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    Wirecard - Top oder Flop (Seite 5951)

    eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
    neuester Beitrag 08.05.24 11:56:27 von
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      Avatar
      schrieb am 05.05.20 00:54:09
      Beitrag Nr. 106.650 ()
      Was soll man zu dir noch sagen ....probierst es halt ständig wieder ....aber bitte nochmal zum nachlesen -> Siehe Beitrag von JBelfort Beitrags-Nr. 106.645!!!

      Wenn dann immer noch fragen hast, ließ den zuvor genannten Betrag einfach noch mal!

      Wenn dir dann immer noch nicht auffällt ->Geh ins Bett!!!
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      schrieb am 05.05.20 00:47:05
      Beitrag Nr. 106.649 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.562.029 von Gabriel01 am 05.05.20 00:45:22
      Das sind wieder Argumente
      Bin wirklich fast beeindruckt; aber nur fast
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      schrieb am 05.05.20 00:45:22
      Beitrag Nr. 106.648 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.562.020 von Synercon am 05.05.20 00:39:46Junge, junge, junge .....geh ins Bett!!!!
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      schrieb am 05.05.20 00:43:22
      Beitrag Nr. 106.647 ()
      Anbei aus dem Bericht:


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      schrieb am 05.05.20 00:39:46
      Beitrag Nr. 106.646 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.561.972 von Trimmer89 am 05.05.20 00:24:02
      Nein, das mit der Mrd. wurde noch nie ganz geklärt.
      Nur insofern, dass es vom Treuhänder einen Saldenabgleich gab, der natürlich stimmt. Damit hängt die Mrd. daran ob der Treuhänder die Wahrheit bestätigte- Punkt. Bankunterklagen wären eindeutiger gewesen.

      Ich habe das vor tagen mit vielen diskutiert. es ist dabei imer das gleiche rausgekommen. es gibt vom treuhänder erstellte saldenabgleiche die passen. Nicht mehr und auch nicht weniger. Damit weder ein beweis, dass die Mrd. nicht da ist, aber auch kein 100%-iger Beweis, dass sie da ist. Der Beleg ist nicht in der Form, wie in KPMG angefordert hatte. Und genau so steht es im Bericht. KPMG kann daher weder belegen, dass die Beträge da sind, noch dass sie nicht da sind. So haben sie es formuliert.
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      schrieb am 05.05.20 00:39:00
      Beitrag Nr. 106.645 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.561.999 von Synercon am 05.05.20 00:34:13
      Zitat von Synercon: KPMG wollte aber Kontoauszüge zur Bestätigung. Bekam die aber nicht. Und das wurde im Bericht moniert. Bei solchen Beträgen und dem Wechsel des TPA ist das schon etwas verwunderlich.

      Natürlich kein beleg für einen Betrug. Verunsichernd dennoch.


      Das beantwortet nicht meine Frage. Wir haben doch jetzt schon mehrmals hier in den letzten Minuten geschrieben, dass es keine Kontoauszüge für KPMG gab. Checkst du das nicht? Dann wieder mit dieser Wortwahl anzukommen ala „selbsterstellt“ und „normalen Standards“. Das ist Irreführend und das solltest du lassen. Saldenbestätigung ist nicht selbsterstellt und es waren normale Standardanforderungen für forensische Prüfhandlungen. Müssen schon bei den Tatsachen bleiben.
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      schrieb am 05.05.20 00:34:13
      Beitrag Nr. 106.644 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.561.990 von JBelfort am 05.05.20 00:30:20
      Ja vom Treuhänder erstellt
      KPMG wollte aber Kontoauszüge zur Bestätigung. Bekam die aber nicht. Und das wurde im Bericht moniert. Bei solchen Beträgen und dem Wechsel des TPA ist das schon etwas verwunderlich.

      Natürlich kein beleg für einen Betrug. Verunsichernd dennoch.
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      schrieb am 05.05.20 00:30:20
      Beitrag Nr. 106.643 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.561.939 von Synercon am 05.05.20 00:19:10
      Zitat von Synercon: Nur die Belegbarkeit der einen Mrd. des TPA wurde tatsächlich im KPMG-Bericht massiv kritisiert. Das hat mich beim Lesen des Berichts schon sehr stutzig gemacht.

      Dort heißt es, dass KPMG Kontoauszüge als Beleg wollte, die aber nicht bekam, sondern nur einen selbst angefertigte Saldenbestätigung des neuen TPA, da der alte nicht mehr verfügbar war.

      KPMG konnte somit weder eindeutig nach den normal geforderten Standards bestätigen ob die Mrd. da ist oder nicht. das war schon ein wunder Punkt im Bericht.


      Was meinst du mit „selbsterstellt“? Die Saldenbestätigungen kommen doch vom Treuhänder.
      Und was meinst du mit „normal geforderten Standards“? Du meinst sicher die Standards für forensische Aufklärung. Nicht Jahresabschlussprüfung.
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      schrieb am 05.05.20 00:28:26
      Beitrag Nr. 106.642 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.561.942 von Trimmer89 am 05.05.20 00:19:34Keine Ahnung, aber wenn das so bekannt ist hier mag ja etwas dran sein. Lese hier seit Monaten mit und handle die Aktie regelmäßig, bisher bin ich mit den infos aus dem Forum gut gefahren. Natürlich habe ich selbst versucht zu antizipieren, wann denn nun die Violinen spielen und die Stimmung zu optimistisch ist. Ist wie mit den finanznachrichten: wenn die Kaufempfehlungen kommen und die Kursziele erhöht werden, sollte man übers Verkaufen nachdenken.
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      schrieb am 05.05.20 00:24:02
      Beitrag Nr. 106.641 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.561.939 von Synercon am 05.05.20 00:19:10
      Zitat von Synercon: Nur die Belegbarkeit der einen Mrd. des TPA wurde tatsächlich im KPMG-Bericht massiv kritisiert. Das hat mich beim Lesen des Berichts schon sehr stutzig gemacht.

      Dort heißt es, dass KPMG Kontoauszüge als Beleg wollte, die aber nicht bekam, sondern nur einen selbst angefertigte Saldenbestätigung des neuen TPA, da der alte nicht mehr verfügbar war.

      KPMG konnte somit weder eindeutig nach den normal geforderten Standards bestätigen ob die Mrd. da ist oder nicht. das war schon ein wunder Punkt im Bericht.



      Das mit der Mrd war schon mal irgendwo geklärt. Es ist zu spät... Gähn... Es nochmal rauszusuchen
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