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    Steuern bei Rentnern............. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.09.08 12:40:32 von
    neuester Beitrag 15.09.08 22:20:58 von
    Beiträge: 31
    ID: 1.143.915
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      schrieb am 01.09.08 12:40:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Millionen Rentnern droht Steuernachzahlung
      Erschienen am 13. August 2008 | oca/mfu
      Millionen Rentner müssen mit Steuernachzahlungen rechnen (Foto: imago)
      Rund zwei Millionen Rentner in Deutschland müssen sich einem Zeitungsbericht zufolge auf Steuernachzahlungen gefasst machen. Wenn 2009 die Rentenversicherer erstmals ihre Daten den Finanzämtern übermitteln, würden rückwirkende Forderungen fällig, sagte der Vizechef der Deutschen Steuergewerkschaft (DStG), Manfred Lehmann, der in Essen erscheinenden "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (WAZ).

      Altersvorsorge - Populäre Renten-Irrtümer
      Abgeltungsteuer - Mit Riester Steuern sparen
      Fotoserie - Spektakuläre Steuerprozesse
      Steuererklärung - Das müssen Sie 2008 beachten

      Steuergewerkschaft fordert Bagatellgrenze
      In den allermeisten Fällen handele es sich jedoch um kleinere Beträge. Lehmann forderte die Einführung einer Bagatellgrenze von 500 Euro im Jahr, um eine Überlastung der Finanzämter zu verhindern. In der Regel hätten die Rentner nicht bewusst Steuern hinterzogen, sondern aus Unwissen nicht gezahlt.

      Millionen Rentner betroffen
      Ursache der Nachzahlungen ist laut "WAZ" eine breitere Besteuerung der Alterseinkünfte seit 2005. Der zu versteuernde Teil der Rente wurde für Altrentner von 27 auf 50 Prozent erhöht, für Neurentner steigt er seit 2006 mit jedem Jahrgang um weitere zwei Punkte. Etwa jeder dritte der 15 Millionen Rentnerhaushalte müsste laut DStG Steuern zahlen, bisher tun dies aber nur 3,4 Millionen.

      Einkünfte bis 16.800 Euro steuerfrei
      Rentner, die aus Unwissenheit keine Steuern bezahlt haben, müssen keine Strafverfahren befürchten. "Diese Angst ist unbegründet und unnötig", sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums. Die Sprecherin wies darauf hin, dass für Neurentner des Jahres 2008 Einkünfte bis 16.800 Euro steuerfrei seien. Das Ministerium gehe davon aus, dass der weitaus größte Teil der Rentner "ordnungsgemäß seinen Erklärungspflichten nachgekommen ist und daher nicht mit Nachzahlungen rechnen muss". Sollte es in Einzelfällen doch dazu kommen, würden "allenfalls Säumniszuschläge fällig". ...........es sind soviele gegensätzliche Infos zu bekommen, das es einfach verwirrt !..........

      obige in fettdr. gesetzte Summe wurde gestern in der

      Euro am Sonntag - bei einem Rentnerehepaar einfach verdoppelt ! - ist das korrekt ??

      - Zusatzfrage: Wie hoch ist denn der Steuersatz, mit dem 50% des "Einkommen" eines Rentners versteuert wird ?


      über Hilfe eines Kundigen würde ich mich freuen !

      suxsess








      Mehr Arbeit für Rentner


      Auch die neue Steuer-ID der Finanzämter sorgt dafür, dass die Einkünfte der Ruheständler nun weitaus umfassender als bisher erfasst werden können.

      Das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn hatte am 1. August damit begonnen, jedem amtlich registrierten Bundesbürger eine unveränderliche, persönliche Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) zuzuteilen, die erst 20 Jahre nach dem Tod gelöscht wird. So will der Fiskus die Steuerverwaltung vereinfachen sowie den Steuerbetrug bekämpfen. Für die Rentner bedeuten die neuen Nummern mehr Arbeit. Bislang nicht erfasste Rentner werden daher möglicherweise bald zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert.



      Steuerzahlerbund sieht Steuergeheimnis in Gefahr
      Doch die neuen Steuernummern finden nicht überall ungeteilte Zustimmung. Der Bund der Steuerzahler sieht den Datenschutz in Gefahr. Zwar trage die neue steuerliche Identifikationsnummer zur Entbürokratisierung bei, jedoch sei zu befürchten, dass neben dem Bundeszentralamt für Steuern auch "andere Behörden auf die steuerlichen Daten zugreifen wollen", erklärte Bundesgeschäftsführer Rainer Holznagel. Der Gesetzgeber sei daher gefordert, alles dafür zu tun, dass das Steuergeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleiben.
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 12:58:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.932.710 von suxsess am 01.09.08 12:40:32Ich würde sagen, die Verdoppelung ist korrekt!

      Was den Steuersatz angeht, so hängt das, wie bei Nicht-Rentnern auch, vom Einkommen ab.
      Wenn die Rente 200.000 Euro im Jahr sind, dann sind 100.000 zu versteuern und zwar mit Spitzensteuersatz.

      kriegt man 30.000 Euro, dann sind 15.000 zu vertsuern, aber die liegen unter dem Freibetrag, also Steuersatz 0.
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 13:12:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.932.857 von Prjanik am 01.09.08 12:58:28"Wenn die Rente 200.000 Euro im Jahr sind, dann sind 100.000 zu versteuern und zwar mit Spitzensteuersatz."

      Danke für deine Reaktion, Spitzensteuersatz - also 100000,- € mit 42% ?

      und bei Rente v. 38.000,- € pa - 19.000,- € mit 14 % ??


      und bei Rente v. 22.000,- € pa.- 11.000,- € mit 0 % ?? !!!....:look:

      Gruß

      suxsess
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 13:13:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.932.996 von suxsess am 01.09.08 13:12:03Ihr habt es beide nicht verstanden. Nur wer insgesamt eine Rente unter 16.800 Euro bezieht, bleibt steuerfrei.
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 13:27:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.933.012 von Nuclear_Winter am 01.09.08 13:13:55Wer lesen kann, ist eindeutig im Vorteil!

      Ich gebe hier nur das zur Diskussion, was gestern in der Euro am Sonntag stand...........

      Die Summe schien mir nämlich zu hoch!

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      schrieb am 01.09.08 13:35:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.933.142 von suxsess am 01.09.08 13:27:06In der EaS stand eindeutig, dass 16.800 Euro steuerfrei sind. Aber wie du schon sagtest, wer Lesen kann, ist im Vorteil.
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 14:09:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.933.222 von Nuclear_Winter am 01.09.08 13:35:03Was für ein Glück für Alle, das wir hier "on Board" so ein schlaues Kerlchen, wie Dich haben!! ;)

      .........und bei Ehepaaren das Doppelte..............
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 14:12:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      Steuerfreibetrag für Erwachsene 7.664.- EUR pro Jahr.

      Das sind vor Abzug der Pauschbeträge eben die 16.800 EUR pro Erwachsener.

      Bei Eheparen also mal 2, macht ca. 33.600.- Rente und noch keine Steuerpflicht.


      Zeig mir bitte das Rentnerehepaar mit 33.600 EUR Rente.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 14:21:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.933.510 von suxsess am 01.09.08 14:09:37Hab mich selbst damit beschäftigt,da es bald auf mich zutrifft.
      Bis zum Jahr 2005 sind 50% der Rente zu besteuern.
      Absetzen kann man die Krankenkassenbeiträge,die ja nicht ohne sind.
      Zur Besteuerung gehört schon was.

      Problematisch wirds,wenn Betriebsrenten dazu kommen.
      Die sind voll zu versteuern.
      Es gibt auch noch Renten von Pensionskassen,die sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern.Bei mir werden es da ca.25%)

      Nach 2005 kommt für die gesetzliche Rente für jedes Jahr 2% dazu,bis zum Jahr 2020.danach 1% pro Jahr.

      Ein Fastrentner
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 14:31:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.933.012 von Nuclear_Winter am 01.09.08 13:13:55Mea Culpa! Asche auf mein Haupt... hatte mich mit den Beträgen vertan, war noch bei DM, weil ich damals auch geschaut hatte, wo der Freiberag lag.

      sorry für die falsche Auskunft.

      Das schöne für mich ist, damit muss ich mich gar nicht rumschlagen, weil ich direkt 100% verteuern darf.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 15:13:11
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.933.681 von Prjanik am 01.09.08 14:31:38Im Prinzip sind die bis zum Jahr 2005 zu beneiden.
      Wenn da jemand noch Steuern zahlen muss,dem tut es nicht weh.

      Momentan ist es noch so,das es sich sogar lohnen kann,eher in Rente
      zu gehen,mit Abschlägen.
      Es kommt immer auf die Höhe der Rente an.


      Beispiel:2016 in Rente,72% Besteuerung
      2019 in Rente,78% Besteuerung

      Da können sie sich die Abschläge doch...

      Ausrechnen solls sich jeder selbst,das ist mein Beispiel.
      Wenn jetzt die Frau später in Rente geht,so hat sie auch einen höheren Steuersatz,kann man sich ja ausrechnen.
      So,bin ruhig dazu,will Euch als alter Knacker nicht auf den Zwirn gehen.:laugh:
      Gruss
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 15:32:15
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.934.029 von rem53 am 01.09.08 15:13:11:confused:
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 18:02:49
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ja meine Lieben, die hier alle so schön schreiben können.

      Es ist wie es jetzt ist:

      ab 2005 werden 50% der kompletten Eingangs-Renten, Zinsen, Hauserträge, Firmenrenten und ähnliches alles versteuert.

      Ein Single liegt also mit dem Freibetrag von 7664,00 Euro am Existensminium. Dieser Betrag gilt nicht für einen Monat, sondern für alle Geldeingänge im ganzen Jahr.

      Wer also 15000,00 = 1.250,00 Euro Brutto im Monat an Rente bekommt, auch ein Rentner muss von seiner Rente die folgenden Abzüge, wie Kranken-Kasse- und Pflegeversicherungs-Beiträge bezahlen, muss schon mal die differenz von 15000,00 - 7.664,00 = 7.336,00 versteuern.
      Von diesem Betrag kann er natürlich seine Sozialversicherungs-Beiträge wieder abziehen. Es gibt ausserdem noch einige weitere Abschläge. Spenden an kirchl.-Verbände, Parteien, etc., die er von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen kann.
      Auch steht ihm die Pauschale für Zins- und Aktienerträge von ca. 800,00 Euro zur Verfügung, auch dies gilt, wie im normalen Berufsleben für das gesamte Jahr. Eine Verrechnung mit anderen Kosten ist ebenfalls nicht möglich.

      Klar wer verheiratet ist hat den doppelten Betrag zur Verfügung, allerdings wird dann auch das gesamte Einkommen der Frau dazu gerechnet.

      Alleinstehenden geht es an die Substanz, Ehepaare haben schon etwas mehr Luft.

      Ob es dem Einzelne reicht muss jeder selbst entscheiden.
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 19:16:59
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.935.802 von boersentrader02 am 01.09.08 18:02:49Und du hast es immer noch nicht verstanden, trotz der vielen Beispiele und Erklärungen. Wer 15000 Euro an Rente im Jahr hat, zahlt keinen Cent an Steuern.
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 19:25:36
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.933.543 von DasWarnsignal am 01.09.08 14:12:53Zeig mir bitte das Rentnerehepaar mit 33.600 EUR Rente.

      Da gibt es eine Menge davon. Vor allem, wenn beide berufstätig waren.
      Immerhin gibt es Betriebsrenten oder die Zusatzversorgungen des öffentl. Dienstes, die (längst aus Steuermitteln finanziert) die Rente bis zum letzten Nettoeinkommen aufstocken!
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 19:28:05
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.936.395 von Nuclear_Winter am 01.09.08 19:16:59Ich sage nur Schlaumeier, du wirst es bestimmt noch erleben. :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 21:12:07
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.936.479 von boersentrader02 am 01.09.08 19:28:05Dann rechne doch bitte mal vor, was Dein "Beispielrentner" an Steuern zahlen muss.
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 21:19:22
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.937.223 von K1K1 am 01.09.08 21:12:07Kann ich nicht, bin leider nicht beim Finanzamt.

      Und du solltest es doch wissen. jede Steuererklärung hängt vom wohlwollen des Gegenübers ab.
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 21:26:28
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.933.543 von DasWarnsignal am 01.09.08 14:12:53@warnsignal: Was ist an der Gesamtsumme so ungewöhnlich dran ??
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 21:53:47
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.937.264 von boersentrader02 am 01.09.08 21:19:22Kann ich nicht, bin leider nicht beim Finanzamt.

      Nunja, um in einem Standardfall Steuerbeträge ausrechnen zu können muss man nicht "beim Finanzamt" sein.. Deine Behauptung in #13 ist in jedem Fall -wie Nuclear_Winter ja schon zutreffend dargestellt hat- falsch.

      Und du solltest es doch wissen. jede Steuererklärung hängt vom wohlwollen des Gegenübers ab.

      Also ich wüsste nicht, dass die Steuererklärung mittlerweile auf dem Basar verhandelt würde...

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 03.09.08 09:37:12
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.932.710 von suxsess am 01.09.08 12:40:32Nachtrag Teil 1:

      Bei den Finanzämtern haben sich in den beiden letzten Jahren wesentlich weniger Rentner mit einer Steuererklärung gemeldet als erwartet. Offenbar hat sich noch nicht bis zu allen herumgesprochen, dass seit 2005 die gesetzlichen Renten generell zu 50 bis 54 Prozent steuerpflichtig sind – je nach dem Jahr des Rentenbeginns (beim Ruhestand ab 2008 sogar zu 56 Prozent).

      Vorher waren es – je nach Rentenart und Alter bei Rentenbeginn – etwa 10 bis 32 Prozent. Der neue Steuersatz gilt sowohl für Renten, die vor 2005 begonnen haben als auch für die 2005er "Neurentner". Ein Rentenbeginn im Jahr 2006 hat den steuerpflichtigen Anteil bereits auf 52 Prozent erhöht.

      Auf 54 Prozent der Rente greift der Fiskus bereits zu, wenn im vergangenen Jahr (2007) der Ruhestand begonnen, die Minderung der Erwerbsfähigkeit an der Weiterarbeit gehindert oder ein Todesfall zum (Witwen- oder Waisen-)Rentenbezug geführt hatte. (Bei den Hinterbliebenenrenten gilt allerdings die Besonderheit, dass in den Fällen, in denen der oder die Verstorbene bereits Rente bezog, deren Prozentsatz auch für die Witwen-/Witwerrente maßgebend ist).

      Sind zum Beispiel (bei Rentenbeginn spätestens im Jahr 2005) 50 Prozent der Rente steuerpflichtig, so sind die restlichen 50 Prozent steuerfrei. Von einer 1.000-Euro-Altersrente werden also 500 Euro "besteuert", 500 Euro nicht. Das wenig Schöne hieran ist, dass dieser Freibetrag von 500 Euro den Rentner lebenslang begleitet, also sich auch dann nicht erhöht, wenn es mal wieder eine bescheidene Rentenerhöhung gibt, etwa auf 1.010 Euro. Dann sind davon – auf das Steuerjahr 2007 bezogen – mehr als 50 Prozent steuerpflichtig, nämlich 510 Euro, weil von den 1.010 Euro ja nur der feststehende Freibetrag von 500 Euro abgezogen wird. Entsprechend wird in den folgenden Jahren verfahren.

      Nun bedeutet ein höherer steuerpflichtiger Anteil in einer Rente nicht automatisch, dass damit überhaupt eine Steuerzahlung einsetzt. Das heißt: Steuerpflicht ist nicht identisch mit einer Steuerabführung. Denn jedem Bundesbürger – ob Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Rentner – stehen steuerliche Freibeträge zu. Etwa der Grundfreibetrag ("Existenzminimum") in Höhe von 7.664 Euro jährlich, bei Verheirateten 15.328 Euro.

      Das heißt: Nur steuerpflichtige Einkünfte, die diese Grundfreibeträge übersteigen, können zur Steuerzahlung führen. Eine Rente, die beispielsweise 12.000 Euro im Jahr beträgt und zu 50 Prozent steuerpflichtig ist, wird nur in Höhe von 6.000 Euro zur Steuer herangezogen. Da aber schon der Grundfreibetrag 7.664 Euro beträgt, geht die – grundsätzliche – Steuerpflicht der 6.000 Euro ins Leere. Die 12.000 Euro bleiben steuerfrei.

      Entsprechendes gilt bei einem Rentenbeginn in 2006. Denn der 52-prozentige steuerpflichtige Anteil, der in der Rente steckt, ergibt 6.240 Euro – macht also ebenfalls weit weniger als den Grundfreibetrag aus.
      Das kann sich aber schnell ändern, wenn dieser Rentner weitere steuerpflichtige Einkünfte hat, etwa weil er ein Zimmer in seiner Wohnung vermietet (oder ein ganzes Haus) oder weil er 2007 Zinseinkünfte oberhalb von 801 Euro im Jahr (ein Ehepaar: 1.602 Euro) hatte.

      Kommt er damit über die Freibetragsschwelle von 7.664 (bei Verheirateten: 15.328) Euro im Jahr, dann wird er für den Fiskus interessant – im Grundsatz jedenfalls. Und auch beim Rentenbeginn im Jahr 2007 wird so gerechnet – mit der Ausnahme, dass dann schon 54 Prozent der Rente grundsätzlich steuerpflichtig sind.
      Avatar
      schrieb am 03.09.08 09:39:37
      Beitrag Nr. 22 ()
      Meines Wissens nach findet die Steuerberechnung bei Rentnern analog wie bei allen anderen statt. Es gibt lediglich einige zusätzliche, andere Freibeträge. Exakte Auskünfte gibt sicher ein Steuerberater.

      Ermittlung des zu versteuernden Einkommens:

      Rente aus Ges. Rentenversicherung, Versorgungswerk
      + evtl. Beamtenpension
      + evtl. Betriebsrente (wenn nicht bei Zahlung pauschaulversteuert und daher steuerfrei, gilt va. für alte Betriebsrenten)
      + evtl. private Rentenversicherungen mit Ertragsanteil
      + evtl. Mieteinkünfte
      + evtl. Zinseinkünfte
      + evtl. sonstige Einkünfte (Gewerbe, etc.)

      Davon gehen dann Freibeträge ab, für die Renter gibt es unter anderem einen Freibetrag für Ihre Renten. Derzeit werden 56% der Rente versteuert, dieser Anteil steigt bis 2020 um 2% p.a., ab 2020 um 1% p.a. bis 2040 100% der Rente zu versteuern sind.
      Beim erstmaligen Rentenbezug wird daher ein Freibetrag ermittelt, z.B. also: 10.000 Euro Rente, erstmaliger Rentenbezug 2008: zu versteuernde Rente 5600 Euro, Freibetrag 4400 Euro. Dieser Freibetrag wird dann jährlich herangezogen, aber bei Rentenerhöhungen auch nicht mehr angepasst.
      Weitere Freibeträge (Vorsorge, Zinseinkünfte, etc.) gibt es daneben natürlich auch noch.
      Darüberhinaus gilt, dass die Einkommensteuer erst ab 7000 irgendwas beginnt (im EStG gibt es auch die entsprechende Rechenformel).
      D.h. wenn ein Renter ~ 15.000 Euro Rente bezieht, und sonst keine weiteren Einkünfte, zahlt er keine oder wenig Einkommensteuer auf die Rente.
      Avatar
      schrieb am 03.09.08 09:45:36
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.958.346 von suxsess am 03.09.08 09:37:12Nachtrag Teil 2...........


      Der Rentner kann weiterhin ohne Steuerabzug bleiben, wenn er weitere steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen kann, etwa einen Behindertenfreibetrag, der bis zu 1.420 Euro (in Ausnahmefällen bis 3.700 Euro) im Jahr betragen kann, oder mindestens den Arbeitnehmerfreibetrag (920 Euro im Jahr), falls noch Gehalt als Arbeitnehmer bezogen wird.
      Apropos Gehalt: Arbeitet der Ehepartner, so zählt auch dessen Einkommen mit – abzüglich der natürlich auch ihm zustehenden Freibeträge. Andererseits können von den steuerpflichtigen Einkünften neben den erwähnten noch andere Freibeträge herunter gerechnet werden, etwa die Beiträge zur Sozial- oder Haftpflichtversicherung oder Spenden für gemeinnützige Zwecke.

      Für diejenigen, die keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte als nur eine (oder mehrere) gesetzliche Rente(n) haben, die spätestens 2005 begonnen haben, ist folgende Faustformel hilfreich:

      Von bis zu rund 18.900 Euro Bruttorente im Jahr sind – trotz grundsätzlicher Steuerpflicht – keine Steuern zu zahlen (bei Verheirateten bis zu rund 37.800 Euro). Denn davon ist jeweils nur die Hälfte steuerpflichtig, bei Alleinstehenden demnach rund 9.450 Euro. Rechnet man die Sozialversicherungsbeiträge und verschiedene weitere Pauschalen herunter, so ergibt das – wiederum rund gerechnet – nicht mehr als 7.664 Euro im Jahr; das entspricht dem steuerlichen Existenzminimum. Für später als 2005 einsetzende Renten gelten etwas geringere pauschale Freibeträge.

      Dabei sollte nicht übersehen werden, dass auch andere Renteneinkünfte zum steuerpflichtigen Einkommen gehören, etwa aus einer Zusatzversorgungskasse oder einer privaten Rentenversi-cherung, für die jeweils Sonderregeln gelten. ..................Die Betriebsrenten können

      sowohl in Höhe eines "Ertragsanteils" als auch voll (als "nachwirkender Arbeitsverdienst") steuerpflichtig sein.


      Für die privaten Renten gelten – wie bisher für die gesetzlichen – nur "Ertragsanteile". So ist zum Beispiel eine Rente aus einer privaten Rentenversicherung, die mit 60 Jahren einsetzt, nur zu 22 Prozent steuerpflichtig, bei Rentenbeginn mit 65 Jahren nur zu 18 Prozent.
      Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung ist der 31. Mai 2008 für 2007. Auf Antrag kann diese Frist verlängert werden. Wer die Hilfe eines steuerlichen Beraters in Anspruch nimmt, für den gilt generell der 31. Dezember 2008 als Fristablauf.
      Avatar
      schrieb am 03.09.08 09:59:20
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.958.382 von knobe am 03.09.08 09:39:37"D.h. wenn ein Renter ~ 15.000 Euro Rente bezieht, und sonst keine weiteren Einkünfte, zahlt er keine oder wenig Einkommensteuer auf die Rente."

      keine oder...

      wat denn nu ? Antwort, siehe Nachtrag


      "
      .B. also: 10.000 Euro Rente, erstmaliger Rentenbezug 2008: zu versteuernde Rente 5600 Euro, Freibetrag 4400 Euro. Dieser Freibetrag wird dann jährlich herangezogen, aber bei Rentenerhöhungen auch nicht mehr angepasst."


      Freibetrag 4400 Euro. ?? Hä ??
      Avatar
      schrieb am 03.09.08 10:14:22
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.958.693 von suxsess am 03.09.08 09:59:20Das heisst, da bei Rentenbeginn in 2008 56% des Einkommens besteuert werden, dies bei einer Rente von 10.000 Euro einem Betrag von 5600 Euro entspricht.
      Die 4400 Euro sind steuerfrei und werden somit auch für die Zukunft festgeschrieben, d.h. jedes Jahr sind 4.400 Euro von der Rente steuerfrei.
      Avatar
      schrieb am 03.09.08 11:19:40
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.958.933 von Prjanik am 03.09.08 10:14:22"d.h. jedes Jahr sind 4.400 Euro von der Rente steuerfrei."

      Lass das bitte in der Öffentlichkeit keinen lesen !


      von deiner Beispielrechnung von 10.000,- € Rente wird gar nichts versteuert
      Avatar
      schrieb am 03.09.08 16:19:03
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.959.956 von suxsess am 03.09.08 11:19:40War nicht meine Beispielrechnung.
      Aber die 4.400 EUR sind tatsächlich steuerfrei.
      Der übersteigende Betrag, in dem Fall 5.600 €, unterliegt grundsätzlich der Steuer, ist in diesem Fall aber steuerfrei, da unter der Grenze von 7.664 Eur
      Avatar
      schrieb am 03.09.08 18:36:58
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.964.615 von Prjanik am 03.09.08 16:19:03Ja dann rechnet mir das doch mal bei 22000 bzw 44.000 e aus.
      Avatar
      schrieb am 03.09.08 19:13:40
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.966.768 von boersentrader02 am 03.09.08 18:36:58Bei Rentenbeginn in 2008 und nicht verheiratet:

      22.000 x 44% = 9.680 steuerfrei und 12.320 zu versteuern.
      Steuern im Schnitt so 7,2%

      im Fall von 44.000 Euro ist der Duschschnittssteuersatz ca. 17%
      Avatar
      schrieb am 14.09.08 10:13:14
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.967.290 von Prjanik am 03.09.08 19:13:40Wie Renten besteuert werden
      Jeder ist betroffen

      Das Alterseinkünftegesetz, das seit Januar 2005 in Kraft ist, betrifft jeden: Egal, ob er noch im Beruf steht oder schon Rentner ist. Langfristiges Ziel ist die volle Besteuerung der Renten. Jahr für Jahr muss jetzt mehr von der Rente versteuert werden. Im Gegenzug steigen die Beträge, die von der Renteneinzahlung bei der Steuer abgesetzt werden können.

      Schon bisher mussten Rentner Steuern zahlen, den so genannten Ertrags- oder Zinsanteil. Seit dem 1. Januar 2005 müssen sie nun 50 statt bisher 30 Prozent ihres Einkommens versteuern. Davon sind alle betroffen, die schon Rente beziehen oder im Jahr 2005 in Rente gegangen sind. Wer später in den Ruhestand geht, hat noch höhere Belastungen. Der zu versteuernde Anteil neuer Renten steigt jährlich um zwei Prozent bis zum Jahr 2020, danach um ein Prozent bis zum Jahr 2040. Dann ist die Versteuerung der Renten zu 100 Prozent erreicht. Wer also 2007 in Rente geht muss 54 Prozent zahlen.

      Aber: Die jeweiligen Rentenjahrgänge bekommen einen festen steuerlichen Freibetrag, der berechnet wird aus dem Prozentsatz beim Renteneintritt und der Höhe der Rente im ersten Jahr nach Renteneintritt.

      Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer der 2010 in Rente geht, muss 60 Prozent versteuern. Hat er 2011 eine jährlich Rente von 10.000 Euro, beträgt der nicht zu versteuernde Anteil 4.000 Euro. Und diesen Freibetrag behält er sein Leben lang. Unterm Strich heißt das, er muss zwar nicht Jahr für Jahr zwei Prozent mehr seiner Rente versteuern, aber alle Rentenerhöhungen zu 100 Prozent.


      Pflicht zur Steuererklärung

      Rentner haben genau wie Arbeitnehmer die Möglichkeit, bestimmte Beträge von ihrem Einkommen abzuziehen. Das steuerfreie Existenzminimum liegt bei 7.664 Euro für Alleinstehende (Verheiratete 15.239 Euro). Hinzu kommen Werbungskosten, Sonderausgaben und die Ausgaben für die Sozialversicherung. Deshalb bleibt der Großteil der Rentner vom Finanzamt verschont, weil sie weniger als 19.000 Euro
      (38.000 Euro Verheiratete) gesetzliche Rente beziehen und keine weiteren Einkünfte mehr haben.
      Der Bund der Steuerzahler gibt eine Broschüre speziell für Rentner heraus. Gegen einen mit 1,45 Euro frankierten C5- Rückumschlag zu beziehen unter:
      Bund der Steuerzahler Stichwort: Senioren und Steuer
      Französische Str. 9-12 10117 Berlin


      Doch Vorsicht: Die Berechnung der Abzüge ist nicht ohne Tücken. Denn je nachdem, in welchem Jahr Sie in Rente gegangen sind und wie alt Sie zu diesem Zeitpunkt waren, gibt es unterschiedliche Prozentsätze. Und es ist Ihre Pflicht festzustellen, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder nicht. Wenn Sie sich also nicht sicher sind, ob oder wie Sie eine Steuererklärung erstellen müssen, sollten Sie sich helfen lassen. Die Stiftung Warentest bietet online einen Steuerrechner für Rentner an, der Ihnen eine erste Einschätzung liefert.


      Steuerrechner für Rentner
      Exel-Tabelle (66 KB) der Stiftung Warentest zum Download

      Altersvorsorgebeiträge absetzen
      Im Gegenzug zu der so genannten nachgelagerten Besteuerung der Renten steigt jedes Jahr der prozentuale Anteil der Beiträge zu Rentenversicherungen, der steuerlich absetzbar ist. Im Jahr 2007 sind 64 Prozent der Rentenbeiträge abzugsfähig. Jährlich erfolgt eine Steigerung von zwei Prozent bis im Jahr 2025 dann 100 Prozent erreicht sind. Die Höchstbeträge dieser Sonderausgaben liegen für 2007 bei 12.800 Euro. Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung zählt bei den Jahressummen aber mit.

      Unser Tipp: Wer durch diese Neuerungen Steuern zurückerstattet bekommt, sollte schauen, ob er damit Lücken in der privaten Altersvorsorge schließen kann. Denn Sie können davon ausgehen, dass die gesetzliche Rente später kaum ausreichen wird. Und die Renten müssen versteuert werden.

      In Rente erst mit 67
      Länger arbeiten für weniger Geld


      Autoren: Dorothée Panse / Peter Mühlfeit





      Altersvorsorge

      Neue Strategien gefragt
      Eine Rente sichern - von gesetzlich bis privat. [mehr zu: Neue Strategien gefragt]


      Steuern 2007

      Bürger zur Kasse
      Bei uns erfahren Sie, wie sich die Steueränderungen 2007 bemerkbar machen. [mehr zu: Bürger zur Kasse]


      Mehr im SWR:
      Rente und Steuern
      Beratungsoffensive der Finanzämter Rheinland-Pfalz

      Rentenbesteuerung
      Wer muss zahlen?


      Mehr im WWW:
      Fragen und Antworten rund um das Alterseinkünftegesetz
      Finanzministerium Rheinland-Pfalz
      Avatar
      schrieb am 15.09.08 22:20:58
      Beitrag Nr. 31 ()
      Richtig kompliziert!!??:(

      Früher wurden die gesetzlichen Renten mit einem Ertragsanteil versteuert.:D
      Jetzt bekommen sie nur noch einen Freibetrag der je nach Rentenbeginn von 50%-0% betragen kann.:eek:
      Mit Beginn der Altersrente wird dieser festgelegt.
      Er ist dann festgeschrieben und wird nicht mehr verändert.
      Steuerlich werden Rentner genauso behandelt wie jeder andere Steuerzahler auch.:confused:

      Ein Beispiel:
      Rentner ledig (d.h.Grundtabelle)
      Rentenbeginn 2008 44% Freibetrag
      Gesetzliche Rente 18.000 Euro

      zvEk
      Gesetzliche Rente...........18.000 Euro
      Freibetrag 44%................-7.920 Euro

      soz.Beiträge ca.10%.......-1.800 Euro
      Werbungskostenpauschale..-51 Euro

      zvEK..................................8.229 Euro

      Einkommensteuer...................92 Euro
      Soli 5,5%..................................5 Euro
      Kirche 9%................................8 Euro

      Gesamte Steuerlast.............105 Euro

      Die berechnete Rente von 1.500 Euro hat man nach 40 Jahren mit einem Einkommen von 25% über dem Durchschnitt liegenden Einkommen erreicht.
      Bei 45 Jahren mit Durchschnittseinkommen erreicht man ca. 1200 Euro abzgl. SV-Beiträge.

      Fazit, wer nur die gesetzliche Rente bekommt hat kein Problem mit Steuern. Er zahlt nämlich keine.

      Kommen allerdings noch andere Einkünfte z.B. eine Miete von 500 Euro dazu. Dann sind von den 6000 Euro Einnahmen im vorgenannten Beispiel ca. 1500 Euro Steuern zu zahlen.

      Zusatzeinnahmen von 10.000 p.a. sind mit ca. 2.800 Euro Steuern dabei.

      Nur Privatrenten werden mit einem geringen Eetragsanteil versteuert. Dies bezahlt man allerdings mit einer Sch.. Rendite.

      Lieber eine Hohe Rendite und Steuern gezahlt.
      Auf Einkommen zu verzichten um Steuern zu sparen ist nicht logisch.

      In diesem Sinne eine Gute Nacht


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