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    Mahnbescheid - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.07.08 06:58:19 von
    neuester Beitrag 06.07.08 20:01:35 von
    Beiträge: 17
    ID: 1.142.614
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      Avatar
      schrieb am 04.07.08 06:58:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, habe mal eine spezielle Frage. Vielleicht kennt sich ja jemand aus.

      Mir schuldet jemand privat Geld. Die Person ist aber umgezogen, ich weiß nicht wohin (irgendwo in Belin). Sie ist aber Teilhaberin einer Ergotherapiepraxis. Kann ich den Mahnbescheid auch an

      die Person
      c/o Ergotherapiepraxis die Person und Kollegin
      bekannte Straße Nr irgendwas
      1.....Berlin schicken


      Oder muss man für den Mahnbescheid ungedingt die Privatadresse haben, und wenn ja, wie kommt man aus Schleswig-Holstein dann an diese Adresse?
      Avatar
      schrieb am 04.07.08 10:25:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.435.724 von 23552 am 04.07.08 06:58:19Die geschäftliche Adresse sollte bei der Mahnung genügen, der Gerichtsvollzieher kann ihr diesen ja dort in die Hand drücken. ich weiß aber nicht genau, wie es dann im Falle der Vollstreckung ist.
      Avatar
      schrieb am 04.07.08 10:49:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      ich glaube, dies ist keine rechtliche Beratung:

      Mahnung an Geschäftsadresse. Fristsetzten WICHTIG!!!
      Am besten per Einschreiben. VORHER ANKÜNDIGEN PER E-MAIL MIT EMPFANGSBESTÄTIGUNG!!!

      Dann den Weg über das AMtsgericht gehen, wenn nichts kommt, Verjährung nach 3 Jahren "Sylvesterverjahrung §191 BGB.
      Du hemmst glaube ich durch Mahnung die Verjährung.
      Avatar
      schrieb am 04.07.08 10:53:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.435.724 von 23552 am 04.07.08 06:58:19Vergiss den ganzen amtlichen Mist, dauert ewig und bringt oft nichts.
      Kennst Du Moskau Inkasso?
      Avatar
      schrieb am 04.07.08 10:55:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      so ein quatsch das dauert maximal 2 - 4 wochen soweit ich weiß.

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      schrieb am 04.07.08 10:57:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.437.162 von JordanWayne am 04.07.08 10:49:02Dann den Weg über das AMtsgericht gehen, wenn nichts kommt

      Das kann er doch direkt machen. Die Kosten dafür trägt der Schuldner.
      Avatar
      schrieb am 04.07.08 11:06:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.437.204 von Michi301 am 04.07.08 10:53:24du weisst aber dass die nur mit erstrittenen titeln tätig werden....also muss man zuvor das volle programm durchlaufen...wer etwas mehr wissen will, soll mal googeln..da gibt es aus dem letzten jahr einen inetressanten bericht...die kochen auch nur mit wasser...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 04.07.08 11:10:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.435.724 von 23552 am 04.07.08 06:58:19einwohnermeldeanfrage gegebenfalls eine erweiterte, bei dem einwohnermeldeamt, wo die person zuletzt gewohnt hat...

      mahnbescheid an die arbeitsstelle halte ich für problematisch, wenn diese person dann dort aufhört zu arbeiten...

      am besten geh zu anwalt..besteht eine rechtsschutzversicherung?

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 04.07.08 11:21:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      Danke für die Tipps.

      Inzwischen bin ich auch schon schlauer.

      Mahnbescheid zur Arbeitsstelle funkioniert. Immerhin ist sie an d er Praxis beteiligt. So schnell wird sie nicht wechseln.

      Nebenbei kann man auch beim Einwohnermeldeamt, mit Namen und Geburtsdatum die neue Adresse erfahren. Immerhin ist sie wohl nurinnerhalb von Berlin umgezogen. Kostest 3,58 Gebühren, und das haut mich um -dauert ca. 4 Monate. Völlig unverständlich, dass so etwas so lange dauert. Wäre das Einwohnermeldeamt eine Privatfirma, würde so etws wohl nur zwei Wochen dauern.

      Inkasso Moskau kansnt du vergessen. Ich will mein Geld zurück. Ich will keine Strafanzeige.


      Das Prinzip des Mahnungsverfahren ist mir duchaus klar. Ist nur das erst Mal, dass jemand umgezogen ist, und ich die neue Adresse nicht kenne.
      Avatar
      schrieb am 04.07.08 11:25:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      ruf bei der Auskunft an und frage nach! Es gibt doch mittel und Wege die neue Adresse rauszubekommen! Wer mal etwas kreativ.
      Avatar
      schrieb am 04.07.08 11:42:58
      Beitrag Nr. 11 ()
      wenn du dann soweit bist, dass du einen gerichtsvollzieher losziehen lassen kannst, bist du sogar mit der geschäftlichen adresse besser dran:

      ich gehe mal davon aus, dass die für die praxis keine gmbh oder sowas gegründet haben, sondern das ganze als gbr o.ä. läuft. du hast sicherlich irgendwo einen briefkopf mit bankdaten vorliegen und schon jagst du der dame einen pfändungs- und überweisungsbeschluss an diese bankadresse rein. die bank sperrt im falle eines einzelunternehmens oder gbr dann auch das geschäftskonto. spätestens dann bekommst du dein geld :D
      Avatar
      schrieb am 04.07.08 15:46:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.437.506 von JordanWayne am 04.07.08 11:25:11Vergiss es. Es gibt Leute, die geben ihre Nummer nicht der Auskunft preis.
      Avatar
      schrieb am 05.07.08 14:55:25
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.439.943 von 23552 am 04.07.08 15:46:55Aber als Teilhaberin eines Unternehmens sollte man das schon machen,für mich etwas unverständlich...schick deine Mahnung einfach an ihr Unternehmen...und wenn du wissen willst wo sie wohnt schau mal hier:https://suche-nach-personen.de
      Avatar
      schrieb am 05.07.08 16:40:45
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.444.178 von boxershort am 05.07.08 14:55:25Da erscheint nur "Die Webseite kann nicht angezeigt werden.
      Avatar
      schrieb am 05.07.08 16:47:07
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.444.390 von 23552 am 05.07.08 16:40:45die URL ist falsch; nach dem erfolglosen Versuch solltest Du das "https//", das zuviel sein sollte, löschen.
      Avatar
      schrieb am 05.07.08 16:49:39
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.444.408 von mailerdaemon am 05.07.08 16:47:07danke
      Avatar
      schrieb am 06.07.08 20:01:35
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.444.390 von 23552 am 05.07.08 16:40:45Stimmt hatte ich dann wohl falsch kopiert :rolleyes:


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