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    Lösungsvorschläge Scheinselbstständigkeit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.06.08 09:06:49 von
    neuester Beitrag 30.06.08 09:49:48 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.142.335
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      schrieb am 25.06.08 09:06:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie seid ihr das Problem angegangen, wenn ihr nur eine Dachgesellschaft habt ?
      Avatar
      schrieb am 25.06.08 09:53:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.368.619 von Jo1 am 25.06.08 09:06:49Bei Deinen doch so reichhaltigen Informationen kann ich Dir schon mal einen Tipp geben: Selbstanzeige :D

      Bist wohl Dachdecker :rolleyes:


      Köln: Morgendliche Begrüßung Dachdecker-Sohn zum Dachdecker-Vater : Dach Papp :D
      Avatar
      schrieb am 25.06.08 10:52:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Erwiderung des Vaters: Dach au
      Avatar
      schrieb am 25.06.08 11:40:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.369.088 von Greencardholder am 25.06.08 09:53:21:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.06.08 13:32:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.370.323 von Datteljongleur am 25.06.08 11:40:45:):)

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      schrieb am 25.06.08 20:44:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.368.619 von Jo1 am 25.06.08 09:06:49Hallo,

      soviel ich weiss, betrifft es nicht denn (schein)selbständigen sondern den Auftraggeber.

      Meiner Meinung nach wird hier nur nach ein paar Melkkühen gesucht die in die Maroden Sozialkassen einzahlen dürfen.

      Mit diesem Gesetz wurden Tausende in den Ruin getrieben, die nun von Sozialhilfe leben müssen-find ich Pervers.

      Solltest du ( Schein)selbständig sein weil du nur 1 Auftraggeber hast, kannst du der Illigalität entgegen wirken indem du Leute einstellst, keine 400 € Jober.
      Es hilft auch wenn du keine Deutsche Staatsbürgerschaft hast.
      Du solltest nicht die gleiche Arbeit erbringen wie die Angestellten deines Auftraggebers.
      Besorge dir noch andere Einnahmequellen( mit Rechnung ), so das du nicht nur von einem `` Zahler `` abhängig bist---z.b eBay Shop.

      Dieses Scheinselbsttändigkeits Gesetz, ist in meinen Augen ein Verbrechen, da hier Arbeitende u. Steuerzahlende Bürger in die Illigalität getrieben werden, und warum das alles --- nur weil einer zu wenig Auftraggeber hat ???----Millionen wären froh sie hätten einen.

      Es müßte ein Gesetz her, das eine ausreichende Renten und Krankenversicherung vorschreibt, und wenn derjenige dann noch Steuern zahlt ---find ichs gut.

      Meine Meinung.

      Gruß Kramerbau

      Ps: solltest du unter 15 € die Stunde verdienen, rate ich zur Selbsanzeige---da du nur Ausgenützt wirst und niemals ausreichend Kranken und Rentenversichert sein kannst.
      Avatar
      schrieb am 30.06.08 09:49:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo JO1,
      da die Problemlösung der Scheinselbständigkeit in fast allen Fällen induviduellen Lösungen bedürfen, sollte man es auch so händeln. :):):)
      Schicke mir eine Boardmail und es wird eine Lösung gefunden werden.
      Ich habe schon viele Existenzgründer aus der Umklammerung der Rentenversicherung befreit. Das gilt auch für Handwerksmeister die Ihre 216 Monate nicht voll haben.:D:D:D

      Mit dem zweiten Auftraggeber muss man aufpassen, es müssen hier gewisse Einkommensgrenzen erzielt werden. :eek::eek:
      Auch den Vertrag des ersten Auftraggebers sollte man hier überprüfen. :(:(

      Ein sozialversicherungspflichtiger Angestellter ist in vielen Fällen zu teuer. :mad::mad:

      Jemanden einzustellen, nur um die aus der Rentenversicherungspflicht herauszukommen, ist betriebswirtschaftlicher Blödsinn.:mad::mad:

      Im Übrigen ist jeder Selbständige von vorneherein erstmal Rentenversicherungspflichtig. Derjenige der sich nicht befreien hat lassen, sollte dies schleunigst tun, damit es kein böses Erwachen gibt.
      :cry::cry::cry:

      Grüße


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