Wirecard - Top oder Flop (Seite 8765)
eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
neuester Beitrag 08.05.24 11:56:27 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 62.364.665 von Henry1234 am 13.01.20 22:31:35Hoffe nicht, das ich für den Preis jemals eine halbe Wirecardaktie bekomme.
A halbe 🍻 (Bier) is besser um die Zeit, kommt auch betragsmäßig besser hin.
A halbe 🍻 (Bier) is besser um die Zeit, kommt auch betragsmäßig besser hin.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.356.418 von Der_Roemer am 13.01.20 11:27:32
Dann muss KPMG halt im Falle der erreichten 5% etwas Gas geben. Ich glaube Eichelmann wird diese Rechtsanwalts Posse schon zu schaukeln wissen, sonst kann er gleich wieder abtreten
Zitat von Der_Roemer:Zitat von Anubisra100: Welche Begründung für erneute Prüfung liegt den dann noch vor, wenn KPMG Bericht positiv da ist und ALLES widerlegt ist?
Wenn ein entlastender KPMG-Bericht vorliegt, dann hat sich für Minderheitsaktionäre der potenzielle gerichtliche Weg quasi erübrigt, da dann eben definitiv nichts mehr vorliegt.
Eine Sonderprüfung kann dann bestenfalls durch eine einfache Mehrheit (> 50%) der Aktionäre beschlossen werden. Nach positivem KPMG-Bericht wird sich diese Mehrheit aber nicht finden lassen.
Daher will Schirp ja eben jetzt (vor dem KPMG-Bericht) eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen (dafür benötigt er 5% Stimmrechte), um auf dieser eine Sonderprüfung zu beantragen und im Zweifelsfall ggf. den gerichtlichen Weg über die 1% Minderheitskationärs-Regelung einschlagen zu können.
Wenn ein entlastender KPMG-Bericht erst mal vorliegt, wird sich diese Möglichkeit nämlich erübrigt haben, weil dann definitiv keine Tatsachen mehr vorliegen, die den Verdacht rechtfertigen, dass Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen des Gesetzes oder der Satzung vorgekommen sind.
In anderen Worten: Jetzt hat er noch die Möglichkeit, ein fettes Mandat einzufahren und sich dick und speckig daran zu verdienen - nach Vorliegen des KPMG-Berichtes hingegen ist der Zug endgültig für ihn abgefahren!
Dann muss KPMG halt im Falle der erreichten 5% etwas Gas geben. Ich glaube Eichelmann wird diese Rechtsanwalts Posse schon zu schaukeln wissen, sonst kann er gleich wieder abtreten
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.363.684 von ScamScanner am 13.01.20 21:07:23Du bist lächerlich und peinlich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.364.695 von murev am 13.01.20 22:33:20
🚀💣
Zitat von murev: War auch mein erster Gedanke...
Morgen la Rackete 🚀
🚀💣
Ach., dann ist lenti ala scanscammer wohl der pathologisch Kranke, der den ganzen Tag auf Twitter gegen Wirecard twittert?
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.364.131 von Der_Roemer am 13.01.20 21:46:53War auch mein erster Gedanke...
Morgen la Rackete 🚀
Morgen la Rackete 🚀
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.364.608 von NUE_Invest am 13.01.20 22:24:07kauf lieber ne halbe Aktie :-)
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.364.527 von ValueInvest67 am 13.01.20 22:16:37Doch doch. Die sind Hinterlegt aufgrund der "Größe" der Gesellschaft muss Sie nicht Offenlegen. Das ist ein Unterschied. Such die einfach mal auf unternehmensregister.de und Du wirst fündig. Kann das Hinterlegte kostenpflichtig abrufen. Die Frage ist, ob es das Wert ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.364.527 von ValueInvest67 am 13.01.20 22:16:37ein Witz das Alles!
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