FSK 18 / Erlaubnis von Eltern bei 16 jährigen ??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.08.08 07:49:38 von
neuester Beitrag 29.08.08 22:14:48 von
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Hallo zusammen,
ein Freund von mir will eine Videothek eröffnen, Eintritt erst ab 18 Jahren, jetzt gibt es ja die Möglichkeit, dass Jugendliche unter 18 Jahren ein Zettel mit der Erlaubnis der Eltern bekommen um die Videothek betreten zu dürfen..... Ähnlich wie in Diskotheken, länger als 12 Uhr.....
Ist das eine Grauzone oder Rechtlich völlig ok, wenn minderjährige so eine Erlaubnis von den Eltern haben ???
Gruß
Andreas Steven
ein Freund von mir will eine Videothek eröffnen, Eintritt erst ab 18 Jahren, jetzt gibt es ja die Möglichkeit, dass Jugendliche unter 18 Jahren ein Zettel mit der Erlaubnis der Eltern bekommen um die Videothek betreten zu dürfen..... Ähnlich wie in Diskotheken, länger als 12 Uhr.....
Ist das eine Grauzone oder Rechtlich völlig ok, wenn minderjährige so eine Erlaubnis von den Eltern haben ???
Gruß
Andreas Steven
Videotheken sind im Aussterben begriffen.
Wir brauchen sie auch hier in D nicht.
Rate deinem Freund doch besser einen Kindergarten zu eröffen.
Wir brauchen sie auch hier in D nicht.
Rate deinem Freund doch besser einen Kindergarten zu eröffen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.885.846 von TylerDyrdon am 28.08.08 07:49:38Auch in Diskotheken ist diese Sonderregelung nicht erlaubt. Der Staat erläßt kein Jugendschutgesetz, damit Eltern es mit einer Unterschrift umgehen können.
In Discotheken dürfen Jugendliche unter 18 Jahren auch nicht länger als 0:00 Uhr bleiben.
Ausnahme ist, wenn die Eltern die Aufsichtspflicht jemandem Anderen Volljährigen übertragen. Diese Person ist auf dem Schreiben namentlich zu nennen.
Beide (Kind u. Erziehungsperson) müssen sich Ausweisen können.
Also denke ich, dass nur ein Schreiben der Eltern für die Videothek zu wenig ist, wenn das Kind alleine dort auftaucht.
Grüße
posterino
Ausnahme ist, wenn die Eltern die Aufsichtspflicht jemandem Anderen Volljährigen übertragen. Diese Person ist auf dem Schreiben namentlich zu nennen.
Beide (Kind u. Erziehungsperson) müssen sich Ausweisen können.
Also denke ich, dass nur ein Schreiben der Eltern für die Videothek zu wenig ist, wenn das Kind alleine dort auftaucht.
Grüße
posterino
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.885.846 von TylerDyrdon am 28.08.08 07:49:38Warum zieht der nicht einfach eine Trennwand und macht einen Bereich als Familienvideothek und einen als Erwachsenenbereich.
Ist bei allen Videotheken, die ich kenne, so. Da kann man die Kunden auch optimal ansprechen mit dem Angebot.
Oder was glaubst Du, wieviele Eltern würden unterschreiben, dass das Kind da rein darf, wenn es sich dann hunderte von hardcore-p. covern anschauen kann?
Ist bei allen Videotheken, die ich kenne, so. Da kann man die Kunden auch optimal ansprechen mit dem Angebot.
Oder was glaubst Du, wieviele Eltern würden unterschreiben, dass das Kind da rein darf, wenn es sich dann hunderte von hardcore-p. covern anschauen kann?
Hi,
kann mich RE nur anschliessen. Videotheken wird es max. noch 8-15 Jahr egeben! Vieleicht auch weniger.
Ein guter Freundarbeitet in der FSK 18 Branche. Der Anteil von VOD (Video on demand) nimmt immer weiter zu. Rate ihnm bitte ab davon.
Ich merke es meinem Konsumverhalten, seitdem ich eine Flatrate habe habe ich keine Videothek mehr von innen gesehen.
Du kannst nur noch Geld mit Food und Co. in den Läden verdienen!
kann mich RE nur anschliessen. Videotheken wird es max. noch 8-15 Jahr egeben! Vieleicht auch weniger.
Ein guter Freundarbeitet in der FSK 18 Branche. Der Anteil von VOD (Video on demand) nimmt immer weiter zu. Rate ihnm bitte ab davon.
Ich merke es meinem Konsumverhalten, seitdem ich eine Flatrate habe habe ich keine Videothek mehr von innen gesehen.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 34.885.846 von TylerDyrdon am 28.08.08 07:49:38 jetzt gibt es ja die Möglichkeit, dass Jugendliche unter 18 Jahren ein Zettel mit der Erlaubnis der Eltern bekommen um die Videothek betreten zu dürfen..... Ähnlich wie in Diskotheken, länger als 12 Uhr]
Klar, und wenn die in ein Bordell gehen, dann reicht ein Zettel der Eltern. Das ist natürlich absoluter Unsinn. § 4 und 5 Jugenschutzgesetz nennen Ausnahmen für Gaststätten und Tanzveranstaltungen. Eine Videothek mit "über 18" Angebot ist jedoch ein jugengefährender Ort, da darf kein Jugendlicher hinein, selbst wenn das die Eltern erlauben würden.
Klar, und wenn die in ein Bordell gehen, dann reicht ein Zettel der Eltern. Das ist natürlich absoluter Unsinn. § 4 und 5 Jugenschutzgesetz nennen Ausnahmen für Gaststätten und Tanzveranstaltungen. Eine Videothek mit "über 18" Angebot ist jedoch ein jugengefährender Ort, da darf kein Jugendlicher hinein, selbst wenn das die Eltern erlauben würden.
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