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    Werden durch Schenkung/Erbe abgeltungssteuerfreie Fonds/Aktien abgeltungssteuerpflichtig? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.09.08 21:27:20 von
    neuester Beitrag 28.09.08 22:10:45 von
    Beiträge: 18
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      Avatar
      schrieb am 16.09.08 21:27:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie ich gelesen haben gibt es durch die Abgeltungssteuer auch eine Änderung bei Schenkung/Erbe. Werden abgeltungssteuerfreie Wertpapiere (Fonds, Zertifikate, Aktien, usw.) verschenkt/vererbt gilt das im Gegensatz zur vorherigen Regelung als Neuerwerb.
      Wenn nun bis zum 31.12.2008 gekaufte Fonds oder andere Wertpapiere (also abgeltungssteuerfrei) z.B. am 2.1.2009 verschenkt/vererbt werden, gilt das als Neuerwerb und sie sind abgeltungssteuerpflichtig, auch wenn sie schon vor 10 Jahren gekauft wurden.
      1.Ist das so korrekt? Haben andere dieselben Infos? Oder andere Infos?
      2.Gilt dabei wie bei der Abgeltungssteuer auch der Stichtag für Schenkung/Erbe 31.12.2008?
      Avatar
      schrieb am 16.09.08 22:15:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Soweit ich weis, bleiben bei einer Schenkung oder Erbe abgeltungsfreie Bestände weiter abgeltungssteuerfrei.

      Ab dem 01.01.2009 kann bei einem Depotübertrag an einen Dritten angegeben werden, ob es eine Schenkung ist, wenn man weiterhin einen abgeltungssteuerfreien Bestand haben möchte. Der Bestand bleibt beim Beschenkten dann weiter abgeltungssteuerfrei, die Depotbank gibt aber über die Schenkung dann eine Meldung an das Finanzamt ab (Schenkungssteuer!!!). Wenn keine Meldung an das Finanzamt gehen soll, werden die Bestände abgeltungssteuerpflichtig.
      Avatar
      schrieb am 17.09.08 18:34:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.138.373 von smallcapsinvestments am 16.09.08 22:15:40Eben bei der DAB-Bank nachgefragt. Der Steuerexperte meint, die Sachen werden mit Schenkung/Erbe abgeltungssteuerpflichtig, da sie als Neuerwerb zählen. Was auch schon immer so gewesen sein soll.
      Bei gegoogleten-Quellen meinen die einen Ja und die anderen Nein.
      Avatar
      schrieb am 17.09.08 19:37:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.153.454 von MHeinzmann am 17.09.08 18:34:45"Was auch schon immer so gewesen sein soll."

      Das bezweifle ich ;)
      Avatar
      schrieb am 18.09.08 12:13:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.153.454 von MHeinzmann am 17.09.08 18:34:45Steuerexperte der DAB? Die DAB buchte in der Vergangenheit Depotüberträge immer als Anschaffung aber mit AK von Null. Steuerlich führt der Beschenkte/Erbe die Anschaffungskosten fort, DAS war schon immer so.

      Grundsätzlich gilt bei der Abgeltungsteuer ein Übertrag als Neuanschaffung, man kann der Bank aber mitteilen, dass der Depotübertrag unentgeltlich erfolgt, dann bleiben die Bestände abgeltungsteuerfrei.

      Gruß Taxadvisor

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      schrieb am 24.09.08 16:38:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.166.158 von Taxadvisor am 18.09.08 12:13:46Steurberater meiner Mutter weiß auch von nix.

      Ich hab mit dem Finanzamt gesprochen. Eine Dame war so freundlich, dass nachschauen. Nach ESTG §43 Absatz 1 Satz 5 soll das abgeltungssteuerfrei bleiben, wie auch Taxadvisor meint.
      Nur finde ich das so nicht im ESTG, die Dame meinte, es steht in der Version vom 25.8.2008 (??) geltend ab 1.1.2009, ich finde aber nirgendwo eine ESTG-Version, wo das drinsteht, weder im Buchhandel, noch in der Universität, noch im Internet.
      @Taxadvisor: Hast Du eine Version, wo es drinsteht?
      Avatar
      schrieb am 24.09.08 17:02:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.255.343 von MHeinzmann am 24.09.08 16:38:484Für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs gilt die Übertragung eines von einer auszahlenden Stelle verwahrten oder verwalteten Wirtschaftsguts im Sinne des § 20 Abs. 2 auf einen anderen Gläubiger als Veräußerung des Wirtschaftsguts.

      5Satz 4 gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige der auszahlenden Stelle mitteilt, dass es sich um eine unentgeltliche Übertragung handelt.

      Das sind die Sätze 4 und 5 des Paragraphen, das verstehe ich schon so, wie die Dame vom FA es gesagt hat. Erbe/Schenkung sind doch unentgeltliche Übertragungen im Sinne von Satz fünf...
      Avatar
      schrieb am 24.09.08 21:42:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.255.793 von Prjanik am 24.09.08 17:02:47Danke für das Zitat. Jetzt hab ich das auch im EStG gefunden. die Zählweise "Absatz 1 Satz 5" definieren Juristen anders als ich dachte. Hatte unter "Absatz 1 Satz 5" unter "Absatz 1 (Satz 1) Nr. 5" nachgeschaut. Daher die Konfusion.
      @Prjanik. Satz 4 und Satz 5 würde ich auch so interpretieren. Dann eigentlich leicht verständlich.

      Nur was ist §20 Abs.2 ???
      "(2)3 1 Zu den Gewinnen von Kapitaleinkünften gehören auch
      1. der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft im Sinne des Absatzes 1 Nr.1. 2 Anteile an einer Körperschaft sind auch Genussrechte..." weitere 1,5 Seiten
      Richtige Textstelle diesmal?
      Und was heißt das inhaltlich? Sind damit Fonds, Aktien, Zertifikate, usw. gemeint?
      Obwohl Nichtjuristik habe ich schon BGB Kommentare verstanden (zumindest teilweise), aber bei §20 Abs. 2 verstehe nur Bahnhof. Gibt eigentlich einen guten EStG-Kommentar für Nichtjuristen und Nichtsteuerberater?
      Avatar
      schrieb am 24.09.08 21:56:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.166.158 von Taxadvisor am 18.09.08 12:13:46Dummerweise sind wir bei der DAB-Bank. Wenn meine Mutter mir was schenkt, sollte ich vorher die Bank wechseln? Oder kapieren es die Idioten, wenn ich es denen mit Zitat der Gesetzeslage, per Einschreiben, usw. beibiege? Ich will nicht unbedingt wegen schon Scheiß vor Gericht ziehen müssen...
      Mit Idioten meine angebliche Experten, die meinen etwas zu wissen, es dann aber doch nicht wissen. Für mich sind solche eingebildeten Leute die größten Idioten...Sollten mal Sokrates lesen: Ich weiß, daß ich nichts weiß.
      Avatar
      schrieb am 25.09.08 08:22:49
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.260.557 von MHeinzmann am 24.09.08 21:42:08Die Textstelle bezeichnet Veräußerungsgewinne mit Aktien und aktienähnlichen Genußrechten (z.B. Roche Holding).

      Ein guter Kommentar für Kapitaleinkünfte ist das Buch von Harenberg, Besteuerung der Kapitaleinkünfte aus dem NWB-Verlag.

      Gruß
      Taxadvisor

      P.S. Ich werde mal bei der DAB nachhaken und ein feedback geben
      Avatar
      schrieb am 25.09.08 17:18:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.265.548 von Taxadvisor am 25.09.08 08:22:49Ich habe in der Uni eine Stunde in aktuellen ESTG-Kommentaren und den Harenberg von 1997 nach den Inhalt von §20 Absatz 2 gesucht.
      Keine Chance, dass zu verstehen. Dagegen ist ein BGB-Kommentar ja echt leichte Kost.
      Was ist nun mit dem Hinweis in §43 Absatz 1 Satz 5 auf §20 Absatz 2 für Normalbürger gemeint? Schließt das alle Fonds, Aktien, Zertfikate und ähnliches ein? Oder sind mit §20 Absatz 2 nur einige bestimmte Wertpapiere gemeint, also nur aktien und aktienähnliche Genußrechte (siehe taxadvisor).
      Grund ist das wir Fonds haben, die vorm 31.12.08 gekauft wurden und damit abgeltungssteuerfrei sind, sowie sehr lang laufende, auch open-end Zertifikate, wobei einige vorm Stichtag ?? März 2007, einige nach dem Stichtag gekauft wurden.

      @taxadvisor. Danke fürs Nachhaken bei der DAB. Wenn ich da anrufe, können die mir als Laien ja wieder irgendeinen Senf erzählen
      Avatar
      schrieb am 25.09.08 18:12:12
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.275.103 von MHeinzmann am 25.09.08 17:18:08§8 Abs. 5 des InvestStG besagt, dass Gewinne aus der Rückgabe und Veräußerung von Investmentanteilen (also Fonds), sofern im Privatvermögen, zu den Einkünften aus § 20 Abs. 2 EStG gehören.
      Damit sollte das geklärt sein bzgl. der Fonds.
      Avatar
      schrieb am 25.09.08 18:20:07
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.276.242 von Prjanik am 25.09.08 18:12:12Ach, noch was:

      Zertis sollten unter die Nummer 7 von § 20 EStG fallen, damit meiner Meinung nach ebenfalls gedeckt durch die Regelung.
      Somit egal, ob vor dem 15. März oder danach gekauft.

      Ist zumindest meine Meinung!
      Avatar
      schrieb am 25.09.08 23:12:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.275.103 von MHeinzmann am 25.09.08 17:18:08Sorry für das Mißverständnis, mit § 20 Abs. 2 EStG sind ALLE Wertpapiere gemeint, nicht nur Aktien, der Textausschnitt bezog sich nur auf Aktien, grundsätzlich zählen aber alle Wertpapiere dazu.

      Der Harenberg von 1997 ist tödlich!!, Das muss schon die 4. Auflage sein.

      Fonds, die vor dem 31.12.2008 gekauft werden, sind abgeltungsteuerfrei (hinsichtlich Veräußerungsgewinn und wenn sie nicht Spezialfonds/Millionärsfonds) Zertifikate die vor März 2007 gekauft wurden ebenfalls, Zertifikate dannach nur bei Verkauf vor dem 30.06.2009.

      Die DAB wird die gesetzliche Regelung umsetzen. Wer mitteilt, dass unentgeltlich, zahlt auch keine Abgeltungsteuer. Wie bei allen Banken ist aber nicht klar, ob die technische Umsetzung schon asm 01.01.2009 steht.

      Gruß Taxadvisior
      Avatar
      schrieb am 25.09.08 23:16:03
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.276.374 von Prjanik am 25.09.08 18:20:07Nach § 20 Abs. 2 EStG fallen alle WP unter die Abgeltungsteuer, die Ausnahmen und Übergangsvorschriften ergeben sich aus § 52a EStG (der ist in der Tat schwere Kost), da findet sich auch die Regelung zu Zertifikaten etc.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 26.09.08 18:28:17
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.281.980 von Taxadvisor am 25.09.08 23:12:48Aufgrund einer Mitteilung zu einem Depotübertrag, dass dieser unentgeltlich erfolgt, muss die Bank eine Meldung an das Finanzamt machen. Dies bringt die neue Abgeltungssteuer mit. Hier solltet ihr bei der DAB mal nachhacken, bei Consors wird es richtig umgesetzt. Noch ist die Erbschafts-/Schenkungssteuer in Deutschlang noch nicht gefallen. Es muss also jeder ab 2009 selber rechnen, wie seine Belastungen bei Schenkungssteuer (Freibeträge bei entsprechender Steuerklasse und Anrechnung darauf 10 J.) oder Abgeltungssteuer aussehen wird. Das schlimme ich aber, es weiß für 2009 noch keiner wie die Neuregelung der Erbschaftssteuer (Schenkungssteuer ist identisch) kommen wird (d.h. Steuerklassen und Freibeträge). Ich hatte auch an eine Lücke geglaubt, die ist aber in dieser Ecke bei Depotüberträgen nicht vorhanden.
      Avatar
      schrieb am 26.09.08 20:52:37
      Beitrag Nr. 17 ()
      Schenkungen/Erbschaften sind abgeltungsteuerfrei, du musst allerdings der Bank erklären, dass es sich um eine Erbschaft/Schenkung handelt.
      Die Bank muss dies dann dem Finanzamt melden (da das Fi.Amt dann ja Erbschqafts-/Schenkungssteuer haben will!).
      Das Gleiche gilt auch für Bestände die vor dem 1.1.09 gekauft wurden.
      Avatar
      schrieb am 28.09.08 22:10:45
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.298.917 von Traumtaenzer am 26.09.08 20:52:37Bleibt nur noch die Frage, ob das auch mit dem einzigen Zerti so gilt, was wir vor dem 15. März 2007 gekauft haben. Gilt da diesselbe Regelung wie bei Fonds und Aktien? § 52a EStG ist mehr was für Profis...


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