Wirecard - Top oder Flop (Seite 664)
eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
neuester Beitrag 20.04.24 12:11:21 von
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Wie würde es mit den Entschädigungen aussehen, wen rauskommt das Mitarbeiter der BaFin EY KPMG bestochen waren?
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.307.363 von Synercon am 06.07.20 15:02:17Das wir nicht den totalen Verlust ersetzt kriegen ist uns klar. Aber mal gucken was am Ende steht
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.306.685 von Synercon am 06.07.20 14:18:56
Schon wieder am Zurückrudern, Synecon. Angesichts dessen wirkt dein aufgeblasenes Gehabe immer noch peinlicher..
Zitat von Synercon: Natürlich pro Vergehen bzw. fahrlässig erstellten Testat. Ein bisschen Kontext habe ich schon vorausgesetzt.
Aber Danke, dass Du mich darauf hinweist, dass ich hier im Forum so etwas nicht voraussetzen darf und mich an das Niveau hier nivellierend anpassen muß.
Dann also für Dich nochmals. Kann sowohl für 2017 als auch für 2018 eine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden gilt jeweils die 4 Mio. € als Obergrenze.
und ich rechne das auch gleich für Dich aus: 2 x 4 Mio. € = 8 Mio. €.
Bei 8 Mrd. Schaden (ca. 4 Mrd. Gläubiger und nochmals 4 Mrd. Aktionäre) also pro 1000 € Schaden nun 1 € anstatt nur 50 Cent.
zufrieden jetzt?
Schon wieder am Zurückrudern, Synecon. Angesichts dessen wirkt dein aufgeblasenes Gehabe immer noch peinlicher..
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.307.156 von Anubisra100 am 06.07.20 14:47:23
ich habe hier schon zig-mal empfohlen sich einer Sammelklage eines Prozessfinanzierers oder auch der SDK auf Erfolgsbasis anzuschließen.
Nur werft nicht zu viel gutes Geld dem schlechten nach, da die Aussichten und Höhen der möglichen Entschädigungen nicht so sind, wie sie hier einige kommunizieren.
Und glaubt bitte nicht alles was Euch einige Anwälte im Rahmen ihrer "Akquisitionsgespräche" erzählen und versprechen.
Seid Ihr betrunken oder des Lesens nicht mächtig?
Zitat von Anubisra100: Unglaublich mit welcher Hingabe dich hier zeigst. Alles damit betrogene nicht Klagen! Warum? Weil die Chancen sehr gut stehen das Anleger entschädigt werden müssen und nicht zu wenig?
ich habe hier schon zig-mal empfohlen sich einer Sammelklage eines Prozessfinanzierers oder auch der SDK auf Erfolgsbasis anzuschließen.
Nur werft nicht zu viel gutes Geld dem schlechten nach, da die Aussichten und Höhen der möglichen Entschädigungen nicht so sind, wie sie hier einige kommunizieren.
Und glaubt bitte nicht alles was Euch einige Anwälte im Rahmen ihrer "Akquisitionsgespräche" erzählen und versprechen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.306.913 von Moneymaker123 am 06.07.20 14:34:14
Du wolltest doch bestimmt schreiben, dass Du mit 125,99€ rein bist und jetzt verbilligen willst!
Hat doch fast jeder hier getan! 💰
Zitat von Moneymaker123: Gibt es heute die Aktie noch für 1,xx€ oder nicht ?
Ich bin zu 125,99 € raus - gestern .
Und will verdammt nochmal nachkaufen !
Du wolltest doch bestimmt schreiben, dass Du mit 125,99€ rein bist und jetzt verbilligen willst!
Hat doch fast jeder hier getan! 💰
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.306.955 von Manfred123 am 06.07.20 14:37:00Mir egal was Sie tun. Solange es den Kurs auf über 15€ bringt, wäre ich dabei.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.306.775 von Synercon am 06.07.20 14:23:31
Die SdK schreibt exact das Gleiche wie ich hier poste...
naja sagen wir mal nicht ganz.....
synercon
im falle des falles läßt ey die deutsche gmbh pleite gehen....
ey würde und könnte sowieso in keinem fall eine mrd. zahlen (können)
sdk hierzu
Um zu ermitteln, in welcher Höhe die EY GmbH Schadensersatzansprüche ohne
externe Hilfe tragen könnte, ohne dabei selbst insolvent zu werden, haben wir den
Einzelabschluss der EY GmbH betrachtet. Hier liegt uns bislang nur der
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017/18 (Geschäftsjahr vom 1.7.2017 –
30.6.2018) vor. Zum 30.06.2018 betrug das Eigenkapital der EY GmbH 154,94 Mio.
Euro bei einer Bilanzsumme in Höhe von 1,76 Mrd. Euro. Die Passivseite ist vor
allem durch Pensionsrückstellungen in Höhe von rund 1 Mrd. Euro geprägt.
Demgegenüber stehen auf der Aktivseite vor allem langfristig angelegte Wertpapiere,
die zum 30.06.2018 einen Marktwert von rund 766 Mio. Euro aufgewiesen hatten.
Den zweitgrößten Aktivposten stellen die Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände dar, die zum 30.06.2018 mit rund
543 Mio. Euro bilanziert wurden. Die EY GmbH hielt zum Bilanzstichtag ferner
Liquidität in Höhe von 31,7 Mio. Euro.
Seite 3 von 4
Die Finanzkennzahlen lassen darauf schließen, dass im Fall von erfolgreichen Klagen
gegen die EY GmbH diese nicht in der Lage wäre, alle Ansprüche, die sich unserer
Erwartung nach im einstelligen Milliardenbereich bewegen dürften, zu bedienen. Die
EY GmbH wäre unserer Einschätzung nach also darauf angewiesen, dass andere
Gesellschaften bzw. Partner aus der EY-Organisation der deutschen Gesellschaft
unter die Arme greifen würden. Aufgrund der international hohen Bedeutung der
deutschen Landesgesellschaft gehen wir aktuell auch davon aus, dass eine
Unterstützung von anderen Landesgesellschaften bzw. aus dem Partnernetzwerk der
EY GmbH erfolgen würde. Sollte es dennoch zu einer Insolvenz aufgrund des
Schadensfalles und aufgrund für die Anleger positiver Urteile kommen, würden die
Anleger unserer Einschätzung nach auch mit einer hohen Befriedigungsquote bzgl.
ihrer Ansprüche rechnen können. Unsere internen Berechnungen lassen darauf
schließen, dass auch bei erfolgreichen Schadensersatzklagen in Höhe von 2 Mrd.
Euro mit einer Befriedigungsquote von rund 50 % gerechnet werden könnte. Bei
erfolgreichen Schadensersatzklagen in Höhe von 5 Mrd. Euro dürfte die
Befriedigungsquote unserer Einschätzung nach immerhin noch bei rund 26 % liegen.
Zitat von Synercon: Dein Problem ist, dass Du es intellektuell nicht erfasst. Die SDK schreibt exakt das Gleiche wie ich hier poste.
Und natürlich werden und sollen sie EY klagen. und natürlich wird EY verurteilt; bei Fahrlässigkeit eben zu maximal 4 Mio. € (pro jahr für gggold).
Will man mehr von EY haben muss man einen Vorsatz nachweisen. Genau das schreiben die auch.
Die SdK schreibt exact das Gleiche wie ich hier poste...
naja sagen wir mal nicht ganz.....
synercon
im falle des falles läßt ey die deutsche gmbh pleite gehen....
ey würde und könnte sowieso in keinem fall eine mrd. zahlen (können)
sdk hierzu
Um zu ermitteln, in welcher Höhe die EY GmbH Schadensersatzansprüche ohne
externe Hilfe tragen könnte, ohne dabei selbst insolvent zu werden, haben wir den
Einzelabschluss der EY GmbH betrachtet. Hier liegt uns bislang nur der
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017/18 (Geschäftsjahr vom 1.7.2017 –
30.6.2018) vor. Zum 30.06.2018 betrug das Eigenkapital der EY GmbH 154,94 Mio.
Euro bei einer Bilanzsumme in Höhe von 1,76 Mrd. Euro. Die Passivseite ist vor
allem durch Pensionsrückstellungen in Höhe von rund 1 Mrd. Euro geprägt.
Demgegenüber stehen auf der Aktivseite vor allem langfristig angelegte Wertpapiere,
die zum 30.06.2018 einen Marktwert von rund 766 Mio. Euro aufgewiesen hatten.
Den zweitgrößten Aktivposten stellen die Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände dar, die zum 30.06.2018 mit rund
543 Mio. Euro bilanziert wurden. Die EY GmbH hielt zum Bilanzstichtag ferner
Liquidität in Höhe von 31,7 Mio. Euro.
Seite 3 von 4
Die Finanzkennzahlen lassen darauf schließen, dass im Fall von erfolgreichen Klagen
gegen die EY GmbH diese nicht in der Lage wäre, alle Ansprüche, die sich unserer
Erwartung nach im einstelligen Milliardenbereich bewegen dürften, zu bedienen. Die
EY GmbH wäre unserer Einschätzung nach also darauf angewiesen, dass andere
Gesellschaften bzw. Partner aus der EY-Organisation der deutschen Gesellschaft
unter die Arme greifen würden. Aufgrund der international hohen Bedeutung der
deutschen Landesgesellschaft gehen wir aktuell auch davon aus, dass eine
Unterstützung von anderen Landesgesellschaften bzw. aus dem Partnernetzwerk der
EY GmbH erfolgen würde. Sollte es dennoch zu einer Insolvenz aufgrund des
Schadensfalles und aufgrund für die Anleger positiver Urteile kommen, würden die
Anleger unserer Einschätzung nach auch mit einer hohen Befriedigungsquote bzgl.
ihrer Ansprüche rechnen können. Unsere internen Berechnungen lassen darauf
schließen, dass auch bei erfolgreichen Schadensersatzklagen in Höhe von 2 Mrd.
Euro mit einer Befriedigungsquote von rund 50 % gerechnet werden könnte. Bei
erfolgreichen Schadensersatzklagen in Höhe von 5 Mrd. Euro dürfte die
Befriedigungsquote unserer Einschätzung nach immerhin noch bei rund 26 % liegen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.306.775 von Synercon am 06.07.20 14:23:31Was soll E & Y eigentlich höchtens evtl. der Haftungssumme denn noch ersetzen ?
Was sich bei der Prüfung von E & Y alles abspielte wissen nur wenige !
Und letztendlich war niemand gezwungen die Wirecard -Aktie zu kaufen !
Und die Warnungen zu WC gab es schon lange !
Das wird vermutlich auch vor Gericht eine große Rolle spielen ?
Was sich bei der Prüfung von E & Y alles abspielte wissen nur wenige !
Und letztendlich war niemand gezwungen die Wirecard -Aktie zu kaufen !
Und die Warnungen zu WC gab es schon lange !
Das wird vermutlich auch vor Gericht eine große Rolle spielen ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.307.111 von Synercon am 06.07.20 14:44:35Unglaublich mit welcher Hingabe dich hier zeigst. Alles damit betrogene nicht Klagen! Warum? Weil die Chancen sehr gut stehen das Anleger entschädigt werden müssen und nicht zu wenig?
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.306.979 von HansSchneider am 06.07.20 14:38:29
§ 323 Abs. 2 HGB sieht eine Beschränkung der Haftung von Prüfern, den an der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertretern einer Prüfungsgesellschaft sowie den Gehilfen des Prüfers auf 1 Million Euro vor, wenn die ersatzpflichtige Person fahrlässig gehandelt hat. Bei der Prüfung von Aktiengesellschaften, die Aktien mit amtlicher Notierung ausgegeben haben, erhöht sich diese Haftungsgrenze auf 4 Millionen Euro.
Im HGB wird nicht nach dem Grad der Fahrlässigkeit unterschieden.
Will man darüber hinaus Schadensersatzansprüche stellen ist ein Vorsatz nachzuweisen.
Und damit beende ich dieses mühselige hin und her. Mit Dir zu diskutieren, ist wie mit einer Taube Schach zu spielen. Egal, wie gut man Schach spielt, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf das Brett kacken und herumstolzieren, als hätte sie gewonnen.
Daher allen anderen noch einen schönen Tag und Dir ein "Gurr-Gurr!"
Beleg? Schon zig mal gepostet:
In Deutschland ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers in § 323 HGB geregelt. Die Haftung ist jedoch nicht unbegrenzt.§ 323 Abs. 2 HGB sieht eine Beschränkung der Haftung von Prüfern, den an der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertretern einer Prüfungsgesellschaft sowie den Gehilfen des Prüfers auf 1 Million Euro vor, wenn die ersatzpflichtige Person fahrlässig gehandelt hat. Bei der Prüfung von Aktiengesellschaften, die Aktien mit amtlicher Notierung ausgegeben haben, erhöht sich diese Haftungsgrenze auf 4 Millionen Euro.
Im HGB wird nicht nach dem Grad der Fahrlässigkeit unterschieden.
Will man darüber hinaus Schadensersatzansprüche stellen ist ein Vorsatz nachzuweisen.
Und damit beende ich dieses mühselige hin und her. Mit Dir zu diskutieren, ist wie mit einer Taube Schach zu spielen. Egal, wie gut man Schach spielt, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf das Brett kacken und herumstolzieren, als hätte sie gewonnen.
Daher allen anderen noch einen schönen Tag und Dir ein "Gurr-Gurr!"
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