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    Neuer Genescan Thread - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.08.08 08:35:49 von
    neuester Beitrag 06.12.10 19:01:54 von
    Beiträge: 204
    ID: 1.143.403
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      Avatar
      schrieb am 08.08.08 08:35:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich eröffne mal einen Neuen Thread mit der Neuen WKN, denn anscheinend kommt etwas Fahrt in die Sache !
      Avatar
      schrieb am 08.08.08 10:50:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.679.147 von Howkay am 08.08.08 08:35:49Danke an Howkay.
      Die Vorgeschichte findet man hier: http://tinyurl.com/69lhsl
      Avatar
      schrieb am 08.08.08 11:25:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 11.08.08 09:48:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nachdem im alten Thread keine Reaktion erfolgt ist, hier nochmal mein Posting:

      Der Halbjahresbericht sieht wieder mal gut aus.Ergebnis je Aktie 0,97 € und über 8 € EK je Aktie!! So langsam könnten sie es sich aber sparen auf den drohenden Umsatzrückgang hinzuweisen, der dann doch nicht kommt :laugh::laugh::laugh:

      http://www.genescan.com/docs/IR/GeneScan_Zwischenbericht_200…
      Avatar
      schrieb am 12.08.08 08:34:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.697.313 von schaerholder am 11.08.08 09:48:52Dem ist doch nichts hinzuzufügen.

      Man kann sich auch von einer anderen Seite nähern.

      Gewinn 2007 Eurofins 19,671 Mio Euro, momentane Marktkapitalisierung 822,75 Mio Euro

      Gewinn 2007 GeneScan 5,323 Mio Euro, momentane Marktkapitalisierung 27,23 Mio Euro

      Unbereinigt stammt über ein Viertel des Gewinns der Eurofins von der GeneScan! Die Marktkapitalisierung der GeneScan hingegen ist weniger als 3,5 % der Marktkapitalisierung der Eurofins.

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      Avatar
      schrieb am 26.09.08 08:21:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Kursfindung in Frankfurt war gestern mal wieder symptomatisch. Erst fällt der Kurs mit Miniumsätzen auf 8,50 Euro. Dann standen 9870 Stück im Bid zu 8,50 Euro und 400 im Ask zu 8,75 Euro. Danach kam dann ein Kaufauftrag herein über 500 Stück. Dann darf man bloß nicht glauben. Im Bid wurden dann die 550 Stück zu 8,75 Euro angezeigt. Im Ask tauchten dann 200 Aktien auf. Ich hoffe mal, daß derjenige, der davon betroffen war, sich bei der Finanzaufsicht und der Bafin beschweren wird.
      Avatar
      schrieb am 26.09.08 11:45:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      Und schon geht es mit 10 gehandelten Stücken zu 8,76 Euro an der Frankfurter Börse weiter. Mein Tipp, die 550 Aktien bekommt der Käufer nicht. Mal sehen. Wenn das eine Order bis Ultimo September sein sollte, bleibt eht nicht mehr viel Zeit.
      Avatar
      schrieb am 29.09.08 12:11:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      8 Stück zu 8,76 Euro in Frankfurt gehandelt
      Avatar
      schrieb am 01.10.08 15:36:11
      Beitrag Nr. 9 ()
      Heute gibt es scheinbar echtes Angebot: 800 Stücke stehen bei 8,65 EUR im Brief. Wer probiert aus, ob es echt oder Fake ist?
      Avatar
      schrieb am 01.10.08 17:13:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.365.149 von Herbert H am 01.10.08 15:36:11Waen wohl echt. Schwups, weg sind sie.
      Avatar
      schrieb am 21.10.08 16:38:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      War/Ist jemand heute auf der HV:confused:
      Avatar
      schrieb am 23.10.08 09:45:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ja, es war wieder kabarettreif.

      Der Beschluß auf Bestellung eines besonderen Vertreters wurde angenommen. Der gute Wilbur hat dann das Ergebnis verkündet und un dann die Hauptversammlung beendet. Nach ca. 2 Minuten kam dann bei ihm Panik und Hektik auf und er ließ die Tür verrammeln, so daß dann kein Aktionär mehr die Versammlung verlassen konnte. Ob zwischen Beendigung der Abstimmung und dem Schließen der Türe, Aktionäre die Versammlung verlassen haben, kann ich nicht sagen. Wenn ja, so wäre, das, was jetzt folgt, schon bedeutungslos.

      Nach weiteren ca. 2 Minuten hat denn der Wilbur die Hauptversammlung neu eröffnet. Ich bezweifle, daß das ohne neue Einladung so einfach gehen soll. Präzedenzfälle dürfte es nicht geben.

      Mal angenommen, daß ginge. Dann hätte zumindest die Präsenz noch einmal festgestellt werden und mit der vorigen verglichen werden müssen. Das hat der gute Wilbur unterlassen.

      Danach hat er die HV erneut eröffnet. Ein Einverständnis der anwesenden Aktionäre wurde nicht eingeholt.

      Danach wurde ein neues Abstimmungsergebnis bekannt gegeben, nach dem die Bestellung eines besonderen Vertreters abgelehnt war, angeblich Auszählungsfehler. Der ursprüngliche Beschluß wurde allerdings vom guten Wilbur nicht aufgehoben.

      Ich gehe davon aus, daß der besondere Vertreter bestellt ist.

      Ansonsten gibt es noch den folgende Weg über §148 AktG. Dazu müssen 1 % des Grundkapitals oder 100.000 Aktien von Aktionären als Anteilsbesitz vor Bekanntmachung nachgewiesen werden. Die Aktien müßten vor der HV gehalten worden sein, evtl. vor der Einladung. Die Tatsachen sind durch den Sonderprüfungsbericht bekannt geworden, der dieser Hauptversammlung vorgelegt worden war.

      Interessierte Aktionäre sollten den Bericht bei der GeneScan anfordern. Die GeneScan muß den aushändigen. Eine spannende Lektüre, weil noch nicht einmal der "genehme Prüfer" das Verhalten weiß waschen wollte oder konnte.

      Wer einen nennenswerten Anteil an GeneScan-Aktien hält und bereit wäre, sich an einem Verfahren nach §148 AktG zu ünterstützen, kann sich bei mir per Boardmail melden. 32400 Aktien müßten also erreicht werden. Besondere Kosten gibt es nicht.
      Avatar
      schrieb am 23.10.08 10:06:07
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ansonsten dürften die übrigen Beschlüsse keinen Bestand haben. Die Entlastung des Aufsichtsrats wurde abgelehnt. Das ist in Ordnung.

      Es wurde eine Dividende von 4 Cents beschlossen für 2007. Nicht in Ordnung, da meines Erachtens die Abschlüsse weiter falsch sind, kein Gewinnverwendungsbeschluß für 2006 von der HV gemacht wurde, niemand den Gegenantrag vorgetragen hat (das hätte passieren müssen, da kein Gegenantrag von der GeneScan veröffentlicht wurde, siehe Homepage), dea angeblich von Vorstand und Aufsichtsrat stammen soll, die aber gar keinen Gegenantrag stellen können. Ein weiterer Gegenantrag über die Zahlung einer Dividende von einem Euro für 2007 wurde vom Vorstand erwähnt, aber nicht ausgelegt.

      Im Prinzip ist das die Methode Sachsenmilch, alles Müller oder was. Die zahlen auf eine Aktie immer die Mindestdividende von 4 %, also 4 Cents pro Aktie und das bei einem Aktienkurs von über 2000 Euro.
      Avatar
      schrieb am 25.10.08 13:19:02
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.671.208 von Kalchas am 23.10.08 10:06:07Danke für den Bericht. Bin mal gespannt, ob auch GSC einen veröffentlichen wird.

      Habe auf jeden Fall mal den Bericht des Sonderprüfers angefordert. Bin mal gespannt, was darin alles so enthalten ist.
      Avatar
      schrieb am 27.10.08 19:51:33
      Beitrag Nr. 15 ()
      Der Umsatz mit Genescan-Aktien in den letzten Tagen war ja beachtlich. Vermutlich wird Eurofins als Käufer unterwegs gewesen sein und ein weiteres Prozent zum Schnäppchenpreis von € 8,5 zusammengekauft haben.
      Avatar
      schrieb am 30.10.08 09:54:57
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.718.275 von Sneakerpimp am 27.10.08 19:51:33In den letzten drei Monaten wurden ca. 17.000 Aktien gehandelt. Das sind 0,6 % des Grundkapitals. Da glaube ich nicht, daß die alle an einen einzigen Käufer gegangen sind.
      Avatar
      schrieb am 02.11.08 09:51:47
      Beitrag Nr. 17 ()
      http://www.wiwi.uni-passau.de/1276.html?&L=1&tx_ttnews%5Btt_…

      Gastvortrag - Dr. Matthias-Wilbur Weber

      Herr Dr. Matthias-Wilbur Weber, Fa. Eurofins, Brüssel

      spricht am

      Freitag, den 28.11.2008
      von 14 - 16 Uhr
      im Hörsaal 7 WiWi

      über das Thema:

      Die aktuelle Finanzmarktkrise aus der Sicht eines Finanzvorstands



      Einfach Geld von den Tochterunternehmen abziehen, Zinssatz Euribor -0,5 %

      Dann noch verdeckte Gewinnausschüttugen wie z.B. der Verkauf der MWG-Aktien und Anleihen an den Großaktionär.
      Avatar
      schrieb am 02.11.08 21:26:25
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.796.914 von Kalchas am 02.11.08 09:51:47@Kalchas,

      ganz klasse finde ich diese Passage (zu finden

      http://ir.mwg-biotech.com/media/6548 /einladung%20hv%20mwg%2022%2010%2008%20stand%2010%2009%2008%20_2_f.pdf

      Seite 3

      ...zu Mitgliedern des Aufsichtrats bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 beschließt, zu wählen.

      Die scheinen Ihrer Zeit weit voraus,... zukunftsträchtig !!! ;-)
      Avatar
      schrieb am 03.11.08 08:13:18
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.802.694 von deepcrawler am 02.11.08 21:26:25Oft sind sie bei GeneScan und der MWG der Zeit hinterher. Das ist hier aber in Ordnung. Das ise die höchstmögliche Wahlperiode eines Aufsichtsrats nach dem Aktiengesetz.

      § 102 AktG

      (1) Aufsichtsratsmitglieder können nicht für längere Zeit als bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt werden, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

      (2) Das Amt des Ersatzmitglieds erlischt spätestens mit Ablauf der Amtszeit des weggefallenen Aufsichtsratsmitglieds.
      Avatar
      schrieb am 04.11.08 00:14:50
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.806.854 von Kalchas am 03.11.08 08:13:18:), danke
      Avatar
      schrieb am 16.11.08 09:25:48
      Beitrag Nr. 21 ()
      Mal zum Vergleich, insbesondere beim KGV.

      FuW 1.11.2008

      Koli & Co.
      Hot Corner

      Sicherheitstests für Lebensmittel und Tiernahrung: Gesundheitsgefährdende Nahrungsmittel sind neuerlich in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Weltweite Schlagzeilen machte im September ein gravierender Fall aus China: Um einen höheren Proteingehalt vorzutäuschen, wurde Milchpulver mit der giftigen Chemikalie Melamin versetzt. Vier Säuglinge verloren ihr Leben – 53000 Kleinkinder erkrankten in direkter Folge an Nierensteinen. Bereits 2006 wurde eine chinesische Lieferung von Weizengluten in die USA mit Melamin gestreckt. Die Anwendung in Futtermitteln führte zum Nierenversagen und Tod zahlreicher Haustiere und einer landesweiten Rückrufaktion.
      Missbrauch und fahrlässiges Verhalten sind beileibe kein rein chinesisches Problem. Im Februar dieses Jahres mussten etwa in den USA 143 Mio. Pfund gefrorenes Rindfleisch zurückgerufen werden, dass für den Verzehr in staatlichen Schulen bestimmt war. Das aus einem kalifornischen Schlachtbetrieb stammende Fleisch war unter mangelhaften Hygienebedingungen produziert worden.
      Globaler Wachstumsmarkt
      Von steigenden Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit profitiert das 1982 gegründete US-Unternehmen Neogen (Nasdaq NEOG; 29.31$ am Donnerstag; 427 Mio.$ Marktkapitalisierung), das sich auf die Entwicklung und den Vertrieb von Nahrungs- und Futtermitteltests spezialisiert hat. Das Produktportfolio umfasst Sets zum Nachweis von Salmonellen, Kolibakterien, Viren, Allergenen oder Toxinen. Ein weiteres Standbein bilden Produkte zur präventiven Behandlung von Tieren mit Impfstoffen oder Desinfektionsmitteln.
      Neogen hat in den letzten Jahren ein eindrückliches Wachstum hingelegt – organisch und durch Akquisitionen. Ausser in den USA ist Neogen auch mit einer Geschäftsstelle in Schottland und China präsent. Für die Zukunft wird über Mexiko eine Expansion nach Zentralamerika angestrebt. Gleichzeitig werden die Aktivitäten in Europa vorangetrieben, wo Neogen bereits in Frankreich, Grossbritannien und Deutschland Marktanteile besitzt. Auch Osteuropa dürfte mit Blick auf die Übernahme der EU-Lebensmittelrichtlinien einen wichtigen Zukunftsmarkt darstellen.
      Stattliche Bewertung
      Im ersten Quartal des Fiskaljahres 2009 erzielte Neogen einen Umsatz von 28,8 Mio.$. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahresquartal einer Steigerung von 25%. Der Gewinn pro Aktie wurde von 0.21 auf 0.25$ erhöht. Neogen profitiert nicht nur von einem erfolgreichen Geschäftsgang, sondern auch von einer soliden Bilanz. Anerkennung zollte dem Unternehmen kürzlich auch das US-Wirtschaftsmagazin «Forbes», das Neogen zum vierten Mal in Folge in die Liste der 200 besten Small Caps der USA aufnahm.
      Der Bedarf an Nahrungmitteltests dürfte global wie auch im Heimmarkt USA weiterhin zunehmen. Sowohl die Lebensmittelbehörde FDA wie auch das US-Landwirtschaftsdepartement USDA planen strengere Richtlinien und Kontrollen auf der gesamten Produktionskette. Potenziellen Investoren muss allerdings bewusst sein, dass Neogen bereits mit einem stattlichen Kurs-Gewinn-Verhältnis von 29 bewertet wird. Zudem könnte jederzeit ein deutlich grösserer Rivale in die von Neogen belegte Nische eindringen.FH
      Avatar
      schrieb am 18.11.08 10:07:06
      Beitrag Nr. 22 ()
      GeneScan Europe AG
      Zwischenmitteilung zum 30. September 2008
      Freiburg, 12. November 2008
      Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf den konsolidierten
      Konzern-Abschluss der GeneScan Europe AG (ungeprüft) zum
      30. September 2008, der nach den Grundsätzen des IFRS erstellt wurde.
      1. Rückblick
      In den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2008 erzielte die GeneScan
      Europe AG einen Konzernumsatz von € 11,3 Mio. (Vergleichszeitraum 2007
      € 11,1 Mio.). Im dritten Quartal 2008 blieb der Konzernumsatz mit € 3,7 Mio. quasi
      konstant im Vergleich zum Vorjahreswert (€ 3,6 Mio.). Es ist immer noch davon
      auszugehen, dass es durch eine Abnahme des Probenvolumens bei BT-10 Mais und
      trotz der in 2008 neu aufgetretenen GVO Species Event 32 voraussichtlich langfristig
      zu einer Abnahme des Umsatzniveaus kommen könnte.
      Das Betriebsergebnis des Konzerns in den ersten drei Quartalen belief sich im
      Wesentlichen gegenüber dem Vorjahr bei unveränderter Produktionskostenstruktur
      in der Summe auf € 5,7 Mio. gegenüber dem Vorjahreswert von € 5,5 Mio.
      Das Konzern-Finanzergebnis betrug für den Zeitraum der ersten neun Monate des
      Geschäftsjahres 2008 € 0,7 Mio. (Vorjahr € 0,4 Mio.). Die Steigerung des
      Finanzergebnisses ist auf Zinserträge aus Darlehen an verbundene Unternehmen
      zurückzuführen.
      Der Steueraufwand des Konzerns betrug für den Zeitraum der ersten neun Monate
      des Geschäftsjahres 2008 € 1,6 Mio. (Vorjahr € 2,1 Mio.).
      Der Jahresüberschuss des Konzerns betrug in den ersten neun Monaten des
      Geschäftsjahres 2008 € 4,8 Mio. gegenüber einem Vorjahresergebnis von € 3,8 Mio.
      Die liquiden Mittel des Konzerns zum Ende des dritten Quartals betrugen € 3,2 Mio.
      (Vorjahr € 6,7 Mio.). Zwischenzeitlich wurden davon € 2,8 Mio. in Anleihen der
      Bundesrepublik Deutschland mit kurzfristiger Laufzeit angelegt, um ein hohes Maß
      an Sicherheit für die Liquidität der Gesellschaft zu gewährleisten.
      Die Anzahl der Mitarbeiter des Konzerns ist mit 72 am Ende des dritten
      Quartals 2008 auf dem Vorjahresstand vom 30. September 2007 geblieben.
      2. Ausblick
      Die GeneScan Europe AG wird weiter in die Effizienzsteigerung seiner
      Geschäftsprozesse investieren und versuchen, durch kontinuierliche Methodenentwicklung
      die Qualitätsführung im Bereich GVO-Analyse auszubauen.
      Investor Relations 2/2 November 2008
      Dr. Claudia Riemen
      Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite unter
      www.genescan.com oder wenden sich an:
      GeneScan Europe AG
      Dr. Claudia Riemen
      Engesserstr. 4
      D-79108 Freiburg i.Br.
      Tel.: +49 761 5038 100
      Fax: +49 761 5038 111
      E-Mail:ir@genescan.com
      Kurzprofil der GeneScan Europe AG:
      Die GeneScan Europe AG ist auf dem Gebiet der Qualitäts- und Identitätskontrolle von Lebens- und
      Futtermitteln tätig. Der Schwerpunkt dieser Aktivitäten ist die Detektion von Genetisch Veränderten
      Organismen (GVO) in Saatgut, landwirtschaftlichen Rohstoffen, Halbfertig- und Fertigwaren. Das
      Unternehmen entspricht den Erwartungen der globalen Kunden durch den Betrieb eigener
      Laboratorien in Europa und Nordamerika und durch ein Netzwerk von strategischen Partnern und
      Lizenznehmern weltweit. Über die Ausführung von analytischen Dienstleistungen hinaus bietet das
      Unternehmen auch die entsprechenden Diagnostik-Kits an. Weiterhin beinhaltet das Portfolio den
      Entwurf, die Implementierung und die Zertifizierung von kundenspezifischen Kontrollprogrammen und
      Systeme zum Identitätsschutz entlang der gesamten Produktionskette.
      Disclaimer:
      Diese Mitteilung kann zukunftsbezogene Aussagen enthalten, die Risiken und Unsicherheiten
      beinhalten. Diese zukunftsbezogenen Aussagen resultieren aus der Einschätzung der
      GeneScan Europe AG zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Mitteilung. Die zukunftsbezogenen
      Aussagen stellen keine Garantie für das Erreichen zukünftiger Geschäftsergebnisse dar. Die
      erwähnten zukunftsbezogenen Ereignisse könnten auch nicht stattfinden. Die GeneScan Europe AG
      streitet jede Absicht oder Verpflichtung ab, die zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.
      Avatar
      schrieb am 05.12.08 16:31:06
      Beitrag Nr. 23 ()
      GeneScan Europe AG
      Engesserstraße 4, 79108 Freiburg
      Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG
      Gemäß § 246 Abs. 4 AktG wird bekannt gemacht, dass gegen die GeneScan Europe AG beim Landgericht Mannheim eine Klage auf

      ― Feststellung, dass mit Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21.10.2008 der Antrag des Aktionärs Uwe Böhm auf Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß § 147 Abs. 1 AktG und zur Bestellung eines besonderen Vertreters gemäß § 147 Abs. 2 AktG abgelehnt wurde;

      ― Feststellung, dass die in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21.10.2008 festgestellte Annahme des Antrags des Aktionärs Uwe Böhm zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß § 147 Abs. 1 AktG und zur Bestellung eines besonderen Vertreters gemäß §147 Abs. 2 AktG nichtig ist;

      ― Hilfsweise: Nichtigerklärung der in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21.10.2008 festgestellten Annahme des Antrags des Aktionärs Uwe Böhm zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß § 147 Abs. 1 AktG und Bestellung eines besonderen Vertreters gemäß § 147 Abs. 2 AktG.


      Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.



      Freiburg, im Dezember 2008

      GeneScan Europe AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 05.12.08 16:32:19
      Beitrag Nr. 24 ()
      Es klagt übrigens der Vorstand gegen das Unternehmen. Wohl Muffensausen?
      Avatar
      schrieb am 15.12.08 17:04:52
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ich frage mich, wie solche Umsätze zustande kommen sollen.

      15:46:11 14 8,52
      15:10:29 9 8,74
      12:32:29 14 8,52
      09:45:55 5 8,52
      09:08:14 0 8,51
      Avatar
      schrieb am 22.12.08 15:22:46
      Beitrag Nr. 26 ()
      Vor 4 Tagen wurde erst eine Anfechtungsklage gegen die Gewinnverwendung bekanntgemacht. Jetzt kommt die Zahlung. Wurde da schon ein Vergleich geschlossen?

      GeneScan Europe AG
      Freiburg i.Br.
      ISIN: DE000A0V9KV5
      WKN: A0V 9KV

      Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 21. Oktober 2008 hat beschlossen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2007 von insgesamt EUR 4.920.013,61 den Betrag von EUR 121.040,00 zur Verteilung an die Aktionäre durch Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,04 je Stückaktie zu verwenden.

      Die Dividende wird vom 29. Dezember 2008 an unter Abzug von 20% Kapitalertragsteuer sowie des darauf entfallenden Solidaritätszuschlags von 5,5% (gesamt 21,1%) über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Hauptzahlstelle ist die VEM Aktienbank, Postfach 33 07 05, D-80067 München.

      Die einbehaltene Kapitalertragsteuer kann von inländischen, nicht von der Steuer befreiten Aktionären, gegen Vorlage der vom depotführenden Kreditinstitut auszustellenden Steuerbescheinigung auf die im Rahmen der Einkommen- oder Körperschaftsteuerveranlagung festgesetzte Steuer angerechnet beziehungsweise erstattet werden. Der einbehaltene Solidaritätszuschlag kann auf den festgesetzten Solidaritätszuschlag angerechnet beziehungsweise erstattet werden.

      Inländischen Aktionären wird die Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ausgezahlt, wenn sie ihrer Depotbank rechtzeitig eine "Nichtverlangungsbescheinigung" des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank rechtzeitig einen "Freistellungsauftrag" erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

      Die Besteuerung der Dividende erfolgt bei inländischen Aktionären nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (Halbeinkünfteverfahren) beziehungsweise Körperschaftsteuergesetzes.



      Freiburg, im Dezember 2008

      GeneScan Europe AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 11.01.09 11:10:14
      Beitrag Nr. 27 ()
      DGAP-Adhoc: GeneScan Europe AG (deutsch)

      GeneScan Europe AG: Ordentliche Kapitalherabsetzung der GeneScan Europe AG

      GeneScan Europe AG / Kapitalmaßnahme

      09.01.2009

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.



      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Ordentliche Kapitalherabsetzung der GeneScan Europe AG

      Freiburg i.Br., 09.01.09


      Das Landgericht Mannheim hat im Rechtsstreit über die Anfechtung des
      Beschlusses der Hauptversammlung vom 18.07.2007 über die ordentliche
      Herabsetzung des Grundkapitals einen Vergleich protokolliert. Darin sind
      sämtliche gegen den Kapitalherabsetzungsbeschluss erhobene
      Anfechtungsklagen von den Klägern zurückgenommen worden. Die Gesellschaft
      wird die Kapitalherabsetzung nunmehr durchführen.

      GeneScan Europe AG

      Der Vorstand
      09.01.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: GeneScan Europe AG
      Engesserstr. 4
      79108 Freiburg
      Deutschland
      Telefon: 0761 - 5038 - 174
      Fax: 0761 - 5038 - 111
      E-Mail: ir@genescan.com
      Internet: www.genescan.com
      ISIN: DE000A0V9KV5
      WKN: A0V9KV
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 15:36:32
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.349.880 von Kalchas am 11.01.09 11:10:14... weiss jemand, wie der Vergleich ausssieht bzw. was das für die Aktionäre bedeutet? Ist die Entscheidung irgendwo einzusehen?
      mfg alltagsionaer ;-)
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 16:00:55
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.363.905 von alltagsionaer am 13.01.09 15:36:32Das müßte in absehbarer Zeit im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Zumindest müßten dann 50 alte Aktien zu einer neuen Aktie zusammengelegt werden. Es wird dann eine Kapitalrückzahlung von 49 Euro pro 50 Aktien geben, allerdings erst 6 Monate nach der Eintragung ins Handelsregister. Der rechnerische Preis einer neuen Aktie ist dann 50 * Wert der alten Aktie - 49 Euro. Nach der Kapitalherabsetzuung gibt es dann noch etwas über 60.000 Aktie.

      Über den Vergleichsinhalt ist mir nichts bekannt.
      Avatar
      schrieb am 14.01.09 17:43:38
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.364.186 von Kalchas am 13.01.09 16:00:55Vielen Dank für die Info.

      Ob jemand herausbekommen kann, was der Vergleich beinhaltet? Wenn die GSE die Kapitalherabsetzung ohne weiteres wie vorgesehen durchziehen kann wäre das ja kein Vergleich. Wenn das Verfahren am LG Mannheim öffentlich war, müsste dann das Protokoll des Vergleichs nicht irgenwo einsehbar sein?
      Avatar
      schrieb am 15.01.09 11:03:19
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.374.172 von alltagsionaer am 14.01.09 17:43:38Der Vergleich dürfte im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

      Da die Klagen zurückgenommenen wurden, ist die Auswirkung wie von mir beschrieben. Im Vergleich könnte geregelt sein, wie mit den Spitzen umgegangn wird.

      Ob die Sache damit erledigt ist, wird man sehen. Immerhin könnte ein Nichtigkeitsgrund in einer falschen Einladung zur HV liegen. Im Fall Leica und und im Fall HVB haben die Gerichte in Frankfurt und München unterschiedlich entschieden. Sollte die Nichtigkeit in solchen Fällen festgestellt werden, kann man immer noch handeln. Eine Klage ist noch 3 Jahre nach Eintragung des Beschlusses ins Handelsregister möglich. Pikant wäre es dann, wenn die Kapitalzurückzahlung schon erfolgt wäre.
      Avatar
      schrieb am 21.01.09 13:37:20
      Beitrag Nr. 32 ()
      GeneScan Europe AG
      Engesserstraße 4, 79108 Freiburg
      Bekanntmachung gemäß § 248 a AktG
      Freiburg i.Br., im Januar 2009

      In dem Rechtsstreit über die Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung vom 18.07.2007 beim Landgericht Mannheim
      (Az: 23 O 106/07) hat die GeneScan Europe AG einen Vergleich mit den Anfechtungsklägern Ziffern 2. bis 6. beschlossen. Der Vergleich schließt eine Rücknahme der Klagen der am Vergleich beteiligten Anfechtungskläger ein.

      Der Vergleich hat den folgenden Wortlaut:

      Beschluss
      In dem Rechtsstreit

      1. Uwe Böhm, München
      - Kläger -
      Prozessbevollmächtigter:
      Rechtsanwalt Bienert, Possenhofener Str. 55, 82319 Starnberg (25008/07)
      2. Tino Hofman, Berlin
      - Kläger
      Prozessbevollmächtigter:
      Rechtsanwalt Ziegler, Flurstr. 17, 40235 Düsseldorf (070820-1)
      3. Pomoschnik Rabotajet GmbH vertreten durch d. Geschäftsführer Tino Hofmann, Berlin
      - Klägerin -
      Prozessbevollmächtigter:
      Rechtsanwalt Zachriat, Charlottenstr. 18, 10117 Berlin
      4. SCHÜMA GmbH & Co KG
      vertreten durch d. phG Proxyman HV-Service GmbH, ds. wiederum d. d. GF Stefan Schüpfer, Würzburg
      5. Christian Wolff, Hamburg
      - Kläger -
      Prozessbevollmächtigte zu 4 und 5:
      Rechtsanwälte Cornelius & Schindler u. Koll., Günter-Vogt-Ring 32, 60437 Frankfurt
      (A 121/07)
      6. Peter Zetzsche, Gosen
      - Kläger -
      Prozessbevollmächtigter:
      Rechtsanwalt Kirner, Nobelstr. 20, 12057 Berlin (106/07)

      Streithelfer:
      Dr. jur Tammo Seemann, Oldenburg

      Prozessbevollmächtigter:
      Rechtsanwalt Dr. jur. Seemann, Friedhofsweg 59, 26121 Odenburg

      gegen

      GeneScan Europe AG

      vertreten durch d. den Vorstand Dr. Florian Heupel, ds. Vertr. d. d. Aufsichtsrat Dr. Matthias-Wilbur Weber, Vorsitzender des AR Zustellung über Eurofins Scientific Group, Chaussee de Malines 455, B-1950 Kraainem (Brussels), Belgien

      Engesser Str. 4, 79108 Freiburg

      - Beklagte -
      Prozessbevollmächtigte:
      Rechtsanwälte Kraske Härtel u. Koll, Maximilianstr. 35, 80539 München (70061/07)

      wegen Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen

      Es wird festgestellt, dass gem. § 278 IV ZPO folgender Vergleich zwischen den Klägern Ziff. 2 - 6 und der Beklagten zu Stande gekommen ist:

      VERGLEICH
      wobei auf Seiten der Beklagten die

      Eurofins Ventures B.V.

      Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte KRASKE HARTEL, Rechtsanwalt Bernd Schroeder, München

      - BEITRETENDE -
      zum Zwecke des Vergleichsabschlusses dem Rechtsstreit beitritt.

      Präambel
      Die Kläger sind Aktionäre der Beklagten (nachfolgend auch „GeneScan“).

      Die ordentliche Hauptversammlung der GeneScan hat am 18.07.2007 unter Tagesordnungspunkt 2 Beschluss gefasst über die Verwendung des Bilanzgewinns.

      Gegen diesen Hauptversammlungsbeschluss vom 18.07.2007 haben die Kläger zu 2), 4), 5) und 6) jeweils Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben.


      Die ordentliche Hauptversammlung der GeneScan hat außerdem am 18.07.2007 unter Tagesordnungspunkt 3 Beschluss gefasst, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen.

      Gegen diesen Hauptversammlungsbeschluss vom 18.07.2007 haben die Kläger zu 2), 4), 5) und 6) jeweils Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben.


      Die ordentliche Hauptversammlung der GeneScan hat am 18.07.2007 unter Tagesordnungspunkt 4 Beschluss gefasst, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen.

      Gegen diesen Hauptversammlungsbeschluss vom 18.07.2007 haben die Kläger zu 2) und 6) jeweils Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben.


      Die ordentliche Hauptversammlung der GeneScan hat außerdem am 18.07.2007 unter Tagesordnungspunkt 6 die Herabsetzung des Grundkapitals von 3.026.000,00 Euro um 2.965.480,00 Euro auf 60.520,00 Euro zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals nach Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 50:1 beschlossen.

      Gegen diesen Hauptversammlungsbeschluss vom 18.07.2007 haben die Kläger zu 2), 3), 4), 5) und 6) jeweils Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben.


      Darüber hinaus hat die ordentliche Hauptversammlung der GeneScan am 18.07.2007 unter Tagesordnungspunkt 7 eine Satzungsänderung (,‚Die Aktien lauten auf den Namen.“) beschlossen.

      Gegen diesen Hauptversammlungsbeschluss vom 18.07.2007 hat der Kläger zu 2) Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklagen erhoben.


      Die GeneScan und die Kläger (nachfolgend auch „Parteien“) sowie die Beitretende haben sich im Interesse aller Aktionäre im Wege gegenseitigen Nachgebens und ohne Aufgabe ihrer schriftsätzlich geäußerten gegensätzlichen Rechtsauffassungen verbindlich auf die Eckpunkte eines Prozessvergleichs verständigt und schließen daher auf Anraten und Empfehlung des Gerichts den nachfolgenden

      Prozessvergleich:
      1. Die Firma Eurofins Ventures B.V. tritt dem Rechtsstreit zum Zwecke des Vergleichsabschlusses bei.

      2. Die Firma Eurofins Ventures B.V. übernimmt bei der Durchführung der am 18.07.2007 beschlossenen Kapitalherabsetzung eine Koordinationsfunktion für den Spitzenausgleich bei Aktienbeständen, welche keine glatte Herabsetzung gemäß dem Kapitalherabsetzungsverhältnis ermöglichen, mit folgender Maßgabe:

      a) Für den Tag der frühestmöglichen Kapitalrückzahlung aufgrund der Kapitalherabsetzung im Sinne von § 225 Abs. 2 AktG wird der so genannte Dreimonatsdurchschnittskurs im Sinne von § 5 der WpÜG-Angebotsverordnung, wie von der BaFin veröffentlicht, ermittelt.

      b) Firma Eurofins Ventures B.V. verpflichtet sich, zu diesem Kurs Spitzenbeträge von Aktionären (also maximal 49 Aktien pro Aktionär) zu erwerben.

      c) Firma Eurofins Ventures B.V. verpflichtet sich, aus dem Bestand der gemäß vorstehendem Buchstaben b) erworbenen Aktien zu dem selben Kurs Aktien zu veräußern an Aktionäre, die Aktien hinzuerwerben wollen, um auf die nächst höhere Stückzahl für ein glattes Zusammenlegungsverhältnis zu gelangen (also ebenfalls maximal 49 Aktien pro Aktionär).

      d) Firma Eurofins Ventures B.V. trägt die mit den Aktienübertragungen gemäß vorstehenden Buchstaben b) und c) verbundenen Spesen.


      3. GeneScan Europe AG verpflichtet sich, für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten auf der Internetseite der Gesellschaft Informationen zu den nachfolgend aufgeführten Punkten bereitzustellen, und zwar nach Art und Umfang so, wie sie auf entsprechende Fragen von Aktionären in der Hauptversammlung zu geben wären:

      a) Daten, Teilnehmer sowie wesentliche Verhandlungs- und Beschlussgegenstände der Sitzungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2006;

      b) Art und Weise der Beratungs- und Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2006;

      c) Erläuterung, warum die Gesellschaft von einer Anwendung des Deutschen Corporate Governance Kodex und einer inhaltlichen Darstellung hierzu gemäß § 161 AktG abgesehen hat;

      d) Erläuterung des Zwecks der in der Hauptversammlung vom 18.07.2007 beschlossenen Kapitalherabsetzung.


      4. Im Hinblick auf die vorstehenden Regelungen sind sämtliche Kläger bereit, die von ihnen im Anfechtungsverfahren angefochtenen Beschlussfassungen zu akzeptieren.

      a) In Ansehung und im Zuge dieses Vergleichs nehmen die Kläger hiermit ihre Klagen im Anfechtungsverfahren zurück und verzichten auf die geltend gemachten Klageansprüche.

      b) Die Kläger verzichten unwiderruflich auf sämtliche Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit und die Wirksamkeit der im Anfechtungsverfahren angegriffenen Beschlussfassungen. Die Kläger stimmen der Eintragung der Beschlussfassung in das für die GeneScan beim zuständigen Amtsgericht geführte Handelsregister zu. Die Kläger verpflichten sich, auf Verlangen der GeneScan alle sonstigen Erklärungen abzugeben, die für die Eintragung der von ihnen angefochtenen Beschlussfassung in das für die GeneScan beim zuständigen Amtsgericht geführte Handelsregister notwendig oder hilfreich sein können, soweit diese im Zusammenhang mit den von den Klägern erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen stehen.

      c) Die Kläger verpflichten sich, die Eintragung der von ihnen angefochtenen Beschlussfassung in das für die GeneScan beim zuständigen Amtsgericht geführte Handelsregister weder durch Rechtsmittel, Rechtsbehelfe, Anträge oder in sonstiger Weise zu verhindern oder zu verzögern.


      5. GeneScan sowie Eurofins Ventures BV. verpflichten sich, im Hinblick auf die Klagerücknahmen keinen Kostenantrag zu stellen. GeneScan verpflichtet sich ferner, den Klägern ihre notwendigen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gemäß der diesem Vergleich als Anlage 1 beigefügten Aufstellung zu erstatten.

      Die Erstattung der notwendigen außergerichtlichen Kosten wird mit Abschluss dieses Vergleichs fällig und ist zahlbar binnen fünf Frankfurter Bankarbeitstagen nach Eingang einer entsprechenden Rechnung oder Zahlungsaufforderung bei den Prozessbevollmächtigten der GeneScan.

      6. Gemäß § 248a AktG i. V. m. § 149 Abs. 2 AktG wird dieser Vergleich nebst vollständigem Rubrum, jedoch ohne Anschriften der Kläger und ohne Anlage in den Gesellschaftsblättern der GeneScan im Volltext veröffentlicht.

      Die Parteien erklären übereinstimmend, dass über diesen gerichtlichen Vergleich hinaus keine weiteren Vereinbarungen oder Abreden zwischen den Beteiligten oder einzelnen von ihnen bestehen. Die Verfahrensbeteiligten erklären im Hinblick auf § 814 BGB, dass ihnen keine weiteren Leistungen bekannt sind, die nach § 248a AktG i. V. m. § 149 Abs. 2 AktG bekannt zu machen wären. Für den Fall, dass dennoch Leistungen erbracht wurden, sind sich die Verfahrensbeteiligten bewusst, dass eine Rückforderung nach § 814 BGB (Leistung in Kenntnis einer Nichtschuld) ausgeschlossen ist. Entsprechendes gilt für Leistungen Dritter, die der GeneScan oder Eurofins Ventures B.V. nahe stehen. Die GeneScan und Eurofins Ventures B.V. erklären und stehen dafür ein, dass die hier vereinbarte Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern vollständig i. S. v. § 248a AktG i. V. m. § 149 Abs. 2 Satz 3 AktG ist und auch vollständig erfolgt. Die GeneScan und Eurofins Ventures B.V. werden außerdem dafür Sorge tragen, dass nach § 248a AktG i. V. m. § 149 Abs. 2 Satz 2 AktG etwaige Leistungen der GeneScan und Eurofins Ventures B.V. gesondert hervorgehoben und beschrieben werden.

      7. Die Parteien halten unabhängig von dem Abschluss dieses Vergleichs ihre unterschiedlichen Standpunkte zur Sach- und Rechtslage aufrecht.

      8. Es bestehen zwischen den Parteien keine Nebenabreden, die nicht Gegenstand dieses Vergleichs sind. Die GeneScan und Eurofins Ventures B.V. versichern, dass sie im Zusammenhang mit diesem Vergleich keinem Kläger Sondervorteile gewährt, zugesagt oder in Aussicht gestellt haben.

      9. Änderungen und Ergänzungen dieses Vergleichs einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform. Die Parteien verpflichten sich, eine undurchführbare oder unwirksame Bestimmung von Beginn der Unwirksamkeit an durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Die vorstehenden Sätze gelten für etwaige Lücken dieses Vergleichs entsprechend.

      10. Dieser Vergleich unterliegt dem deutschen Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vergleich ist - soweit gesetzlich zulässig - München.


      Weitergehende Ansprüche auf Erstattung von Auslagen und Kosten stehen den Klägern nicht zu. Insbesondere werden nicht die Kosten eines Verkehrsanwaltes/ Unterbevollmächtigten erstattet.

      Dr. Hallenberger
      Vors. Richter am
      Landgericht

      Die gemäß Ziffer 5. des Vergleichs an die Kläger zu erstattenden Anwaltskosten richten sich nach den gesetzlichen Gebührentatbeständen und den vorläufig vom Landgericht angesetzten Streitwerten. Die Gesamtsumme der nach diesem Vergleich an die Kläger zu erstattenden Anwaltskosten beträgt 29.494,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Die nach Ziffer 5. des Vergleichs von der Gesellschaft zu übernehmenden Gerichtskosten richten sich nach der endgültigen Streitwertfestsetzung des Gerichts. Diese ist noch nicht erfolgt.



      GeneScan Europe AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 22.01.09 08:25:23
      Beitrag Nr. 33 ()
      Der Vergleich ist natürlich unsinnig.

      b) Firma Eurofins Ventures B.V. verpflichtet sich, zu diesem Kurs Spitzenbeträge von Aktionären (also maximal 49 Aktien pro Aktionär) zu erwerben.

      c) Firma Eurofins Ventures B.V. verpflichtet sich, aus dem Bestand der gemäß vorstehendem Buchstaben b) erworbenen Aktien zu dem selben Kurs Aktien zu veräußern an Aktionäre, die Aktien hinzuerwerben wollen, um auf die nächst höhere Stückzahl für ein glattes Zusammenlegungsverhältnis zu gelangen (also ebenfalls maximal 49 Aktien pro Aktionär).


      Es ist schon mal nicht geregelt, was passiert, wenn nach c) mehr Aktien nachgefragt werden, als die Eurofins Ventures B.V. nach b) angeboten werden. Laut Vergleichstext muß dann nicht von der Eurofins Ventures B.V. geliefert werden.

      Die Beschränkung auf maximal 49 Aktien pro Aktionär geht auch an der Realität vorbei. Hat nun jemand mehrere Depots, so muß derjenige erst einmal selbst innerhalb seiner Depots einen Ausgleich vornehmen.
      Avatar
      schrieb am 04.03.09 19:17:40
      Beitrag Nr. 34 ()
      2,23 Euro Gewinn pro Aktie für 2008.
      Avatar
      schrieb am 05.03.09 12:40:32
      Beitrag Nr. 35 ()
      Und das bei knapp 10 € EK pro Aktie....
      Avatar
      schrieb am 08.03.09 10:55:41
      Beitrag Nr. 36 ()
      Inzwischen sind 22 Mio Euro an die Eurofins ausgeliehen. Da hat man sagenhafte 270 TEuro Zinsen erzielt. Die Eurofins scheint ja ein Quadro-A-Rating zu haben.

      Vorschlag 4 Cents Dividende. Das können die sich in dieser Form allerdings abschminken.
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 18:43:16
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.723.708 von Kalchas am 08.03.09 10:55:41Inzwischen sind 22 Mio Euro an die Eurofins ausgeliehen. Da hat man sagenhafte 270 TEuro Zinsen erzielt. Die Eurofins scheint ja ein Quadro-A-Rating zu haben.

      Ich verstehe die Formulierung auf Seite 53 im GB so, dass zum Stichtag 22 Mio. Darlehen VBU und 267 TEUR ZinsFORDERUNGEN bestehen. Das dürfte wohl die Verzinsung nur für das 4. Quartal sein, die vermutlich nachschüssig berechnet und gezahlt wird. Gesamtzinsertrag ist schließlich 1.335 TEUR.

      Die Bilanz und GuV 2008 ist wirklich unglaublich gut. Ein KGV von unter 4 sowie Kurs unter dem Buchwert, kaum konjunkturabhängig. Schade dass es kaum Umsätze bzw. Angebot gibt, sonst würde ich meine Position gern noch aufstocken wollen. Mittelfristig wird Eurofins nicht um einen Beherrschungsvertrag kommen, so weit wie die Integration bereits fortgeschritten ist, liegt eine faktische Beherrschung wohl bereits vor.

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 15.04.09 13:11:19
      Beitrag Nr. 38 ()
      Sollte man Genescan die Daumen drücken, dass das Genmais-Verbot Bestand hat?
      Avatar
      schrieb am 20.04.09 10:57:13
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.971.378 von schaerholder am 15.04.09 13:11:19http://ir.genescan.com/media/561952/kapitalherabsetzung_gs_%…
      Avatar
      schrieb am 13.05.09 13:30:52
      Beitrag Nr. 40 ()
      Seit wievielen Jahren wird auf das Auslaufen der Sonderkonjunktur hingewiesen und seit wievielen Jahren wird der Gewinn immer wieder gesteigert (und leider an den Großaktionär verliehen:mad:):rolleyes::rolleyes::rolleyes:

      GeneScan Europe AG
      Zwischenmitteilung zum 31. März 2009
      Freiburg, 13. Mai 2009
      Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf den konsolidierten
      Konzern-Abschluss der GeneScan Europe AG (ungeprüft) zum 31. März 2009,
      der nach den Grundsätzen des IFRS erstellt wurde.
      1. Rückblick
      Die GeneScan Europe AG erzielte im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2009
      einen Konzernumsatz in Höhe von € 4,0 Mio. (Vergleichszeitraum 2008 € 3,6 Mio.).
      Diese Entwicklung ist u.a. auch auf zusätzliche ’Event 32’-Proben in den USA
      zurückzuführen. Trotzdem ist immer noch davon auszugehen, dass es langfristig zu
      einer Abnahme des Umsatzniveaus kommen könnte. Es ist zu vermuten, dass die
      Nachfrage nach Tests sowohl für gentechnisch veränderten Mais ‚BT10’ als auch für
      ‚Event 32’. weiter zurückgehen wird. Die letztere GVO-Spezies ist erst im Laufe des
      Jahres 2008 aufgetreten.
      Das Betriebsergebnis des Konzerns verbesserte sich im ersten Quartal durch die
      Erhöhung des Konzernumsatzes auf € 2,0 Mio. gegenüber dem Vorjahreswert von
      € 1,5 Mio.
      Das Finanzergebnis belief sich im ersten Quartal 2009 auf € 0,2 Mio. (Vergleichszeitraum
      2008 € 0,2 Mio.).
      Der Steueraufwand des Konzerns betrug für den Zeitraum der ersten drei Monate
      des Geschäftsjahres 2009 € 0,6 Mio. (Vorjahr € 0,4 Mio.).
      Der Jahresüberschuss des Konzerns betrug im Berichtszeitraum 2009 € 1,5 Mio.
      gegenüber einem Vorjahresergebnis von € 1,1 Mio.
      Zum Ende des ersten Quartals betrugen die liquiden Mittel des Konzerns € 4,8 Mio.
      (Vorjahr € 8,2 Mio.). Die Reduktion ergab sich aus der Vergabe eines weiteren
      Darlehens an verbundene Unternehmen in Höhe von € 4 Mio. Für dieses Darlehen
      hat ein inländisches Kreditinstitut eine selbstschuldnerische Bürgschaft in
      entsprechender Höhe gegenüber der GeneScan Europe AG abgegeben.
      Die Anzahl der Mitarbeiter des Konzerns verringerte sich von 71 (Vergleichszeitraum
      2008) auf 69 Mitarbeiter zum 31. März 2009. Diese Entwicklung ist das Ergebnis der
      kontinuierlich verfolgten Anstrengungen zur weiteren Steigerung der Produktivität.
      Investor Relations 2/2 13.05.2009
      Dr. Claudia Riemen GeneScan_ZM_Mrz_09_Final
      2. Ausblick
      GeneScan erwartet, dass die Sonderkonjunktur ‚BT10’ und ‚Event 32’ dieses Jahr
      auslaufen könnte. Diese Sonderkonjunktur kann sehr abrupt sein, da sie auf
      regulatorische Maßnahmen gestützt ist. GeneScan wird daher weiter in die
      Effizienzsteigerung seiner Geschäftsprozesse investieren und versuchen durch
      kontinuierliche Methodenentwicklung die Qualitätsführung im Bereich der GVOAnalyse
      ausbauen.
      Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite unter http://ir.genescan.com
      oder wenden sich an:
      GeneScan Europe AG
      Dr. Claudia Riemen
      Engesserstr. 4
      D-79108 Freiburg i.Br.
      Tel.: +49 761 5038 100
      Fax: +49 761 5038 111
      E-Mail:ir@genescan.com
      Avatar
      schrieb am 13.05.09 13:47:18
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.163.775 von schaerholder am 13.05.09 13:30:52Mal sehen, ob sich das Landgericht Mannheim morgen zu den Ausleihungen äußern wird.
      Avatar
      schrieb am 13.05.09 13:57:46
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.163.950 von Kalchas am 13.05.09 13:47:18Ist mal wieder eine Verhandlung ?
      Da bekommt man nichts mehr mit !
      Avatar
      schrieb am 13.05.09 14:04:24
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.164.066 von Howkay am 13.05.09 13:57:46Ja morgen. Für die Beschlüsse vom Oktober 2007. Das wird bestimmt lustig, da es um die ominöse Auszählung geht. Wenn die Geschichte stimmt, die von der GeneScan vorgebracht wird, dann dürfte noch nie ein Abstimmungsergebnis korrekt gewesen sein.

      In der Verhandlung vom 30.4. ging es um die Gewinnverwendungsbeschlüsse für 2005 und 2006 sowie die Entlastungen. Da hat der Richter angekündigt, daß er gegen die GeneScan entscheiden wird und daß die Beschlüsse dann nichtig sind. Das Urteil liegt aber noch nicht vor.
      Avatar
      schrieb am 13.05.09 14:32:03
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.164.133 von Kalchas am 13.05.09 14:04:24Danke für die Info !
      Wenigstens einer der auf dem Laufenden ist !
      Avatar
      schrieb am 15.05.09 10:10:43
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.164.429 von Howkay am 13.05.09 14:32:03Hallo Kalchas,

      gibt es etwas positves von der Verhandlung gestern zu berichten ?
      Avatar
      schrieb am 17.05.09 07:59:51
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.181.842 von Howkay am 15.05.09 10:10:43Das Gericht hat seine Meinung zu den einzelnen Klagen gesagt. Am schönsten war die Aussage des Richters, dieses wäre nicht das erste Verfahren mit der GeneScan, aber das Unternehmen mache sich um die Rechtsfortbildung im Aktienrecht "verdient". Das kann man so sagen. Bei GeneScan- und MWG-Versammlungen passieren in der Tat die tollsten Geschichten.

      Da war zunächst der angefochtene Gewinnverwendungsbeschluß. Der soll laut Gericht falsch sein, was man am Bericht des Notars sehen kann. Der Anwalt der GeneScan behauptet nun, daß das Protokoll falsch ist. Mit anderen Argumenten hat sich das Gericht nicht beschäftigt.

      Die Entlastung des Vorstands will das Gericht einkassieren.

      Dann das Entscheidende. Das zweite verkündete Ergebnis zur Bestellung des besonderen Vertreters nach Beendigung der Versammlung ist nach Auffassung des Gerichts auf jeden Fall ungültig. Es war eindeutig vom Versammlungsleiter abgepfiffen und danach war er auch kein Leiter mehr.

      Bleibt die Anfechtungsklage des Vorstands gegen die Bestellung des besonderen Vertreters. Da wurde mal wieder ein linkes Ding versucht. Die GeneScan hatte die Klage anerkannt, um das Verfahren zu beerdigen. Schön ausgedacht, aber etwas plump und hat dann auch nicht geklappt, da mehrere Aktionäre der Klage auf Seiten der GeneScan beigetreten sind und dem Anerkenntnis widersprochen haben. Nebenintervenienten auf Seiten der Kläger müssen innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger beitreten. Beim Beitritt auf Seiten des Unternehmens geht das jederzeit.

      Der Richter will nun eine Beweisaufnahme im September machen, wahrscheinlich am 3.9. Das wird sicher ziemlich lustig. Die Räuberpistole des Anwalts der GeneScan zur Auszählung glaube ich jedenfalls nicht. So war das nie im Leben.
      Avatar
      schrieb am 20.05.09 09:49:40
      Beitrag Nr. 47 ()
      Nun zeigen sie ganz offen, dass sie die Aktionäre loshaben wollen.:mad:;) Wenigstens wird nun der wahre Wert der Aktie sichtbar:D:D

      GeneScan Europe AG: Vorstand der GeneScan Europe AG (ISIN DE000A0V9KV5) beschließt Delisting

      GeneScan Europe AG / Delisting

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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      Freiburg i.Br., 20. Mai 2009

      Der Vorstand hat am gestrigen Abend mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom
      heutigen Morgen beschlossen, die nächste ordentliche Hauptversammlung über
      die Ermächtigung des Vorstands, den Widerruf der Zulassung der Aktien der
      Gesellschaft zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter
      Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 Börsengesetz
      i.V.m. § 61 Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse i.d.F. vom
      15. April 2009 zu beantragen, abstimmen zu lassen. Die Mehrheitsaktionärin
      Eurofins Ventures B.V. wird den übrigen Aktionären in diesem Zusammenhang
      ein Delisting-Abfindungsangebot zum Erwerb ihrer Aktien unterbreiten.
      20.05.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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      Sprache: Deutsch
      Emittent: GeneScan Europe AG
      Engesserstr. 4
      79108 Freiburg
      Deutschland
      Telefon: 0761 - 5038 - 174
      Fax: 0761 - 5038 - 111
      E-Mail: ir@genescan.com
      Internet: http://ir.genescan.com
      ISIN: DE000A0V9KV5
      WKN: A0V9KV
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      Avatar
      schrieb am 20.05.09 13:22:32
      Beitrag Nr. 48 ()
      Der Jahresfinanzbericht ist online:http://ir.genescan.com/media/520832/jahresfinanzberichtgenes…

      Wenn man die wichtigsten Rahmendaten hernimmt: Fast 10 Euro EK je Aktie, 2,33 Euro Gewinn je Aktie, noch ca. 56 Mio Euro steuerliche Verlustvorträge, im ersten Quartal 2009 30 % Gewinnsteigerung, dann müsste die anzubietende Abfindung doch wenigstens bei 20 Euro liegen:eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 20.05.09 13:29:32
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.218.046 von schaerholder am 20.05.09 13:22:32Vorsichtshalber haben die letzten Freitag noch eine Gewinnwarnung herausgehauen. Beim MAFF, dem japanischen Landwirtschaftsministerium habe ich allerdings eine entsprechende Meldung nicht gefunden. Merkwürdig in diesem Zusammenhang ist auch, daß es bei der Eurofins keine Gewinnwarnung gibt. Die wäre doch zu erwarten gewesen, da über 25 % des Gewinns der Eurofins von der GenScan stammt. Wenn es die Verordnung nicht geben sollte, dann ist 20 Euro pro Aktie aber ganz sicher viel zu wenig.
      Avatar
      schrieb am 20.05.09 14:55:22
      Beitrag Nr. 50 ()
      Es bleibt auf alle Fälle spannend:D:D;)
      Avatar
      schrieb am 20.05.09 17:27:23
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.215.908 von schaerholder am 20.05.09 09:49:40Auf die bevorstehende Unternehmensbewertung bin ich gespannt... mal sehen, wie weit sich die WPs diesmal aus dem Fenster lehnen
      Avatar
      schrieb am 24.05.09 09:18:09
      Beitrag Nr. 52 ()
      Wird bei einem Abfindungsangebot ein "unabhängige" :laugh: Bewertung durch einen WP erstellt? Es handelt sich ja nicht um einen Squeeze-Out. Wenn ich mich recht entsinne, kann Genescan ja auch nur den Durchschnittskurs der letzten 3 Monate bieten. So wie sich Genescan ggü. seinen Kleinaktionären verhält, würde mich dies nicht wundern.
      Avatar
      schrieb am 24.05.09 09:18:39
      Beitrag Nr. 53 ()
      Wird bei einem Abfindungsangebot ein "unabhängige" :laugh: Bewertung durch einen WP erstellt? Es handelt sich ja nicht um einen Squeeze-Out. Wenn ich mich recht entsinne, kann Genescan ja auch nur den Durchschnittskurs der letzten 3 Monate bieten. So wie sich Genescan ggü. seinen Kleinaktionären verhält, würde mich dies nicht wundern.
      Avatar
      schrieb am 24.05.09 09:32:48
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.240.026 von Sneakerpimp am 24.05.09 09:18:39Laut BGH muß der "volle Wert" geboten werden. Der iat aber ganz sicher nicht anhand des Durchschnittskurses der letzten drei Monate zu ermitteln. Das ist der Verkehrswert, der allerdings auch zu berücksichtigen ist. Das Angebot muß auch über diesem Wert liegen. An der Ermittlung des Ertragswerts wird man bei der GeneScan nicht vorbeikommen. Es läuft aber ganz sicher am Ende auf ein Spruchverfahren hinaus. Eine unabhängige Bewertung wird es erst zu diesem Zeitpunkt geben.
      Avatar
      schrieb am 25.05.09 12:42:07
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.240.053 von Kalchas am 24.05.09 09:32:48In diesem Fall kann man nach Abschluss des Gerichtsverfahrens dann schonmal den Champagner kaltstellen.

      Der innere Wert je Genescan Aktie liegt m. E. deutlich über den hier diskutierten 20 EUR, wenn man das durchschnittliche EBITDA fuer die nächsten Jahre bei 5-7 Mio. EUR anlegt und die liquiden Mittel abz. Verbindlichkeiten von 25 Mio. EUR on top addiert.
      Avatar
      schrieb am 25.05.09 13:21:47
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.244.556 von Sneakerpimp am 25.05.09 12:42:07Mit der Meldung vom 15.5. will man ja offenbar andeuten, daß die Gewinne zurückgehen werden. Allerdings paßt bei dieser Meldung so einiges nicht zusammen.
      Avatar
      schrieb am 27.05.09 11:54:16
      Beitrag Nr. 57 ()
      Der Makler ist schon ein komischer Vogel. Jahrelang hat er den Kurs am Morgen ohne Umsatz erst einmal heruntergesetzt. Jetzt setzt er den bei jedem Kauf v0n 100 Aktien um 3 bis 4 % oder mehr herauf. Was für eine Pfeife! Und das nennt sich amtlicher Handel. Inzwischen sind die 15 Euro in Sicht.
      Avatar
      schrieb am 27.05.09 11:58:52
      Beitrag Nr. 58 ()
      Jetzt wird der Kurs schon ohne Umsatz hochgesetzt. Der bekommt von mir trotzdem nichts.
      Avatar
      schrieb am 27.05.09 13:10:24
      Beitrag Nr. 59 ()
      17 bezahlt!!:eek::eek::eek::D:D
      Avatar
      schrieb am 27.05.09 15:02:50
      Beitrag Nr. 60 ()
      Da kauft jemand um jeden Preis - 18 bezahlt!!:eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 27.05.09 15:49:38
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.262.667 von schaerholder am 27.05.09 15:02:50Hmm. Was ist denn da jetzt im Busch? Kommt morgen die Meldung raus, dass Eurofins 25 EUR je Aktie bietet? Oder gibt es mal wieder einen "außerplanmäßigen" Störfall. Warten wir es ab. Stay long.
      Avatar
      schrieb am 28.05.09 10:28:12
      Beitrag Nr. 62 ()
      Schon seltsames Teil. Erst bewegt sich der Kurs jahrelang nicht von der Stelle und dann verdoppelt er sich innerhalb einer Woche...:rolleyes::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 28.05.09 10:53:28
      Beitrag Nr. 63 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.269.841 von schaerholder am 28.05.09 10:28:12Sollte man schwach werden und verkaufen ?
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 28.05.09 11:10:27
      Beitrag Nr. 64 ()
      Die Bewertung erscheint mittlerweile angemessen, aber man kann nie wissen was noch kommt..... Ich würde mich ärgern wenn ich dann bei 30 schon verkauft hätte;);)
      Avatar
      schrieb am 28.05.09 11:27:30
      Beitrag Nr. 65 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.270.250 von schaerholder am 28.05.09 11:10:27Wenn man sieht, welchen Gewinnbeitrag die GeneScan zum Gewinn der Eurofins leistet, und dann die relative Marktkapitalisierung der beiden vergleicht, so sind 20 Euro sicher zu wenig.

      Bleibt halt die Meldung vom 15.5. Die hätte aber auch zu einer Gewinnwarnung der Eurofins führen müssen. Wenn die GeneScan sehr viel weniger Gewinn macen soll, dann wird auch die Eurofins weniger Gewinn machen.
      Avatar
      schrieb am 28.05.09 13:44:16
      Beitrag Nr. 66 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.270.079 von Howkay am 28.05.09 10:53:28
      Ich bin heute in Stuttgart schwach geworden und stand auf der Verkäufer seite .Fast 100 % innerhalb einer knappen Woche waren zu verlockend. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass Genescan auf einmal kleinaktionärsfreundlich wird und sofort ein faires Angebot macht.

      Der Wert von Genescan dürfte aber sicher immer noch über den heutigen Kursen liegen.
      Avatar
      schrieb am 02.06.09 11:27:17
      Beitrag Nr. 67 ()
      Der "erste Move" scheint nun vorüber zu sein !

      Bei weiter abbröckelnden Kursen werde ich dann halt mal die Hand aufhalten und noch ein paar Stück einsammeln :lick:
      Avatar
      schrieb am 04.06.09 10:32:27
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.300.731 von Ahnung? am 02.06.09 11:27:1710.000 Stück bei 8,50 Euro im Geld in Frankfurt (bei kaum vorhandener Briefseite bei 16,00 Euro) :confused:

      Da kann der "potentielle Käufer" lange warten !
      Avatar
      schrieb am 08.06.09 15:48:47
      Beitrag Nr. 69 ()
      Da hatte wohl jemand das Abfindungsangebot schon gekannt aber falsch verstanden. Das würde den Kursanstieg erklären::D:D:laugh:

      GeneScan Europe AG
      Freiburg im Breisgau
      WKN A0V9KV // ISIN DE000A0V9KV5



      Wir laden unsere Aktionäre zu der
      am Donnerstag, den 16. Juli 2009, 9.00 Uhr



      im großen Vortragsraum, Großmoorbogen 25 (Eingang 1), 21079 Hamburg, stattfindenden
      ordentlichen Hauptversammlung



      unserer Gesellschaft ein.


      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2008, der Lageberichte für die GeneScan Europe AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2008, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs

      Die vorstehenden Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Engesserstraße 4, 79108 Freiburg i.Br., sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme aus und können auf der Internetseite http://ir.genescan.com/investor-relations/hauptversammlung.a… eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt.
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2008 wie folgt zu verwenden:
      – Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,04 je Stückaktie
      insgesamt
      EUR
      121.040,00
      – Einstellung in die Gewinnrücklage – –
      – Gewinnvortrag EUR 8.425.225,56
      – Bilanzgewinn EUR 8.546.265,56
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2008 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2008 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
      5.

      Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2009

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MDS Möhrle GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu bestellen.
      6.

      Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Beantragung des Widerrufs der Zulassung der Aktien der GeneScan Europe AG zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
      a)

      Der Vorstand wird ermächtigt, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 Börsengesetz in Verbindung mit § 61 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen (”Delisting“).
      b)

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten des Delistings und seiner Durchführung festzusetzen und alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Börsenhandel mit Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt vollständig zu beenden.

      Im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) unterbreitet die Mehrheitsaktionärin Eurofins Ventures B.V. mit Sitz in Breda, Niederlande (eingetragen im Handelsregister der Kamer van Koophandel unter Dossiernummer 30067088), den übrigen Aktionären der Gesellschaft ein Angebot zum Erwerb ihrer Aktien (”Delisting-Abfindungsangebot“). Der Wortlaut des Delisting-Abfindungsangebots ist dieser Hauptversammlungseinladung als Anhang beigefügt. Das Delisting-Abfindungsangebot liegt zudem von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Engesserstraße 4, 79108 Freiburg i.Br., zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift erteilt. Das Delisting-Abfindungsangebot ist auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://ir.genescan.com/investor-relations/hauptversammlung.a… abrufbar. Während der Hauptversammlung am 16. Juli 2009 liegt das Delisting-Abfindungsangebot zur Einsicht für die Aktionäre aus.

      Das Delisting-Abfindungsangebot steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass


      die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. Juli 2009 den Vorstand ermächtigt, den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gene-Scan Europe AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) zu stellen,


      die Frankfurter Wertpapierbörse aufgrund dieses Antrags die Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) widerruft und


      der Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 61 Abs. 5 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse veröffentlicht wird.

      Zu den Gründen für das Delisting sowie zur Höhe des Delisting-Abfindungsangebots nimmt der Vorstand in seinem freiwilligen Bericht zu Tagesordnungspunkt 6 Stellung, der nachstehend in dieser Hauptversammlungseinladung abgedruckt ist.

      Freiwilliger Bericht des Vorstands zum Tagesordnungspunkt 6 über die Ermächtigung des Vorstands zur Beantragung des Widerrufs der Börsenzulassung der Gesellschaft

      Die Aktien der Gesellschaft werden zur Zeit am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gehandelt.

      Durch den unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Beschluss soll der Vorstand ermächtigt werden, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 Börsengesetz i.V.m. § 61 der Börsenordung für die Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen (”Delisting“), weitere Einzelheiten des Delistings und seiner Durchführung festzusetzen und alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Börsenhandel mit Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt vollständig zu beenden.

      Der Vorstand befürwortet – nach eingehender Erörterung und in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der Gesellschaft sowie der Mehrheitsaktionärin Eurofins Ventures B.V. – den Widerruf der bestehenden Zulassung der Aktien durch die Frankfurter Wertpapierbörse, um den Börsenhandel mit Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt vollständig zu beenden.

      Hintergrund des angestrebten Delistings sind vor allem die mit der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt verbundenen Pflichten und der dadurch verursachte Zeit- und Kostenaufwand für die Gesellschaft. Dazu zählen neben den Notierungskosten vor allem die erheblichen Kosten der mit der Börsenzulassung verbundenen Folgepflichten. Durch die Börsenzulassung unterliegt die Gesellschaft unter anderem zahlreichen Berichts- und Mitteilungspflichten, vor allem nach kapitalmarktrechtlichen Vorschriften. Der Pflichtenkatalog für Unternehmen mit Börsenzulassung hat sich zudem in der Vergangenheit stetig erweitert (z.B. durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) und das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)). Andererseits ist die Börsenzulassung zur Deckung des Eigenkapitalbedarfs der Gesellschaft nicht mehr erforderlich. Der Zeit- und Kostenaufwand steht nicht mehr in einem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zur Größe der Gesellschaft und zu dem Nutzen der Börsenzulassung für die Gesellschaft.

      Hinzu kommt, dass das durchschnittliche Handelsvolumen in den Aktien der Gesellschaft in den vergangenen 12 Monaten vor Bekanntgabe der Absicht des Delistings im Wege der Ad-hoc-Mitteilung am 20. Mai 2009 nicht sehr hoch war. Der Anteil der im Streubesitz befindlichen Aktien beträgt lediglich ca. 8,75%. Eine geringe Liquidität im Handel mit Aktien birgt die Gefahr von – durch den tatsächlichen Geschäftsverlauf nicht begründeten – Kursschwankungen selbst bei nur kleineren Kauf- oder Verkaufsaufträgen sowie von Kursmanipulationen, die der Wahrnehmung der Gesellschaft in der Öffentlichkeit schaden könnten.

      Im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) unterbreitet die Mehrheitsaktionärin Eurofins Ventures B.V. mit Sitz in Breda, Niederlande (eingetragen im Handelsregister der Kamer van Koophandel unter Dossiernummer 30067088), den übrigen Aktionären der Gesellschaft ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien an der Gesellschaft (”Delisting-Abfindungsangebot“). Der Wortlaut des Delisting-Abfindungsangebots ist dieser Hauptversammlungseinladung als Anhang beigefügt. Das Delisting-Abfindungsangebot liegt zudem von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Engesserstraße 4, 79108 Freiburg i.Br., zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift erteilt. Das Delisting-Abfindungsangebot ist auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://ir.genescan.com/investor-relations/hauptversammlung.a… abrufbar. Während der Hauptversammlung am 16. Juli 2009 liegt das Delisting-Abfindungsangebot zur Einsicht für die Aktionäre aus.
      Das Angebot steht unter der aufschiebenden Bedingung (”Angebotsbedingung“), dass


      die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. Juli 2009 den Vorstand ermächtigt, den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) zu stellen,


      die Frankfurter Wertpapierbörse aufgrund dieses Antrags die Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) widerruft und


      der Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 61 Abs. 5 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse veröffentlicht wird.

      Tritt diese Angebotsbedingung nicht ein, wird das Delisting-Abfindungsangebot nicht durchgeführt.

      Die 60.520 Stückaktien, in die das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt ist, werden derzeit noch repräsentiert durch 3.026.000 Aktien-Teilrechte (”Altaktien“), die unter WKN A0V9KV / ISIN DE000A0V9KV5 im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gehandelt werden. Die erforderliche effektive Zusammenlegung der Aktien der Gesellschaft im Verhältnis 50:1, das heißt der Austausch von jeweils 50 der insgesamt 3.026.000 Altaktien durch eine neue Aktie in Folge der auf der Hauptversammlung vom 18. Juli 2007 beschlossenen und am 31. März 2009 durch Eintragung in das Handelsregister wirksam gewordenen Kapitalherabsetzung, steht derzeit noch aus. Ferner ist der Vorstand der Gesellschaft gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juli 2007 im Anschluss an die Zusammenlegung gehalten, die Umstellung der Aktien von Inhaber- auf Namensaktien zu bewirken. Zusammenlegung und Umstellung auf Namensaktien haben jeweils die Erteilung einer neuen WKN und ISIN zur Folge. Das Delisting-Abfindungsangebot bezieht sich – unabhängig von einer solchen künftigen Änderung der WKN/ISIN – auf die 60.520 Stückaktien, in welche das Grundkapital in Höhe von EUR 60.520 eingeteilt ist (”GeneScan-Aktien“).

      Die Eurofins Ventures B.V. ist eine im Jahre 2001 gegründete internationale Holding-Gesellschaft der Eurofins-Gruppe. Die Eurofins Ventures B.V. hält derzeit 55.226 Stückaktien (derzeit noch repräsentiert durch 2.761.340 Altaktien), entsprechend ca. 91,25% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft. An der Eurofins Ventures B.V. hält die Muttergesellschaft der Eurofins-Gruppe, die Eurofins Scientific S.E., Nantes, die kontrollierende Mehrheit.

      Der Angebotspreis des Delisting-Abfindungsangebots beträgt EUR 577,19 je GeneScan-Aktie. Vorstand und Aufsichtsrat halten die Höhe des angebotenen Abfindungsbetrages für angemessen. Nach der Macroton-Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 25. November 2002 (Az.: II ZR 133/01) muss der Kaufpreis für die Aktionäre im Falle eines Delistings dem vollen Wert der Aktie entsprechen. Dieser Anforderung entspricht der Angebotspreis des Delisting-Abfindungsangebots.

      Zum Unternehmenswert der GeneScan Europe AG liegt ein Bewertungsgutachten der MDS Möhrle GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Stichtag 16. Juli 2009 vor (”Bewertungsgutachten“). In dem Bewertungsgutachten wurde der Unternehmenswert der Gesellschaft unter Zugrundelegung der anerkannten Grundsätze und Bewertungsverfahren gemäß IDW S 1 ermittelt.

      Das Bewertungsgutachten der MDS Möhrle GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, liegt von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Engesserstraße 4, 79108 Freiburg i.Br., zur Einsichtnahme aus und ist ferner im Internet unter http://ir.genescan.com/investor-relations/hauptversammlung.a… zugänglich. Während der Hauptversammlung am 16. Juli 2009 wird das Bewertungsgutachten ebenfalls zur Einsicht ausgelegt.

      Das Bewertungsgutachten kommt zu einem Unternehmenswert der GeneScan Europe AG zum Stichtag 16. Juli 2009 in einer Bandbreite zwischen TEUR 33.745 und TEUR 34.932. Daraus ergibt sich ein anteiliger Unternehmenswert von EUR 557,58 bis EUR 577,19 je GeneScan-Aktie. Rechnerisch entspricht dies einem anteiligen Unternehmenswert zwischen EUR 11,15 bis EUR 11,54 je Altaktie.

      Der gewichtete 3-Monats-Durchschnittskurs der GeneScan-Aktie gemäß § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung bis zum Tag der Bekanntgabe der Absicht des Delistings im Wege der Ad-hoc-Mitteilung am 20. Mai 2009 beläuft sich ausweislich der Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 27. Mai 2009 auf EUR 9,02. Diese Angabe bezieht sich auf den Handel mit den Altaktien der Gesellschaft. Rechnerisch – für Zwecke des Vergleichs mit dem Angebotspreis – entspräche dem nach erfolgter effektiver Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 50:1 ein Durchschnittskurs in Höhe von EUR 451,00.

      Die Eurofins Ventures B.V. hat sich entschieden, mit einem Angebotspreis von EUR 577,19 je GeneScan-Aktie einen Betrag anzubieten, der dem höchsten Betrag der aus dem Unternehmenswert errechneten Bandbreite des anteiligen Werts je GeneScan-Aktie von EUR 557,58 bis EUR 577,19 entspricht und deutlich über dem genannten Durchschnittskurs der GeneScan-Aktie gemäß § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung für den Zeitraum von drei Monaten bis zur Bekanntgabe der Absicht des Delistings im Wege der Ad-hoc-Mitteilung am 20. Mai 2009 liegt.

      Zu näheren Einzelheiten, insbesondere zu den Voraussetzungen der Annahme des Delisting-Abfindungsangebots und zur Abwicklung von Kauf und Erwerb der Aktien wird auf das im Anhang zu dieser Hauptversammlungseinladung abgedruckte Delisting-Abfindungsangebot verwiesen.

      Zum weiteren Ablauf des Delisting-Verfahrens gibt der Vorstand folgende zusammenfassende Hinweise:

      Sollte die Hauptversammlung mit der erforderlichen Mehrheit beschließen, den Vorstand zu ermächtigen, den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen, wird der Vorstand bei Vorliegen der Voraussetzungen den entsprechenden Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 Börsengesetz i.V.m. § 61 der Börsenordung für die Frankfurter Wertpapierbörse stellen. Die Frankfurter Wertpapierbörse wird den Antrag prüfen und die Zulassung widerrufen, wenn der Schutz der Anleger einem Widerruf nicht entgegensteht. Nach § 61 Abs. 1 der Börsenordung für die Frankfurter Wertpapierbörse steht der Schutz der Anleger einem Widerruf der Zulassung insbesondere dann nicht entgegen, wenn das betroffene Wertpapier nach dem Wirksamwerden zwar weder an einer anderen inländischen Börse noch an einem ausländischen organisierten Markt oder einem entsprechenden Markt in einem Drittstaat zugelassen ist und gehandelt wird, nach Bekanntgabe der Widerrufsentscheidung aber den Anlegern ausreichend Zeit verbleibt, die vom Widerruf betroffenen Wertpapiere im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu veräußern. Nach § 61 Abs. 2 Satz 3 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse wird der Widerruf in diesem Fall sechs Monate nach dessen Veröffentlichung wirksam. Die Zulassungsstelle kann diese Frist auf Antrag des Emittenten aber auch verkürzen, wenn dies dem Interesse der Anleger nicht zuwiderläuft. Der Widerruf wird nach § 61 Abs. 5 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse unverzüglich durch die Zulassungsstelle im Internet (www.deutsche-boerse.com) veröffentlicht.

      Die Aktionäre werden über die jeweils einschlägigen Fristen im Zusammenhang mit der Durchführung des Delisting-Abfindungsangebots in einem überregionalen Börsenpflichtblatt, im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft (http://ir.genescan.com/investor-relations/delisting.aspx) sowie über ihre Depotbanken informiert.

      Sollte die Hauptversammlung der Ermächtigung des Vorstands zur Beantragung eines Widerrufs der Zulassung der Aktien der Gesellschaft nach Maßgabe des Beschlussvorschlages zustimmen, wird der Vorstand über den Stand dieser Angelegenheit auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung berichten.



      Hauptversammlungsunterlagen

      Vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der GeneScan Europe AG, Engesserstraße 4, 79108 Freiburg i.Br., zur Einsichtsnahme aus und sind ferner im Internet unter http://ir.genescan.com/investor-relations/hauptversammlung.a… zugänglich:


      Diese Einberufungsbekanntmachung (mit der Anlage zu Tagesordnungspunkt 6 (Wortlaut Delisting-Abfindungsangebot) und dem freiwilligen Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6).

      Zu Tagesordungspunkt 1 und 2:


      Festgestellter Jahresabschluss und gebilligter Konzernabschluss sowie die Lageberichte für die GeneScan Europe AG und den Konzern zum 31. Dezember 2008, Bericht des Aufsichtsrats, erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns.

      Zu Tagesordungspunkt 6:


      Delisting-Abfindungsgebot der Eurofins Ventures B.V., Breda, vom 4. Juni 2009;


      Bewertungsgutachten der MDS Möhrle GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, vom 3. Juni 2009.

      Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften dieser Unterlagen übersandt. Ein entsprechendes Verlangen bitten wir zu richten an
      GeneScan Europe AG
      Investor Relations
      Engesserstraße 4
      D – 79108 Freiburg i. Br.
      Telefax: + 49 (0) 7 61 – 50 38 – 111
      E-Mail: ir@genescan.com

      Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 16. Juli 2009 zur Einsichtnahme ausgelegt.

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 60.520 Euro und ist eingeteilt in 60.520 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass im Zeitpunkt der Einberufung 60.520 Stimmrechte bestehen.

      Die auf der Hauptversammlung vom 18. Juli 2007 beschlossene Kapitalherabsetzung zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 50:1, das heißt jeweils 50 der insgesamt 3.026.000 alten Aktien werden zu einer neuen Aktie zusammengelegt, wurde am 31. März 2009 in das Handelsregister eingetragen und ist dadurch wirksam geworden. Die effektive Zusammenlegung der Aktien, das heißt der Austausch von 50 alten Aktien durch eine neue Aktie ist jedoch aufgrund eines zur Beendigung von Anfechtungsklagen gegen den Kapitalherabsetzungsbeschluss geschlossenen gerichtlichen Vergleichs derzeit noch nicht erfolgt. Das neue, herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 60.520 wird daher derzeit noch durch die 3.026.000 Aktien-Teilrechte, die unter WKN A0V9KV / ISIN DE000A0V9KV5 gehandelt werden, (”Altaktien“), repräsentiert. Rechnerisch entfällt auf jede Altaktie ein Bruchteilsrecht in Höhe von 0,02 Aktien. Die Abstimmung und die Stimmrechtsauszählung auf der Hauptversammlung werden nach diesen Bruchteilsrechten erfolgen. Teilnahme- und stimmberechtigt sind daher auch solche Aktionäre, die weniger als 50 Altaktien halten.

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme durch einen durch das depotführende Institut in Textform (§ 126 b BGB) erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache nachgewiesen haben.

      Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt auf Donnerstag, den 25. Juni 2009 (00.00 Uhr MESZ), beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung für die Hauptversammlung unter folgender Adresse bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung, das heißt bis spätestens Donnerstag, den 9. Juli 2009 (24.00 Uhr MESZ), zugehen:
      GeneScan Europe AG
      c/o Computershare HV-Services AG
      Hansastraße 15
      D – 80686 München
      oder per Fax-Nr.: + 49 (0) 89 – 30 90 37 – 46 75
      oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

      Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären über die Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Um einen rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

      Stimmrechtsvertretung

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen, es sei denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut oder an im Hinblick auf die Stimmrechtsausübung gemäß § 135 Abs. 9, Abs. 12 AktG, § 125 Abs. 5 AktG diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen.

      Ein Vollmachtsformular ist auf der Rückseite der Einladungskarte abgedruckt und wird zudem auf Verlangen übersandt. Wir bitten unsere Aktionäre im Falle der Bevollmächtigung von Kreditinstituten oder von im Hinblick auf die Stimmrechtsausübung gemäß § 135 Abs. 9, Abs. 12 AktG, § 125 Abs. 5 AktG diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen, sich bezüglich der Form der Vollmachtserteilung mit diesen abzustimmen.

      Hinweis für eine Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter:

      Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten, jedoch an die Weisungen der Aktionäre gebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter muss schriftlich bevollmächtigt und angewiesen werden. Hierzu kann das auf der Rückseite der Einladungskarte abgedruckte Vollmachts- und Weisungsformular genutzt werden, welches zudem auf Verlangen übersandt wird. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter hat danach das Recht, Untervollmacht zu erteilen. Er ist verpflichtet, das Stimmrecht ausschließlich gemäß den vom Aktionär erteilten Weisungen auszuüben. Wird zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt, wird sich der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei dem betreffenden Tagesordnungspunkt der Stimme enthalten.

      Die mit Weisungen ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht für den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimmrechts muss der Gesellschaft im Original bis spätestens am Dienstag, den 14. Juli 2009 (16.00 Uhr MESZ) unter folgender Adresse zugehen:
      GeneScan Europe AG
      Investor Relations
      Engesserstraße 4
      D – 9108 Freiburg i.Br.

      Anfragen und Anträge von Aktionären

      Anträge oder Wahlvorschläge sind gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 Satz 1 AktG ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:
      GeneScan Europe AG
      Investor Relations
      Engesserstraße 4
      D – 79108 Freiburg i.Br.
      Telefax: + 49 (0) 7 61 – 50 38 – 111
      E-Mail: ir@genescan.com

      Unter dieser Adresse bis spätestens Mittwoch, den 1. Juli 2009 (24.00 Uhr MESZ) eingegangene Gegenanträge zu den Punkten dieser Tagesordnung und Wahlvorschläge werden nach näherer Maßgabe von § 126 AktG bzw. § 127 AtkG berücksichtigt und unter der Internetadresse http://ir.genescan.com/investor-relations/hauptversammlung.a… unverzüglich zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse zugänglich gemacht.



      Freiburg i.Br., im Juni 2009

      GeneScan Europe AG

      Der Vorstand


      Anhang:
      DELISTING–ABFINDUNGSANGEBOT
      der
      Eurofins Ventures B.V.
      Bergschot 71, 4817 PA Breda, Niederlande,
      an die Aktionäre der
      GeneScan Europe AG
      Engesserstraße 4, 79108 Freiburg i.Br.
      zum Erwerb der von diesen gehaltenen Aktien der GeneScan Europe AG
      wegen des geplanten Widerrufs der Börsenzulassung der Aktien der GeneScan Europe AG
      zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (”Delisting“)
      zum Preis von
      EUR 577,19 je Aktie.
      Annahmefrist:

      Unverzüglich nach Veröffentlichung des Widerrufs der Zulassung der Aktien der GeneScan Europe AG zum regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung der Aktien der GeneScan Europe AG zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse.
      Aktien
      WKN A0V9KV // ISIN DE000A0V9KV5
      (ggf. ISIN DE000A0Z1LZ7 nach effektiver Zusammenlegung bzw. ISIN DE000A0Z1L02 nach Umstellung auf Namensaktien).

      Dieses Delisting-Abfindungsangebot ist kein Pflichtangebot im Sinne von § 35 Wertpapiererwerbs- und -übernahmegesetz (WpÜG) und auch kein sonstiges öffentliches Angebot im Sinne des WpÜG.
      1.

      Allgemeine Informationen

      Das Grundkapital der GeneScan Europe AG, Engesserstraße 4, 79108 Freiburg i.Br., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg i.Br. unter HRB 5841 (”GeneScan-AG“), beträgt EUR 60.520 und ist eingeteilt in 60.520 Stückaktien. Die Aktien der GeneScan-AG werden derzeit im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard; WKN A0V9KV / ISIN DE000A0V9KV5) gehandelt.

      Dabei werden die 60.520 Stückaktien, in die das Grundkapital der GeneScan AG eingeteilt ist, derzeit noch repräsentiert durch 3.026.000 Aktien-Teilrechte (”Altaktien“), die unter WKN A0V9KV / ISIN DE000A0V9KV5 gehandelt werden. Die erforderliche effektive Zusammenlegung der Aktien der GeneScan-AG im Verhältnis 50:1, das heißt der Austausch von jeweils 50 der insgesamt 3.026.000 Altaktien durch eine neue Aktie in Folge der auf der Hauptversammlung vom 18. Juli 2007 beschlossenen und am 31. März 2009 durch Eintragung in das Handelsregister wirksam gewordenen Kapitalherabsetzung, steht derzeit noch aus. Ferner ist der Vorstand der GeneScan-AG gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juli 2007 im Anschluss an die Zusammenlegung gehalten, die Umstellung der Aktien von Inhaber- auf Namensaktien zu bewirken. Zusammenlegung und Umstellung auf Namensaktien haben jeweils die Erteilung einer neuen WKN und ISIN zur Folge. Dieses Delisting-Abfindungsangebot bezieht sich – unabhängig von einer solchen künftigen Änderung der WKN/ISIN – auf die 60.520 Stückaktien, in welche das Grundkapital in Höhe von EUR 60.520 eingeteilt ist (die ”GeneScan-Aktien“).

      Die Eurofins Ventures B.V. mit Sitz in Breda, Niederlande (eingetragen im Handelsregister der Kamer van Koophandel unter Dossiernummer 30067088), hält derzeit 55.226 Stückaktien (derzeit noch repräsentiert durch 2.761.340 Altaktien), entsprechend ca. 91,25% des Grundkapitals und der Stimmrechte der GeneScan-AG. Die Eurofins Ventures B.V. ist eine im Jahre 2001 gegründete internationale Holding-Gesellschaft der Eurofins-Gruppe. An der Eurofins Ventures B.V. hält die Muttergesellschaft der Eurofins-Gruppe, die Eurofins Scientific S.E., Nantes, die kontrollierende Mehrheit.

      Vorstand und Aufsichtsrat der GeneScan-AG sowie die Eurofins Ventures B.V. als Mehrheitsaktionärin streben einen Widerruf der bestehenden Zulassung der GeneScan-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 Börsengesetz i.V.m. § 61 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse an (”Delisting“). Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Macroton-Entscheidung vom 25. November 2002 (Az.: II ZR 133/01) ist im Falle eines Delistings den Minderheitsaktionären ein Pflichtangebot über den Kauf der Aktien der GeneScan-AG zu unterbreiten. Um ein solches Pflichtangebot handelt es sich bei dem vorliegenden Angebot, mit dem die Mehrheitsaktionärin der GeneScan-AG, die Eurofins Ventures B.V, Breda, den übrigen Aktionären der GeneScan-AG ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien unterbreitet (”Delisting-Abfindungsangebot“). Dieses Delisting-Abfindungsangebot ist jedoch weder ein Pflichtangebot gemäß § 35 WpÜG noch ein sonstiges öffentliches Angebot im Sinne des WpÜG und unterliegt demgemäß nicht den Vorschriften des WpÜG. Die Minderheitsaktionäre sind nicht verpflichtet, dieses Delisting-Abfindungsangebot anzunehmen.

      Hintergrund des angestrebten Delistings sind vor allem die mit der Zulassung der GeneScan-Aktien zum Handel im regulierten Markt verbundenen Pflichten und der dadurch verursachte Zeit- und Kostenaufwand für die GeneScan-AG. Dazu zählen neben den Notierungskosten vor allem die erheblichen Kosten der mit der Börsenzulassung verbundenen Folgepflichten. Durch die Börsenzulassung unterliegt die GeneScan-AG unter anderem zahlreichen Berichts- und Mitteilungspflichten, vor allem nach kapitalmarktrechtlichen Vorschriften. Der Pflichtenkatalog für Unternehmen mit Börsenzulassung hat sich zudem in der Vergangenheit stetig erweitert (z.B. durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) und das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)). Andererseits ist die Börsenzulassung zur Deckung des Eigenkapitalbedarfs der GeneScan-AG nicht mehr erforderlich. Der Zeit- und Kostenaufwand steht nicht mehr in einem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zur Größe der Gesellschaft und zu dem Nutzen der Börsenzulassung für die GeneScan-AG.

      Hinzu kommt, dass das durchschnittliche Handelsvolumen in den GeneScan-Aktien in den vergangenen 12 Monaten vor Bekanntgabe der Absicht des Delistings im Wege der Ad-Hoc Mitteilung am 20. Mai 2009 nicht sehr hoch war. Die Eurofins Ventures B.V. hält derzeit 55.226 Stückaktien (derzeit noch repräsentiert durch 2.761.340 Altaktien), das entspricht ca. 91,25% des Grundkapitals und der Stimmrechte der GeneScan-AG. Der Anteil der im Streubesitz befindlichen Aktien beträgt demnach lediglich ca. 8,75%. Eine geringe Liquidität im Handel mit Aktien birgt die Gefahr von – durch den tatsächlichen Geschäftsverlauf nicht begründeten – Kursschwankungen selbst bei nur kleineren Kauf- oder Verkaufsaufträgen sowie von Kursmanipulationen, die der Wahrnehmung der GeneScan-AG in der Öffentlichkeit schaden könnten.
      2.

      Delisting-Abfindungsangebot
      2.1

      Delisting-Abfindungsangebot und Angebotspreis

      Die Eurofins Ventures B.V. bietet hiermit allen Aktionären der GeneScan-AG (”GeneScan-Aktionäre“) an, ihre GeneScan-Aktien mit einem rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Aktie zum Preis von
      EUR 577,19 je GeneScan-Aktie

      (”Angebotspreis“) nach Maßgabe der Bestimmungen und Bedingungen dieses Delisting-Abfindungsangebots zu erwerben.

      Der Abfindungsbetrag von EUR 577,19 je GeneScan-Aktie ist ab dem auf die Veröffentlichung des Widerrufs der GeneScan-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse folgenden Kalendertag mit jährlich 2%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu verzinsen.
      2.2

      Erläuterung des Angebotspreises

      Der Angebotspreis in Höhe von EUR 577,19 je GeneScan-Aktie entspricht dem Kaufpreis, der nach den Grundsätzen der Macrotron-Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. November 2002 (Az.: II ZR 133/01) zu zahlen ist. Nach der Macrotron-Entscheidung des Bundesgerichtshofes muss der Kaufpreis für die Aktionäre im Falle eines Delistings dem vollen Wert der Aktie entsprechen. Der von der Eurofins Ventures B.V. angebotene Angebotspreis erfüllt diese Voraussetzung.

      Zum Unternehmenswert der GeneScan-AG liegt ein Bewertungsgutachten der MDS Möhrle GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Stichtag 16. Juli 2009 vor (”Bewertungsgutachten“). In dem Bewertungsgutachten wurde der Unternehmenswert der GeneScan-AG unter Zugrundelegung der anerkannten Grundsätze und Bewertungsverfahren gemäß IDW S 1 ermittelt. Das Bewertungsgutachten kommt zu einem Unternehmenswert der GeneScan-AG zum Stichtag 16. Juli 2009 in einer Bandbreite zwischen TEUR 33.745 und TEUR 34.932. Das entspricht einem anteiligen Unternehmenswert von EUR 557,58 bis EUR 577,19 je GeneScan-Aktie. Rechnerisch entspricht dies einem anteiligen Unternehmenswert zwischen EUR 11,15 bis EUR 11,54 je Altaktie.

      Der gewichtete 3-Monats-Durchschnittskurs der GeneScan-Aktie gemäß § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung vor Bekanntgabe der Absicht des Delistings im Wege der Ad-hoc-Mitteilung am 20. Mai 2009 beläuft sich ausweislich der Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 27. Mai 2009 auf EUR 9,02. Diese Angabe bezieht sich auf den Handel mit den Altaktien der GeneScan-AG. Rechnerisch – für Zwecke des Vergleichs mit dem Angebotspreis – entspräche dem nach erfolgter effektiver Zusammenlegung im Verhältnis 50:1 ein Durchschnittskurs in Höhe von EUR 451,00.

      Die Eurofins Ventures B.V. hat sich entschieden, mit einem Angebotspreis von EUR 577,19 je GeneScan-Aktie einen Betrag anzubieten, der dem höchsten Betrag der aus dem Unternehmenswert errechneten Bandbreite des anteiligen Werts je GeneScan-Aktie von EUR 557,58 bis EUR 577,19 entspricht und deutlich über dem genannten Durchschnittskurs der GeneScan-Aktien für den Zeitraum von drei Monaten vor Bekanntgabe der Absicht des Delistings am 20. Mai 2009 liegt.

      Sofern ein Verfahren zur Überprüfung des Angebotspreises in analoger Anwendung des Spruchverfahrensgesetzes eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig einen höheren Angebotspreis festsetzt, können auch die bereits abgefundenen Aktionäre eine entsprechende Ergänzung des von ihnen bezogenen Angebotspreises verlangen. Ebenso werden alle übrigen außenstehenden Aktionäre gleichgestellt, wenn sich die Eurofins Ventures B.V. gegenüber einem Aktionär der GeneScan-AG in einem Vergleich zur Abwendung oder Beendigung eines Verfahrens analog den Regelungen des Spruchverfahrensgesetzes zur Zahlung eines höheren Angebotspreises verpflichtet.
      3.

      Angebotsbedingungen

      Das Delisting-Abfindungsangebot steht unter der aufschiebenden Bedingung (”Angebotsbedingung“), dass


      die ordentliche Hauptversammlung der GeneScan-AG am 16. Juli 2009 den Vorstand ermächtigt, den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der GeneScan-AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) zu stellen,


      die Frankfurter Wertpapierbörse aufgrund dieses Antrags die Zulassung der Aktien der GeneScan-AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) widerruft und


      der Widerruf der Zulassung der Aktien der GeneScan-AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 61 Abs. 5 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse veröffentlicht wird.

      Tritt diese Angebotsbedingung nicht ein, wird das Delisting-Abfindungsangebot nicht durchgeführt werden.
      4.

      Annahmefrist

      Die Frist zur Annahme dieses Delisting-Abfindungsangebots beginnt mit der Veröffentlichung des Widerrufs der Zulassung der Aktien der GeneScan-AG zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpaperbörse (General Standard) gemäß § 61 Abs. 5 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse.

      Die Annahmefrist endet frühestens 2 Monate, nachdem der Widerruf der Zulassung der GeneScan-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) wirksam geworden ist. Das genaue Datum des Ablaufs der Angebotsfrist wird den GeneScan-Aktionären unverzüglich mitgeteilt, sobald der Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Widerrufs der Zulassung der Aktien der GeneScan-AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse feststeht. Die Mitteilung erfolgt durch Veröffentlichung in einem überregionalen Börsenpflichtblatt, im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Internetseite der GeneScan-AG (http://ir.genescan.com/investor-relations/delisting.aspx).

      Die Eurofins Ventures B.V. behält sich vor, die Annahmefrist ein- oder mehrmalig zu verlängern. Sofern ein Verfahren zur Überprüfung des Angebotspreises in analoger Anwendung des Spruchverfahrensgesetzes eingeleitet wird, endet die Annahmefrist 2 Monate nach dem Tage, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist.
      5.

      Annahme und Abwicklung des Delisting-Abfindungsangebots
      5.1

      Zentrale Abwicklungsstelle

      Die Eurofins Ventures B.V. hat die VEM Aktienbank AG mit der wertpapiertechnischen Abwicklung des Delisting-Abfindungsangebots beauftragt (”Zentrale Abwicklungsstelle“).
      5.2

      Annahme des Delisting-Abfindungsangebots

      Hinweis: GeneScan-Aktionäre, die das Delisting-Abfindungsangebot annehmen wollen, sollten sich mit eventuellen Fragen bzgl. der Annahme des Angebots und dessen technischer Abwicklung an das jeweilige depotführende Wertpapierdienstleistungsunternehmen wenden. Diese werden über die Handhabung der Annahme und die Abwicklung des Delisting-Abfindungsangebots informiert sein und sind gehalten, Kunden, die in ihrem Depot GeneScan-Aktien halten, über das Delisting-Abfindungsangebot und die für dessen Annahme erforderlichen Schritte zu informieren.

      Die Aktionäre können das Delisting-Abfindungsangebot nur dadurch annehmen, dass sie innerhalb der Annahmefrist


      schriftlich die Annahme des Delisting-Abfindungsangebots gegenüber ihrem jeweiligen depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen (”Depotführende Bank“) erklären (”Annahmeerklärung“), und


      ihre Depotführende Bank anweisen, die in ihrem Depot befindlichen GeneScan-Aktien, für die sie das Delisting-Abfindungsangebot annehmen wollen (”Zum Verkauf eingereichte GeneScan-Aktien“), an die Zentrale Abwicklungsstelle, VEM Aktienbank AG, KV-Nr. 2236, gegen nachfolgende Zahlung des Kaufpreises zu übertragen.

      Die Annahme des Delisting-Abfindungsangebots wird nur wirksam, wenn die Zum Verkauf eingereichten GeneScan-Aktien bis spätestens 15.00 Uhr am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist an die VEM Aktienbank zugunsten des bei der Clearstream Banking AG geführten Kontos der VEM Aktienbank AG, KV-Nr. 2236, übertragen worden sind. Das Eigentum an den Zum Verkauf eingereichten GeneScan-Aktien und alle Rechte an und aus diesen Aktien gehen nach Übertragung der Zum Verkauf eingereichten GeneScan-Aktien und nachfolgender Vergütung des vollen auf diese Zum Verkauf eingereichten GeneScan-Aktien entfallenden Angebotspreises durch die VEM Aktienbank AG auf die Eurofins Ventures B.V. über. Die zentrale Abwicklungsstelle wird auf wöchentlicher Basis sämtliche Zahlungen für Zum Verkauf eingereichte GeneScan-Aktien leisten und für die ordnungsgemäße Übertragung der Zum Verkauf eingereichten GeneScan-Aktien auf das Depot der Eurofins Ventures B.V. sorgen. Der Angebotspreis wird einmal wöchentlich nach Übertragung der Zum Verkauf eingereichten GeneScan-Aktien an die VEM Aktienbank AG, KV-Nr.2236, gezahlt werden.
      5.3

      Mit der Annahmeerklärung erfolgen weitere Erklärungen der das Delisting-Abfindungsangebot
      annehmenden Aktionäre

      Mit der Annahmeerklärung gemäß vorstehender Ziffer 5.2
      a)

      weisen die annehmenden GeneScan-Aktionäre ihre jeweilige Depotführende Bank sowie etwaige Zwischenverwahrer der Zum Verkauf eingereichten GeneScan-Aktien an und ermächtigen diese


      die Übertragung der Zum Verkauf eingereichten GeneScan-Aktien an das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto, KV-Nr. 2236, der VEM Aktienbank AG zu veranlassen;


      ihrerseits die VEM Aktienbank AG anzuweisen und zu ermächtigen, die Zum Verkauf eingereichten GeneScan-Aktien, jeweils einschließlich aller mit diesen verbundenen Rechte, an die Eurofins Ventures B.V. einmal wöchentlich Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises für die jeweiligen Zum Verkauf eingereichten GeneScan-Aktien auf das Konto der jeweiligen Depotführenden Bank bei der Clearstream Banking AG nach den Bestimmungen dieses Delisting-Abfindungsangebots zu übertragen;


      ihrerseits der VEM Aktienbank AG sämtliche für das Delisting-Abfindungsangebot relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere die Anzahl der der Depotführenden Bank zugegangenen Annahmeerklärungen an jedem Bankarbeitstag an die VEM Aktienbank AG zu übermitteln;
      b)

      beauftragen und bevollmächtigen die dieses Delisting-Abfindungsangebot annehmenden GeneScan-Aktionäre ihre jeweilige Depotführende Bank sowie die VEM Aktienbank AG, jeweils unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), alle zur Abwicklung des Angebots nach Maßgabe dieses Delisting-Abfindungsangebots erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben bzw. entgegenzunehmen und insbesondere die Übertragung des Eigentums an den Zum Verkauf eingereichten GeneScan-Aktien auf die Eurofins Ventures B.V. nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes a) herbeizuführen;
      c)

      erklären die das Delisting-Abfindungsangebot annehmenden Aktionäre, dass


      sie das Delisting-Abfindungsangebot für alle in ihrem in der Annahmeerklärung angegebenen Depot gehaltenen GeneScan-Aktien annehmen, es sei denn in der Annahmeerklärung ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt oder die in der Annahmeerklärung angegebene Anzahl von GeneScan-Aktien, für die sie das Delisting-Abfindungsangebot annehmen wollen, ist höher als ihre tatsächlich in ihrem Depot gehaltene Anzahl von GeneScan-Aktien;


      die Zum Verkauf eingereichten GeneScan-Aktien im Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums auf die Eurofins Ventures B.V. in ihrem alleinigen Eigentum stehen, frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind und keiner Veräußerungsbeschränkung unterliegen;


      sie das Eigentum an ihren Zum Verkauf eingereichten GeneScan-Aktien sowie alle Rechte an und aus diesen Aktien bedingt durch die Zahlung des Angebotspreises auf das Konto der jeweiligen Depotführenden Bank bei der Clearstream Banking AG auf die Eurofins Ventures B.V. übertragen.

      Im Interesse einer reibungslosen zügigen Abwicklung dieses Delisting-Abfindungsangebots erteilen die das Delisting-Abfindungsangebot annehmenden GeneScan-Aktionäre die in den vorstehenden Absätzen a) bis c) aufgeführten Erklärungen, Anweisungen, Aufträge und Ermächtigungen mit der Annahmeerklärung unwiderruflich.
      5.4

      Rechtsfolgen der Annahme

      Mit der Annahme des Delisting-Abfindungsangebots kommt zwischen dem annehmenden Aktionär und der Eurofins Ventures B.V. ein Vertrag über den Verkauf und die Übertragung des Eigentums an den Zum Verkauf eingereichten GeneScan-Aktien nach Maßgabe dieses Delisting-Abfindungsangebotes zustande. Darüber hinaus erteilen die Aktionäre mit der Annahme des Delisting-Abfidungsangebots unwiderruflich die in vorstehender Ziffer 5.3 aufgeführten Erklärungen, Anweisungen, Aufträge und Ermächtigungen.
      6.

      Kosten und Spesen

      Etwaige Kosten und Spesen, die von Depotführenden Banken oder ausländischen Wertpapierdienstleistungsunternehmen erhoben werden, sowie gegebenenfalls anfallende ausländische Steuern sind von den betreffenden GeneScan-Aktionären selbst zu tragen.
      7.

      Hinweis für Aktionäre der GeneScan-AG, die das Delisting-Abfindungsangebot nicht annehmen

      Aktionäre, die das Delisting-Abfindungsangebot nicht annehmen, bleiben unverändert Aktionäre der GeneScan-AG. Die Aktionäre sollten bei ihrer Entscheidung das Folgende berücksichtigen:


      GeneScan-Aktien (bis zur effektiven Zusammenlegung repräsentiert durch die Altaktien), für die das Delisting-Abfindungsangebot nicht angenommen wird, können noch bis zum endgültigen Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden.


      Es kann auch für die Zeit bis zum endgültigen Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung nicht ausgeschlossen werden, dass sich – falls ein großer Teil der Aktionäre dieses Angebot annimmt – die Zahl der im Streubesitz gehaltenen GeneScan-Aktien noch weiter verringert und es in Folge dessen zu einer weiteren Einschränkung der Liquidität der GeneScan-Aktien bzw. zu starken Kursverlusten kommen kann. Dadurch kann der Fall eintreten, dass Orders nicht oder nicht zeitgerecht ausgeführt werden können.


      Der gegenwärtige Börsenkurs der GeneScan-Aktien (bzw. der derzeit noch gehandelten Altaktien) kann auch die Tatsache reflektieren, dass die GeneScan AG am 20. Mai 2009 die Absicht zur Durchführung des Delistings bekannt gegeben hat. Es ist ungewiss, ob nach Durchführung des Delisting-Abfindungsgebots und des Delistings die Verkehrsfähigkeit der Aktie weiter – überhaupt bzw. im bisherigen Umfang – gegeben ist und (somit) auch, ob der Verkehrswert der Aktie weiterhin auf dem derzeitigen Niveau oder darüber oder darunter liegen wird.


      Es können bei der GeneScan-AG weitere Strukturmaßnahmen durchgeführt werden. Sollte die Hauptversammlung der GeneScan-AG – bei Vorliegen der entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen – über eine Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf die Eurofins Ventures B.V. gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327 ff. AktG beschließen, wären für die Höhe der zur gewährenden Barabfindung die Verhältnisse der GeneScan-AG zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien maßgeblich. Der Betrag der angemessenen Barabfindung – der in einem gerichtlichen Spruchverfahren überprüft werden könnte – könnte dem in diesem Delisting-Abfindungsangebot gebotenen Angebotspreis entsprechen, könnte aber auch höher oder niedriger sein.
      8.

      Gerichtsstand

      Das Delisting-Abfindungsangebot sowie die durch dessen Annahme zustande kommenden Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit diesem Delisting-Abfindungsangebot sowie sämtlichen Verträgen, die in Folge der Annahme dieses Delisting-Abfindungsangebots zustande kommen, entstehende Rechtstreitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, Frankfurt am Main.



      Breda, den 4. Juni 2009
      Eurofins Ventures B.V.
      Gerardus Blom, Geschäftsführer


      Wegbeschreibung





      Großmoorbogen 25 (Eingang 1)
      großer Vortragsraum
      21079 Hamburg

      Vom Flughafen Hamburg

      Fahren Sie auf der B 447 Richtung Hamburg (immer Ausschilderung ”Elbbrücken“ folgen). Wechseln Sie auf die B 5 Richtung Barmbek / Hamm. Wechseln Sie auf die B 75 Richtung ”Elbbrücken“. Fahren Sie auf die Elbbrücken (Autobahn A 255, wird zur A1 / E 22). Nehmen Sie die Ausfahrt 38 Hamburg / Harburg auf die Neuländer Straße. Biegen Sie die erste Straße links in den Großmoorbogen ein, folgen Sie dem Straßenverlauf, nach ca. 1000 Metern finden Sie uns auf der linken Seite.

      Vom Hauptbahnhof Hamburg

      Fahren Sie auf dem Steintorwall Richtung ”Elbbrücken“. Biegen Sie links auf die Amsinckstraße Richtung ”Elbbrücken“. Fahren Sie auf die ”Elbbrücken“ (Autobahn A 255, wird zur A1 / E 22). Nehmen Sie die Ausfahrt 38 Hamburg / Harburg auf die Neuländer Straße. Biegen Sie die erste Straße links in den Großmoorbogen ein, folgen Sie dem Straßenverlauf, nach ca. 1000 Metern finden Sie uns auf der linken Seite.

      Von der A7

      Nehmen Sie die Ausfahrt 34, HH–Marmstorf und fahren Richtung Hamburg auf der Bremer Straße. Die Bremer Straße wird zur Harburger Umgehungsstraße A 253. Nehmen Sie die Abfahrt 5, Harburg–Mitte und biegen Sie nach rechts in den Großmoordamm ab. Folgen Sie dem Straßenverlauf, nach ca. 300 Metern biegt die Vorfahrtsstraße links ab und Sie finden uns gleich auf der rechten Seite.

      Von der A1

      Sie fahren die A1 Abfahrt 38 Harburg ab. Nehmen Sie die Neuländer Straße Richtung Harburg. Nach ca. 1000 Metern biegen Sie links in den Großmoorbogen ein, folgen dem Straßenverlauf und nach ca. 1000 Metern finden Sie uns auf der linken Seite.

      Anreise mit der Bahn aus Richtung Süden und Westen (München, Köln)

      Mit IC / ICE (nicht mit Metropolitan) bis DB–Bahnhof „Hamburg-Harburg“. Von dort mit Taxi (ca. 3 min) oder HVV-Bus (Linie 249 Richtung „Groß Moor“, 2. Haltestelle „Großmoorbogen“, 3 min, fährt allerdings nur stündlich) oder zu Fuß (10–15 min, über Bahnsteig 1, 2 oder 3 zum S-Bahnhof und dort Ausgang „Neuländer Platz“ auf den Großmoordamm geradeaus bis zum Großmoorbogen).

      Anreise mit der Bahn aus Richtung Osten und Norden (Berlin, Flensburg / Kiel)

      Mit IC / ICE bis „Hamburg-Hauptbahnhof“, dann umsteigen in S-Bahn Linie 3 oder 31 (Richtung „Harburg / Neugraben“) bis „Harburg“ (4. Haltestelle, ca. 15 min, Preisstufe 3) . Von dort mit Taxi (ca. 3 min) oder HVV-Bus (Linie 249 Richtung „Groß Moor“, 2. Haltestelle „Großmoorbogen“, 3 min, fährt allerdings nur stündlich) oder zu Fuß (Ausgang „Neuländer Platz“ auf den Großmoordamm geradeaus bis zum Großmoorbogen).

      Anreise mit der Bahn aus Richtung Rhein/Main (Frankfurt)

      Mit ICE bis Hannover, dort umsteigen in IC / ICE aus München (ca. 15 min Wartezeit, gleicher Bahnsteig) bis DB-Bahnhof „Hamburg-Harburg“. Dann weiter wie aus Richtung Süden beschrieben.

      Alternativ mit ICE bis „Hamburg-Hauptbahnhof“, dann weiter wie aus Richtung Osten / Norden beschrieben.

      Anreise innerhalb Hamburgs mit dem HVV

      Ab „Hamburg-Hauptbahnhof“ mit S-Bahn Linie 3 oder 31 (Richtung „Harburg / Neugraben“) bis „Harburg“ (4. Haltestelle, ca. 15 min, Preisstufe 3 oder Tagesticket Großbereich Hamburg). Von dort mit Taxi (ca. 3 min) oder HVV-Bus (Linie 249 Richtung „Groß Moor“, 2. Haltestelle „Großmoorbogen“, 3 min, fährt allerdings nur stündlich) oder zu Fuß (Ausgang „Neuländer Platz“ auf den Großmoordamm geradeaus bis zum Großmoorbogen).
      Avatar
      schrieb am 08.06.09 20:32:41
      Beitrag Nr. 70 ()
      Das Angebot ist tatsächlich "lächerlich" gering !
      Zu den erwähnten Barmitteln, welche mehrheitlich an den Großaktionär ausgeliehen sind kommen noch beträchtliche stillen Reserven in der Bilanz.

      In dem aktuellen GeneScan AG Jahresabschluss für 2008 ist die Position "Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte" mit 138 Tausend Euro bewertet. Dem gegenüber stehen hier aber Anschaffungskosten von 9,227 Nio. Euro. :eek:

      https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=63b78ce700c41f53b7802bc37ba9d141&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=22a083e87a9b2941&fts_search_list.destHistoryId=1

      Das Wertermittlungsgutachten der MDS Möhrle GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird einer gerichtlichen Überprüfung nicht im geringsten stand halten.

      Ich tippe mal auf einen Wert von 20 plus x-Euro je Aktie (vor 50:1 Zusammenlegung).

      Ein Delisting im "Amtlichen HAndel" in Frankfurt stellt meiner Meinung nach auch kein Problem dar - es bleibt die Freiverkehrnotierung an mehreren Regionalbörsen.

      Ich habe die letzten Tage meinen Bestand nochmals aufgestockt.
      Avatar
      schrieb am 08.06.09 20:48:17
      Beitrag Nr. 71 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.347.075 von Ahnung? am 08.06.09 20:32:41Wenn die Meldung vom 15.5.2009 eine Ente sein sollte - außer der GeneScan scheint das niemandem bekannt zu sein -, dann wird es eher 40 oder 50 Euro plus x pro Aktie geben.
      Avatar
      schrieb am 09.06.09 10:33:06
      Beitrag Nr. 72 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.347.075 von Ahnung? am 08.06.09 20:32:41Hallo Ahnung?
      bei mir klappt der Link nicht, es öffnet sich dann Outlook. Kannst Du den Link nochmal einstellen ggf.nicht als direkte URL-Weiterleitung? Vielen Dank.
      Avatar
      schrieb am 09.06.09 10:48:53
      Beitrag Nr. 73 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.350.287 von unicum am 09.06.09 10:33:06Hier kommt man zu den Berichten:

      http://ir.genescan.com/investor-relations/finanzberichte.asp…
      Avatar
      schrieb am 09.06.09 14:56:23
      Beitrag Nr. 74 ()
      Das Gutachter sind ja echte Humoristen. Die zeichnen sogar eine eigene Basiszinskurve, natürlich um die Bewertung zu drücken (S.29).

      http://ir.genescan.com/media/629536/gs_bewertungsgutachten_j…
      Avatar
      schrieb am 09.06.09 16:14:41
      Beitrag Nr. 75 ()
      Die Ausführungen zum Betafaktor tragen auch gewisse humoristische Züge. Möhrle und Konsorten treten sonst wahrscheinlich im Karneval auf:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.06.09 16:41:08
      Beitrag Nr. 76 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.353.823 von schaerholder am 09.06.09 16:14:41Ja, die beiden sind echte Frohnaturen. IDW S 1 schreibt übrigens vor, daß der Betafaktor des Unternehmens heranzuziehen ist, es sei denn, daß Gründe dagegen sprechen, die dann auch dargelegt werden müssen. Ich tippe mal, daß der dann eher bei 0,5 liegen dürfte. Da ist ja die Größe des Unternehmens schon von den Anlegern berücksichtigt. Stattdessen halten die Typen einen Zuschlag auf den ermittelten Betafaktor wegen der Größe der GeneScan im Vergleich zu den Vergleichsunternehmen für gerechtfertigt. Einfach irre!
      Avatar
      schrieb am 10.06.09 09:51:06
      Beitrag Nr. 77 ()
      Weiterhin interessant und aus dem "Gutachten" der MDS Möhrle auf Seite 23 zu entnehmen ist, dass GeneScan Europe die Ausleihung an den Großaktionär zum 3-Monats-Euribor verzinst bekommt :eek:

      Dieser Zinssatz liegt momentan bei rund 1,3 Prozent !

      Ein marktgerechter Satz würde hier eher bei 5 Prozent (plus x-Prozent) liegen. Leicht auszurechnen was der GeneScan an Ertrag durch diesen "marktfremden" Zinssatz verliert bzw. die letzten Jahre verloren hat.

      Dieser Punkt sollte auf der HV auf jeden Fall auch zur Sprache kommen.
      Avatar
      schrieb am 10.06.09 10:01:26
      Beitrag Nr. 78 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.360.098 von Ahnung? am 10.06.09 09:51:06Das kann ich gleich berichtigen. 3-Monats-Euribor ist nicht korrekt.

      Gesagt hat man Euribor -0,5 %. Aber auch das ist offenbar falsch. Bei der MWG-Biotech sind das 3-Monats-Euribor - 1 % laut Sonderprüfungsbericht. Da bin ich absolut sicher, daß das bei der GeneScan nicht anders aussieht. Momentan ist der Zinssatz also noch ca. 0,25 %. Da kann man echt froh sein, daß die GeneScan keine Strafzinsen an die Eurofins zahlen muß.

      Die paar Mios, die in Bundesanleihen angelegt sind, hat man bei der Ermittlung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens auch glatt vergessen. Was will man auch von einem Möhrle erwarten?
      Avatar
      schrieb am 10.06.09 19:16:10
      Beitrag Nr. 79 ()
      Hier sollte man echt mal darüber nachdenken, den WP wegen Beihilfe zum Betrug strafrechtlich, berufsrechtlich und zivilrechtlich eins überzubraten.

      Auf den ersten Blick fallen mir im Gutachten folgende Dinge auf:
      - Bewertung Genescan USA Inc.: wie man von einer Reduzierung des Umsatzes um fast zwei Drittel sowie Reduzierung des EBT von 5,4 Mio. auf 0.1 Mio. ausgehen kann, ist mir ein Rätsel.
      - Genescan Europe AG genauso daneben: Reduzierung des EBT um zwei Drittel innerhalb von drei Jahren??
      - steuerliche Verlustvorträge in Höhe von ca. 57 Mio. Euro sind nur unzureichend in der Bewertung berücksichtigt
      - Betafaktor unzutreffend ermittelt (siehe vorherige Threads)
      - gesondert zu bewertendes Vermögen unzutreffend ermittelt (Ansatz zu niedrig, außerdem ist hier nicht um die Ertragsteuer bei Ausschüttung zu kürzen)

      Das dürfte eines der wenigen Spruchstellenverfahren mit über 100% Nachbesserung werden, ist jedenfalls meine Meinung.

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 10.06.09 20:52:37
      Beitrag Nr. 80 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.366.312 von sparfuchs123 am 10.06.09 19:16:10Da ist eigentlich alles falsch.

      Mal unterstellt, daß Japan wirklich keine BT 32-Tests mehr verlangt, so kann man ja nicht auf BT 10-Tests schließen wie diese beiden Mohren.

      Interessant auch Seite 31. Man könne angeblich nicht den Steuersatz für Kursgewinne bestimmen. Da kann ich helfen. 26,375 % inklusive Solidaritätszuschlag. Wenn man das berücksichtigen würde, wäre die Marktrisikoprämie niedriger und damit der ermittelte Wert höher.

      Da reiht sich ein Kunstfehler an den nächsten. Das sollte in der Tat Konsequenzen haben.
      Avatar
      schrieb am 15.06.09 21:31:14
      Beitrag Nr. 81 ()
      Habe mir heute im Zug die ersten paar Seiten des Gutachtens durchgelesen. Erst habe ich mir die Augen gerieben. :eek: Anschließend war ich mir gar nicht mehr sicher, ob das Gutachten von einem WP oder von einem Kabarettisten geschrieben wurde. Vielleicht wurden in der Mohrrüben-Kanzlei krisenbedingt ein paar qualifizierte Mitarbeiter durch Jura- oder BWL-Studenten aus dem 1. Semester ersetzt. Bei der Lektüre freue ich mich schon auf die morgige Zugfahrt. :D

      Eine Sonderprüfung zum Thema Darlehenskonditionen muss auf jeden Fall her. Ergänzend § 266 StGB.
      Avatar
      schrieb am 16.06.09 10:24:13
      Beitrag Nr. 82 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.397.630 von Sneakerpimp am 15.06.09 21:31:14Diese beiden erfahrenen Fachkräfte arbeiten schon seit Jahren zum Wohle des Eurofins-Konzerns.
      Avatar
      schrieb am 16.06.09 14:07:16
      Beitrag Nr. 83 ()
      Avatar
      schrieb am 19.06.09 11:28:34
      Beitrag Nr. 84 ()
      1000 Stücke im Brief bei 17,49:eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 22.06.09 16:38:58
      Beitrag Nr. 85 ()
      :cool:
      Die 313 Stück (auf der Brief-Seite) in Stuttgart habe ich leider zu spät gesehen ! Da war jemand anders schneller !
      Avatar
      schrieb am 24.06.09 13:11:27
      Beitrag Nr. 86 ()
      Habe soeben die Unterlagen und Einladung zur HV am 16. Juli in Hamburg erhalten. Als "Süddeutscher" ist mir das zu weit zu fahren.

      Wenn jemand hingeht, dann könnte ich demjenigen meine Stimmrechte (per Vollmacht) übertragen. Einfach per WO-Board-Mail melden.
      Avatar
      schrieb am 30.06.09 15:13:16
      Beitrag Nr. 87 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.456.920 von Ahnung? am 24.06.09 13:11:27Hallo Ahnung?
      Ich muss mal sehen und bin mir noch nicht sicher. Für mich wäre es auch eine weite Reise. Ggf. würde es sich anbieten, die Stimmrechte auf die SdK zu übertragen. Bei Problem-AGs ist dort in Hbg. oft Herr Neumann auf HVs. Der ist recht gut und Genescan ist bei der SdK ja zuletzt im Schwarzbuch Börse erschienen, sodass die SdK wohl sicherlich anwesend sein wird.
      Avatar
      schrieb am 30.06.09 15:36:01
      Beitrag Nr. 88 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.493.455 von unicum am 30.06.09 15:13:16Die Aussage zu Herrn Neumann kann ich unterschreiben. Die Versammlung bei der MWG hat ihm bisher immer gereicht. Von daher war die SdK in den letzten Jahren nicht vertreten. Da müßtest Du nachhören. Ich werde aus Eigeninteresse hinfahren.
      Avatar
      schrieb am 01.07.09 09:46:34
      Beitrag Nr. 89 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.493.674 von Kalchas am 30.06.09 15:36:01Es reicht wenn Kalchas dabei ist !;)
      Avatar
      schrieb am 01.07.09 22:34:31
      Beitrag Nr. 90 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.498.271 von Howkay am 01.07.09 09:46:34Die SdK geht bei der Genescan HV definitiv nicht an den Start. Ich frage morgen mal bei der DSW nach.

      Ansonsten wäre ich auch sehr daran interessiert meine Aktien vertreten zu lassen. Würde dem Vertreter allerdings auch gerne ein paar Fragen an den Vorstand mit auf den Weg geben.
      Avatar
      schrieb am 11.07.09 16:55:10
      Beitrag Nr. 91 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.503.941 von Sneakerpimp am 01.07.09 22:34:31Habe von meiner Bank jetzt die Eintrittskarten erhalten. Kann jemand die Vertretung übernehmen. Bitte um kurze Antwort per Boardmail. Danke.
      Avatar
      schrieb am 17.07.09 07:58:40
      Beitrag Nr. 92 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.554.564 von Sneakerpimp am 11.07.09 16:55:10@Kalchas

      Seit Ihr schon fertig mit der HV oder geht es heute in die Verlängerung ?
      Avatar
      schrieb am 18.07.09 09:14:57
      Beitrag Nr. 93 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.590.115 von Howkay am 17.07.09 07:58:40Nein. Hier stand nun auch nicht so viel an. Die interessantere Hauptversammlung in diesem Jahr ist die der MWG. Da wurde ja die ganze Zeit ein rechtskräftiges Urteil ignoriert. Was GeneScan betrifft, ist der wichtige Termin am 3.9. in Mannheim vor dem Landgericht. Dann ist Beweisaufnahme zum sogenannten Auszählungsfehler.

      Die HV hat eine Dividende von 4 Cents beschlossen, das Delisting natürlich auch. Ich muß jetzt erst mal die Unterlagen sortieren und zuordnen.
      Avatar
      schrieb am 28.07.09 21:54:00
      Beitrag Nr. 94 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.598.324 von Kalchas am 18.07.09 09:14:57Hallo Kalchas,

      wärst Du so nett und kannst eine Kurzversion des HV-Geschehen reinstellen? Habe das Gefühl, dass GSC leider nicht anwesend war.

      Der Dank der Community sei Dir gewiss.
      Avatar
      schrieb am 28.07.09 23:42:43
      Beitrag Nr. 95 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.665.033 von Sneakerpimp am 28.07.09 21:54:00GSC-Research war anwesend. Da wird sicher was kommen.

      Bei meinen Fragen hatte man sich mit den Antworten mehr Mühe gegeben als in den letzten Jahren.

      Prinzipiell sieht es so aus, daß fast alle Unternehmensaktivitäten bis auf das operative Geschäft an Unternehmen der Eurofins ausgelagert hat. Das hat man im letzten Jahr auch geantwortet, nur bei den aktuellen Anfechtungsklagen bestreitet man das plötzlich.

      Der Heupel klagt als Vorstand der Gesellschaft gegen den Beschluß über die Bestellung des besonderen Vertreters. Den Gerichtskostenvorschuß, den er zu entrichten hatte, hat die GeneScan getragen. Eigentlich kann es so nicht gehen. Wenn die GeneScan das Verfahren gewinnen sollte, so würde sie ja trotzdem die Kosten des Unterlegenen tragen. Das Gehalt des Vorstands ist ja ziemlich niedrig. Da könnte ein Verstoß gegen §89 AktG vorliegen. Eventuell betragen die Kosten mehr als ein Monatsgehalt des Vorstands, so daß dies eine verbotene Kreditgewährung wäre.

      Die japanische Webseite mit der Verordnung des japanischen Landwirtschaftsministerium hatte man ausgelegt. Die war in Japanisch. Dann gab es eine beglaubigte Übersetzung ins Englische, die man dann selbst ins Deutsche übersetzt hat. Meines Erachtens war das allerdings keine Webseite des japanischen Landwirtschaftsministeriums. Eigentlich müßte man auch eine Meldung bei Dow Agroscience als Verursacher finden. Da habe ich allerdings nie etwas gesehen.

      Immobilien besitzt man angeblich nicht. Die 9 Mio im Anlagevermögen sollen auf Einbauten beruhen wie Klimaanlage. Diese Größenordnung kann ich mir allerdings nicht vorstellen. Ich habe mir schon mal die Geschäftsberichte ab 1999 besorgt. Das werde ich mal nachvollziehen, allerdings erst nach der MWG-HV.

      Zu dem Gutachten habe ich wenig Fragen gestellt. Da waren aber paar witzige Antworten dabei.

      Den Betafaktor für die GeneScan konnte man leider nich nennen, weil man keinen Zugriff auf Bloomberg hat. Wie man dann allerdings alle anderen Betafaktoren bestimmt hat, ist mir unklar.

      Den 3-Monatsdurchschnittskurs am Tag der Hauptversammlung konnte man nicht benennen, weil man nicht weiß, wie der berechnet wird. Auch hier muß man fragen, wie denn dann der Durchschnittskurs im Gutachten bestimmt wurde.

      Da MDS Möhrle das Gutachten erstellt hat, ist es gut möglich, daß sie wegen § 319, Absatz 3 HGB gar nicht prüfen dürfen.

      Die Gewinnverwendung ist zudem ein Witz.

      Der Strohmann mit seinen 70000 Stimmen, der im Sinne der Verwaltung stimmt, war auch wieder da. Von wem er bloß die Aktien hat?

      Zu allen TOPs haben sie sich jedenfalls wieder so einige Widersprüche eingefangen.
      Avatar
      schrieb am 29.07.09 19:18:40
      Beitrag Nr. 96 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.665.931 von Kalchas am 28.07.09 23:42:43Danke für den Bericht!! Wahnsinn was da abgeht.
      Avatar
      schrieb am 29.07.09 21:00:10
      Beitrag Nr. 97 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.665.931 von Kalchas am 28.07.09 23:42:43Eins gibt es noch nachzutragen.

      Es gibt ja Rückwirkungen der Kapitalherabsetzung auf die Abfindung bei einem möglichen Delisting. So ist ja folgendes Problem möglich. Ein Aktionär nimmt das Abfindungsangebot an. Wer erhält dann die Beträge aus der Kapitalherabsetzung, wenn die danach gezahlt werden. Der Vorstand meinte dann, daß er den Antrag auf Delisting erst nach der Kapitalrückzahlung stellen will.
      Avatar
      schrieb am 29.07.09 23:00:21
      Beitrag Nr. 98 ()
      Vielen Dank für Deinen ausführlichen Bericht.
      Avatar
      schrieb am 12.08.09 14:48:09
      Beitrag Nr. 99 ()
      Ist jemand morgen bei MWG-Biotech?
      Avatar
      schrieb am 13.08.09 08:14:02
      Beitrag Nr. 100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.763.212 von schaerholder am 12.08.09 14:48:09Kalchas ist mit Sicherheit auf der HV !!
      Avatar
      schrieb am 14.08.09 23:42:05
      Beitrag Nr. 101 ()
      Die Halbjahreszahlen sind auf der Internetseite abrufbar: http://ir.genescan.com/investor-relations/finanzberichte.asp…

      Die zukünftige Entwicklung wird kolhrabenschwarz dargestellt :cool:

      Die Gegenwart sieht aber strahlend weiß aus:
      Ergebnis je Aktie
      Das unverwässerte Ergebnis je Aktienteilrecht (repräsentiert durch 3.026.000 Aktienteilrechte, s.
      Abschnitt ‚Bilanzentwicklung’ S. 11-12) beträgt zum 30.06.2009 € 1,08. Im Vergleich dazu betrug das
      unverwässerte Ergebnis je Aktie zum 30.06.2008 € 0,97.

      Fairer Wert je Aktie 20 Euro plus X :D
      Avatar
      schrieb am 16.08.09 16:09:54
      Beitrag Nr. 102 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.787.081 von Ahnung? am 14.08.09 23:42:05ist denn nach neuester Rechtssprechung noch davon auszugehen, daß es bei Delistings weiterhin Spruchverfahren geben wird?
      Avatar
      schrieb am 18.08.09 15:24:15
      Beitrag Nr. 103 ()
      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Aus dem ebundesanzeiger. Was ist das nur für eine Geschäftsführung*kopfschüttel*

      GeneScan Europe Aktiengesellschaft
      Freiburg im Breisgau

      Das Stammkapital der Gesellschaft ist von € um € auf € herabgesetzt. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.



      Die Geschäftsführung
      Avatar
      schrieb am 18.08.09 16:12:17
      Beitrag Nr. 104 ()
      So war´s gemeint*g*. Ab Donnerstag kostet eine Aktie dann über 700 Euro:eek::eek:

      Bekanntmachung
      Regulierter Markt – General Standard
      Änderung der Preisfeststellung:
      GeneScan Europe Aktiengesellschaft,
      Freiburg im Breisgau
      Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18. Juli 2007 hat u.a. beschlossen, das Grundkapital
      der Gesellschaft in Höhe von Euro 3.026.000,00 auf Euro 60.520,00 im Verhältnis 50 : 1 herabzusetzen.
      Die Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg i.Br. erfolgte am 31. März 2009.
      Die Preisfeststellung für die
      ISIN
      1. auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennwert DE000A0V9KV5
      wird daher eingestellt.
      Einstellung der Preisfeststellung mit Ablauf des: 19. August 2009
      Hinweis:
      Mit Ablauf des letzten Handelstages erlöschen alle Aufträge; es findet kein Übertrag statt.
      Von Donnerstag, dem 20. August 2009, an werden die Aktien wie folgt gehandelt:
      Stück 60.520
      konvertierte, auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert
      mit laufender Gewinnberechtigung
      ISIN: DE000A0Z1LZ7
      Kürzelzeichen: GEP4
      Notierungsaufnahme am: 20. August 2009
      CCP ab: 20. August 2009
      Notierungsart: Stücknotiz
      Einheitspreisfeststellung: nein
      fortlaufende Preisfeststellung: ja, 1 Aktie
      Skontroführer: 7867, Tradegate AG Wertpapierhandelsbank
      Xetra®-Handel ab: 20. August 2009
      Frankfurt am Main, den 18. August 2009
      Frankfurter Wertpapierbörse
      Geschäftsführung
      Avatar
      schrieb am 19.08.09 22:58:46
      Beitrag Nr. 105 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.787.081 von Ahnung? am 14.08.09 23:42:05Die Zahlen sind wirklich sehr gut: 8,3 Mio. Umsatz, EBITDA 5,3 Mio.!!!! fast analog zum Free-CF von 5,2.

      Lediglich die starke Erhöhung der sonst. betr. Aufwendungen um 0,6 Mio. stört. Keinen Reim konnte ich mir auf die Schnelle bezüglich der 0,7 Mio. CF-Outflow für Finanzierungstätigkeit machen. Ist da wieder was den Eurofins geflossen?

      Warten wir gespannt auf die Q3-Zahlen. Ich bleibe dabei: Fair-Value: min. 25 EUR je Aktie.
      Avatar
      schrieb am 19.08.09 23:31:08
      Beitrag Nr. 106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.814.265 von Sneakerpimp am 19.08.09 22:58:46Bei der MWG hat sich in der Hauptversammlung herausgestellt, daß 3 % der Umsätze an die Eurofins S.a.r.l. in Luxemburg für die Nutzung des Namens Eurofins gezahlt werden.

      Das wird bei der GeneScan gar nicht anders sein. Bei der macht das genau so wenig Sinn.
      Avatar
      schrieb am 20.08.09 18:54:50
      Beitrag Nr. 107 ()
      Hallo alle miteinander,

      ich bin noch nicht so lange dabei, bin erst kurz vor der letzten HV eingestiegen. Könnte mich einer von euch aufklären, wo wir momentan stehen. Wie sieht es mit dem Delisting aus, zu welchem Preis, gab es Einsprüche. Der fair Value ist meines Erachtens auch viel höher als der angebotene Preis. Über eine ausführliche Aufklärung des Stands von euch Experten wäre ich sehr dankbar.

      Gruss Tilman
      Avatar
      schrieb am 21.08.09 09:55:40
      Beitrag Nr. 108 ()
      Wie werden die Aktien beim Verkauf steuerlich behandelt? Meine Bank hat die neuen Papiere mit einem Einstandskurs von Null eingebucht.
      Nicht dass auf den vollen Verkaufserlös Abgeltungssteuer anfällt...
      Avatar
      schrieb am 21.08.09 09:56:49
      Beitrag Nr. 109 ()
      Heute wirft aber jemand massiv Aktien auf den Markt. Wer hatte denn noch so große Positionen? Insgesamt schon umgerechnet auf alte Stücke 15000 Stück umgesetzt:eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 21.08.09 10:14:50
      Beitrag Nr. 110 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.823.684 von schaerholder am 21.08.09 09:56:49Die Baden-Württembergische Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart hatte mal knapp 15.000 Stück Altaktien. Ich frage mich allerdings, wann man Inhaber von Alt- oder Neuaktien sein mußte, um die Kapitalrückzahlung von 49 Euro pro neuer Aktie zu erhalten.
      Avatar
      schrieb am 21.08.09 10:17:07
      Beitrag Nr. 111 ()
      Selbst wenn man davon ausgeht, dass der jetzige Verkäufer die 49 Euro bekommt, dann verkauft er umgerechnet zu Kursen unter 13 Euro...
      Avatar
      schrieb am 21.08.09 10:20:09
      Beitrag Nr. 112 ()
      Laut letztem Jahresbericht der SüdKA wurden die knapp 15000 Stück auch alle in 2008 verkauft...
      Avatar
      schrieb am 21.08.09 10:20:54
      Beitrag Nr. 113 ()
      Ja - das ist schon erstaunlich, dass zu den Kursen so massiv Aktien "geschmissen" werden. Mir solls recht sein - ich habe nochnals was dazugekauft :)

      Hätte nicht gedacht, dass wir nochmals Kurse kanpp über 12,00 Euro (vor Reverse-Splitt) sehen.
      Avatar
      schrieb am 21.08.09 10:26:27
      Beitrag Nr. 114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.823.934 von schaerholder am 21.08.09 10:20:09Im Jahresbericht ist doch überhaupt nicht klar, wie die die vorletzte Kapitalherabsetzung im Verhältnis 2:1 verbucht haben. Das wäre nach deren Buchführung ja auch ein Verkauf gewesen.
      Avatar
      schrieb am 21.08.09 11:08:49
      Beitrag Nr. 115 ()
      M.M. nach ist das schon klar. Die haben einen Abgang von 29... Aktien und einen Zugang von 149.. Aktien. Dann haben sie die 149.. wieder als Abgang, außerdem keine mehr im Bestand:keks:
      Avatar
      schrieb am 21.08.09 11:24:33
      Beitrag Nr. 116 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.824.470 von schaerholder am 21.08.09 11:08:49Über die Börse haben sie sicher nicht verkauft. Dazu waren die Umsätze im letzten Jahr viel zu niedrig. Vielleicht haben sie die Aktien intern verschoben. Da nach dem Verkauf heute anscheinend keine weiteren Aktien herauskommen, bin ich mir ziemlich sicher, daß es sich um diesen Bestand gehandelt hat.

      Dann gibt es noch den Strohmann, der 70.000 Altaktien gehalten hat, aber die werden sicher nicht über den Markt abgegeben.
      Avatar
      schrieb am 21.08.09 16:43:24
      Beitrag Nr. 117 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.823.906 von schaerholder am 21.08.09 10:17:07Selbst wenn man davon ausgeht, dass der jetzige Verkäufer die 49 Euro bekommt, dann verkauft er umgerechnet zu Kursen unter 13 Euro...

      Die 49 EUR aus der Kapitalherabsetzung bekommt derjenige Aktionär, der am Abend vor Ausschüttung die Aktien im Depot hat. Also bekommen diejenigen Aktionäre, die am 19.10.2009 Genescan-Aktien im Depot haben, am 20.10.2009 genau 49 EUR x ihren Bestand gutgeschrieben, siehe Mitteilung unten.

      Ich habe heute nochmal kräftig zugelangt, selbst bei 680 Einstandspreis sind es unter Berücksichtigung der Kapitalherabsetzung noch weniger als 10% Aufpreis auf das Delistingangebot!!

      Gruß, sparfuchs123



      Quelle: ebundesanzeiger.de vom 18.08.2009


      GeneScan Europe AG
      Freiburg im Breisgau
      - ISIN DE000A0V9KV5 -
      Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals

      Die ordentliche Hauptversammlung der GeneScan Europe AG, Freiburg im Breisgau, („Gesellschaft“) vom 18. Juli 2007 hat u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 3.026.000,00 um EUR 2.965.480,00 auf EUR 60.520,00, eingeteilt in 60.520 auf den Inhaber lautende Stückaktien im rechnerischen Nennbetrag von je EUR 1,00, herab zu setzen. Die Kapitalherabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) zum Zweck der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals durch Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 50 zu 1 durch Zusammenlegung von jeweils fünfzig auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie.

      Gegen den Hauptversammlungsbeschluss zur Kapitalherabsetzung am 18. Juli 2007 wurde Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Der Rechtsstreit wurde im Wege des Prozessvergleichs („Vergleich“) beigelegt, der am 20. Januar 2009 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurde und auf der Webseite www.ebundesanzeiger.de eingesehen werden kann.

      Mit der Eintragung der Hauptversammlungsbeschlüsse über die Herabsetzung des Grundkapitals und Neueinteilung des Aktienkapitals in das Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau am 31. März 2009 ist die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

      Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist in Form von Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG zentral hinterlegt wurden. Die Miteigentumsanteile an den Globalurkunden sind den Aktionären durch ihre depotführenden Institute in Form von girosammelverwahrten Anteilen gutgeschrieben.

      Am 19. August 2009 abends nach Börsenschluss werden die derzeit 3.026.000 girosammelverwahrten Anteile mit der ISIN DE000A0V9KV5 („Altes Grundkapital“) durch die depotführenden Institute im Verhältnis 50:1 zusammengelegt. Für je 50 Stückaktien des Alten Grundkapitals werden unsere Aktionäre eine neue konvertierte Stückaktie (ISIN DE000A0Z1LZ7) mit einem anteiligen Betrag am herabgesetzten neuen Grundkapital (EUR 60.520,00) in Höhe von EUR 1,00 erhalten. Die Preisfeststellung für das Alte Grundkapital wird am 19. August 2009 nach Börsenschluss eingestellt, und die Preisfeststellung für die 60.520 aus der Kapitalherabsetzung resultierenden konvertierten Aktien mit der neuen ISIN DE000A0Z1LZ7 wird am 20. August 2009 im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen.

      Hinsichtlich sich ergebender Aktienspitzen (ISIN DE000A0JRU18) bei Aktienbeständen, welche keine glatte Herabsetzung gemäß des Herabsetzungsverhältnisses von 50:1 ermöglichen, hat sich die Eurofins Ventures B.V., Bergschot 71, NL-4817 PA Breda („Eurofins“) in Ziff. 2. lit. a) bis d) des Vergleichs als Hauptaktionärin der Gesellschaft verpflichtet, eine Koordinationsfunktion für den Spitzenausgleich mit folgender Maßgabe zu übernehmen (Zitat):
      a)

      Für den Tag der frühestmöglichen Kapitalrückzahlung aufgrund der Kapitalherabsetzung im Sinne von § 225 Abs. 2 AktG wird der so genannte Dreimonatsdurchschnittskurs im Sinne von § 5 der WpÜG-Angebotsverordnung, wie von der BaFin veröffentlicht, ermittelt.
      b)

      Firma Eurofins Ventures B.V. verpflichtet sich, zu diesem Kurs Spitzenbeträge von Aktionären (also maximal 49 Aktien pro Aktionär) zu erwerben.
      c)

      Firma Eurofins Ventures B.V. verpflichtet sich, aus dem Bestand der gemäß vorstehendem Buchstaben b) erworbenen Aktien zu dem selben Kurs Aktien zu veräußern an Aktionäre, die Aktien hinzuerwerben wollen, um auf die nächst höhere Stückzahl für ein glattes Zusammenlegungsverhältnis zu gelangen (also ebenfalls maximal 49 Aktien pro Aktionär).
      d)

      Firma Eurofins Ventures B.V. trägt die mit den Aktienübertragungen gemäß vorstehenden Buchstaben b) und c) verbundenen Spesen.

      Die Eurofins hat die VEM Aktienbank AG, München, damit mandatiert, den nach dem Vergleich erforderlichen Spitzenausgleich vorzunehmen. Aktionäre, die Aktienspitzen an die Eurofins veräußern wollen, sowie Aktionäre, die Aktienspitzen erwerben möchten, werden zur Vermeidung des Ausschlusses gebeten, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung in der Zeit vom 20. August 2009 bis zum 05. Oktober 2009 (einschließlich) unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Muster-Formulars zu erteilen.

      Der für die Preisermittlung gemäß Ziff. 2 lit. a) des Vergleichs maßgebliche Stichtag ist der 07. Oktober 2009 und kann frühestens am 08. Oktober 2009 ermittelt werden. Daher werden sämtliche Verkaufs- und Kaufanträge für Aktienspitzen voraussichtlich am 09. Oktober 2009 nach Maßgabe des Vergleichs erfüllt. Sollten die Bestände an Aktienspitzen, welche der Eurofins angedient werden nicht ausreichen, um alle wirksam angemeldeten Kaufaufträge für Aktienspitzen zu befriedigen, so erfolgt eine ratierliche Zuteilung.

      Die aufgrund der Kapitalherabsetzung ermöglichte Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals erfolgt an die Aktionäre der Gesellschaft zum 20. Oktober 2009.

      Freiburg i.Br., im August 2009

      GeneScan Europe AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 22.08.09 00:01:27
      Beitrag Nr. 118 ()
      War schon erstaunlich wie viele Stücke umgingen und zu welchem Preis !?
      676,00 EUR
      7 17:51:23
      695,00 EUR
      20 16:23:46
      655,00 EUR
      20 12:08:13
      640,00 EUR
      bG 4 11:23:05
      625,10 EUR
      99 11:16:31
      605,20 EUR
      12 09:57:33
      610,00 EUR
      116 09:43:12
      625,00 EUR
      97 09:38:50
      625,00 EUR
      86 09:18:48
      Avatar
      schrieb am 24.08.09 18:42:18
      Beitrag Nr. 119 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.830.773 von Ahnung? am 22.08.09 00:01:27Heute auch wieder ein paar Umsätze... Freitag und heute zusammen wurde fast 1% des Grundkapitals bzw. über 11% (!!!) des Freefloats gehandelt.

      Heute war auch wieder schön zu sehen, dass die Verkäufer nicht daran interessiert sind, einen möglichst hohen Verkaufspreis zu erzielen: 50 Stück im Geld zu 675 wurden mit unlimitierten 62 Stück bedient - Ausführungskurs 651,51 - noch Fragen??

      Könnten das Restbestände von Fonds sein, die die Verfünfzigfachung als echte Kurssteigerung wahrgenommen haben und nun liquidieren?

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 24.08.09 19:55:29
      Beitrag Nr. 120 ()
      zuzutrauen wäre es ihnen(den Fondsmanagern):laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.08.09 23:08:00
      Beitrag Nr. 121 ()
      820 Euro Geld :D
      Kursziel "Dausend".

      Die (Groß-)Verkäufer vom 22.08. (bei 605/650) werden sich gehörig ärgern !
      Avatar
      schrieb am 29.08.09 16:46:16
      Beitrag Nr. 122 ()
      Sieht mittlerweile fast nach short-squeeze aus. Fragt sich nur wer geht bei diesem Wert und zu diesen Kursen short, oder war es ein Versehen:confused: Aber als Aktionär kann es einem nur recht sein:D:D
      Avatar
      schrieb am 30.08.09 14:46:27
      Beitrag Nr. 123 ()
      Am 3.9., 10:00 Uhr soll beim Landgericht Mannheim geklärt werden, ob in der Hauptversammlung bei der Bestellung des besonderen Vertreters ein Auszählungsfehler vorgelegen hat.
      Avatar
      schrieb am 04.09.09 15:48:51
      Beitrag Nr. 124 ()
      Was ist jetzt dabei rausgekommen?:confused:
      Avatar
      schrieb am 07.09.09 11:40:32
      Beitrag Nr. 125 ()
      Wer hat Ärger wegen Aktiensplit, habe sehr interessante Info.
      Bitte per BM melden!!!:cool:
      Avatar
      schrieb am 07.09.09 19:06:08
      Beitrag Nr. 126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.930.654 von Tana100 am 07.09.09 11:40:32Was denn für Ärger? Kannste doch auch hier posten!

      Tippe mal dass irgendwelche Wald- und Wiesenbanken die Zusammenlegung nicht hinbekommen haben und dann Aktienbestände vor Zusammenlegung zu Kursen nach Zusammenlegung verkauft werden konnten. Zumindest würde das die hohen Stückzahlen an den Tagen nach Zusammenlegung erklären. Jene Banken mussten sich dann vermutlich zu Kursen zwischen 700 und 900 wieder Material einsammeln. Meinst Du das mit Ärger?
      Avatar
      schrieb am 08.09.09 11:06:23
      Beitrag Nr. 127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.933.452 von sparfuchs123 am 07.09.09 19:06:08Wie kann denn so etwas passieren? Die Banken können doch irerseits erst die Stücke einbuchen, wenn clearstream ihnen die Veränderung der Bestände in der Sammelverwahrung mitgeteilt hat.
      Avatar
      schrieb am 08.09.09 11:08:04
      Beitrag Nr. 128 ()
      Ja richtig, nur einige Banken scheinen dies zu Lasten der Kunden und andere zu eigenen Lasten getan zu haben.Warum kriegen die so einen Split nicht hin? Wird denen das Splitveerhältnis nicht von MW-Dienste oder clearstram gemeldet??
      Avatar
      schrieb am 10.09.09 19:06:53
      Beitrag Nr. 129 ()
      StuttgartGentechnisch veränderter Leinsamen im Handel

      Behörden in Baden-Württemberg haben bei Untersuchungen gentechnisch veränderten Leinsamen entdeckt. Die Kontrollen ergaben, dass offenbar ein großer Prozentsatz von Leinsamen am Markt gentechnisch verändert ist, wie das Agrarministerium mitteilte.

      Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) hinter einem mit Leinsamen bedeckten Teller


      Bei Proben des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Freiburg waren 16 von 41 Proben des aus dem Ausland stammenden Leinsamens gentechnisch verändert. Dabei handelte es sich ausnahmslos um ganze Körner oder geschrotete Körner aus konventionellem Anbau. Die Proben aus ökologischem Anbau hätten keine Spuren gentechnisch veränderten Leinsamens aufgewiesen. Agrarminister Peter Hauk (CDU) sagte, dies sei eine "nicht akzeptable Verbrauchertäuschung". Nach derzeitigem Stand sei aber keine Gefährdung für Verbraucher gegeben.
      Leinsamen aus Kanada

      Nachgewiesen wurde der derzeit einzige bekannte gentechnisch veränderte Flachs mit Handelsnamen CDC Triffid. Dieser wurde laut Hauk vor zehn Jahren in den USA und Kanada zum Anbau zugelassen. Offenbar aus Furcht, die europäischen Abnehmer zu verlieren, wurde die Zulassung im Jahr 2001 in Kanada aber wieder zurückgenommen. Seither ist der Anbau dort verboten.

      Nun sollen die Bezugsquellen für die verunreinigten Produkte ermittelt werden. Die Untersuchungen deuten laut dem Minister darauf hin, dass die Verunreinigung durch "schludrige Handhabung" bei Verpackung, Verarbeitung und Logistik
      entstand.

      In der Europäischen Union (EU) besteht keine Zulassung für gentechnisch veränderten Leinsamen, weshalb der Verkauf unzulässig ist. Das Ministerium will den Samen zurückrufen lassen. Die EU müsse auch über einen Einfuhrstopp entscheiden. Hauk sagte, wenn weitere Proben Spuren aufweisen sollten, werde er dies politisch einfordern.

      Aufgrund der Funde in Baden-Württemberg kontrollieren inzwischen auch andere Bundesländer Leinsamen, der bei ihnen auf dem Markt erhältlich ist. Der verunreinigte Leinsamen könnte sich unter anderem in Müsli finden und auch von Bäckereien bei der Brotherstellung verwendet worden sein.
      Aigner appelliert an Länder

      Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) forderte die Bundesländer zum sofortigen Handeln auf. "Diese gentechnisch veränderten Leinsamen sind in Deutschland nicht zugelassen", sagte Aigner. Deshalb müssten sie vom Markt genommen werden. Dafür seien die Bundesländer zuständig.

      Letzte Änderung am: 10.09.2009, 18.16 Uhr

      http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=5349…
      Avatar
      schrieb am 13.10.09 19:15:54
      Beitrag Nr. 130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.956.958 von unicum am 10.09.09 19:06:53Haben alle schon deinvestiert? Bin mal gespannt, wie sich die Zahlen nach dem Ablauf der BT-10 Test entwickeln. So negativ, wie im Bewertungsgutachten zum Delisting prognostiziert, sehe ich das Ende bei einem Umsatzanteil von ca. 2,5 Mio.? (genaue Zahl müsste ich mal nachsehen) nicht, auch wenn die Zahlen dieses Jahr dann auch aufgrund der Dollarschwäche dtl. schwächer ausfallen dürften.
      Avatar
      schrieb am 15.10.09 08:15:27
      Beitrag Nr. 131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.169.536 von Sneakerpimp am 13.10.09 19:15:54Die Meldung hat zu null Reaktion geführt. Da es keine Anfechtungsklagen gegeben hat, ist mir völlig unklar, auf was die beim Delistingsantrag eigentlich warten.
      Avatar
      schrieb am 23.10.09 13:58:06
      Beitrag Nr. 132 ()
      Hat jemand schon die 49,00 Euro pro Aktie an "Rückzahlung" aus der Aktienzusammenlegung gutgeschrieben bekommen ?

      Auszahlungstag sollte ja der 20.10.2009 sein. Bei mir ist auf dem Konto aber noch nichts angekommen.
      Avatar
      schrieb am 23.10.09 14:09:06
      Beitrag Nr. 133 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.240.453 von Ahnung? am 23.10.09 13:58:06Ja, schon passiert.
      Avatar
      schrieb am 23.10.09 19:43:29
      Beitrag Nr. 134 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.240.453 von Ahnung? am 23.10.09 13:58:06Ja, war pünktlich auf den Konto!!

      Und in wenigen Tagen, wenn die Delisting-Bestätigung da ist, werde ich andienen.
      Avatar
      schrieb am 24.10.09 12:52:31
      Beitrag Nr. 135 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.243.753 von sparfuchs123 am 23.10.09 19:43:29Und in wenigen Tagen, wenn die Delisting-Bestätigung da ist, werde ich andienen.

      ist es denn sicher, daß hier ein Spruchstellenverfahren eröffnet werden kann? Ich frage insbesondere auch deshalb, weil anscheinend gehäuft Aktiengesellschaften an die Münchner Börse wechseln, ohne daß überhaupt eine Abfindung angeboten werden muß.
      Avatar
      schrieb am 25.10.09 12:32:58
      Beitrag Nr. 136 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.246.000 von Hiberna am 24.10.09 12:52:31In der HV wurde ein Delisting beschlossen. Für einen Wechsel in ein anderes reguliertes Börsensegment bräuchte man einen solchen HV-Beschluß nicht. Der wurde in den von Dir genannten Beispielen auch sicher nicht eingeholt. Bei denen ist höchstens die Frage, ob die Regelungen im neuen Börsensegment mit den Regelungen im organisierten Markt vergleichbar sind. Da habe ich allerdings meine Zweifel, da ja z.B. die Regelungen des WpHG oder WpÜG gar nicht gelten.

      Lindner dürfte der Erstfall gewesen sein. Die SdK wollte ein Spruchverfahren einleiten. Das wurde abgelehnt, worauf die SdK Beschwerde beim BGH eingelegt hat, der nun entscheiden muß.
      Avatar
      schrieb am 25.10.09 14:31:57
      Beitrag Nr. 137 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.248.231 von Kalchas am 25.10.09 12:32:58In der HV wurde ein Delisting beschlossen. Für einen Wechsel in ein anderes reguliertes Börsensegment bräuchte man einen solchen HV-Beschluß nicht.

      Du gehst also davon aus, daß bei einem Delisting nach einem in einer HV beschlossenen Delisting ein Spruchverfahren eingeleitet werden kann. Ich habe zu Delistings zu wenig Erfahrung und fühle mich zu unsicher, so daß ich mich nicht mit einem hohen Aufgeld engagieren möchte bei Genescan.

      Die SdK wollte ein Spruchverfahren einleiten. Das wurde abgelehnt, worauf die SdK Beschwerde beim BGH eingelegt hat, der nun entscheiden muß.

      wenn ich mich richtig erinnere, hat bei Lindner auch der BGH schon abgelehnt und es ist Verfassungsbeschwerde eingelegt worden.
      Avatar
      schrieb am 25.10.09 15:15:09
      Beitrag Nr. 138 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.248.231 von Kalchas am 25.10.09 12:32:58aus dem Delisting-Abfindungsangebot:

      Annahmefrist

      Die Frist zur Annahme dieses Delisting-Abfindungsangebots beginnt mit der Veröffentlichung des Widerrufs der Zulassung der Aktien der GeneScan-AG zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpaperbörse (General Standard) gemäß § 61 Abs. 5 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse.

      Die Annahmefrist endet frühestens 2 Monate, nachdem der Widerruf der Zulassung der GeneScan-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) wirksam geworden ist. Das genaue Datum des Ablaufs der Angebotsfrist wird den GeneScan-Aktionären unverzüglich mitgeteilt, sobald der Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Widerrufs der Zulassung der Aktien der GeneScan-AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse feststeht. Die Mitteilung erfolgt durch Veröffentlichung in einem überregionalen Börsenpflichtblatt, im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Internetseite der GeneScan-AG (http://ir.genescan.com/investor-relations/delisting.aspx).

      Die Eurofins Ventures B.V. behält sich vor, die Annahmefrist ein- oder mehrmalig zu verlängern. Sofern ein Verfahren zu Überprüfung des Angebotspreises in analoger Anwendung des Spruchverfahrensgesetzes eingeleitet wird, endet die Annahmefrist 2 Monate nach dem Tage, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist.
      Avatar
      schrieb am 26.10.09 08:31:44
      Beitrag Nr. 139 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.248.554 von Hiberna am 25.10.09 14:31:57Bei einem regulären Delisting ist ein Spruchverfahren möglich, bei einem Segmentwechsel in einen organisierten Markt nicht.

      Das Oberlandesgericht München hält M:Access offenbar für einen organisierten Markt, obwohl es sich um ein Freiverkehrssegment handelt. Die SdK hat in der Tat Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der BGH war damit nicht befaßt.
      Avatar
      schrieb am 30.10.09 14:31:22
      Beitrag Nr. 140 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.250.119 von Kalchas am 26.10.09 08:31:44Hallo zusammen,
      habe mich mit Genescan noch nicht auseiandergesetzt.
      It jemand so freundlich und bringt mich auf den aktuellen Stand der Dinge bzgl. Delisting/Abfindungszahlung/Zeitfenster?
      vorweg besten Dank
      Gruß
      SP
      Avatar
      schrieb am 30.10.09 19:16:21
      Beitrag Nr. 141 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.289.543 von Schokoladenpudding am 30.10.09 14:31:22Hi Schoko,

      Nachdem jetzt die Kapitalherabsetzung und -auszahlung abgeschlossen ist, hat der Genescan-Vorstand Antrag auf Delisting gestellt. Sobald von der Börse Frankfurt eine Bestätigung da ist, kann man zu 577 EUR andienen. Dies sollte innerhalb der nächsten Tage geschehen, ich rechne damit bis spätestens Mitte November. Auf den ersten Blick eine hohe Differenz zum derzeitigen Kurs, wenn man ins Gutachten schaut, relativiert sich das ganze aber wieder... Ab und zu kommt auch noch etwas Material raus, diese Woche gabs ein paar Umsätze.

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 31.10.09 14:02:57
      Beitrag Nr. 142 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.289.543 von Schokoladenpudding am 30.10.09 14:31:22Das Gutachten ist zu komisch, eigentlich noch schlimmer als das bei der HRE. Das liegt vermutlich daran, daß dieses bei einem Delisting nicht noch einmal geprüft werden muß. Wie nun z.B. die jährlichen Gewinne trotz der dauernden Investitionen laufend sinken sollen, ist mir ein Rätsel. Ein normaler Mensch würde dann gar nicht investieren.

      Für mich ist die Frage offen, in wie weit die sogenannten außerordentlichen Umsätze wirlich wegfallen bzw. weggefallen sind. In der HV wurde eine Übersetzung eines japanischen Partners vorgelegt, aber nicht die der Verordnung des japanischen Landwirtschaftsministeriums zu Bt-32-Tests. Mich würde es auch nicht wundern, wenn versucht würde, die Umsätze über die Eurofins zu schleusen.

      Wegen der kürzlich erfolgten Kapitalherabsetzung gab es einen Vergleich, in dem die Modalitäten über den An- und Verkauf der Spiten festgelegt wurden. Der Preis für einen Anteil betrug 13,44 Euro. Das macht für eine Aktie ca. 670 Euro. Das sollte nun aber die Untergrenze der im Spruchverfahren festzustellenden Abfindung sein.

      Da es nur 60.520 Aktien gibt, glaube ich kaum, daß Du nennenswert Aktien bekommen wirst. Die Chance ist vielleicht zum tatsächlichen Delistingtermin. Ich werde jedenfalls zu diesen Preisen sicherlich keine einzige abgeben.
      Avatar
      schrieb am 31.10.09 14:50:24
      Beitrag Nr. 143 ()
      Hallo Kalchas,
      hallo Sparfuchs,

      werd mal schauen, ob ich was mache.
      Vielen Dank auf jeden Fall für eure Informationen,
      ich werde mich zu gegebener Zeit revanchieren.

      Schönes WE
      Gruß
      SP
      Avatar
      schrieb am 11.11.09 12:47:15
      Beitrag Nr. 144 ()
      Beschluss
      GeneScan Europe AG, Freiburg im Breisgau
      Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)
      Auf Antrag der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien,
      ISIN DE000A0Z1LZ7, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 61 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 61
      Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 11.02.2010 wirksam.
      Frankfurt am Main, 11.11.2009 Frankfurter Wertpapierbörse
      Geschäftsführung
      Avatar
      schrieb am 11.11.09 15:31:34
      Beitrag Nr. 145 ()
      GeneScan Europe AG
      Zwischenmitteilung zum 30. September 2009
      Freiburg i.Br., 11. November 2009
      Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf den konsolidierten
      Konzern-Abschluss der GeneScan Europe AG (ungeprüft) zum
      30. September 2009, der nach den Grundsätzen des IFRS erstellt wurde.
      1. Rückblick
      Die GeneScan Europe AG erzielte in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres
      2009 eine Gesamtleistung in Höhe von € 12,7 Mio. (Vergleichszeitraum 2008
      € 12,2 Mio.). Diese leicht positive Entwicklung beruht auf dem guten ersten Halbjahr;
      im 3. Quartal waren die Umsätze bereits rückläufig. Die Sonderkonjunkturen durch
      die Tests auf die GVO-Sorten Event 32 und BT10 sind – wie in den Ad-hoc-
      Mitteilungen vom 15. Mai 2009 und 27. September 2009 vermeldet – zu Ende
      gegangen. Derzeit werden nur noch marginale Umsätze mit diesen Tests erzielt.
      Gleichwohl haben beide Tests noch sehr stark zum Umsatz in den ersten neun
      Monaten des Jahres beigetragen, insbesondere wurden BT10-Tests bis Mitte
      September 2009 auf hohem Niveau nachgefragt. Für das 4. Quartal rechnen wir
      daher mit deutlich rückläufigen Umsätzen.
      Das Betriebsergebnis des Konzerns ging in den ersten neun Monaten auf € 5,3 Mio.
      zurück (Vorjahreswert € 5,7 Mio.). Im Vorjahr wurde das Ergebnis um € 0,5 Mio.
      positiv durch die Auflösung von Gebäuderückstellungen beeinflusst. Im 3. Quartal
      2009 verzeichnete das Betriebsergebnis jedoch einen deutlichen Rückgang (-20%).
      In den ersten neun Monaten 2009 nahm das Finanzergebnis um rund
      € 0,2 Mio. auf € 0,6 Mio. ab.
      Der Steueraufwand des Konzerns betrug für den Zeitraum der ersten neun Monate
      des Geschäftsjahres 2009 € 1,7 Mio. (Vorjahr € 1,6 Mio.).
      Der Jahresüberschuss des Konzerns betrug im Berichtszeitraum 2009 € 4,2 Mio.
      gegenüber einem Vorjahresergebnis von € 4,4 Mio.
      Zum Ende des dritten Quartals betrugen die liquiden Mittel des Konzerns € 9,3 Mio.
      (Vorjahr € 3,2 Mio.). Diese wurden zwischenzeitlich teilweise für die
      Kapitalrückzahlung im Rahmen der Durchführung der Kapitalherabsetzung im
      Oktober 2009 verwandt.
      Die Anzahl der Mitarbeiter des Konzerns verringerte sich zum 30. September 2009
      von 74 (Vergleichszeitraum 2008) auf 64 Mitarbeiter. Im Laufe dieses Jahres und
      insbesondere im 3. Quartal wurde die Anzahl der Mitarbeiter bereits teilweise dem zu
      erwartenden niedrigeren Umsatzniveau angepasst.

      2. Ausblick
      GeneScan wird weiter in die Effizienzsteigerung seiner Geschäftsprozesse
      investieren und versuchen, durch kontinuierliche Methodenentwicklung die
      Qualitätsführung im Bereich der GVO-Analyse auszubauen. Gleichwohl ist zu
      erwarten, daß sowohl die Umsätze als auch die Ergebnisse in den kommenden
      Quartalen deutlich zurückgehen werden.
      Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite unter http://ir.genescan.com
      oder wenden sich an:
      GeneScan Europe AG
      Dr. Claudia Riemen
      Engesserstr. 4
      D-79108 Freiburg i.Br.
      Tel.: +49 761 5038 100
      Fax: +49 761 5038 111
      E-Mail:ir@genescan.com
      Kurzprofil der GeneScan Europe AG:
      Die GeneScan Europe AG ist mit ihren Tochtergesellschaften auf dem Gebiet der Qualitäts- und
      Identitätskontrolle von Lebens- und Futtermitteln tätig. Der Schwerpunkt dieser Aktivitäten ist der
      Nachweis von Genetisch Veränderten Organismen (GVO) in Saatgut, landwirtschaftlichen Rohstoffen,
      Halbfertig- und Fertigwaren. Das Unternehmen entspricht den Erwartungen der globalen Kunden durch
      den Betrieb eigener Laboratorien in Europa und Nordamerika und durch ein Netzwerk von
      strategischen Partnern und Lizenznehmern weltweit. Über die Ausführung von analytischen
      Dienstleistungen hinaus bietet das Unternehmen auch die entsprechenden Diagnostik-Kits an.
      Weiterhin beinhaltet das Leistungsspektrum Auftragsentwicklungsleistungen im Bereich der Isolierung
      von DNA sowie von molekularen Nachweisverfahren auf der Basis der PCR (Polymerase
      Kettenreaktion), die Untersuchung von Produkten biologischen Ursprungs auf DNA Rückstände,
      Analyse auf Allergene sowie Beratungsleistungen bei der Implementierung von kundenspezifischen
      Kontrollprogrammen zum Identitätsschutz entlang der Produktionskette.
      Avatar
      schrieb am 12.11.09 21:36:54
      Beitrag Nr. 146 ()
      Warten wir mal die Q4-Zahlen ab. Dann bekommen wir einen Eindruck über die ungefähre Ertragsstärke von Genescan.

      Stay long.
      Avatar
      schrieb am 17.11.09 16:06:20
      Beitrag Nr. 147 ()
      Die nachfolgenden Hinweise stellen kein Abfindungsangebot dar, sondern dienen lediglich der
      praktischen Durchführung des Abfindungsangebots der Eurofins Ventures B.V., Breda/Niederlande,
      welches am 08. Juni 2009 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
      Eurofins Ventures B.V.
      Breda/Niederlande
      Ergänzende Hinweise zum Abfindungsangebot
      an die außenstehenden Aktionäre
      der
      GeneScan Europe AG
      Engesserstraße 4, 79108 Freiburg i.Br.
      - ISIN DE000A0Z1LZ7 / WKN A0Z1LZ -
      (ggf. ISIN DE000A0Z1L02 / WKN A0Z1L0 nach erfolgter Umstellung auf Namensaktien)

      Die Eurofins Ventures B.V., Breda/Niederlande (im folgenden auch „Eurofins“) hat mit Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger am 08. Juni 2009 den Aktionären der GeneScan Europe AG, Freiburg i.Br., (im folgenden „GeneScan“) ein Abfindungsangebot (im folgenden „Delisting-Abfindungsangebot“) unterbreitet. In dem an alle Aktionäre der GeneScan gerichteten Delisting-Abfindungsangebot hat sich Eurofins verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden GeneScan-Aktionärs dessen Aktien gegen eine Barabfindung von EUR 577,19 je Aktie zu erwerben. Der genaue Text des Delisting-Abfindungsangebots der Eurofins ist seit dem 08. Juni 2009 im elektronischen Bundesanzeiger einsehbar und ist zudem auf der Internetseite der GeneScan (http://ir.genescan.com/investor-relations/delisting.aspx)" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://ir.genescan.com/investor-relations/delisting.aspx) abrufbar. Das Delisting-Abfindungsangebot stellt kein Angebot nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz dar.

      Die ordentliche Hauptversammlung der GeneScan vom 16. Juli 2009 hat den Vorstand entsprechend dem Tagesordnungspunkt 6 dazu ermächtigt, den Widerruf der Börsenzulassung („Delisting“) der Aktien der Gesellschaft zu beantragen. Auf Antrag des Vorstands der GeneScan hat die Frankfurter Wertpapierbörse mit Beschluss vom 11. November 2009 den Widerruf der Zulassung der Aktien der GeneScan Europe AG zum Regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse erklärt; der Widerruf wird mit Ablauf des 11. Februar 2010 wirksam. Die Frankfurter Wertpapierbörse hat ihre Widerrufsentscheidung am 11. November 2009 auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Die Annahme des Delisting-Abfindungsangebots kann ab sofort erfolgen.

      GeneScan-Aktionäre, die das Delisting-Abfindungsangebot annehmen wollen, werden gebeten, ihre Depotbank zu beauftragen, ihre GeneScan-Aktien (ISIN DE000A0Z1LZ7 / WKN A0Z1LZ, ggf. ISIN DE000A0Z1L02 / WKN A0Z1L0 nach erfolgter Umstellung auf Namensaktien) zum Zwecke der Annahme des Delisting-Abfindungsangebots und der Entgegennahme der Barabfindung in Höhe von EUR 577,19 je Aktie

      ab sofort

      bei der für die Eurofins Ventures B.V. tätig werdenden
      VEM Aktienbank AG, München,

      als zentrale Abwicklungsstelle einzureichen.

      Die Verpflichtung von Eurofins zum Erwerb der Aktien ist befristet. Die Annahmefrist hat mit der Veröffentlichung des Widerrufs durch die Frankfurter Wertpapierbörse begonnen und endet frühestens 2 Monate, nachdem der Widerruf der Zulassung der GeneScan-Aktien zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) wirksam geworden ist, damit frühestens am 11. April 2010. Für den Fall, dass ein Antrag auf Bestimmung der Abfindung durch das in § 2 SpruchG bestimmte Gericht („Spruchverfahren“) gestellt wird, endet die Annahmefrist frühestens zwei Monate nach dem Tag, an dem die gerichtliche Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist. Das genaue Datum des Ablaufs der Angebotsfrist wird im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Internetseite der GeneScan in der Sektion ‚Delisting’ unter http://ir.genescan.com/investor-relations/delisting.aspx bekanntgemacht.

      Der Angebotspreis je GeneScan-Aktie wird den Aktionären der GeneScan, die ihre Aktien zur Annahme des Delisting-Abfindungsangebots bei der zentralen Abwicklungsstelle eingereicht haben, über ihre depotführende Bank jeweils wöchentlich nach Eingang der zum Verkauf eingereichten GeneScan-Aktien bei der VEM Aktienbank AG, KV-Nr. 2236, gutgeschrieben. Die Abrechnung des Angebotspreises erfolgt durch die zentrale Abwicklungsstelle einmal wöchentlich. Die Eurofins Ventures B.V. übernimmt für GeneScan-Aktionäre im Inland, die ihre Aktien im Rahmen dieses Delisting-Abfindungsangebots an die Eurofins veräußern, die von den depotführenden Banken berechneten Kosten und Gebühren der Annahme (Depotbankenprovision) bis zu EUR 2,50 je Depot.

      Mit der Annahme des Delisting-Abfindungsangebots kommt zwischen dem annehmenden Aktionär und der Eurofins ein Vertrag über den Verkauf und die Übertragung des Eigentums an den jeweiligen Aktien zu den Bedingungen des Abfindungsangebots zustande. Das Delisting-Abfindungsangebot sowie die durch dessen Annahme zustande kommenden Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Delisting-Abfindungsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgen nicht.

      GeneScan-Aktionäre, die das Delisting-Abfindungsangebot annehmen wollen, werden gebeten, sich mit eventuellen Fragen bezüglich der Annahme des Delisting-Abfindungsangebots und dessen technischer Abwicklung an ihre jeweilige depotführende Bank zu wenden.



      Breda/NL, im November 2009

      Eurofins Ventures B.V.

      Die Geschäftsführung
      Avatar
      schrieb am 23.11.09 10:13:19
      Beitrag Nr. 148 ()
      Hallo,
      bin neu hier und möchte gerne wissen, ob mir jemand helfen kann.
      Habe Genescanaktien, gehöre aber zu den etwas ´Unwissenden` und bin mir jetzt absolut unsicher ob ich - verkaufen soll, - erst mal behalten soll oder - für 577,- umschreiben lassen soll. :confused:
      Auf meine Bank möchte ich mich besser nicht verlassen; sie haben mich bisher nicht so toll beraten was diese Aktie anbelangt.
      Für Euere Hilfe jetzt schon besten Dank
      keramik_fee
      Avatar
      schrieb am 23.11.09 13:22:26
      Beitrag Nr. 149 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.435.757 von keramik_fee am 23.11.09 10:13:19Du hast mehrere Möglichkeiten.

      1.) Du verkaufst an der Börse. Dann war es das für Dich.

      2.) Du dienst an, jetzt oder während ein mögliches Spruchverfahren noch nicht beendet ist. Dann bekommst Du den Angebotspreis. Wird in einem Spruchverfahren eine Nachbesserung festgelegt, so erhältst Du diese.

      3.) Du dienst nicht an und wartest das Ergebnis des Spruchverfahrens ab. Dann kannst Du innerhalb von zwei Monaten Zeit, das Angebot anzunehmen. Du bekommst dann den Angebotspreis + die Nachbesserung. Hier kennst Du dann die genaue Zahlung. Du kannst das Angebot dann annehmen oder ablehnen. Ablehnen würde man dann, wenn man damit rechnet, bei einem neuen Angebot, z.B. wegen Squeeze Out, mehr zu erhalten.

      Das Ergebnis beim Andienen, also 2.) oder 3.), hängt davon ab, ob derjenige, der sich verpflichtet hat zu zahlen, diese Zahlung auch leisten kann. Bei einer Insolvenz während des Spruchverfahrens, auch wenn die unwahrscheinlich ist (hier hat sich auch noch die Eurofins S.A. verpflichtet, wäre das nicht der Fall. Bei 2.) wären die Aktien weg und Du hättest den Angebotspreis sicher, bekämst aber keine weitere Zahlung. Bei 3.) hättest Du noch alle Aktien, die Dir aber niemand abnehmen muß.

      Ab dem 12.2.2010 wird es voraussichtlich überhaupt keinen Börsenhandel mehr geben, auch nicht im Freiverkehr. Dann kannst Du nur andienen, wenn Du an Geld kommen willst, weil Du es gerade brauchst. Ein Spruchverfahren dauert übrigens mehrere Jahre. Nachzahlungen müssen allerdings verzinst werden. Der Preis nach Nachbesserung sollte eigentlich nicht unter 670 Euro liegen. Zu dem Preis hat der Großaktionär ja kürzlich nun selbst ge- und verkauft.
      Avatar
      schrieb am 16.12.09 11:12:03
      Beitrag Nr. 150 ()
      Wer hier noch einen Antrag für das Spruchstellenverfahren stellt, sollte unbedingt vergleichend auf den Squeeze Out bei der Jerini AG eingehen, der gerade über die Bühne geht.

      Die haben zunächst mit Verlusten, dann aber mit stark steigenden Gewinnen geplant. Bei der GeneScan muß man ja schon Mitleid mit dem Großaktionär haben. Man fragt sich, warum der sich ein Angebot an die Aktionäre überhaupt antut, wenn die Gewinne trotz Investitionen immer weiter fallen sollen.

      Das beste ist aber der fest gesetzte Betafaktor bei der Jerini AG. Der liegt mit 0,78 erheblich niedriger als bei der Bewertung der GeneScan.

      Das nachhaltige Wachstum wurde bei Jerini mit 2 % angesetzt.

      Die Unterlagen zu Jerini stehen auf deren Homepage.
      Avatar
      schrieb am 16.12.09 20:25:46
      Beitrag Nr. 151 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.576.157 von Kalchas am 16.12.09 11:12:03Grundsätzlich gebe ich Dir Recht, aber Du kannst das Geschäft von Jerini als Biotechnologieunternehmen in der Entwicklungsphase nicht mit Genescan vergleichen. Der Fairness halber muss man sagen, dass Genescan keine Produkte in der Pipeline hat, die in 5 bis 10 Jahren durch Lizenzeinnahmen richtig Asche bringen. Zumindest ist mir darüber nichts bekannt.

      Warum er sich das Angebot antut, ist doch klar: weil er wegen des Delistings gesetzlich dazu verpflichtet ist. Die Motive des Delistings sind eher das entscheidende.

      Mit dem Betafaktor hast Du Recht.

      Vergleiche auch mal den Diskontierungszinssatz aus dem Jerini-Gutachten mit dem des Genescan-Gutachtens.

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 16.12.09 21:42:23
      Beitrag Nr. 152 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.581.549 von sparfuchs123 am 16.12.09 20:25:46Die Peer Group bei der GeneScan, siehe \"Bewertungsgutachten\" besteht einzig aus solchen Unternehmen, Medigene, GPC Biotech, Bioanalytical Systems, Pharma Net Inc., Orchid Cellmark Inc, GeneArt AG, Transgene SA, Cerep SA, natürlich einzig, um einen möglichst höheren Betafaktor zu erreichen. Das Risiko bei GeneScan sollte ja erheblich niedriger als bei einem Medikamentenentwickler wie Jerini sein. Es ist aber wegen des Betafaktors genau umgekehrt.
      Avatar
      schrieb am 16.12.09 22:06:47
      Beitrag Nr. 153 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.582.250 von Kalchas am 16.12.09 21:42:23Genau. Hoffen wir auf das Spruchstellenverfahren.
      Avatar
      schrieb am 09.02.10 16:18:10
      Beitrag Nr. 154 ()
      Einstellung der Preisfeststellung wegen Widerruf der Zulassung mit Ablauf des 11. Februar 2010:
      GeneScan Europe Aktiengesellschaft,
      Freiburg im Breisgau
      ISIN
      1. auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert DE000A0Z1LZ7
      Einstellung der Preisfeststellung mit Ablauf des: 11. Februar 2010
      Frankfurt am Main, den 8. Februar 2010
      Frankfurter Wertpapierbörse
      Geschäftsführung
      Avatar
      schrieb am 09.02.10 22:18:10
      Beitrag Nr. 155 ()
      Es bewegte sich heute doch mal was !

      Handel zu 695 Euro heute in Stuttgart.
      Avatar
      schrieb am 03.03.10 12:24:01
      Beitrag Nr. 156 ()
      Der GB ist seit heute auf der Homepage abrufbar. Die angegebenen 6 Euro pro Aktie Gewinn sind natürlich Humbug. Das resultiert aus der durchschnittlichen Aktienanzahl des Jahres 2009 und die war für einige Monate noch 3 Mio. Auf die aktuelle Anzahl bezogen dürfte der Gewinn je Aktie bei ca. 80 Euro liegen. Es soll sogar eine ordentliche Dividende von immerhin 12,60 Euro gezahlt werden
      Avatar
      schrieb am 03.03.10 12:31:57
      Beitrag Nr. 157 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.048.648 von schaerholder am 03.03.10 12:24:01
      Was noch interessant ist: der Gewinn 2009 liegt 50 % über dem Wert im Bewertungsgutachten der WP's. Zeigt nochmals ganz eindeutig die Qualität dieses Machwerks.
      Avatar
      schrieb am 03.03.10 13:21:34
      Beitrag Nr. 158 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.048.721 von HuntingParty am 03.03.10 12:31:57Der Begriff Qualität ist bei MDS Möhrle völlig fehl am Platze. Mit diesem Machwerk haben die das Gutachten bei der MWG Biotech noch getoppt.

      Die beiden, nach eigener Angabe neutralen Gutachter haben ja zur Bewertung angeblich Plausibilitätsprüfungen mit der Peer Group ausgeführt. Die Rechnungen fehlen allerdings. Ich habe dem Gericht in meinem Antrag vorgeschlagen, daß das doch mal im Verfahren offengelegt werden sollte. Fast alle dieser Klitschen haben ja noch nie einen Cent Gewinn gemacht.
      Avatar
      schrieb am 03.03.10 14:53:01
      Beitrag Nr. 159 ()
      Die Frage, die sich in diesem Zusammenhang auch stellen lässt, ist ob der WP wegen offensichtlich nicht neutraler und in mehreren Punkten gravierend falscher Annahmen/Feststellung strafrechtlich belangt werden kann, bzw. in wie weit eine Schadensersatzforderung entstehen könnte. Aber das nur ganz am Rande !
      Avatar
      schrieb am 08.03.10 12:02:43
      Beitrag Nr. 160 ()
      relativ hoher Umsatz heute...:cool:
      Avatar
      schrieb am 07.04.10 16:26:12
      Beitrag Nr. 161 ()
      Wieso wird die Aktie in Stuttgart eigentlich noch gehandelt? Ich dachte am 11.Februar wäre der komplette Börsenhandel eingestellt worden:confused:

      Gruß tt
      Avatar
      schrieb am 07.04.10 21:33:32
      Beitrag Nr. 162 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.288.322 von thomtrader am 07.04.10 16:26:12Der Handel in Stuttgart findet im unregulierten Segment des Freiverkehrs statt :rolleyes:

      Der Handel in Franfurt zum amtlichen (Börsen-)Handel bzw. die Zulassung dazu wurde bekanntlich wiederrufen.
      Avatar
      schrieb am 08.04.10 10:35:27
      Beitrag Nr. 163 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.290.697 von Ahnung? am 07.04.10 21:33:32Danke für die Info
      Avatar
      schrieb am 15.04.10 15:20:45
      Beitrag Nr. 164 ()
      Immer noch ein Witz: 12,59 Euro je Aktie werden ausgeschüttet - 300(!!) Euro vorgetragen:mad::mad:

      GeneScan Europe AG
      Freiburg im Breisgau
      WKN A0Z1LZ/ISIN DE000A0Z1LZ7
      Wir laden unsere Aktionäre zu der
      am Mittwoch, den 26. Mai 2010, 09:00 Uhr
      im großen Vortragsraum,
      Großmoorbogen 25 (Eingang 1),
      21079 Hamburg,
      stattfindenden
      ordentlichen Hauptversammlung
      unserer Gesellschaft
      ein.
      Tagesordnung:
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009, der Lageberichte für die GeneScan Europe AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2009, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs.

      Die vorstehenden Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Engesserstraße 4, 79108 Freiburg i.Br., sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme aus und können auf der Internetseite http://ir.genescan.com/investor-relations/hauptversammlung.a… eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt.
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2009 wie folgt zu verwenden:
      – Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 12,59 je Stückaktie
      insgesamt EUR 761.946,80
      – Einstellung in die Gewinnrücklage EUR 0,00
      – Gewinnvortrag EUR 18.259.869,61
      – Bilanzgewinn EUR 19.021.816,41
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2009 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2009 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
      5.

      Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MDS Möhrle GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu bestellen.
      6.

      Beschlussfassung über Satzungsänderungen zu § 3, § 14 Abs. 7–8 und § 16 Abs. 1 der Satzung

      Das „Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie“ (ARUG) ist am 4. August 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und überwiegend am 1. September 2009 in Kraft getreten. Durch das ARUG ist das Recht der Hauptversammlung wesentlich reformiert worden. Die Satzung der Gesellschaft soll insbesondere an den neuen Stand angepasst werden. Die vorgeschlagenen Streichungen in § 14 Abs. 7 und 8 betreffen dabei die Anmeldefrist und den Zugang des Berechtigungsnachweises im Falle einer Abwehrhauptversammlung gemäß § 16 Abs. 4 WpÜG (§ 14 Abs. 7) sowie die Berechnung von Fristen, die von der Hauptversammlung zurückzurechnen sind (§ 14 Abs. 8).

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      a)

      Der gegenwärtige § 3 der Satzung (Bekanntmachungen) wird zu § 3 Abs. 1 und um folgenden Absatz 2 ergänzt:
      „(2)

      Die Übermittlung von Informationen an Aktionäre im Wege der Datenfernübertragung ist zulässig.“
      b)

      § 14 Abs. 7 und 8 der Satzung werden gestrichen.
      c)

      § 16 Abs. 1 Satz 4 und 5 der Satzung werden wie folgt neu gefasst:

      „Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn in der Einberufung der Hauptversammlung nichts Abweichendes bestimmt wird. § 135 AktG bleibt unberührt.“
      II. Weitere Angaben zur Einberufung

      Hauptversammlungsunterlagen

      Vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der GeneScan Europe AG, Engesserstraße 4, 79108 Freiburg i.Br., zur Einsichtsnahme aus und sind ferner im Internet unter http://ir.genescan.com/investor-relations/hauptversammlung.a… zugänglich:

      Zu Tagesordnungspunkt 1 und 2


      Festgestellter Jahresabschluss und gebilligter Konzernabschluss sowie die Lageberichte für die GeneScan Europe AG und den Konzern zum 31. Dezember 2009, Bericht des Aufsichtsrats, erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns.

      Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften dieser Unterlagen übersandt. Ein entsprechendes Verlangen bitten wir zu richten an
      GeneScan Europe AG
      Investor Relations
      Engesserstraße 4
      D-79108 Freiburg i. Br.
      Telefax: +49 (0)761-50 38-111
      E-Mail: ir@genescan.com

      Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 26. Mai 2010 zur Einsichtnahme ausgelegt.

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 60.520 Euro und ist eingeteilt in 60.520 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass im Zeitpunkt der Einberufung 60.520 Stimmrechte bestehen.

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme durch einen durch das depotführende Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache nachgewiesen haben.

      Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt auf Mittwoch, den 05. Mai 2010 (00:00 Uhr MESZ), beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung für die Hauptversammlung unter folgender Adresse bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung, das heißt bis spätestens Mittwoch, den 19. Mai 2010 (24:00 Uhr MESZ), zugehen:
      GeneScan Europe AG
      c/o Computershare HV-Services AG
      Prannerstraße 8
      D-80333 München
      oder per Fax-Nr.: +49 (0)89-30 90 37-46 75
      oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

      Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären über die Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Um einen rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

      Stimmrechtsvertretung

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Die Vollmacht ist in Textform zu erteilen, es sei denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut oder an im Hinblick auf die Stimmrechtsausübung gemäß § 135 Abs. 8, Abs. 10 AktG, 125 Abs. 5 AktG diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen.

      Ein Vollmachtsformular ist auf der Rückseite der Einladungskarte abgedruckt und wird zudem auf Verlangen übersandt. Wir bitten unsere Aktionäre im Falle der Bevollmächtigung von Kreditinstituten oder von im Hinblick auf die Stimmrechtsausübung gemäß § 135 Abs. 8, Abs. 10 AktG, § 125 Abs. 5 AktG diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen, sich bezüglich der Form der Vollmachtserteilung mit diesen abzustimmen.

      Hinweis für eine Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter:

      Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten, jedoch an die Weisungen der Aktionäre gebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter muss schriftlich bevollmächtigt und angewiesen werden. Hierzu kann das auf der Rückseite der Einladungskarte abgedruckte Vollmachts- und Weisungsformular genutzt werden, welches zudem auf Verlangen übersandt wird. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter hat danach das Recht, Untervollmacht zu erteilen. Er ist verpflichtet, das Stimmrecht ausschließlich gemäß den vom Aktionär erteilten Weisungen auszuüben. Wird zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt, wird sich der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei dem betreffenden Tagesordnungspunkt der Stimme enthalten.

      Die mit Weisungen ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht für den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimmrechts muss der Gesellschaft im Original bis spätestens am Freitag, den 21. Mai 2010 (16:00 Uhr MESZ) unter folgender Adresse zugehen:
      GeneScan Europe AG
      Investor Relations
      Engesserstraße 4
      D-79108 Freiburg i.Br.

      Anfragen und Anträge von Aktionären

      Anträge oder Wahlvorschläge sind gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 Satz 1 AktG ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:
      GeneScan Europe AG
      Investor Relations
      Engesserstraße 4
      D-79108 Freiburg i.Br.
      Telefax: +49 (0)761-50 38-111
      E-Mail: ir@genescan.com

      Unter dieser Adresse bis spätestens Dienstag, den 11. Mai 2010 (24.00 Uhr MESZ) eingegangene Gegenanträge zu den Punkten dieser Tagesordnung und Wahlvorschläge werden nach näherer Maßgabe von § 126 AktG bzw. § 127 AktG berücksichtigt und unter der Internetadresse http://ir.genescan.com/investor-relations/hauptversammlung.a… unverzüglich zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse zugänglich gemacht.



      Freiburg i.Br., im April 2010

      GeneScan Europe AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 15.04.10 21:52:56
      Beitrag Nr. 165 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.288.322 von thomtrader am 07.04.10 16:26:12... und die gibts auch nur deshalb, weil die Mindestdividende von 4% des Bilanzgewinns gesetzlich vorgeschrieben ist.

      Bei diesem Investment muss man halt Geduld haben; bin mal gespannt, was diese Poser und Ihre auf Kindergartenniveau agierenden WPs als nächstes bringen, um wieder ein paar freie Aktionäre rauszudrängen. Vielleicht zur Abwechslung eine satte Kapitalerhöhung oder eine Kapitalerhöhung mit Ausschluss des Bezugsrechts und anschließender Reduzierung des Grundkapitals?
      Avatar
      schrieb am 11.05.10 08:03:54
      Beitrag Nr. 166 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.345.153 von Sneakerpimp am 15.04.10 21:52:56Vors. Richter am Landgericht Dr. Hallenberger
      Handelsrichter Treutler
      Handelsrichter Dr. Heselich
      für Recht erkannt:
      1. Die in der Hauptversammlung der Beklagten vom 21.10.2008 festgestellte Annahme des Antrags des Aktionärs Böhm (Anlage 2 zum Protokoll der Hauptversammlung vom 21.10.2008, UR-Nr. 3407/2008 des Hamburgischen Notars Dr. Thomas Nesemann mit Amtssitz in Hamburg-Harburg) zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß § 147 Abs. 1 AktG und zur Bestellung eines besonderen Vertreters gemäß § 147 Abs. 2 AktG wird für nichtig erklärt.

      2. Die Korrektur der Feststellung der Beschlussfassung über den Antrag des Aktionärs Uwe Böhm durch den Versammlungsleiter nach Beendigung der Hauptversammlung der Beklagten vom 21.10.2008 wird für nichtig erklärt.

      3. Der Beschluss TOP 4 „Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007“ der Hauptversammlung der Beklagten vom 21.10.2008 wird für nichtig erklärt.

      4. Im Übrigen werden die Klageanträge abgewiesen.

      5. Von den Gerichtskosten trägt die Beklagte 31/83, der Kläger Ziffer 1 trägt von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Beklagten 2/83. Die Kläger Ziffern 3 bis 5 tragen von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Beklagten je 3/83. Der Kläger Ziffer 6 trägt von den Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten der Beklagten 8/83.

      Die Streithelfer Nolle, Dr. Reimers und Dr. Günther tragen von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Beklagten je 8/83, die Streithelfer Gastro Beteiligungs AG, Scheunert und Wiederholt tragen von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Beklagten je 3/83.

      Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Auslagen wie folgt: Kläger Ziffer 1 3/5; Kläger Ziffer 2 in voller Höhe; Kläger Ziffern 3–5 je 5/8; Kläger Ziffer 6 8/13; Streithelfer Nolle, Reimers, Dr. Günther je 5/13; Streithelfer Gastro, Scheunert, Wiederholt je 2/5.

      6. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


      Das Urteil ist rechtskräftig.

      :(:(
      Avatar
      schrieb am 12.05.10 08:19:06
      Beitrag Nr. 167 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.496.723 von Howkay am 11.05.10 08:03:54Ehrlich gesagt weiß ich nicht, was sich das Gericht dabei gedacht hat. Immerhin wurde die Auszählung wie üblich durch einen Notar überwacht. Wie soll dann eine Neinstimme als Jastimme gezählt worden sein?

      Das Gericht hat den Aktionärsvertreter gefragt und der hat vorgetragen, er hätte mit Nein abgestimmt. Das war zunächst mal nicht mehr als eine nicht zu belegende Behauptung. Nach Verkündigung des Ergebnisses hat er sich aber weder beschwert noch Widerspruch zu Protokoll des Notars gegeben.

      Wenn das Gericht der Meinung war, daß ein Zählfehler vorlag, dann hätte es der Feststellungsklage des Vorstands auf ein korrigiertes Ergebnis stattgeben können. Das hat das Gericht allerdings nicht. Diese Klage wurde nämlich auch abgelehnt.
      Avatar
      schrieb am 18.05.10 22:13:33
      Beitrag Nr. 168 ()
      @ Kalchas

      Wären Sie wieder so freundlich und würden die Vertretung meiner Aktien übernehmen? Bräuchte dann nur nochmals die Adresse per Boardmail.
      Avatar
      schrieb am 26.05.10 13:49:00
      Beitrag Nr. 169 ()
      Wie war (ist) die HV? Irgendwelche neuen Erkenntnisse?
      Avatar
      schrieb am 28.05.10 08:25:31
      Beitrag Nr. 170 ()
      @Kalchas

      Wie war die HV ?
      Kannst Du uns eine kurze Information geben ?

      gruß
      Howkay
      Avatar
      schrieb am 31.05.10 07:38:54
      Beitrag Nr. 171 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.597.390 von Howkay am 28.05.10 08:25:31Es war nicht viel los (5 Aktionäre bzw. Vertreter). Es lag eigentlich auch nichts Besonderes an. Was offen ist, muß im Spruchverfahren geklärt werden.

      Die 22 Mio Euro sind weiterhin an die Eurofins ausgeliehen. Der Zinssatz im letzten Jahr betrug durchschnittlich 1,49 %. Der Zinssatz ist zunächst mal 3-Monatseuribor - 0,5 % (quartalsweise berechnet). Dann holt man 4 Bankangebote ein. Eurofins zahlt den höchsten dieser Zinssätze und kommt immer zum Zug. Eine Anlage in Bundesanleihen z.B. zog man wegen der Kursrisiken, dem allgemeinen Risiko von Staatsanleihen und der nicht täglichen Verfügbarkeit nicht in Betracht.

      Das gegenüber dem Gutachten höhere Ergebnis wurde hauptsächlich mit Tests für eine neue Mais-GVO von Monsanto begründet, die in Europa zunächst nicht zugelassen wurde, inzwischen aber zugelassen ist. Außerdem kamen Tests für eine Leinsamen-GVO hinzu (200 TEuro).
      Avatar
      schrieb am 31.05.10 08:49:31
      Beitrag Nr. 172 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.606.673 von Kalchas am 31.05.10 07:38:54Danke !
      Avatar
      schrieb am 08.06.10 10:50:21
      Beitrag Nr. 173 ()
      http://www.greenpeace.de/themen/gentechnik/nachrichten/artik…

      Greenpeace deckt Aussaat von illegalem Gen-Mais auf

      Artikel veröffentlicht am: 06.06.2010, Artikel veröffentlicht von: Jan Haase
      In Deutschland ist der Anbau von gentechnisch verändertem Mais seit 2009 verboten. Dennoch wächst in diesem Frühjahr auf bis zu 3000 Hektar – dies entspricht 3000 Fußballfeldern – Mais der Firma Pioneer Hi-Bred, der mit Gen-Mais verunreinigt ist. Greenpeace hat den Saatgut-Skandal jetzt aufgedeckt. Das Saatgut wurde verkauft und ausgesät, obwohl das zuständige Landwirtschaftsministerium in Niedersachsen seit Anfang März von der Verunreinigung wusste.


      Es handelt sich hier um den bisher größten Gentechnik-Saatgutskandal in Deutschland, sagt Alexander Hissting, Landwirtschaftsexperte von Greenpeace. Drei Monate lang stauben die Untersuchungsergebnisse zum verunreinigten Saatgut schon auf niedersächsischen Behördenschreibtischen ein. Entweder wurde hier geschlampt oder aus politischer Überzeugung bewusst in Kauf genommen, dass mit der Aussaat von Gen-Mais Fakten geschaffen werden.

      Das für seinen Pro-Gentechnik-Kurs bekannte niedersächsische Landwirtschaftsministerium hatte sich bisher geweigert, konkrete Angaben zum Hersteller, der Sorte und der Menge des verunreinigten Mais-Saatgutes zu machen. Bereits im April hatte Greenpeace die Ergebnisse der jährlichen Saatgut-Analysen der Bundesländer nach dem Umweltinformationsgesetz abgefragt und veröffentlicht. In neun Bundesländern waren die Behörden fündig geworden. Bis auf Niedersachsen ergriffen alle Länder Maßnahmen, um die Aussaat zu verhindern: Sie veranlassten die Vernichtung oder den Rückruf aus dem Handel.

      Die Greenpeace-Recherchen belegen, dass das Ministerium in Hannover zwar von der verunreinigten Mais-Saat wusste – dennoch wurde nichts unternommen, um die Auslieferung der Saatgut-Säcke zu verhindern. Landwirte in fünf Bundesländern kauften die betroffene Mais-Sorte von Pioneer – darunter die großen Maisanbauländer Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg – und brachten sie auf 2000 bis 3000 Hektar aus. Das Saatgut ist bis zu 0,1 Prozent mit dem Gen-Mais NK603 kontaminiert. Der herbizidresistente Mais darf in ganz Europa nicht angebaut werden. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass beim Verzehr von NK603 gesundheitliche Schäden an Mensch und Tier nicht ausgeschlossen werden können.

      Schon eine Saatgutverunreinigung von nur 0,1 Prozent hat zur Folge, dass etwa 100 gentechnisch veränderte Pflanzen auf einem Hektar wachsen, sagt Hissting. Dieser Fall zeigt erneut: Agro-Gentechnik und gentechnikfreie Landwirtschaft können nicht nebeneinander existieren.

      EU-weit gilt ein Reinheitsgebot für Saatgut. Deshalb überprüfen die Bundesländer jedes Frühjahr die Qualität des Saatguts. Für eventuelle Verunreinigungen auf dem Acker und Schadensersatzforderungen für die Vernichtung bereits ausgesäter Gen-Mais-Pflanzen haftet allerdings der Saatgut-Hersteller. Pioneer hat sich noch nicht zu den Vorwürfen geäußert.

      Greenpeace fordert das niedersächsische Landwirtschaftsministerium auf, die betroffenen Landwirte umgehend zu benachrichtigen und anzuweisen, die Pflanzen auf den Feldern zu vernichten. Die Landwirte müssen von Pioneer entschädigt werden – der bereits angerichtet Schaden dürfte in die Millionen gehen. Zudem müssen die betroffenen Flächen unverzüglich veröffentlicht werden. Die niedersächsische Landesregierung muss zudem aufklären, warum der Fund von illegalem Saatgut über Monate verschleiert wurde.
      Avatar
      schrieb am 10.06.10 16:08:27
      Beitrag Nr. 174 ()
      Da ist wohl jemand der Meinung, dass das eine Umsatz-und Gewinnexplosion bewirkt:

      XNASE AG
      Burghaun
      www.xnase.info
      Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre
      der GeneScan Europe AG
      gegen Zahlung eines Erwerbspreises in Höhe von € 660,00 je Aktie mit der
      Wertpapierkennnummer A0Z1LZ, ISIN: DE000A0Z1LZ7

      Die XNASE AG, Fulda, bietet den Aktionären der GeneScan Europe AG an, ihre Aktien mit der ISIN: DE000A0Z1LZ7 zu erwerben. Das Angebot ist auf 500 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 02.08.2010, 15:00 Uhr. Es richtet sich ausschließlich an Aktionäre die ihren Wohnsitz und Ihre Depotverbindung in Deutschland haben. Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.

      Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies in der Annahmefrist gegenüber der XNASE AG, (z.Hd. des Vorstandes Dirk Röder, Steinbacherstr. 4, 36151 Burghaun), Telefax: (0 66 52/7 35 26), oder per
      E-Mail: info@xnase.info

      zu erklären (die Annahmeformulare erhalten Sie ebenfalls per E-Mail oder im Internet: www.xnase.info). Die Aktien müssen dem Depot der XNASE AG, Burghaun, Depot-Nr. 908458280 bei der Cortal Consors S.A., BLZ (760 300 80) gutgeschrieben worden sein. Dabei fungiert die Cortal Consors S.A als Depotbank der XNASE AG. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach Eingang der Aktien auf ein vom Verkäufer zu benennendes inländisches Konto überwiesen.



      Burghaun, 02.06.10

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 10.06.10 16:32:45
      Beitrag Nr. 175 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.663.510 von schaerholder am 10.06.10 16:08:27Es kommt darauf an, was man vom Spruchverfahren erwartet.

      Wenn zusätzlich 500 Stimmen bei Aktionärsanträgen abgegeben würden, dann würde es langsam knapp, wenn die Eurofins nicht mitstimmen darf. Wenn man die letzte Hauptversammlung zugrunde legt, wäre die Mehrheit der beiden Strohmänner weniger als 200 Stimmen. Um diese abgelehnten Anträge gerichtlich weiter vorantreiben zu können, benötigt man entweder 100.000 Aktien, die es nicht gibt, oder 1 % des Grundkapitals, was bei ca. 8 % Streubesitz nicht ganz einfach ist, also 602 Aktien. Mit 500 zusätzlichen Aktien wäre das dann ganz einfach machbar.
      Avatar
      schrieb am 10.06.10 17:54:53
      Beitrag Nr. 176 ()
      Äh, vielleicht hab ich nicht aufgepasst aber von welchen Anträgen ist jetzt die Rede?:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 10.06.10 18:09:43
      Beitrag Nr. 177 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.664.410 von schaerholder am 10.06.10 17:54:53Sonderprüfung, Bestellung eines besonderen Vertreters etc.

      z.B.

      § 142 AktG - Bestellung der Sonderprüfer

      (2) Lehnt die Hauptversammlung einen Antrag auf Bestellung von Sonderprüfern zur Prüfung eines Vorgangs bei der Gründung oder eines nicht über fünf Jahre zurückliegenden Vorgangs bei der Geschäftsführung ab, so hat das Gericht auf Antrag von Aktionären, deren Anteile bei Antragstellung zusammen den hundertsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 100.000 Euro erreichen, Sonderprüfer zu bestellen, wenn Tatsachen vorliegen, die den Verdacht rechtfertigen, dass bei dem Vorgang Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen des Gesetzes oder der Satzung vorgekommen sind. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten. Für eine Vereinbarung zur Vermeidung einer solchen Sonderprüfung gilt § 149 entsprechend.
      Avatar
      schrieb am 11.06.10 13:12:48
      Beitrag Nr. 178 ()
      Hier nochmals ein Link zum Thema "Illegaler Gen-Mais ausgesät"
      http://www.transgen.de/aktuell/1181.doku.html
      Avatar
      schrieb am 16.07.10 15:08:34
      Beitrag Nr. 179 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.669.072 von Ahnung? am 11.06.10 13:12:48Börsen-Zeitung, 16.7.2010

      jd Frankfurt – Das deutsch-französische

      Analytikunternehmen Eurofins

      hat im zweiten Quartal einen Ertragssprung

      realisiert. Das operative

      Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen

      und nicht-zahlungswirksamem

      Aufwand für Aktienoptionen

      (Ebitas) werde sich verdoppeln,

      teilte das Unternehmen in einer

      Ad-hoc-Meldung mit. Im Vergleichsquartal

      2009 war ein Ebitas

      von 6,5 Mill. Euro gezeigt worden.

      Die endgültigen Zahlen des Unternehmens

      sollen am 30. August veröffentlicht

      werden. Ausschlaggebend

      für die positive Entwicklung war

      nach Angaben des Managements

      eine Belebung in den meisten Geschäftsfeldern,

      insbesondere im Lebens-

      und Futtermitteltestsegment

      und den Umweltlaboren. Zudem

      seien die Folgen des unerwartet harten

      Winters, die die Ergebnisse des

      ersten Quartals gedrückt hatten,

      überwunden. Die Börse reagierte

      am Donnerstag auf die positive

      Meldung mit einem Kurssprung von

      etwa 15% auf 37,82 Euro.
      Avatar
      schrieb am 21.07.10 15:05:04
      Beitrag Nr. 180 ()
      Auch bei Genescan am Montag Kurssprung auf 715 - mit 1 Aktie:laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.08.10 22:47:41
      Beitrag Nr. 181 ()
      Ist ziemlich ruhig geworden hier !

      Wer ist denn noch mit an Board bzw. gibts irgendwelche Neuigkeiten ?
      Avatar
      schrieb am 25.08.10 14:31:40
      Beitrag Nr. 182 ()
      Miniumsatz 2 Stück mit 700:keks:
      Avatar
      schrieb am 31.08.10 14:38:56
      Beitrag Nr. 183 ()
      http://www.n-tv.de/wirtschaft/Gericht-stoppt-Gen-Zuckerruebe…

      Samstag, 14. August 2010

      Ärger für Monsanto und BASF
      Gericht stoppt Gen-Zuckerrüben
      Ein US-Gericht verbietet dem US-Saatgutriesen Monsanto den Anbau genveränderter Zuckerrüben. Das Urteil könnte erhebliche Auswirkungen auf den US-Zuckermarkt haben, denn mehr als die Hälfte der dortigen Zuckerproduktion stammt aus Zuckerrüben - und die sind fast durchweg gentechnisch verändert.
      (Foto: picture-alliance/ dpa)
      Ein US-Gericht hat den weiteren Anbau von genveränderten Zuckerrüben des Biotechnologiekonzerns Monsanto untersagt. Bei der Genehmigung der Pflanzensorte durch das Landwirtschaftsministerium seien die Folgen für die Umwelt nicht angemessen überprüft worden, erklärte Richter Jeffrey White. Die Entscheidung bedeutet einen Rückschlag für BASF und Monsanto. Nach Angaben des Unternehmens droht ein Widerruf der Anbaugenehmigung den Konzern und seine Kunden in den Jahren 2011 und 2012 zwei Milliarden Dollar zu kosten.

      Das Anbauverbot gilt nur für Neu-Anpflanzungen. Bisher angebaute Pflanzen der Sorte dürfen weiter genutzt und geerntet werden. Zuckerrüben liefern mehr als die Hälfte des Zuckerbedarfs in den USA. Herkömmliche Sorten sind aber weiter erhältlich, so dass Experten zufolge die Zuckerproduktion nicht dramatisch von der Entscheidung beeinflusst wird. Die offizielle US-Agrarstatistik weist jedoch einen Anteil gentechnisch veränderter Zuckerrüben von 95 Prozent aus.

      Richter White hatte die Mängel bei der Genehmigung bereits 2009 in einem Urteil kritisiert, das Verbot ist eine Folge der damaligen Entscheidung. Das Landwirtschaftsministerium kündigte an, nun die nächsten Schritte zu prüfen. Auch Monsanto will die Konsequenzen des Urteils vor der nächsten Aussaat im Frühjahr 2011 klären. Umweltschützern zufolge müssen für die genveränderten Zuckerrüben mehr Unkrautvernichtungsmittel eingesetzt werden als für herkömmliche Sorten. BASF arbeitet mit Monsanto bei der Entwicklung von gentechnisch verändertem Mais, Raps, Weizen sowie Soja und Baumwolle zusammen.

      rts
      Avatar
      schrieb am 04.10.10 14:52:03
      Beitrag Nr. 184 ()
      Nach langer Zeit wieder mal Umsatz bei 700:keks:
      Avatar
      schrieb am 12.10.10 11:48:44
      Beitrag Nr. 185 ()
      Wahnsinnige 4 Stück heute:D
      Avatar
      schrieb am 26.10.10 15:14:34
      Beitrag Nr. 186 ()
      Gestern und heute (bisher) schon wieder 17 Stücke gehandelt !?
      Avatar
      schrieb am 03.11.10 11:25:57
      Beitrag Nr. 187 ()
      ... und wieder wurden 9 Stück (wohl vom Großaktionär ?!) bei 720 Euo "abgeräumt".
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.11.10 13:28:58
      Beitrag Nr. 188 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.443.506 von Ahnung? am 03.11.10 11:25:57Gibts schon News vom Spruchstellenverfahren?

      Weiß jemand das Aktenzeichen? Auf der Seite der SdK ist keins angegeben, nur dass das Verfahren läuft.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.11.10 12:50:23
      Beitrag Nr. 189 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.444.554 von sparfuchs123 am 03.11.10 13:28:58Hi !

      Aktenzeichen ist 24 AktE 15/09.
      Lediglich ein Sachverständiger wurde bestellt.
      Mit News ist wohl erst 2012 zu rechnen.

      Gruss
      VCAktien
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.11.10 19:41:11
      Beitrag Nr. 190 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.468.082 von VCAktien am 06.11.10 12:50:23Danke
      Avatar
      schrieb am 09.11.10 11:28:51
      Beitrag Nr. 191 ()
      Was war den gestern los - 46 Stücke gehandelt !!!

      Größter Tagesumsatz seit langem.

      Meine Stücke geb ich aber nicht her bzw. nicht zu diesen Kursen !

      Anzumerken ist auch noch, dass der Kurs von Eurofins gestern und die letzten Tage merklich anzog.
      Avatar
      schrieb am 09.11.10 12:10:03
      Beitrag Nr. 192 ()
      Das wird sicher ein Grund sein....
      Avatar
      schrieb am 12.11.10 11:04:13
      Beitrag Nr. 193 ()
      Kurs gestern bei 750. Aktueller Brief 770 mit 2 Stücken. Ob Eurofins da jetzt aufkauft?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.11.10 11:35:58
      Beitrag Nr. 194 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.509.625 von schaerholder am 12.11.10 11:04:13Nach der letzten offiziellen Info (Abfindungsangebot vom 04.06.2009) hat Eurofine 91,25%.
      Seitdem halten die sich sehr bedeckt. Weder die HV-Präsens noch Angaben im GB der Mutter lassen
      Rückschlüsse zu, wie es derzeit aussieht. Die Vermutung, das die Eurofine über die Börse kauft, könnte zutreffend sein. Meldepflichten bis zum überschreiten der 95% bestehen jedenfalls nicht. Die Vorgehensweise würde auf jeden Fall ins Gesamtbild passen.
      Avatar
      schrieb am 12.11.10 12:15:57
      Beitrag Nr. 195 ()
      Dass Eurofins die fehlenden Stücke "relativ billig" am Markt einsammelt ist recht wahrscheinlich !

      Die Frage ist, was für ein Squeeze-out-Angebot Sie bei erreichen der 95 % - Schwelle machen.

      Die bisher gebotene Summe ist LÄCHERLICH !
      Avatar
      schrieb am 16.11.10 10:59:46
      Beitrag Nr. 196 ()
      7 Stücke bei 770 gehandelt, weitere gesucht...
      Avatar
      schrieb am 16.11.10 11:05:41
      Beitrag Nr. 197 ()
      Doch - das sieht mal gar nicht so schlecht aus !
      Avatar
      schrieb am 16.11.10 13:59:29
      Beitrag Nr. 198 ()
      Die 800 sind geknackt!:eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 16.11.10 15:01:51
      Beitrag Nr. 199 ()
      Die "letzten" frei Stücke werden teurer und teurer !

      Ab einer vierstelligen Kursnotierung bin ich dann auch verkaufsbereit.
      Avatar
      schrieb am 25.11.10 15:56:32
      Beitrag Nr. 200 ()
      24.11.2010 10:20
      Bundesverfassungsgericht bestätigt Gentechnikgesetz
      Das Bundesverfassungsgericht hat die Verschärfung des Gentechnikgesetzes für verfassungsgemäß erklärt. Laut den Karlsruher Richtern sei das Standortregister, in dem Felder mit genetisch veränderten Pflanzen aufgeführt sind, mit dem Grundgesetz vereinbar. Das gleich gelte für die Haftungsregelung, nach der mit Gentechnik arbeitende Landwirte zahlen müssen, wenn Pollen veränderter Pflanzen ein Nachbarfeld verunreinigen.

      Das Gentechnikgesetz war 2004 von der rote-grünen Koalition durchgesetzt worden.

      AUS SICHT VON GENESCAN IST DAS O.G. URTEIL POSITIV ZU WERTEN - ES KÖNNEN ENTSPRECHENDE TEST VERKAUFT WERDEN !!!
      Avatar
      schrieb am 03.12.10 15:33:35
      Beitrag Nr. 201 ()
      SQUEEZE OUT (Quelle www.ebundesanzeiger)
      Nach meinem Geschmack zu früh.

      Gruss
      VCAktien
      Avatar
      schrieb am 04.12.10 16:53:25
      Beitrag Nr. 202 ()
      Das ging ja schneller als gedacht !!!

      Hier nochmal die Internetadresse zum ebundesanzeiger mit dem SO-Antrag/Bekanntmachung:

      https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.…
      Avatar
      schrieb am 06.12.10 10:03:02
      Beitrag Nr. 203 ()
      Und wie geht es jetzt weiter ?
      Ist mein erstes SQUEEZE OUT Verfahren !
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.12.10 19:01:54
      Beitrag Nr. 204 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.651.118 von Howkay am 06.12.10 10:03:02Erlangt der Bieter nach einem Übernahme- bzw. Pflichtangebot mindestens 95 % des stimmberechtigten Grundkapitals, sind ihm auf Antrag die restlichen stimmberechtigten Aktien gegen eine angemessene Abfindung zu übertragen. Man spricht hier auch von einem Squeeze-out out (Hinausdrücken). Der Squeeze-out muss von der Hauptversammlung abgesegnet werden, was auf den ersten Blick kein Problem für den Investor darstellt, da dieser ja 95 % der Anteile hält. Am Ziel ist er deshalb noch lange nicht, denn er muss sich mit den übrigen Aktionären noch auf die Abfindung einigen, und in der Regel setzen diese auf eine höhere Abfindung als beim Übernahmeangebot, weshalb es häufig zu Anfechtungsklagen kommt. Dieser Prozess kann zwar lange dauern, allerdings werden Anleger häufig mit einer höheren Abfindung belohnt und das Risiko von starken Kursverlusten ist durch den Mindestpreis begrenzt.


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