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    Lebensversicherung über Helvetia.at? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.09.08 20:45:26 von
    neuester Beitrag 19.09.08 11:24:52 von
    Beiträge: 5
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      schrieb am 18.09.08 20:45:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen.

      Ein Kunde von mir hat ein Angebot über die Helvita.at bekommen.

      Diese machen Werbung mit der Steuerfreiheit der Erträge.

      Wahrscheinlich ist das in Österreich noch so, wie bei uns vor 2005.

      Was passiert denn dann wenn ich als Deutscher das mache, und am Schluss dann den Betrag ausbezahlt bekomme?
      Wie muss ich den dann versteuern, wenn ich in Deutschland meinen Wohnsitz habe, und auch Deutscher bin?
      Avatar
      schrieb am 18.09.08 20:58:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Denke es ist entscheiden wo Du Deinen Wohnsitz hast bzw. wo Du Steuern bezahlst.
      Avatar
      schrieb am 18.09.08 21:04:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      In Österreich werden Lebensversicherungen generell 10 Jahre oder länger abgeschlossen, ab 10 Jahren kann der Betrag steuerfrei erhalten werden.

      Zum Wohnsitz: kann ich dir leider nicht helfen. Soweit ich weiß dürfte das kein Problem sein als Bürger Deutschlands eine Lebensversicherung mit der Steuerfreiheit zu kaufen.

      Schöne Grüße
      Avatar
      schrieb am 18.09.08 21:21:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Policenmantel – Der Finanzbeamte entscheidet

      Sind Policen im Ausland immer steuerschädlich? Das entscheidet jetzt jedes Finanzamt individuell.

      Sogenannte Versicherungsmäntel, die verstärkt „im benachbarten Ausland“ angeboten werden, sollen gar nicht mehr als Lebensversicherungen eingestuft werden. Damit verlieren sie die steuerlichen Privilegien. Entscheidend ist, ob die Gesamtumstände einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch vermuten lassen. Anhand eines umfangreichen Kriterienkatalogs muss der einzelne Finanzbeamte entscheiden, ob er den Vertrag als missbräuchlich einstuft. Als Indizien gelten etwa eine individuelle, von den anderen Versicherten getrennte Vermögensverwaltung, die Einbringung eines vorhandenen Depots in die Versicherung, Mindestanlagesummen von mehr als 100000 Euro. Weiterer problematischer Punkt: Nur falls die Kapitalanlage auf „öffentlich vertriebene Investmentfondsanteile“ beschränkt ist, soll das Modell weiterhin als Versicherung anerkannt werden. Diese enge und unpräzise Einschränkung könnte laut Branchenverband GDV aber „schwerwiegende Auswirkungen auch auf die in Deutschland üblichen Versicherungsverträge“ haben.

      Konsequenzen sowohl bei Gestaltungsmissbrauch als auch bei speziellen Investmentvehikeln: Der Versicherungsmantel hat keinerlei steuerliche Wirkung. Dividenden, Zinsen und Kursgewinne werden dem Kunden sofort zugerechnet. Er muss sie nach den allgemein geltenden Steuerregeln für Kapitalerträge versteuern. Doch es gelten unterschiedliche Termine: Bei Gestaltungsmissbrauch können Betroffene bis Ende 2009 durch Anpassungen ihren Vertrag retten, etwa indem sie den Risikoschutz stärker betonen. Im anderen Fall greift ab 1.1.2009 ausnahmslos die harte Besteuerung.
      Avatar
      schrieb am 19.09.08 11:24:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      - ich würde eher von diesem Denkansatz ausgehen

      - ich brauche nur eine Risiko-Lebensversicherung zur Absicherung der Angehörigen
      -. ich habe diese in D, bezahle in D und die Erben bekommen sie in D ausgezahlt - sollen die sie auch versteuern

      - als "Geldanlage" taugen diese Vehikel nicht, die jetzt verstärkt
      aus den Startlöchern kommen - Geldabschöpfung und man weiss nicht, was den Politikern bis zum Laufzeitende noch so einfällt, Ö hat auch eine "Quellensteuer" z.B.
      - wie zahle ich diese und wie kommen die Erben ans Geld?
      - Iban und Bic o.k., aber an wen wenden sich die Erben?

      - mein bescheidener rat: finger weg von allen "steuersparmodellen"

      Wenn jemand etwas sinnvolles tun will, dann gründet er für seine Geldanlagen eine GmbH oder AG
      (Steuerberater) und der Topf wird von allen verwaltet und steigt im Wert. Im Ablebensfall des Versorgers
      wird der Topf weitergeführt und soll die Erben zum sparen anhalten und Werterhalt anregen.
      Die AG hat ein Haus, ein Boot, ein Pferd, ein Auto etc.
      Nur was ausgezahlt wird, wird versteuert.

      Vergleicht das mit einem Haus: "billighaus aus polen" oder Villa aus 1920?
      Ratet mal, was länger hält!!

      good investing


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