Wirecard - Top oder Flop (Seite 8790)
eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
neuester Beitrag 20.04.24 12:11:21 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 62.356.148 von joschi09 am 13.01.20 11:06:38
Nicht ganz richtig:
"Um eine solche Sonderprüfung durchzusetzen, will Schirp eine außerordentliche Hauptversammlung beantragen. Dafür braucht er fünf Prozent des Grundkapitals. Nach eigenen Aussagen vertritt er aktuell 2,5 Prozent der Anteile."
Die 5% benötigt er, um eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen.
Auf dieser kann er dann mit seinen 5% eine Sonderprüfung beantragen.
Damit es dann aber zu einer Sonderprüfung kommt, ist aber eine einfache Mehrheit erforderlich - also über 50% der Stimmrechte.
Ausnahme:
Lehnt die Hauptversammlung einen Antrag auf Bestellung von Sonderprüfern ab, so hat das zuständige Gericht auf Antrag von Minderheitsaktionären (Aktionäre, deren Anteile bei Antragstellung zusammen den 100. Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 100 000 Euro erreichen) Sonderprüfer zu bestellen, wenn Tatsachen vorliegen, die den Verdacht rechtfertigen, dass bei dem Vorgang Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen des Gesetzes oder der Satzung vorgekommen sind.
Zitat von joschi09: Richtig. Er braucht die 5% um auf der a.o. HV den Antrag auf Sonderprüfung zu stellen. Für seinen Antrag braucht er dann aber die Mehrheit der Stimmen und die erhält er nie!
Nicht ganz richtig:
"Um eine solche Sonderprüfung durchzusetzen, will Schirp eine außerordentliche Hauptversammlung beantragen. Dafür braucht er fünf Prozent des Grundkapitals. Nach eigenen Aussagen vertritt er aktuell 2,5 Prozent der Anteile."
Die 5% benötigt er, um eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen.
Auf dieser kann er dann mit seinen 5% eine Sonderprüfung beantragen.
Damit es dann aber zu einer Sonderprüfung kommt, ist aber eine einfache Mehrheit erforderlich - also über 50% der Stimmrechte.
Ausnahme:
Lehnt die Hauptversammlung einen Antrag auf Bestellung von Sonderprüfern ab, so hat das zuständige Gericht auf Antrag von Minderheitsaktionären (Aktionäre, deren Anteile bei Antragstellung zusammen den 100. Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 100 000 Euro erreichen) Sonderprüfer zu bestellen, wenn Tatsachen vorliegen, die den Verdacht rechtfertigen, dass bei dem Vorgang Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen des Gesetzes oder der Satzung vorgekommen sind.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.356.235 von joschi09 am 13.01.20 11:12:23Ich kann meine Stimme WDI geben, dass ich die Sonderprüfung nicht möchte, nicht will !!!
Die Mehrheit bekommen die niemals, wenn das hier in den nächsten Tagen vorbei ist.
Die Mehrheit bekommen die niemals, wenn das hier in den nächsten Tagen vorbei ist.
!
Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: bitte das Threadthema beachten, bleiben Sie bitte sachlich
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.356.187 von Ninjago am 13.01.20 11:08:47Die Mehrheit der auf der a.o. Hv anwesenden Stimmen.
5% für die HV. Wieviel % benötigen die RAe dann, um eine Sonderprüfung duchzubringen?
51% von allen Aktionären?
51% von allen Aktionären?
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.356.148 von joschi09 am 13.01.20 11:06:38danke joshi, das beispiel habe ich vor ein paar minuten auch gebracht.
sehe das genau so wie du.
sehe das genau so wie du.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.355.989 von dasneueuniversum am 13.01.20 10:56:22
Das Ergebnis interessiert niemanden, nicht mal einen LV. Lediglich die Ankündigung einer solchen SP, da sie wieder Verunsicherung schürt, was den LV in die Karten spielt.
Aber cool bleiben, selbst wenn die sich durchsetzen, muss erst noch ein Gericht entscheiden, ob Unredlichkeiten oder Gesetzesverstösse wahrscheinlich sind. Mit einem ganz frischen und positiven KPMG-Bericht in der Hinterhand dürfte das kaum passieren.
Zitat von dasneueuniversum: ...Und was wollen Schirp und die möglichen >5% der Aktionäre denn eigentlich mit einer dritten Sonderprüfung mehr erreichen?
LG
DNU
Das Ergebnis interessiert niemanden, nicht mal einen LV. Lediglich die Ankündigung einer solchen SP, da sie wieder Verunsicherung schürt, was den LV in die Karten spielt.
Aber cool bleiben, selbst wenn die sich durchsetzen, muss erst noch ein Gericht entscheiden, ob Unredlichkeiten oder Gesetzesverstösse wahrscheinlich sind. Mit einem ganz frischen und positiven KPMG-Bericht in der Hinterhand dürfte das kaum passieren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.356.031 von Ninjago am 13.01.20 10:59:33Richtig. Er braucht die 5% um auf der a.o. HV den Antrag auf Sonderprüfung zu stellen. Für seinen Antrag braucht er dann aber die Mehrheit der Stimmen und die erhält er nie!
Solche a.o. HV's gab es auch bei Biofrontera (wegen anderer Punkte) und waren nur ein Sturm im Wasserglas. Nutzlos und teuer.
Solche a.o. HV's gab es auch bei Biofrontera (wegen anderer Punkte) und waren nur ein Sturm im Wasserglas. Nutzlos und teuer.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.355.989 von dasneueuniversum am 13.01.20 10:56:22
Das ist ja der Geck:
Die Aktionäre sabotieren eher ihre eigene Anlage, aber dfer Anwalt kassiert ab. 😂
Zitat von dasneueuniversum: Dear all,
mal eine ernste Frage, was ist denn der Unterscheid zwischen einer Sonderprüfung, die jetzt gerade läuft (KPMG) und eine Sonderprüfung nach §142 , die Schirp fordert.?
Und was wollen Schirp und die möglichen >5% der Aktionäre denn eigentlich mit einer dritten Sonderprüfung mehr erreichen?
LG
DNU
Das ist ja der Geck:
Die Aktionäre sabotieren eher ihre eigene Anlage, aber dfer Anwalt kassiert ab. 😂
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.355.968 von joschi09 am 13.01.20 10:54:51Also,damit hast jedem hier die passende Antwort gegeben! Antrag auf EXTRA Wurst, für den raffhälsigen Anwalt würde klar abgelehnt WERDEN. Cool Man
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