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    Wohnsitz USA und Wertpapier-Depot in Deutschland: Erfahrungen mit deutschen Investment- und geschlos - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.05.08 18:22:40 von
    neuester Beitrag 10.05.08 21:53:09 von
    Beiträge: 5
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      schrieb am 03.05.08 18:22:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi zusammen,

      werde in Kürze in die USA ziehen und ab 2009 "US-Steuerbürger" und möchte mein Depot bei einer deutschen Direktbank (z.B. Comdirekt, Ebase) mit allen meinen deutschen/lux. Fonds, Aktien uns Zertifikate belassen. Habe nun gelesen und geört , dass einige Banken da nicht mitspielen (z.b. die DAB führt kein Depot wenn man in den USA lebt). wer hat konkret Erfahrungen mit einem deutschen Depot und Wohnsitz in den USA hinsichtlich der US-Einkommenssteuer, Reporting an IRS, Kauf und Verkauf von Aktien, Zertifikaten und Investmentfonds, die nicht in den USA zum Vertrieb zugelasssen sind.

      Hat jemand auch Erfahrungen mit Beteiligungen an (GmbH + CoKGs) geschlossenen Fonds (z.B. Schiffsfonds) und der steuerlichen Behandlungen in den USA (IRS)?

      Freue mich auf Erfahrungsberichte
      Danke!
      Avatar
      schrieb am 03.05.08 23:33:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.021.977 von Futour am 03.05.08 18:22:40das Problem bei der Sache wird sein, das bestimmte Zertifikate überhaupt nicht zum Vertrieb an US-Personen (steuerpflichtige) zugelassen sind.

      Kenne mich zwar nicht im Steuerrecht der USA aus, aber wir so sein wie bei uns, das es da enorme "Strafsteuern" geben könnte.

      Allein wen ich schon hier in Deutschland an die Dokumentation zum Thema US-Quellensteuerdenke, da mußt du auch wenn du es mit einer US-Person zu tun hast weitere Formulare und Angaben machen. Direktbank wird hier wirklich schwierig, da kein Standardgeschäft.

      Evtl mal zu einem Steuerberater gehen, der sich mit US-Steuerrecht auskennt und dir da vorab ein paar Tipps geben kann wie du am sinnvollsten vorgehen solltest um da nicht zu viele Fehler zu machen mit deinen Anlagen.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 04.05.08 10:54:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es gibt Formulare die du fuer deine Bank ausfuellen musst. Deine Bank unterrichtet dann die amerikanischen Behoerden das du ein auslaendisches Konto hast. Wenn du z.B. nur ein befristetes Visum hast, wuerde ich das nicht machen.
      Avatar
      schrieb am 05.05.08 10:45:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.023.116 von tailspin am 04.05.08 10:54:43Ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

      Zunächst mal gibt es in den USA eine Unterscheidung, ob man dort "nur" steuerpflichtig ist oder ob man nativer US-Amerikaner ist. Dies ist wichtig für die zuhauf bestehenden Verkaufsbeschränkungen von Investmentprodukten an Bürger der USA (Stichwort SEC - Registrierung). Diese Beschränkungen gelten nur für "Natives".

      Das Steuerproblem erledigst Du mit Abgabe einer sogenannten "W8" Erklärung. Die Bank meldet dann an den IRS Erträge und gegebenfalls auch die Geschäfte (wegen der amerikanischen Spekusteuer).

      Wieso die DAB keine Konten für US-Amerikaner führt, weiß ich nicht. Möglicherweise haben die von amerikanischen Behörden keine Zulassung als Intermediär für "W8".

      Grüße
      NiemehrArm
      Avatar
      schrieb am 10.05.08 21:53:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo!

      Meiner Erfahrung nach (wohne in Florida) liegt der Grund für das Verhalten vornehmlich in der Unwissenheit der Banken und deren Mitarbeiter.

      Beispielsweise stellt eine Kontoeröffnung bei etrade.de mit US-Hauptwohnsitz (egal ob US-Staatsbürger oder was auch immer) überhaupt kein Problem dar. Legitimation ganz bequem u.a. über den Notary Public (gibt es hier überall).

      Consors ist hingegen scheinbar ziemlich unwissend. Dort wird zwischen US-Staatsbürger und Resident Alien (Greencard inhaber) unterschieden. Resident aliens wird gleich die Geschäftsverbindung gekündigt, wohingegen US-Staatsbürger willkommen sind.

      Das ist aber steuerrechtlich falsch, Greencard Inhaber werden steuerrechtlich den Citizens gleich gestellt (und haben auch eine SSN-Social Security Number). Etwas anderes würde jedoch z.B. für Inhaber von Arbeitsvisa (H1B, L1, E2) gelten. Daran stört sich Consors aber wieder nicht, obwohl diese i.d.R. keine SSN sondern "nur" eine sog. ETIN (Steuernummer) haben.

      Andere Banken verlangen z.B. eine Identifikation über ein deutsches Konsulat. Komplett übertrieben, die Bank muss gem. §154 AO Gewissheit über den Inhaber eines Kontos verschaffen, in welcher Form sagt das Gesetz nicht. Ein Notary Public, der ein offizielles Amt des jeweiligen Staats ist, kann dies zweifelsfrei erledigen. Durch Unwissenheit jedoch werden unnötige Anforderungen gestellt.

      Generell sollten Zinsen ohne Zinsabschlag gutgeschrieben werden, ein Freistellungsauftrag kann und sollte nicht erteilt werden.

      In diesem Sinn, viele Grüße aus dem "Sunshine State".
      Villa


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