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    Frage an die Profis zum Thema "Leerverkauf" - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.08.08 11:14:24 von
    neuester Beitrag 25.08.08 19:19:53 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.143.747
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      Avatar
      schrieb am 25.08.08 11:14:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe zwei allgemeine Fragen an die Spezialisten hier im Board.

      Kann man eine Aktie shorten bei der nahezu alle Aktien in einer Hand bzw. im Bereich eines festen Aktionärkreises liegen?

      Können sich die Inhaber der Aktien vor einem Shortselling schützen?

      Danke vorab für entsprechende Antwortbemühungen.
      Avatar
      schrieb am 25.08.08 11:24:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.845.285 von pit_stop am 25.08.08 11:14:24
      Mit dem richtigen Broker kannst du alles shorten.

      Schützen ? Nein !



      Was willst du denn verscherbeln? :D
      Avatar
      schrieb am 25.08.08 11:35:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Mit was für einem Broker zB kann ich eine Aktie shorten? Meine Bank (comdirect) erlaubt das nicht.

      Für jede Hilfe dankbar,
      Tom
      Avatar
      schrieb am 25.08.08 11:35:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.845.427 von SAMpro am 25.08.08 11:24:30Die Anfrage ist rein theoretischer Natur. Wenn der Aktionär bzw. der Aktionärkreis dann die leerverkauften Aktien zur Kurssicherung übernimmt, können sie demnach theoretisch auch eine Aktienanzahl größer 100 % des Grundkapitals im Depot haben?
      Avatar
      schrieb am 25.08.08 11:42:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.845.590 von pit_stop am 25.08.08 11:35:31
      ... und spätesens dann stellt sich die Frage,
      woher die Stücke für die Eindeckung kommen sollen.

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      Avatar
      schrieb am 25.08.08 11:49:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.845.589 von ValueTom am 25.08.08 11:35:28e-trade
      Avatar
      schrieb am 25.08.08 11:54:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      Um Aktien leerrverkaufen zu können müssen sie irgendwo geliehen werden. Können sie nirgends geliehen werden wäre das naked shorting und das ist verboten. Wenn so etwas auffliegt dann gibts Ärger. Im Computerzeitalter können natürlich einfach Phantomaktien verkauft werden. Es werden also Aktien verkauft, die es gar nicht gibt.
      Avatar
      schrieb am 25.08.08 11:57:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.845.285 von pit_stop am 25.08.08 11:14:24Intraday mag das möglich sein. Dann müssen diese Aktien aber zum Börsenschluss wieder zurückgekauft werden. Ansonsten sind nur diejenigen Aktien shortbar, die über Wertpapierleihe zum Shorten zur Verfügung stehen.
      Avatar
      schrieb am 25.08.08 12:24:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      Für echtes, klassisches Shorten ist es erforderlich, sich die Aktien bei jemand der long ist, zu leihen. Dafür ist normalerweise eine Leihrate fällig, die dem Long zu entrichten ist. Wenn also niemand bereit ist, seine Aktien zu verleihen geht das auch nicht. So ist es bei den meisten Pennystocks. Das Verleihen funktioniert technisch normalerweise über den Broker. Weil die Aktien ja verliehen wurden, sind effektiv hier nicht mehr als 100% der Aktien im Umlauf.

      Davon zu unterscheiden ist das was hier häufig als "naked shorting" bezeichnet wird. Hier nutzt ein Broker den Umstand, dass es Lieferfristen (typischerweise 1-4 Tage) für Aktien gibt. Diese Lieferfristen gibt es z.B. deswegen, damit Makler Auslandsaktien in Deutschland anbieten können. Sie gehen temporär short in Deutschland, kaufen dann an der Heimatbörse, und lagern die Stücke um. Da das seine Zeit dauert, gibt es die Lieferfristen.

      Manche broker, z.B. e-trade, sind jetzt draufgekommen, dass sich diese Regel auch dazu mißbrauchen läßt, den Kunden befristete Shorts anzubieten. Der Kunde verkauft ein Papier leer, damit ist der broker in dem Papier short. Er muss erst nach der Lieferfrist diese Position decken. Das macht er indem er den Kunden dazu zwingt einzudecken. Nachdem das geschehen ist, kann der Kunde theoretisch sofort wieder short gehen.

      Dieses "naked" shorting nutzt eine rechtliche Grauzone. Weil hier Lieferverbindlichkeiten entstehen, die nur mit einem potenziell knappen Gut (nämlich der eventuell illiquiden Aktie) erfüllt werden können, ist dies (wie ich übrigens seit Jahr & Tag predige) eine sehr gefährliche Sache. Manche Leute haben es sich zur Aufgabe gemacht, diese ganzen Luftbuden, die die Deutsche Börse leider im Freiverkehr völlig kritiklos listet, zu shorten. Sie fordern auch andere dazu auf, es ihnen gleichzutun. Tun es besonders viele gleichzeitig, kann es mörderisch werden, weil eine extreme Knappheit entstehen kann, obwohl das Papier im Prinzip total wertlos ist. So eine Situation ist z.B. jüngst bei Amitelo entstanden.
      Avatar
      schrieb am 25.08.08 13:06:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.845.589 von ValueTom am 25.08.08 11:35:28Mit was für einem Broker zB kann ich eine Aktie shorten? Meine Bank (comdirect) erlaubt das nicht.

      auf die schnelle fällt mir da sino,ib,etrade,consors,nordnet ein.
      Avatar
      schrieb am 25.08.08 13:55:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.846.884 von tomcat am 25.08.08 13:06:30

      interactivebrokers.de

      nicht vergessen!

      z.B. Liste: "Shortable Stocks Germany"!
      Avatar
      schrieb am 25.08.08 16:26:31
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.847.598 von plantana am 25.08.08 13:55:18dich mal in einem anderen thread zu lesen, ist ja schon eine seltenheit. wo wir wieder bei deinem heißgelieben thema wären.:)
      interactivebrokers hab ich aufgezählt=ib als abkürzung genannt.
      Avatar
      schrieb am 25.08.08 19:19:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.845.285 von pit_stop am 25.08.08 11:14:24Kurz noch mal zu deinen Fragen:

      Kann man eine Aktie shorten bei der nahezu alle Aktien in einer Hand bzw. im Bereich eines festen Aktionärkreises liegen?

      Ja. Wenn nicht ausreichend Aktien für eine WP-Leihe verfügbar sind kann man den Wert auch rollend shorten, d.h. einfach ungedeckt ("nacked") leerverkaufen. Wenn nach 3 - 5 Tagen die Lieferfrist erreicht ist und die Aktien geliefert werden müßten einfach die Aktien kaufen und sofort wieder verkaufen - kostet nur die Transaktionskosten und man kann entspannt short bleiben bis zur nächsten Lieferfrist.

      Können sich die Inhaber der Aktien vor einem Shortselling schützen?

      Ja - vorrausgesetzt man ist Aktionär z. B. von Fannie Mae. Dann kommt die SEC gerne mal bei Hedgefonds und Investementbanken auf Hausbesuch vorbei, um unter Strafandrohung ein bißchen über Kursmanipulation zu plaudern.
      Ansonsten: Nein, eigentlich nicht. In marktengen Werten ist das Risiko zum Shorten zwar sehr hoch, da irgendwann mal eine Eindeckung erfolgen muss - aber ansonsten ist es nur eine Frage wer mehr Pulver (sprich Finanzmittel) hat.


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