, kann die Bank hier sofort für den Kunden zuschlagen und muss nicht erst rumtelefonieren und die Einzelfallzustimmung einholen.

      Je nach Art des Verhältnisses mit dem Großanleger, kann man u.U. im Einzelfall Info bekommen bzw. es besteht eine Informationspflicht. Könnte ich mir bei Publikumsfonds sicher vorstellen. Aber nur weil Du bei der Firma XY arbeitest muss dir dein Arbeitgeber sicher nicht mitteilen, dass der Firmeneigene Pensionsfonds seine Aktienbestände zur Leihe freigegeben hat.



      Aktien aus Privatdepots an einen Leerverkäufer verleihen, kann nur der Depotinhaber.

      Anders sieht es bei den Anlegern aus, die Anteile an einem Aktien- oder Mischfonds besitzen. Vor allem weniger seriöse Fondsgesellschaften betreiben ein reges Verleihgeschäft. Die Kontrahentenrisiken aus dem Verleihgeschäft trägt allein der Fondsanleger, von den Erträgen (Verleihgebühr) erhält er aber nur die Hälfte - oder noch weniger. Den großen Rest kassiert die Fondsgesellschaft. Keine faire Verteilung!

      Überhaupt ist fraglich, ob auch die ungeteilte Verleihgebühr ein angemessenes Entgelt für das Risiko darstellt.
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